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Welttag der Patientensicherheit – Zu viele Operationen: Chirurgie rät zur Ausweitung von Zweitmeinungsverfahren

In Deutschland wird im internationalen Vergleich zu viel operiert. Darauf
macht die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) anlässlich des
Welttags der Patientensicherheit aufmerksam, der am 17. September 2024 zum
Thema „Diagnosesicherheit“ stattfindet. „Für die Chirurgie bedeutet das
Indikationssicherheit, also die Frage, ob eine Operation tatsächlich
angezeigt ist“, sagt DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas
Schmitz-Rixen. Um die Indikationssicherheit zu erhöhen, raten DGCH-
Experten zur Ausdehnung des Zweitmeinungsverfahrens, zu höherwertigen
Studien und mehr Empowerment auf Seite der Patientinnen und Patienten.

In Deutschland wird – ebenso wie in den USA – in vielen Bereichen nach wie
vor oft unnötig operiert, ohne eindeutige Indikation. „Die Gründe dafür
liegen häufig im ökonomischen Druck, der mit dem Erreichen bestimmter
Mindestmengen-Vorgaben oder Fallzahlen verbunden ist“, so Schmitz-Rixen.
Um Patientinnen und Patienten vor unnötigen Behandlungen zu schützen,
besteht daher seit 2019 für eine Reihe planbarer Eingriffe und Operationen
ein gesetzlicher Anspruch auf ein geregeltes ärztliches
Zweitmeinungsverfahren, das die Kassen übernehmen. Die Liste der
zweitmeinungsberechtigten Eingriffe wird laufend erweitert – zuletzt im
Juli um Eingriffe am Hüftgelenk, ab Oktober um geplante Eingriffe an
Aortenaneurysmen.

„Aortenaneurysmen werden häufig unnötig operiert“, bestätigt Schmitz-
Rixen. Zwar empfehlen die Leitlinien, erst ab einer Aortaausdehnung von
mehr als 5,5 Zentimetern zu operieren. „Wir liegen in Deutschland aber im
Durchschnitt statistisch gesehen bei 5,5 Zentimetern und gehen davon aus,
dass in 40 Prozent der Fälle außerhalb der Leitlinie operiert wird“, so
Schmitz-Rixen. Auch bei vergleichsweise einfachen Eingriffen gibt es
unterschiedliche Vorgehensweisen. „Patientinnen und Patienten mit
rechtsseitigen Unterbauchschmerzen werden in Deutschland viel häufiger
operiert als in anderen Ländern“, berichtet DGCH-Präsident Professor Dr.
med. Udo Rolle. Während eine akute Blinddarmentzündung sofort operiert
werden muss, kann bei einer unkomplizierten Appendizitis als Alternative
auch eine Behandlung mit Antibiotika in Betracht gezogen werden.

Zwar haben gesetzlich Versicherte im Rahmen der freien Arztwahl immer die
Möglichkeit, mit einer hausärztlichen Überweisung einen weiteren Facharzt
oder Fachärztin zu konsultieren, um eine zweite Meinung zu einer
vorgeschlagenen Behandlung, Untersuchung oder Operation einzuholen.
Dennoch empfehlen die DGCH-Experten, die strukturierten gesetzlichen
Zweitmeinungsverfahren zu erweitern. „Dies sollte der Fall sein vor allem
für schwerwiegende und lebensverändernde Operationen etwa an
Bauchspeicheldrüse, Speiseröhre oder Mastdarm“, meint Schmitz-Rixen. „Das
wäre ein wichtiger Beitrag zur Patientensicherheit, sofern es sich nicht
um akute Erkrankungen handelt, die sofort behandelt werden müssen“,
ergänzt Rolle. Wer eine Zweitmeinung einholen möchte, sollte den
behandelnden Arzt oder Ärztin darüber informieren und sie bitten, Befunde,
Berichte, Laborwerte und Ergebnisse von Röntgenuntersuchungen
auszuhändigen.

Zwei weitere Ansätze sehen die DGCH-Experten, um die Indikationssicherheit
zu erhöhen. „Leitlinien sind ein wichtiges Instrument“, so Schmitz-Rixen.
„Aber Leitlinien sind nur so gut wie die Evidenz, auf der sie beruhen, und
es gibt zu wenig prospektiv-randomisierte Studien.“ Häufig fehle auch der
Bezug zur Ergebnisqualität, „Wir benötigen eine höherwertige Studienkultur
und mehr Versorgungsforschung“, kritisiert Schmitz-Rixen. Schließlich
könnten auch Patientinnen und Patienten selbst zur sicheren Versorgung
beitragen. „Wir möchten Betroffene ermuntern, sich über Diagnose und
Behandlung zu informieren, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und ihre
Meinung kundzutun. Zusätzlich können Patientinnen und Patienten sich aktiv
an klinischen Studien in der Versorgungsforschung beteiligen“, erklärt
Rolle. „Die angeführten Maßnahmen werden sicherlich dazu führen, dass die
immer noch erhebliche Zahl von Behandlungsfehlern deutlich reduziert
werden kann“, subsummiert Professor Dr. med. Dr. med. h.c. Hans-Joachim
Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC).
„Dieses gilt auch für die Empfehlungen des Aktionsbündnisses
Patientensicherheit, denen sich von Seiten des Berufsverbandes der
Deutschen Chirurgie auch in aller Regel vollständig angeschlossen wird.“

Der Welttag der Patientensicherheit ist einer der globalen Gesundheitstage
der WHO. Er wurden 2019 auf Initiative des Aktionsbündnis
Patientensicherheit (APS) auf den 17. September festgesetzt. Das
diesjährige Motto lautet: „Sichere Diagnose. Richtige Behandlung.
Gemeinsam für Diagnosesicherheit“. Das APS ruft bundesweit Mitarbeitende
und Institutionen im Gesundheitswesen auf, sich mit Aktionen rund um den
17. September zu beteiligen. Alle Aktionen sind unter www.tag-der-
patientensicherheit.de gelistet. Um ein Signal für mehr
Patientensicherheit zu setzen, sollen außerdem am 17. September Fassaden
in Orange leuchten.

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Tritt ein in die Welt der Infektionsforschung – Tag der offenen Tür am HZI

Am Samstag, den 21. September 2024, ist Tag der offenen Tür am Helmholtz-
Zentrum für Infektionsforschung (HZI). Alle Interessierten haben in der
Zeit von 11 bis 16 Uhr Gelegenheit, auf dem Science Campus Braunschweig-
Süd im Stadtteil Stöckheim Labore des HZI zu besichtigen und
Wissenschaftler:innen kennenzulernen. Dabei wird es auch viele Angebote
speziell für Kinder geben. Sie können zum Beispiel um die Wette
pipettieren, Mikroben basteln oder einem wissenschaftlichen Vortrag für
Kinder lauschen.

Bei Führungen erklären Forschende des HZI etwa, wie aus Naturstoffen neue
Wirkstoffe gegen Infektionen entwickelt werden können oder wie sie durch
epidemiologische Untersuchungen die Ausbreitung von Krankheiten verstehen
und zur Gesundheit der Bevölkerung beitragen. In vielen Abteilungen können
die Besucher:innen auch selbst mitmachen. Beim BSL-3 Labor, dem
Hochsicherheitslabor des HZI, stehen Schutzausrüstungen, die die
Forschenden bei ihrer Arbeit tragen müssen, zum Anlegen bereit. Die eigene
DNA aus Mundschleimhautzellen selbst isolieren können Besucher:innen im
Biotechnologischen Schülerlabor Braunschweig (BioS). Die zentrale Einheit
für Mikroskopie ermöglicht auf molekularer Ebene Einblicke in
Infektionsprozesse und den Mikrokosmos der Bakterien, Viren und Zellen.
Bei der Abteilung Organoidforschung ist zu sehen, wie ein Pipettierroboter
die Forschenden bei Ihrer Arbeit unterstützt. Die Führungen starten an
einem zentralen Sammelpunkt, von wo aus die Besuchergruppen in die
Abteilungen geführt werden.

Um Zombie-Pilze, die Wirkstoff-Schatztruhe der Natur und die enge
Verflechtung von Menschen und Viren geht es unter anderem bei den
Vorträgen, mit denen Forschende die Besucher:innen während des gesamten
Tages über ihre wissenschaftliche Arbeit informieren. Der Vortrag „Was ist
ein Virus?“ um 15:00 Uhr ist auch für Kinder geeignet.

Das Format „Meet the Scientist“ gibt Gelegenheit, mit Forschenden des HZI
direkt ins Gespräch zu kommen. Mit dabei sind die HZI-Wissenschaftlerin
Melanie Brinkmann (voraussichtlich 12:30 Uhr) und der wissenschaftliche
Geschäftsführer des HZI Josef Penninger (voraussichtlich 14:30 Uhr).

Ein weiteres Highlight ist die Forscher-Werkstatt der aus dem Fernsehen
bekannten Gruppe „Die Physikanten“, die in einem der Zelte auf der HZI-
Plaza mit Experimenten zu erleben sein wird. In den anderen Zelten und an
Ständen informieren zum Beispiel die Personalabteilung des HZI über offene
Stellen und die vielfältigen Möglichkeiten zur Förderung junger
Wissenschaftler: innen am HZI oder die Stabsabteilung Nachhaltigkeit und
der Förderverein des HZI über ihre Arbeit.

Mit Rikschas kann der weitläufige und sonst für die Öffentlichkeit nicht
zugängliche Science Campus bequem bei einer Rundfahrt erkundet werden.
Food-Truck, Imbisswagen, Crêpes-Stand und ein Getränkewagen sorgen für das
leibliche Wohl.

Neben dem HZI werden auch verschiedene Partner-Einrichtungen beim Tag der
offenen Tür vertreten sein:

•       TWINCORE - Zentrum für Klinische und Experimentelle
Infektionsforschung
•       Biotechnologisches Schülerlabor Braunschweig
•       Grüne Schule (Technische Universität Braunschweig)
•       Deutsches Zentrum für Infektionsforschung
•       Haus der Wissenschaft/ForschungRegion
•       Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
•       Biotech-Unternehmen YUMAB

Aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten wird empfohlen, für die Anreise
auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen.

Weitere Informationen gibt es unter:

https://www.helmholtz-hzi.de/toft

Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung:
Wissenschaftler:innen am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI)
untersuchen in Braunschweig und an anderen Standorten in Deutschland
bakterielle und virale Infektionen sowie die Abwehrmechanismen des
Körpers. Sie verfügen über fundiertes Fachwissen in der
Naturstoffforschung und deren Nutzung als wertvolle Quelle für neuartige
Antiinfektiva. Als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft und des Deutschen
Zentrums für Infektionsforschung (DZIF) betreibt das HZI translationale
Forschung, um die Grundlagen für die Entwicklung neuartiger Therapien und
Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten zu schaffen. http://www.helmholtz-
hzi.de

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Chirurginnen gelingt Erfolg für mehr Normalität von Schwangeren am Skalpell

Deutschlands Chirurginnen haben mit dem Konsensuspapier zum Thema
„Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“ einen Meilenstein
erreicht. Es bietet umfassende Informationen und Empfehlungen, um
schwangere Chirurginnen, aber auch Betriebs- und Arbeitsmediziner,
Führungskräfte und Behörden besser zu informieren und zu unterstützen, was
letztlich zu einer sichereren Arbeitsumgebung und besseren
Karriereperspektiven führt.

Denn immer noch wird durch Unsicherheit und Unwissenheit nach dem Motto
„Sicher ist sicher“ in vielen Kliniken im Falle einer Schwangerschaft ein
pauschales betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Und das,
obwohl die operative Tätigkeit von Schwangeren nach der Überarbeitung des
Mutterschutzgesetzes seit 2018 mit einer individuellen
Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich erlaubt ist. „Bisher gibt es kein
vergleichbares Dokument, weder für andere Berufe noch für andere
medizinische Fachrichtungen. Die Arbeitsplatzgestaltung von Schwangeren
und Stillenden wird damit immer mehr an Sicherheit und vor allem
Normalität gewinnen“, sagt Professor Dr. Markus Scheibel,
stellvertretender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und
Unfallchirurgie (DGOU).

Die 50-seitige Broschüre beinhaltet sogenannte Positivlisten, die
Operationen und Eingriffe aufführen, bei denen Schwangere unter Einhaltung
von Schutzmaßnahmen unbedenklich zum Skalpell greifen dürfen. Sie wurden
von den jeweiligen wissenschaftlichen Fachgesellschaften freigegeben und
liegen für folgende 14 chirurgischen Fächer vor: Dermatologie,
Gefäßchirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
Herzchirurgie, Kinderchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie,
Neurochirurgie, Ophthalmochirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie,
Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie,
Urologie, Viszeralchirurgie.
Zuvor werden nicht nur grundlegende Sicherheitsaspekte am Arbeitsplatz
erläutert, sondern auch spezifische Empfehlungen zu klassischen
Risikothemen wie Infektionsgefahr, Strahlenschutz und Narkosegase gegeben.
„Das Konsensuspapier dient damit als praktische Hilfestellung und
Leitfaden für das Erstellen der im Mutterschutzgesetz geforderten
individuellen Gefährdungsbeurteilung“, sagt Dr. Maya Niethard, die als
Leiterin der DGOU-Initiative Operieren in der Schwangerschaft (OPidS) vor
zehn Jahren das Thema angestoßen hat. Diese Initiative trug zur
Reformierung des Mutterschutzgesetzes im Jahr 2018 bei.

Mit dem Konsensuspapier erfährt OPidS eine bedeutende Weiterentwicklung.
Dahinter steht ein interdisziplinäres Team von Expertinnen, die
verschiedene Aspekte beleuchtet haben: Hauptverantwortliche für das
Erstellen der Positivlisten war Dr. Andrea Kreuder (Gynäkologie und
Geburtshilfe), die zusammen mit den Autorinnen Dr. Maya Niethard
(Orthopädie und Unfallchirurgie), Prof. Dr. habil. Doreen Richardt
(Herzchirurgie und Gefäßchirurgie) und PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser
(Neurochirurgie) die klinische Seite für alle beteiligten
Fachgesellschaften vertreten. Das arbeitsmedizinische Wissen brachte Prof.
Dr. Dr. Sabine Wicker ein. Ein äußerst wichtiger Bereich, da die
Betriebsmedizin sowohl den Arbeitgeber als auch die Beschäftigten bei der
Umsetzung des Mutterschutzgesetzes berät. An der Darstellung der
mutterschutzrechtlichen Basics hat Marianne Weg, Expertin des Deutschen
Juristinnenbundes für Fragen des Arbeits- und Mutterschutzes, mitgewirkt.
Zudem beteiligten sich für die Positivlisten jeder einzelnen
Fachgesellschaft eine Vielzahl von Autorinnen und Autoren.

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat die Herausgeberschaft
für die Broschüre übernommen. Sie gibt die im Konsens erarbeiteten und
verabschiedeten Positivlisten den obersten Landesbehörden, die für
Arbeitsschutz und Mutterschutz verantwortlich sind, dem Ausschuss für
Mutterschutz (AfMu) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) sowie den zuständigen Berufsgenossenschaften weiter.
„Wir würden es begrüßen, wenn diese aus der Erfahrung sowie
wissenschaftlicher Evidenz vorliegenden Erkenntnisse nun schnell in der
Praxis ankommen und die Arbeitsplatzgestaltung von Schwangeren und
Stillenden als ganz normale betriebliche Aufgabe gelebt wird“, sagt DGCH-
Generalsekretär Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen.

Die Ziele des Konsensuspapiers im Überblick:
•       Unsicherheiten und Fehlinformationen abbauen sowie Weiterbildungs-
und Karrieremöglichkeiten fördern, indem pragmatische
Handlungsempfehlungen gegeben werden.
•       Diskriminierung in der Chirurgie reduzieren.
•       Förderung von Frauen in der Chirurgie stärken.
•       Beschäftigung und Weiterbildung hochqualifizierter Chirurginnen
sicherstellen und so die Patientenversorgung auch langfristig
aufrechterhalten.

Download der Broschüre „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und
Stillzeit“, 2024:
www.opids.de/aktuelles/presse/infomaterial

Mehr Informationen:
1) www.opids.de
2) Sendung: Benachteiligt und gemobbt - Schwangere Ärztinnen in Kliniken,
REPORT Mainz vom 05.03.2024 | ARD Mediathek
www.ardmediathek.de/video/report-mainz/report-mainz-vom-05-03-2024/das-
erste/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIwMTQwMzA

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Vorstellung Deutscher Herzbericht: Was leistet die Herzmedizin gegen die Volkskrankheit Herzinsuffizienz?

Der Deutsche Herzbericht ist die umfangreichste Leistungserhebung der
kardiologischen, kinderkardiologischen und herzchirurgischen Versorgung in
Deutschland und zeigt, wie sich Morbidität und Mortalität sowie die
verschiedenen Therapieoptionen bei Herzerkrankungen entwickeln.

Bei der aktuellen Präsentation des Deutschen Herzberichts – Update 2024
haben sich die beteiligten Fachgesellschaften für Kardiologie (DGK),
Herzchirurgie (DGTHG), Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler
(DGPK), Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen
(DGPR) und die Deutsche Herzstiftung auf eine Herzerkrankung besonders
fokussiert: Herzschwäche (Herzinsuffizienz). Das hat mehrere Gründe.

Die Herzinsuffizienz stellt noch vor der Koronaren Herzkrankheit (KHK) und
Herzrhythmusstörungen die häufigste Herzerkrankung für vollstationäre
Krankenhausaufnahmen und verursacht für das Gesundheitswesen enorme
Kosten.

2022 liegt die altersstandardisierte Hospitalisationsrate der
Herzinsuffizienz bei 447,9 vollstationären Aufnahmen pro 100.000
Einwohner:innen (EW). Bei der KHK (u.a. Akutes Koronarsyndrom, chronische
koronare Herzkrankheit), liegt die Hospitalisationsrate bei 577,2 und bei
den Herzrhythmusstörungen bei 485,7 pro 100.000 EW.

Einige Zahlen, die die Bedeutung von Herzschwäche für die medizinische
Versorgung verdeutlichen:

-   An Herzinsuffizienz leiden in Deutschland schätzungsweise bis zu vier
Millionen Menschen. Die Volkskrankheit ist mit 37.570 Sterbefällen (2022)
(Männer: 14.643; Frauen: 22.927) die dritthäufigste Todesursache und eine
der häufigsten Ursachen für plötzlichen Herztod. Denn eine schwache
Pumpleistung des Herzens begünstigt Herzrhythmusstörungen.

-  Allein am plötzlichen Herztod sterben jedes Jahr in Deutschland über
65.000 Menschen.

-  Wer an Herzschwäche leidet, hat eine schlechtere Prognose: Etwa 50
Prozent aller an einer Herzschwäche erkrankten Menschen versterben
innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren nach der Diagnose.

-  Hauptursachen der Herzschwäche sind die KHK und Bluthochdruck.
Bluthochdruck ist zugleich stationär und hausärztlich die häufigste
Begleitdiagnose der Herzinsuffizienz.

-  Weitere wichtige Grund- und Begleiterkrankungen der Herzschwäche sind
Herzrhythmusstörungen (Vorhofflimmern/Vorhofflattern),
Herzklappenerkrankungen (Mitralklappeninsuffizienz und
Aortenklappenstenose), angeborene Herzfehler und Herzmuskelerkrankungen
wie Myokarditis.

-  Interventionelle und operative Maßnahmen bei Patient:innen mit
Herzinsuffizienz:
Die Anzahl der interventionellen Eingriffe mit Stent/Ballon (Perkutane
Intervention, PCI) 2022 zeigt einen leichten Rückgang gegenüber 2018 (-1,0
Prozent), während die isolierte koronare Bypassoperation im Vergleich zu
2018 (-25,9 Prozent) deutlich rückläufig ist.
Katheterablationen zur Beseitigung von Vorhofflimmern werden immer
häufiger: Im Jahr 2022 stieg die Anzahl der Katheterablationen deutlich an
auf 107.886 Fälle (2021: 102.737). Am verbreitetsten ist dabei die
Radiofrequenzablation, gefolgt von der Kryoablation.  Vielen Herzschwäche-
Patient:innen kommt eine Therapie mit implantierbaren elektronischen
Geräten wie CRT-Systemen (CRT: kardiale Resynchronisationstherapie) bei zu
langsamem/schwachen Herzschlag zugute (CRT-P). Um Patient:innen bei einem
Risiko lebensbedrohlicher Herzrhythmusstörungen prophylaktisch vor
Herzstillstand zu schützen, können Defibrillatoren (ICD) oder ein
CRT-D-Typ mit Defi-Funktion implantiert werden. 2022 erfolgten laut
Herzbericht 36.937 ICD-Eingriffe. Es gab zudem 7.388 CRT-P- und 15.164
CRT-D-Operationen.

- Zu einem Rückgang der Operations- und Interventionszahlen kam es auch im
Covid-19-Pandemiejahr 2022, etwa bei den Herzschrittmachern um -4,9
Prozent und bei ICD um -13,3 Prozent.

-  Bei Erwachsenen mit angeborenem Herzfehler (EMAH) sind im
Langzeitverlauf vor allem die Herzinsuffizienz und Herzrhythmusstörungen
die häufigste Ursache einer Krankenhausaufnahme. Die Herzinsuffizienz ist
bei dem stetig wachsenden EMAH-Patient:innenkollektiv häufigste
Todesursache (bei Patient:innen mit erworbenen Herzerkrankungen
dritthäufigste Todesursache).

-  Organspende wegen einer schweren, sogenannten terminalen
Herzinsuffizienz: unverändert besteht 2022 eine deutliche Diskrepanz
zwischen Organspender:innen und Empfänger:innen (Erwachsene/Kinder)*:

Kinder (0-15 Jahre)
-       21 Kinder auf der Warteliste für eine Herztransplantation (2023:
27)
-       42 Kinder transplantiert (2023: 32)
-       20 von Kindern aus Deutschland und 22 aus dem Ausland gespendete
Herzen (2023: Deutschland 17, Ausland: 15)

Erwachsene (ab 16 Jahre)
-       678 Erwachsene auf der Warteliste (2023: 663)
-       316 Erwachsene transplantiert (2023: 298)
-       242 gespendete Herzen aus Deutschland und 74 aus dem Ausland
gespendete Herzen (2023: Deutschland 216, Ausland 82)

Das mangelnde Organangebot kann bei Kindern auch durch Spenden aus dem
europäischen Ausland nicht gedeckt werden, sodass die betroffenen Kinder,
wenn überhaupt, dann nur mit langen Wartezeiten (2-3 Jahre
Krankenhausaufenthalt) an einem Kunstherzen überleben.

Bei der medizinischen Versorgung von Patient:innen mit Herzschwäche kommt
es wie bei den Herzrhythmusstörungen wegen bestehender Komorbiditäten auf
eine interdisziplinäre multiprofessionelle (Kardiologie, Herzchirurgie,
Pädiatrische Kardiologie/Angeborene Herzfehler, kardiologische Reha) und
exzellente sektorenübergreifende Versorgung an – von stationär zu ambulant
und umgekehrt sowie zwischen Hausarzt und niedergelassenen
Kardiolog:innen. Bei den Komorbiditäten stehen vor allem der
Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Diabetes mellitus Typ 2 und
Vorhofflimmern/Vorhofflattern im Fokus, da sie zu den häufigsten
Begleitdiagnosen der Herzinsuffizienz und der KHK zählen. Die KHK ist bei
rund zwei Dritteln der Betroffenen Hauptursache der Herzinsuffizienz: Die
Bedeutung der KHK spiegelt sich im aktuellen Herzbericht auch in der
vergleichsweise hohen Zahl der Krankenhausbehandlungen wider. Im Jahr 2022
mussten 577,2 von 100.000 Einwohner:innen stationär wegen einer KHK
behandelt werden, Männer mehr als doppelt so häufig wie Frauen.

Auch wenn aufgrund verbesserter Therapieoptionen schwerwiegende
kardiovaskuläre Ereignisse wie Herzinfarkte, die häufig Folge einer KHK
sind, rückläufig sind, so hat dies an anderer Stelle Einfluss auf die
Herzgesundheit. Starben im Jahr 2000 noch 67.282 Menschen in Deutschland
an einem Herzinfarkt, waren es 2022 „nur noch“ 46.608. Wer ein solches
Ereignis überlebt, bei dem bleibt allerdings meist eine Schädigung am
Herzmuskel
zurück, die auch eine dauerhafte Herzschwäche verursachen kann. Ergo: Mehr
überlebte Herzinfarkte führen zu mehr Herzinsuffizienz, und die wiederum
zu mehr plötzlichen
Herztoden. Denn eine schwache Pumpleistung des Herzens begünstigt
Herzrhythmusstörungen.

Im Zuge des Kabinettsbeschlusses zum Gesunden-Herz-Gesetz erhielt die
bisher unzureichend berücksichtigte kardiovaskuläre Prävention in
Deutschland viel öffentliche Aufmerksamkeit. Auch der Herzbericht
offenbart ein Defizit im Bereich der Prävention und Rehabilitation. Obwohl
allgemein bekannt ist, dass Herzschwäche und auch der plötzliche Herztod
überwiegend durch andere Herzerkrankungen und Lebensstilfaktoren wie
Bewegungsmangel oder Übergewicht entstehen, die alle Präventions- bzw.
Rehamaßnahmen zugänglich sind, findet dies noch viel zu wenig Beachtung.
Das zeigen folgende Zahlen des aktuellen Herzberichts:

-  Bei 446.814 stationären Behandlungsfällen wegen Herzinsuffizienz gab es
nur 8.349 gezählte Rehabilitationen mit den Hauptdiagnosen
Kardiomyopathie/Dekompensierte Herzinsuffizienz
-  Es erfolgten 2022 zwar rund 37.000 ICD-Eingriffe und rund 22.500 CRT-
Operationen, jedoch nur 2.969 gezählte Reha-Patient:innen mit der
Hauptdiagnose ICD-/oder CRT-Implantation werden in der
Rehabilitationsstatistik genannt.

FAZIT
Die Herzstiftung als Patient:innenorganisation und alle herzmedizinischen
Fachgesellschaften für Kardiologie (DGK), für Herzchirurgie (DGTHG), für
Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler (DGPK) sowie für
kardiovaskuläre Prävention und Rehabilitation (DGPR) sind sich in
Anbetracht dieser Zusammenhänge und Entwicklungen einig, dass mehr in die
kardiovaskuläre Vorsorge investiert und das bestehende Instrumentarium der
Diagnostik, Therapie und Nachsorge für die Eindämmung der Grund- und
Begleiterkrankungen der Herzschwäche noch effizienter genutzt werden muss.
Denn neben Alter und Genetik sind vor allem Risikofaktoren des Lebensstils
wesentlich am Entstehen von Herzrhythmusstörungen, KHK, und anderen Herz-
Kreislauf-Erkrankungen beteiligt.

Weitere Informationen für medizinische Fachkräfte, Medienvertrer:innen und
Interessierte zum aktuellen Herzbericht (ePaper) unter
https://www.herzstiftung.de/herzbericht

*Quelle: Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO) Frankfurt a. M.

Hinweis – Bei Abdruck/Nutzung der Presse-Information bitten wir um
folgende Angabe:
Der Deutsche Herzbericht – Update 2024 wird von der Deutschen Herzstiftung
zusammen mit den wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften für
Kardiologie (DGK), für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG), für
Kinderkardiologie und Angeborene Herzfehler (DGPK) und für Prävention und
Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) alljährlich
herausgegeben. Infos und ePaper: www.herzstiftung.de/herzbericht

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