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Black Box im Auto? DVR-Umfrage zum verpflichtenden Einbau eines Unfalldatenspeichers

 Ein Drittel der Autofahrerinnen und Autofahrer befürwortet den verpflichtenden Einbau eines Unfalldatenspeichers (UDS) im Auto, 85 Prozent von ihnen meinen, dass ein UDS zur besseren Analyse von Unfällen beitrage und die Klärung der Schuldfrage erleichtere. (Quelle: fotolia / Fotomontage DVR)
Ein Drittel der Autofahrerinnen und Autofahrer befürwortet den verpflichtenden Einbau eines Unfalldatenspeichers (UDS) im Auto, 85 Prozent von ihnen meinen, dass ein UDS zur besseren Analyse von Unfällen beitrage und die Klärung der Schuldfrage erleichtere. (Quelle: fotolia / Fotomontage DVR)

Ein Drittel der Autofahrerinnen und Autofahrer (34 Prozent) ist der Meinung, dass in Autos sogenannte Unfalldatenspeicher (UDS) verpflichtend eingebaut werden sollten. Weitere 14 Prozent befürworten einen obligatorischen Einbau bei beruflich genutzten Fahrzeugen. Dies ergab eine repräsentative Befragung von 2.000 Autofahrerinnen und Autofahrern, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde. Weniger als die Hälfte (42 Prozent) der Befragten ist gegen den verpflichtenden Einbau solcher Geräte, jeder Zehnte hat dazu keine Meinung.

Die Befürworter des Einbaus sehen als Hauptvorteile, dass der UDS zur besseren Analyse von Unfällen beiträgt (85 Prozent), die Klärung der Schuldfrage erleichtert (81 Prozent), Erkenntnisse für die Unfallforschung liefert (66 Prozent) und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer positiv beeinflussen kann (61 Prozent). Die Gegner befürchten in erster Linie eine Verletzung des Datenschutzes (69 Prozent) sowie technische Manipulationsmöglichkeiten (39 Prozent).

UDS erfassen permanent fahrdynamische und fahrtechnische Daten, ähnlich wie die Black Box in Flugzeugen. Die Daten werden automatisch nach wenigen Sekunden gelöscht. Kurz vor, während und unmittelbar nach einem Unfall bleiben sie aber erhalten.

Der DVR empfiehlt den freiwilligen Einbau von UDS im Interesse einer verbesserten Unfallforschung und Unfallaufklärung und fordert einen wissenschaftlich begleiteten Feldversuch zur langfristigen Wirkung dieser Geräte. Allerdings müssten die Belange des Datenschutzes sowie die Manipulationssicherheit gewährleistet sein.

 

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DVR begrüßt Tempobegrenzung in Frankreich Präsident fordert Diskussion über Geschwindigkeit auf Landstraßen in Deutschland

 Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Deutlich weniger Tote im Straßenverkehr - das ist Frankreichs Ziel. Daher soll ab 1. Juli 2018 die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen von bislang 90 km/h auf 80 km/h gesenkt werden. Das Nachbarland beklagte in den vergangenen Jahren auf Landstraßen die meisten Verkehrsopfer. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt diese Regelung. „Auch in Deutschland kommen die meisten Verkehrsteilnehmer bei Unfällen auf Landstraßen ums Leben", sagt DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf. Im Jahr 2016 waren es 1.853 und damit mehr als die Hälfte aller im Straßenverkehr Getöteten. Typische Ursache: überhöhte Geschwindigkeit. „Wenn die Zahl der Todesfälle im Straßenverkehr in Deutschland weiter sinken soll, dann müssen wir über angemessene Geschwindigkeiten auf Landstraßen reden", so Dr. Walter Eichendorf weiter.

DVR-Beschluss zur Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen

Aufgrund der hohen Anzahl an Verkehrsopfern auf Landstraßen hat der Vorstand des DVR bereits 2014 einstimmig die Forderung beschlossen, die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen mit einer Fahrbahnbreite von bis zu sechs Metern auf 80 km/h zu senken (https://www.dvr.de/download/beschluesse/2014-hoechstgeschwindigkeiten-auf-landstrassen-und-ueberholverbote.pdf). Kurz danach empfahl auch der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2015, die Regelgeschwindigkeit auf Landstraßen für Pkw und Lkw auf Tempo 80 zu reduzieren, um die Zahl der Unfälle auf Landstraßen zu senken (http://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/images/empfehlungen_pdf/empfehlungen_53_vgt.pdf).

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Mit Winterreifen sicher in den Winterurlaub

Vor dem Winterurlaub Reifen checken nicht vergessen!
Vor dem Winterurlaub Reifen checken nicht vergessen!

Nach Angaben des Deutschen Skiverbandes gibt es in Deutschland rund 11,7 Millionen aktive Wintersportler. Für sie hat die Saison begonnen und viele begeben sich in den kommenden Wochen mit dem Pkw auf den Weg in die beliebten Wintersportorte in Bayern, Österreich oder der Schweiz. Doch der Reiseweg ist oft lang und führt über schnee- oder eisbedeckte Straßen. Grund genug, vor Fahrtantritt die Bereifung des Fahrzeuges zu kontrollieren, mit dem die ganze Familie teils hunderte Kilometer durch alpine Regionen fährt.

Winterreifen bieten optimale Sicherheit
Autofahrer aus Regionen mit milderen Wintern greifen gerne auf Ganzjahresreifen zurück. Auch wenn sich die Qualität der „Allrounder“ insgesamt merklich verbessert hat, ist es nicht möglich, einen Ganzjahresreifen sowohl mit sehr guten Winterreifeneigenschaften und gleichzeitig sehr guten Sommerreifeneigenschaften zu erhalten. Wer in den Wintermonaten eine Reise in die Alpen plant, sollte kein Risiko eingehen und auf qualitativ hochwertige Winterreifen setzen. Winterreifen haben eine feine Lamellenstruktur und verzahnen sich bei Nässe, Schneematsch und Eis optimal mit der Fahrbahn. Die weiche Gummimischung verhärtet auch bei niedrigen Temperaturen nicht und bleibt weich und flexibel. Winterreifen bieten daher Sicherheit für Familie und Fahrzeug: Die Bremswege sind bei winterlichen Straßenverhältnissen kürzer als mit Sommerreifen und Fahrstabilität ist gegeben. Ein weiterer Vorteil: Beim saisonalen Wechsel von Sommer- auf Winterreifen kontrolliert die Fachwerkstatt die Reifen zudem auf den Reifendruck, die Profiltiefe und auf Beschädigungen.

Vor längeren Autofahrten steht der gewissenhafte Reifencheck an
Aber auch Autofahrern, die im Herbst bereits auf Winterreifen umgerüstet haben, empfiehlt die Initiative Reifenqualität vor Fahrtantritt von längeren Reisen einen gründlichen Reifencheck. Es kommen große Belastungen auf die Reifen zu und es sollte sichergestellt werden, dass sie sich in bestmöglichem Zustand befinden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Ein Skifahrer würde sich auch nicht auf ein Paar verschlissene, ungewachste Skier stellen, um dann ins Tal zu fahren.

Ein wichtiger Hinweis: Urlauber sollten sich vor der Fahrt erkundigen, welche Regelungen an ihrem Zielort bezüglich der Bereifung gelten. Während in Deutschland „nur“ eine situative Winterreifenpflicht gilt, also eine angepasste Bereifung für winterliche Fahrbahnzustände mit einer gesetzlich festgelegten Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, sind in manchen Ländern Europas Winterreifen in einem bestimmten Zeitraum und mit einer bestimmten Mindestprofiltiefe Pflicht. In Österreich gilt zum Beispiel eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern. Oftmals werden regional auch Schneeketten via Beschilderung vorgeschrieben. Wer auf die jeweils geltende Winterreifenpflicht nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern unter Umständen auch einen Unfall. Eine Liste über die Winterreifenregelungen der europäischen Länder hält die Initiative auf ihrer Website bereit: http://reifenqualitaet.de/sicherheit/sommerreifen-winterreifen/winterreifenpflicht/

Über Reifenqualität – „Ich fahr auf Nummer sicher!“

Im Mittelpunkt der Initiative Reifenqualität des DVR und seiner Partner stehen die Qualität der Reifen und die fachliche Beratung im Handel. Die Produktqualität hat Auswirkungen auf Bremsweg und Nasshaftung. Aber auch der Zustand der Reifen, dazu gehören Sicherheitsprofiltiefe und Luftdruck, ist sicherheitsrelevant. Weitere Informationen rund um das Thema gibt es unter: www.reifenqualitaet.de

 

 

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Automatisiertes und vernetztes Fahren muss sicher sein

Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)

Angesichts der Entwicklungen zum Thema „automatisiertes Fahren“ in rechtlicher Hinsicht, insbesondere der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 21.06.2017, den aktuellen Beratungen zu den Änderungen der UN/ECE-Regelungen sowie den Ergebnissen der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren, nimmt der DVR Stellung zum Thema. Er erwartet, dass die Einführung und Nutzung von teil-, hoch- und vollautomatisierten Fahrfunktionen in der Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten.

Der DVR fordert daher u.a., dass bei der Zulassung der Systeme in jedem Einzelfall abzuwägen ist, ob der zu erwartende Sicherheitsgewinn mögliche Risiken überwiegt. Felderfahrungen und Simulationen sind für die Weiterentwicklung automatisierter Fahrfunktionen notwendig. Es sollten deshalb weitere Möglichkeiten eröffnet werden, den Sicherheitsgewinn der Fahrfunktionen vor deren Genehmigung zu ermitteln. Nach der Zulassung sind die neuen Technologien ebenfalls durch Feldbeobachtungen zu sichern. Derzeit wird im Rahmen von Forschungsprojekten die Zulassung fahrerloser Fahrzeuge zur Personenbeförderung geprüft. Der DVR empfiehlt, dass für diesen Zweck einheitliche Kriterien und Prozesse erarbeitet werden, um die zuständigen Behörden zu unterstützen.

Um die sichere Bedienung automatisierter Fahrfunktionen zu gewährleisten, fordert der DVR Hersteller, Normungsorganisationen und Gesetzgeber auf, einheitliche Begriffe und Definitionen, Bedienprinzipien, Warnungen und Aufforderungen an die Nutzenden automatisierter Fahrfunktionen zu erarbeiten.

Laut DVR-Empfehlungen sind geeignete technische und kommunikative Maßnahmen (Mensch-Maschine-Schnittstelle) vorzusehen, damit Fahrfunktionen nicht irrtümlich oder missbräuchlich verwendet werden können. Der DVR fordert zudem eine ausreichende Information der Verkehrsteilnehmenden, gesonderte Unfallanalysen und macht Vorschläge zur Durchführung von System-Updates sowie zur Prüfbarkeit von voll- und hochautomatisierten Fahrzeugen im Rahmender Hauptuntersuchungen.

Auch Intelligente und vernetzte Verkehrssysteme können zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen. Zu den intelligenten und vernetzten Verkehrssystemen zählen auch Vehicle-2-X-Anwendungen, bei denen der drahtlose Informationsaustausch zwischen Verkehrsteilnehmenden bzw. zwischen den Verkehrsteilnehmenden und der Infrastruktur zur Umsetzung neuartiger Funktionen genutzt wird. Im Rahmen nationaler und internationaler Forschungsprojekte wurden bereits verschiedene Vehicle-2-X-Anwendungen entwickelt. So werden je nach Anwendung unterschiedliche Situationen – von der unmittelbaren Gefahrensituation bis zur einfachen Informationsbereitstellung – und verschiedene Arten von Verkehrsteilnehmenden adressiert. Darüber hinaus kommen auch unterschiedliche Arten der Informationsbereitstellung und verschiedene Kommunikationsarten, z.B. per Mobilfunk oder per pWLAN (speziell entwickelter technischer Standard für die Fahrzeugkommunikation) zum Einsatz. Ziel ist es, Unfälle zu verhindern oder sie in den Auswirkungen zu reduzieren. Ein automatisiert ablaufender Kommunikationsprozess zu sicherheitsrelevanten Informationen kann das Ziel dadurch erreichen, dass solche Informationen frühzeitig übermittelt werden, damit rechtzeitig reagiert werden kann. Eine Reaktion kann entweder durch den Fahrzeug Führenden oder durch das Fahrzeugsystem selbst erfolgen. Dies ist von der Gefahrensituation abhängig, die verhindert werden soll. So sind z.B. die Anforderungen an Informationen über einen vorausliegenden Stau weniger zeitkritisch als die über einen unmittelbar bevorstehenden Zusammenstoß in einem Kreuzungsbereich.

Basierend auf den Ergebnissen verschiedener Testfelder und Studien, empfiehlt der DVR diverse Kriterien für die angewandten Kommunikationstechnologien, z.B. die Datenbereitstellung in Echtzeit und Reichweiten von mindestens 300 Metern. Nach Einschätzung des DVR sollten Sicherheitsfunktionen, die bereits ihre Wirkung und Alltagstauglichkeit in Feldtests belegen konnten, mit Priorität umgesetzt werden, u.a. das elektronische Bremslicht sowie der Querverkehrsassistent und der Verkehrszeichenassistent für Stoppschilder.

Weitere und ausführlich begründete Empfehlungen enthalten die DVR-Vorstandsbeschlüsse „Automatisierte Fahrfunktionen“ und „Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Vehicle-2-X-Kommunikation“ vom 16. November 2017 unter: https://www.dvr.de/site/beschluesse.aspx.

 

 

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