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Statement – Habecks Pläne zum Klimaschutz gehen in richtige Richtung

Dr. Wilfried Rickels (https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/wilfried-
rickels/
), Forschungsdirektor Global Commons und Klimapolitik am IfW Kiel,
kommentiert die heute vorgestellten Pläne zum Klimaschutz von
Bundesumweltminister Robert Habeck:

„Die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Rahmen seiner
Eröffnungsbilanz vorgestellten Pläne zum Klimaschutz gehen grundsätzlich
in die richtige Richtung. Sie sind geeignet, dass Deutschland seine
ambitionierten Klimaziele erreichen kann. Allerdings bleibt Habeck äußerst
vage bei der Frage, wie genau er seine Ziele erreichen will.

Der Fokus auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist alternativlos. Die
Pläne sind daher ein wichtiges Signal, die von Vorgänger Altmaier
angezogene Bremse zu lösen. Bislang wird der Ausbau häufig durch
langfristige Genehmigungsverfahren und rigide Abstandsregeln wie in Bayern
aufgehalten. Habeck will dies ändern, was für den Erfolg seiner Pläne
entscheidend sein wird. Eine Priorisierung des Ausbaus von Wind- und
Solarparks in Abwägungsentscheidungen ist hier ein richtiger Schritt.

Beim Ausbau der Solarfläche ist es richtig, auch Dachflächen in den Blick
zu nehmen, um die Nutzungskonkurrenz auf Freiflächen mit Landwirtschaft,
Tourismus oder Naherholung zu reduzieren. Allerdings ist eine pauschale
Pflicht für Neubauten, ohne Berücksichtigung der Eignung der jeweiligen
Dachflächen, nicht effizient. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund,
dass es in Kombination mit den ambitionierten Plänen zur energetischen
Sanierung in diesem Sektor bereits deutliche Überhitzungserscheinungen und
Fachkräftemangel gibt. Ohne entsprechende Materialien und vor allem
Fachkräfte würden nicht sinnvoll tarierte Pflichtvorgaben nur zu einer
unnötigeren Verteuerung der Klimapolitik führen. Begrüßenswert ist, dass
Habeck die Bedeutung von Gaskraftwerken, die dann auf Wasserstoff
umgerüstet werden können, betont.

Es ist wichtig, nicht aus ideologischen Gründen bestimmte Technologien zu
präferieren oder auszuschließen. Daher müssen in Habecks Pläne auch die
Abscheidung von CO2 und dessen Speicherung sowie der Entzug von CO2 aus
der Atmosphäre, so genannte negative Emissionen, Einzug finden. Ohne diese
Technologien ist das 1,5-Grad-Ziel nicht erreichbar. Bislang findet sich
in Habecks Ausführungen bedauerlicherweise nichts dazu, beides ist
allerdings im Koalitionsvertrag erwähnt.

Bedauerlich ist, dass die Weiterentwicklung der CO2-Bepreisung im
Transport- und Wärmesektor keine Beachtung gefunden hat. Hier wäre ein
früherer Einstieg in einen echten Emissionshandel sinnvoll. Auch gilt
zwingend, dass Deutschland seine Klimapolitik nicht auf eine
energiepolitische Nabelschau reduziert, sondern die europäische und
internationale Anschlussfähigkeit, gerade im Hinblick auf effiziente
Instrumente wie dem europäischen Emissionshandel, nicht aus den Augen
verliert.“

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Minister Buschmanns enttäuschende Ankündigung zur Familienrechtsreform: REFORMBEDARF FÜR GETRENNTE ELTERN UND KINDER VÖLLIG AUSGEKLAMMERT

Die „größte Familienrechtsreform der letzten Jahrzehnte“ kündigte Bundesjustizminister Buschmann am Wochenende an. Die lange überfälligen und von der Vorgängerregierung liegengelassenen Reformen des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts sowie die Regelungen zum Wechselmodell / Doppelresidenz werden jedoch mit keinem Wort erwähnt. Die Ankündigung ist eine herbe Enttäuschung für getrennte Eltern und deren Kinder 

 
Buschmann zu Reformen des Familienrechts ein Schlag ins Gesicht – sie werden völlig ignoriert. Offenbar will auch die Ampel-Koalition hier in die Fußstapfen der großen Koalition treten und die längst überfälligen Reformen des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts aussitzen oder verschleppen und schweigt sich im ersten Schritt dazu aus“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V., welcher sich seit über 30 Jahren für zeitgemäße Reformen des Familienrechts einsetzt. Eigeninitiative der Politik, für Trennungseltern positive Veränderungen anzustoßen, gab es in der Zeit kaum.

 
Man erwarte eine zeitnahe Stellungnahme des Bundesjustizministers Buschmann, ob und wie er die überfälligen Reformen für Trennungseltern und deren Kinder umsetzen und damit auch den Koalitionsvertrag erfüllen wird. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn Tag für Tag werden Kinder in Deutschland in einem streitfördernden familienrechtlichen System zerrieben.

 
„Um es ganz deutlich zu sagen: Es geht nicht nur um zeitgemäße Reformen und die Anpassung an die Lebenswirklichkeit von Trennungsfamilien und deren Kindern, es geht hier um aktiven Kinderschutz“, fasst Witt es, sichtbar verärgert, zusammen. Man habe klare Erwartungen, dass auch die Reformen für Trennungseltern und deren Kinder „historisches Format“ haben und nicht wieder, wie so oft, nur kleinste, meist wirkungslose, Schritte mit Alibifunktion unternommen werden.

 
Buschmanns Vorgängerin Christine Lambrecht hatte die lange überfälligen Reformen des Familienrechts für Trennungseltern noch im Herbst 2020 mit der Begründung, dass in 8 Jahren großer Koalition nicht genügend Zeit gewesen wäre, vertagt. Der Koalitionsvertrag blieb zu den Reformvorhaben in kritischen Bereichen noch vage, strittige Punkte wurden gekonnt umschifft, auch wenn es vorsichtige Andeutungen zu einer positiven Veränderung im Sorge- und auch im Unterhaltsrecht gab.

 
Die 2015 einstimmig angenommene Resolution 2079(2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates, welche das Wechselmodell als familienrechtliches Leitbild in allen 47 Mitgliedsstaaten fordert, ist in Deutschland bisher nicht umgesetzt.

 
Die vom Bundesfamilienministerium 2015 in Auftrag gegebene Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht wurde bis heute trotz Fertigstellung im Jahr 2019 nicht veröffentlicht. Die bisherige Regierung zeigte kein Interesse und politische Manipulationen wurden immer offensichtlicher. Ein im Februar 2021 aufgedeckter und in den Medien breit beleuchteter Skandal zu dem Thema bestätigte dies. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass anscheinend auch eine weitere Studie zu Betreuungsmodellen nach einer Trennung (Familienmodelle in Deutschland, FAMOD) eher politisch motivierte statt wissenschaftlich belegbare Ergebnisse liefert.

 
Die Frage, wie Kinder nach einer Trennung betreut werden, ist in Deutschland seit Jahrzehnten hoch umstritten und wird leider häufig ideologisch geführt. In Bezug auf gleichberechtigte und gleichverantwortliche Elternschaft auch nach einer Trennung ist Deutschland ein Entwicklungsland.

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Bundesregierung sollte Atompläne der EU nicht rundheraus ablehnen

Dr. Wilfried Rickels (https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/wilfried-
rickels/
), Direktor des Forschungszentrums Global Commons und Klimapolitik
am Kiel Institut für Weltwirtschaft, kommentiert die Reaktion der
Bundesregierung auf die strittigen Pläne der EU-Kommission, Kernkraft in
die EU-Taxonomie für nachhaltige Energien aufzunehmen:

„Es könnte klimapolitisch ein Fehler sein, dass die Bundesregierung den
EU-Vorschlag zur Kernenergie rundheraus ablehnt. Vielmehr sollte sie
darauf dringen, dass im Gegenzug die Fitfor55-Klimaschutzpläne der EU
weitreichend anerkannt werden. Insbesondere wäre es ein Gewinn für den
Klimaschutz, wenn die im Rahmen des europäischen Emissionshandels erlaubte
Maximalmenge wie von der EU vorgesehen über die nächsten Jahre stärker als
bisher geplant linear sinkt. Dann kann die kontroverse Einstufung der
Kernkraft unterm Strich einen wichtigen Beitrag für geringere
CO2-Emissionen liefern, ohne dass es am Ende zu einer Renaissance der
Kernenergie kommen wird.

Dass Gaskraftwerke, die dann auf Wasserstoff umgerüstet werden können
beziehungsweise Kohlenstoffabscheidung und -lagerung (CCS) einsetzen, Teil
der EU-Taxonomie sein sollen, ist richtig. Denn ein beschleunigter Ausbau
wetterabhängiger erneuerbarer Energien braucht flankierend die regelbare
Stromerzeugung. Diese kann zwar auch die Kernenergie CO2-arm liefern, aber
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es nicht effizient, dass sie
einen großen Beitrag zur CO2-neutralen Stromerzeugung beiträgt. Gleichwohl
besteht ein starkes Interesse von einer Gruppe europäischer Staaten, diese
Technologie aufzunehmen. Dass die Bundesregierung dies anerkennt und im
Gegenzug andere Zugeständnisse erreicht, wäre für den Klimaschutz am Ende
wahrscheinlich nützlicher.“

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Besuche im Pflegeheim um und an Weihnachten – Die häufigsten Fragen und Antworten

Dürfen Angehörige ihre Lieben über oder nach Weihnachten aus dem Pflegeheim nach
Hause holen?

Ulrike Kempchen: Selbstverständlich dürfen Pflegeheimbewohnerinnen und
Pflegeheimbewohner die Feiertage bei ihren Angehörigen verbringen. Sie dürfen die
Einrichtung uneingeschränkt verlassen und zurückkehren, es sei denn es gibt eine konkrete
Quarantäneanordnung, die für sie gilt. In einzelnen Bundesländern, etwa in Rheinland-Pfalz,
ist lediglich vorgesehen, dass wiederkehrende Bewohnerinnen oder Bewohner häufiger als
ohnehin üblich auf das Corona-Virus getestet werden.

Müssen Betroffene nach einem Besuch zu Hause in Quarantäne?

Kempchen: Eine Quarantäne nach einem Aufenthalt außerhalb der Einrichtung ist nicht
automatisch notwendig, sondern nur dann, wenn ein konkreter Verdachtsfall besteht.
Allerdings stellt eine Quarantäne einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen
dar und hat aus gutem Grund besonders hohe Hürden. Die Auswirkungen sozialer Isolation
in Pflegeheimen sind gravierend und müssen dabei mit bedacht werden.

Zur Sicherheit aller empfehlen wir, dass sich alle Beteiligten vor und während der Besuche
regelmäßig testen, auf Krankheitssymptome achten, Kontakte minimieren,
Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln einhalten und im Zweifel eher vorsichtig sind.

Wird ein Bürgertest für den Besuch im Pflegeheim anerkannt?

Kempchen: Der Gesetzgeber hat zum einen den Einrichtungen den Auftrag gegeben, Tests
anzubieten, und zum anderen den Nachweis eines negativen Testergebnisses für den
Besuch vorgeschrieben. Das meint aber nicht, dass nur der Test in der Einrichtung zum
Eintritt berechtigt. Auch das Ergebnis eines aktuellen Bürgertests ist ausreichend. Das ist
auch deswegen interessant, weil die Einrichtung oftmals kein Zertifikat ausstellt und
Getestete das Ergebnis nicht andernorts nutzen können. Eine Ausnahme stellt das Land
Baden-Württemberg dar. Dort müssen Ungeimpfte in Regionen mit hoher Inzidenz einen
PCR-Test vorlegen.

Kann die ganze Familie ins Heim kommen?

Kempchen: Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig zu Besuch kommen können, hängt von
der jeweiligen Landesverordnung ab. Zahlenmäßige Einschränkungen gibt es aber nur in
wenigen Bundesländern. In Brandenburg dürfen derzeit nur zwei Besucherinnen oder
Besucher pro Tag empfangen werden; in Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl an den
lokalen Inzidenzwert gekoppelt.

Ist ein Besuch mit den Enkelkindern geplant, sollte man genau nachschauen, denn teilweise
gibt es für Besuche von Kindern besondere Regeln. Wir empfehlen kurz vorher noch einmal
in der aktuellen Corona-Verordnung nachzusehen und im Vorfeld mit der Einrichtung in
Kontakt zu treten und Kontakte zu reduzieren sowie die allgemeinen Hygieneregeln zu
beherzigen.

Gelten im Zimmer Maskenpflicht und Mindestabstand?

Kempchen: Einige Corona-Verordnungen schreiben aktuell eine Maskenpflicht auf dem
Zimmer der Bewohnerin bzw. des Bewohners vor. Auch finden sich dort teilweise
verbindliche Regelungen für einen Mindestabstand. Es gibt in manchen Verordnungen aber
auch sogenannte Soll-Vorschriften. Das meint eine eindrückliche Empfehlung, die man
berücksichtigen sollte, aber nicht zwingend ist. Zudem gelten Ausnahmetatbestände für alle,
die aufgrund von Behinderung oder Pflegebedarf Probleme mit diesen Regeln haben. In
früheren Verordnungen war dies nicht so und es gab massive Probleme. Beispielsweise
hatten viele Menschen mit Demenz Probleme ihre Angehörigen mit Maske zu erkennen und
konnten Abstandsregeln nicht begreifen. Hier hilft es nur, sich im Vorfeld genau über die
aktuell gültigen Bestimmungen zu informieren, etwa unter
https://www.biva.de/corona-im-
pflegeheim/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona/

Was kann man tun, wenn in der Einrichtung andere Regeln gelten, die den
Verordnungen widersprechen?

Kempchen: Es kann im Einzelfall sein, dass für eine Einrichtung besondere Regeln gelten.
Allerdings nur dann, wenn eine zuständige Behörde, etwa das Gesundheitsamt oder die
Heimaufsicht, einschränkende Maßnahmen lokal angeordnet hat. Man sollte sich daher bei
den örtlichen Behörden über die aktuellen Bestimmungen in der betreffenden Einrichtung
erkundigen.

Wir hören aber immer wieder auch von Einrichtungen, die eigenmächtig strengere Regeln
umsetzen. Bei solchen Problemen ist wiederum die Heimaufsicht der richtige
Ansprechpartner, denn zu ihren Aufgaben gehört auch, die Würde und Selbstbestimmtheit
der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen.

An Weihnachten wird man aber in den meisten Behörden niemanden antreffen. Daher gilt
der Rat: Rechtzeitig den Kontakt zur Heimleitung suchen und sich über die konkreten
Anforderungen zu informieren. Dann kann man sich darauf einstellen und ggf.
Ungereimtheiten vorab klären.

Sollte man nicht eher auf Weihnachtsbesuche im Pflegeheim verzichten?

Kempchen: Auch wenn Besuche momentan mit besonderen Schwierigkeiten verbunden
sind, gilt es gerade jetzt seine Angehörigen im Pflegeheim zu besuchen.
Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner waren ohnehin die Hauptleidtragenden der
Pandemie und sollten nicht das zweite Weihnachten in Folge allein verbringen. Unter
Beachtung der gegebenen Regelungen und allgemeinen Schutzvorschriften sind Besuche
und auch Feiern zu Hause möglich.

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Der BIVA
-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im
Alter Wohn
- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist
gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für

Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.

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