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Luftfahrt und Tourismus aus der Krise helfen

Frankfurt UAS gründet „Institute for Aviation and Tourism“/Institut soll
einer gebeutelten Branche Auftrieb geben

Die Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) hat zum
Wintersemester 2020/21 das „Institute for Aviation and Tourism“ (IAT)
gegründet. „Wir möchten die im Bereich Luftverkehrs- und
Tourismusmanagement über viele Jahre gesammelte Expertise der Frankfurt
UAS sowie unsere Leidenschaft für beide Branchen in die Gründung eines
praxisorientierten, wissenschaftlichen Instituts einfließen lassen. In der
Krise wachsen oft auch beste Ideen, frei nach diesem Motto soll der Fokus
zunächst auf die strategische Neuausrichtung der Luftverkehrs- und
Tourismusbranche mit Blick auf die Corona-Pandemie gerichtet werden“,
erklärt Prof. Dr. Yvonne Ziegler, Professorin für Betriebswirtschaft mit
besonderem Schwerpunkt Internationales Luftverkehrsmanagement und
stellvertretende Vorsitzende Direktorin des IAT.  Am 20. November 2020
fand die konstituierende Mitgliederversammlung statt.

Die Arbeit des IAT basiert auf fünf Aktivitätsschwerpunkten: Forschung,
Weiterbildung, Implementation Management, interdisziplinäre Netzwerke
sowie Öffentlichkeitsarbeit und Transfer. Die fünf inhaltlichen Säulen
lauten Customer Journey, Sustainability, Digitalization, Trends & Market
Research und Air Cargo. Die Vision des IAT ist es, die erste
wissenschaftliche Adresse in Deutschland für Analysen zur aktuellen
strategischen Neuausrichtung von Luftverkehr und Tourismus zu werden. Neue
Geschäftsmodelle, ein neues Branchen-Bewusstsein sowie optimierte Prozesse
und Technologien werden hierfür untersucht.

„Unsere Hochschule wendet mit der Gründung des Instituts den Blick nach
vorn und gibt einer der am stärksten von der Corona-Krise betroffenen
Branchen Rückenwind“, betont der Präsident der Frankfurt UAS, Prof. Dr.
Frank E.P. Dievernich, und prognostiziert: „Es wird eine Zeit nach Corona
geben, in der wir das Reisen wieder aufnehmen können. Jedoch wird und muss
es anders sein als in den Jahren zuvor. Jenseits der Pandemie ist das viel
größere Problem nämlich der Klimawandel. Das darf nicht in Vergessenheit
geraten. Unser Ziel ist es, mit dem neuen, praxisorientierten
Forschungsinstitut IAT eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung von
nachhaltigen, umweltfreundlichen und zugleich zukunftsweisenden, digitalen
Ansätzen einzunehmen.“

Die Frankfurt UAS hat bereits über 100 Praxisprojekte mit mehr als 40
Partnerunternehmen der Luftverkehrs- und Tourismusbranche durchgeführt.
Die Hochschule bietet folgende Studiengänge in diesem Bereich an:
Luftverkehrsmanagement (B.A.), Tourismusmanagement (B.A.), Aviation and
Tourism Management (MBA) sowie Global Logistics (M.Sc.). Das Kernteam des
IAT verfügt über weitreichende Expertise aus langjährigen Tätigkeiten in
führenden Unternehmen der Luftverkehrs- und Tourismusbranche. Zum
Gründungsteam gehören: Prof. Dr. Karsten Benz, Studiengangsleiter
Luftverkehrsmanagement; Prof. Dr. Karl-Rudolf Rupprecht, Vorsitzender
Direktor des IAT und Studiengangsleiter Aviation and Tourism Management;
Prof. Dr. Kerstin Wegener, stellv. Studiengangsleiterin
Tourismusmanagement; Manuel Wehner, M.Sc., Projektleiter IAT-Gründung;
Prof. Dr. Yvonne Ziegler, Professorin für Internationales
Luftverkehrsmanagement und Prof. Dr. Kirstin Zimmer, stellv.
Studiengangsleiterin Luftverkehrsmanagement.

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Kreuzfahrten in Corona-Zeiten: Neue Website des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland

Zahlreiche Kreuzfahrtveranstalter in ganz Europa sehen sich aufgrund der Corona-Krise gezwungen, ihre Reisen abzusagen oder zu verschieben. Landausflüge werden  geändert oder gestrichen. Bleibt die Frage: Welche Rechte haben die Passagiere? Die neue Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland gibt darüber Aufschluss.

Absage abwarten oder selbst stornieren?
Wurde die bereits zu Jahresbeginn gebuchte Kreuzfahrt aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt, muss der Reiseveranstalter den kompletten Reisepreis erstatten.  Für Kreuzfahrten, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden, darf er einen Gutschein anbieten. Allerdings entscheidet der Passagier, ob er den Gutschein annimmt oder nicht. Lehnt er ab, steht ihm der komplette Reisepreis zu. Möchte der Veranstalter den Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, gilt das Gleiche. Wer hingegen selbst storniert, weil er zum Beispiel zu einer Risikogruppe gehört, kann dies bis zum Abreisetag tun, muss aber meist mit hohen Stornogebühren rechnen.


Allgemeine Tipps für Kreuzfahrer
Neben konkreten Antworten auf rechtliche Fragestellungen enthält die Internetseite auch allgemeine Tipps für Kreuzfahrer: welche neuen Regeln in Corona-Zeiten an Bord gelten, welche Einrichtungen und Dienstleistungen an Bord eventuell nicht genutzt werden können und ob man einen COVID-19-Test braucht. Zudem wird erklärt, worauf Passagiere achten müssen, wenn sie von Bord aus nach Hause telefonieren möchten. Das kann über das Schiffsnetz nämlich ziemlich teuer werden.


Nachhaltig reisen
Wer sich rund ums Thema Nachhaltigkeit informieren möchte, kann dies auf der neuen Webseite ebenfalls tun. Hier wird beispielsweise erläutert, wie Passagiere ihre CO2-Bilanz mit Hilfe des Rechners des Umweltbundesamtes berechnen und anschließend ausgleichen können, damit die Klimabilanz besser ausfällt.

 

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Reisen nachhaltiger gestalten

Die Junge Akademie veröffentlicht Stellungnahme „Vorschläge für einen
nachhaltigeren Wissenschaftsbetrieb durch Reduzierung der Reisetätigkeit“

Die Mitglieder der Jungen Akademie plädieren für mehr Nachhaltigkeit im
Wissenschaftsbetrieb und fordern zum Umdenken beim Thema Reisen auf. In
ihrer Stellungnahme geben sie konkrete Beispiele und Ausblicke, um im
Bereich der Reisetätigkeiten CO2-Emissionen zu reduzieren und ermuntern
zur Ausweitung und Verbesserung der Online-Kommunikation. Praktische
Anwendungstipps ergänzen die Stellungnahme.

Reisen im Rahmen des Wissenschaftsbetriebs verursachen einen
verhältnismäßig großen CO2-Ausstoß. So führt ein Hin- und Rückflug von
Frankfurt nach New York zu bis zu 2,5 Tonnen emittiertem CO2. Im Vergleich
dazu beträgt die Gesamtmenge an CO2, die laut Schätzungen des IPCC
(Intergovernmental Panel on Climate Change - Weltklimarat) noch emittiert
werden darf, bevor irreversible Folgen auftreten, circa 500 Gigatonnen.
Dies entspricht etwa 1,8 Tonnen CO2 pro Person und Jahr bis 2050. Diese
Rechnung verdeutlicht, dass ein Umdenken im Reiseverhalten notwendig ist.

„Die Zeit wird sehr knapp, um die notwendige Trendwende in der
Klimaentwicklung zu erreichen. Das Ausmaß der Herausforderung kann auf
Einzelne sehr überfordernd wirken. Hier ist zentral, sich daran zu
erinnern, dass eine kleine Verhaltensänderung besser ist als keine
Verhaltensänderung“, so Astrid Eichhorn, Physikerin und Sprecherin der AG
Nachhaltigkeit an der Jungen Akademie. „Wir möchten mit unserer
Stellungnahme einen Katalog von Möglichkeiten aufzeigen und auf der
Website praktische Tipps zur Umsetzung bieten.“

Die Vorschläge der Jungen Akademie richten sich an einzelne
Wissenschaftler*innen, Geldgeber*innen, Konferenzorganisator*innen,
Universitäten und Forschungseinrichtungen. Dies sind kleinere Maßnahmen
wie die Wahl der Reisemittel oder die Verringerung der Konferenzbeiträge,
aber auch der Ausbau der Finanzierung und die Schaffung geeigneter
Voraussetzungen für Online-Formate. Im Wandel der Reisekultur sehen die
Mitglieder zudem eine gute Möglichkeit, mehr Diversität der Teilnehmenden
zu erreichen. Vorbehalten gegenüber Online-Konferenzen, -Workshops und
-Seminaren möchten sie entgegentreten und bieten auf der Internetseite der
Jungen Akademie konkrete Anwendungsbeispiele und Erfahrungsberichte für
Online-Formate. Die Sammlung der Beispiele soll in unregelmäßigen
Abständen erweitert werden. Interessierte sind eingeladen, dort ihre
Erfahrungen einzubringen.

Originalpublikation:
https://www.diejungeakademie.de/fileadmin/user_upload/Bilder/publikationen/20201028_Stellungnahme_Nachhaltigkeit_DE.pdf
Stellungnahme deutsche Fassung als PDF-Datei zum Download
https://www.diejungeakademie.de/fileadmin/user_upload/Bilder/publikationen/20201028_Stellungnahme_Nachhaltigkeit_EN.pdf
Stellungnahme englische Fassung als PDF-Datei zum Download

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CO2-Ausgleich: Auch in Corona-Zeiten klimafreundlich reisen

Vor dem Hintergrund des globalen Klimastreiks am 25. September und angesichts der aktuell stark eingeschränkten Reisemöglichkeiten, hinterfragen viele Verbraucher ihr Reiseverhalten in Vor-Corona-Zeiten kritisch. Wer dennoch weite Strecken zurücklegen muss, kann etwa mit der Bahn oder dem Bus umweltschonend durch Europa fahren. Fluggäste können unvermeidbare CO2-Emissionen durch eine Spende in Klimaprojekte ausgleichen. Hierzu informiert das EVZ auf einer speziellen ThemenseiteMaske, Abstand und Hygienemaßnahmen gehören für Reisende derzeit ohne Zweifel zu den wichtigsten Dingen, an die gedacht werden muss. Nichtsdestotrotz sollte der Klimaschutz nicht aus den Augen verloren werden. Gerade Reisende, die aufs Fliegen nicht verzichten können, sollten über eine CO2-Kompensation nachdenken. Zahlreiche Airlines bieten dies an, meist schon während des Buchungsvorgangs. Ansonsten können Emissionen in nur wenigen Klicks auch über unabhängige Organisationen ausgeglichen werden.

Auf geprüfte Klimaprojekte achten

Wer seinen ökologischen Fußabdruck verringern möchte, sollte jedoch auf die Seriosität des Kompensationsdienstleisters achten. Nur so ist gewährleistet, dass das Geld auch wirklich beim Klimaprojekt ankommt und Emissionen ausgeglichen werden. So muss nachvollziehbar sein, wie die Höhe der CO2-Menge und der Kompensation berechnet werden. Behauptet eine Airline, man könne gegen eine Spende von 1 € klimaneutral fliegen, handelt es sich um Augenwischerei. Entscheidend ist weiterhin, dass Klimaprojekte geprüft und zertifiziert wurden. Vertrauensvoll ist laut Bundesumweltamt der Gold Standard. Auch sollten Verbraucher eine Bestätigung ihrer Zahlung erhalten (häufig in Form eines PDF-Dokuments). 

CO2-Kompensation ist steuerlich absetzbar 

Das Gute: Eine CO2-Kompensation kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt die Spende geht an eine gemeinnützige Organisation (was bei vielen seriösen Anbietern der Fall ist); die Zahlung kann nachgewiesen werden und liegt über 36 €. Außerdem darf der Betrag nicht 20 Prozent des Einkommens übersteigen.

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