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Vom Hörsaal der EHB ins Rote Rathaus

Professorin Dr. Lena Kreck wird neue Justizsenatorin in Berlin. An der
Evangelischen Hochschule Berlin verabschiedete sie Rektor Prof. Dr.
Sebastian Schröer-Werner.

Mit der heutigen Unterzeichnung des Berliner Koalitionsvertrags und der
Wahl von Franziska Giffey zur Regierenden Bürgermeisterin steht die neue
Rot-Grün-Rote Regierung in Berlin. Damit wird als eine von sieben neuen
Regierungsmitgliedern die Professorin für Recht und Gesellschaft im
Studiengang Soziale Arbeit an der EHB, Prof. Dr. Lena Kreck, als neue
Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung für die Partei „Die
Linke“ in die Berliner Landesregierung wechseln. Die promovierte
Volljuristin Kreck wird dafür für zunächst fünf Jahre von ihren Ämtern an
der Evangelische Hochschule Berlin freigestellt.

Prof. Dr. Lena Kreck ist seit 2019 Professorin für Soziale Arbeit mit dem
Schwerpunkt Recht und Gesellschaft an der EHB. Neben ihrer Professur
bekleidete sie auch verschiedene Ämter an der Hochschule: "Ich bin mit
großer Leidenschaft Hochschullehrerin“, sagt Professorin Dr. Kreck. „Und
trotzdem habe ich mich dazu entschieden, die Aufgabe der Justiz- und
Antidiskriminierungssenatorin mit nicht minderem Tatendrang anzugehen, um
Berlin lebenswerter, gerechter und freier zu gestalten. Die Soziale Arbeit
wird mit meiner zukünftigen Aufgabe Berührungspunkte haben, und ich freue
mich auf den produktiven Austausch."

Vom Rektor der EHB, Prof. Dr. Sebastian Schröer-Werner, wurde sie im Namen
der Hochschulleitung und der Kolleg*innen der Hochschule verabschiedet:
"Die EHB verliert für die nächsten Jahre eine hervorragende
Wissenschaftlerin und engagierte Kollegin. Als Professorin, Vorsitzende
des Konzils und Mitglied der Arbeitsgruppe ‚Offene Hochschule‘ wird sie
uns fehlen. Andererseits bin ich überzeugt, dass sie ihr neues Amt mit
ihrer Kompetenz zum Wohle der Stadt und des Landes Berlin ausfüllen wird."

Lena Kreck studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu
Berlin und arbeitete nach dem ersten Staatsexamen für zwei Jahre in einer
Kanzlei mit sozialrechtlichem Schwerpunkt. Ihren Masterabschluss in
Medizin-Ethik-Recht erwarb sie an der Martin-Luther-Universität Halle-
Wittenberg und wurde am Zentrum für Europäische Rechtspolitik der
Universität Bremen mit der Arbeit „Exklusionen/Inklusionen von
Umweltflüchtlingen“ promoviert. Ihr Rechtsreferendariat beim Kammergericht
und das zweite juristischen Staatsexamen absolvierte sie in Berlin,
letzteres unter anderem mit Station bei der Landesstelle für
Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung. Danach arbeitet sie bei der
Fachstelle für LSBTI* Geflüchtete bei der Schwulenberatung Berlin. Nach
einer Vertretungsprofessur im Fach Recht der SozialeArbeit an der
Hochschule Koblenz folgte dann der Ruf an die Evangelische Hochschule
Berlin.

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Corona-Maßnahmen: Neue Bestimmungen stoßen auf breite Akzeptanz

Die Mehrheit der Bevölkerung unterstützt die neuen Kontaktbeschränkungen
und die Home-Office-Regelung

Seit einigen Wochen infizieren sich jeden Tag wieder mehrere zehntausend
Personen in Deutschland mit dem neuartigen Coronavirus. Um die weitere
Ausbreitung des Virus einzudämmen, wurden bundesweit neue Regelungen
eingeführt. Diese finden in der Bevölkerung breite Zustimmung. Das zeigt
der aktuelle BfR-Corona-Monitor, eine regelmäßige Befragung des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). So schätzen 94 Prozent der
Befragten die wieder eingeführte Home-Office-Pflicht als angemessen ein,
und 74 Prozent unterstützen die Kontaktbeschränkungen für Personen, die
weder geimpft noch genesen sind. „In der Bevölkerung steigt auch der
Rückhalt für bereits bestehende Maßnahmen“, sagt BfR-Präsident Professor
Dr. Dr. Andreas Hensel. „Nach unseren Daten akzeptieren 94 Prozent die
Testpflicht für Reiserückkehrende und 82 Prozent befürworten das Absagen
von Veranstaltungen.“

Link zu den Ergebnissen: BfR-Corona-Monitor | 7. - 8. Dezember 2021

<https://www.bfr.bund.de/cm/343/211207-bfr-corona-monitor.pdf>

Auch die Zugangsbeschränkungen zu unterschiedlichen Orten werden von der
Bevölkerung mehrheitlich akzeptiert - wenn auch in unterschiedlichem
Ausmaß. So befürworten 87 Prozent der Befragten die Umsetzung der 3G-
Regel, nach der in bestimmten Situationen nur geimpften, genesenen oder
negativ getesteten Personen Zutritt gewährt wird. Deutlich geringer fällt
dagegen die Zustimmung zur 2G-Regel aus (71 Prozent), bei der ein
negativer Test nicht mehr ausreichend ist. Die mancherorts geltende 2G-
Plus-Regel, bei der zusätzlich zum Impf- oder Genesungsnachweis ein
negativer Testnachweis erbracht werden muss, wird mit 60 Prozent in einem
noch etwas geringeren Ausmaß akzeptiert.

Die aktuelle Lage wirkt sich auch auf die Besorgnis darüber aus, wie
Bereiche des eigenen Lebens durch das Coronavirus beeinflusst werden. So
stieg im Vergleich zur letzten Befragung der Anteil der Personen, die
angaben, über ihre wirtschaftliche Situation beunruhigt zu sein, auf 26
Prozent. Der Anteil derer, die um ihre psychische Gesundheit beunruhigt
sind, vergrößerte sich im gleichen Zeitraum auf 28 Prozent. Rund ein
Drittel der Bevölkerung ist weiterhin um die sozialen Beziehungen besorgt
und etwa ein Viertel über die Auswirkungen des Coronavirus auf die
körperliche Gesundheit.

Das BfR hat Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus veröffentlicht:

<https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html>

Über den BfR-Corona-Monitor

Der BfR-Corona-Monitor ist eine wiederkehrende (mehrwellige)
repräsentative Befragung zur Risikowahrnehmung der Bevölkerung in
Deutschland gegenüber dem neuartigen Coronavirus. Zwischen dem 24. März
und 26. Mai 2020 wurden dazu jede Woche rund 500 zufällig ausgewählte
Personen per Telefon unter anderem zu ihrer Einschätzung des
Ansteckungsrisikos und zu ihren Schutzmaßnahmen befragt. Seit Juni 2020
wird die Befragung im Zwei-Wochen-Rhythmus mit jeweils rund 1.000
Befragten fortgeführt. Eine Zusammenfassung der Daten wird regelmäßig auf
der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung veröffentlicht. Mehr
Informationen zur Methode und Stichprobe finden sich in den
Veröffentlichungen zum BfR-Corona-Monitor.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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Moderne Forschungspolitik in Sicht: Position des RatSWD zum Koalitionsvertrag auf Bundesebene

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung setzt aus Sicht des Rats für
Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) neue und positive Akzente. Die
Digitalisierung soll ressortübergreifend vorangetrieben werden und eine
vertiefte Zusammenarbeit zwischen Politik und Wissenschaft wird
angestrebt. Besonders begrüßt wird das Ziel, ein Forschungsdatengesetz zu
erarbeiten und Daten insgesamt für die Wissenschaft besser zugänglich zu
machen. Der RatSWD wird die Umsetzung der Vorhaben eng begleiten und
unterstützen.

Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) setzt sich schon seit
Langem für den Zugang zu administrativen und wissenschaftlichen Daten ein.
In seinem Positionspapier (siehe auch
https://www.konsortswd.de/aktuelles/pressemitteilungen/01102021/)
anlässlich der Bundestagswahl definierte er diesbezüglich in sieben
Handlungsfeldern konkrete Empfehlungen an die Politik – darunter auch die
Verbesserung der Datenbereitstellung sowie die Erarbeitung eines
Forschungsdatengesetzes. Der RatSWD bewertet es als große Chance für die
Wissenschaft in Deutschland, dass viele der RatSWD-Forderungen in den
Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung aufgenommen wurden.
Besonders hervorzuheben sind folgende Punkte:

- Ein Forschungsdatengesetz soll den Zugriff für Forschende auf Daten
umfassend verbessern und vereinfachen. Forschungsklauseln sollen
eingeführt werden.

- Der Registermodernisierung wird Priorität eingeräumt. Durch ein
Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll der Zugang zu
Daten für die Wissenschaft erleichtert werden.

- Ein Digital Service Act zielt auf den Zugang zu Daten großer Plattformen
für Forschende ab.

- Die nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) in Deutschland soll
weiterentwickelt werden und eine Stärkung des europäischen
Forschungsdatenraums wird angestrebt.

- Die neue Bundesregierung möchte gemeinsam mit den Ländern die
Aussagekraft der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken nachhaltig
verbessern.

- Ein geplantes Institut für empirische Steuerforschung soll eine aktuelle
und bessere Datenlage schaffen, etwa für die Evaluierung von
Steuerregelungen und als Grundlage für evidenzbasierte Gesetzgebung.

- Forschungsbedarfe sollen ressortübergreifend wirksamer adressiert und
Wissenschaft soll insbesondere in Krisensituationen beschleunigt und
effektiver gefördert werden.

Die angestrebten Initiativen bewertet der RatSWD sehr positiv, zuvorderst
das geplante Forschungsdatengesetz. Nichtsdestotrotz gilt es, an dieser
Stelle darauf hinzuweisen, dass eine erfolgreiche Verbesserung der
Forschungsdatenlage in Deutschland nur in Kooperation mit der Wissenschaft
gelingen kann. Dies trifft im Besonderen auf die Registermodernisierung,
die Weiterentwicklung der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken und
den Aufbau eines Steuerforschungsinstituts zu. Für den Forschungsstandort
Deutschland ist es zudem von zentraler Bedeutung, allen Forschenden die
gleichen Rechte beim Datenzugang zu gewähren. Dem RatSWD ist es daher
wichtig, dass diskriminierungsfreie Datenzugänge für die
Wissenschaftsgemeinschaft eingerichtet werden. Entscheidend wird jeweils
die genaue Umsetzung der Vorhaben sein, die der RatSWD gern eng begleiten
und unterstützen wird.

Der Koalitionsvertrag verspricht einen wissenschaftspolitischen Aufbruch
und eine Modernisierung der Kooperation zwischen Wissenschaft und Politik.
Evidenzbasierte politische Entscheidungen können nur auf der Grundlage
freier, unabhängiger, aber auch handlungsfähiger Forschung getroffen
werden. Die Handlungsfähigkeit der Wissenschaft könnte durch die Novellen
der neuen Bundesregierung erheblich verbessert werden.

Als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium der Bundesregierung
freut sich der RatSWD auf die Zusammenarbeit und bietet auch in der 20.
Legislaturperiode seine Unterstützung bei der Weiterentwicklung des
deutschen Wissenschaftssystems an.

--
Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) berät seit 2004 die
Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der
Forschungsdateninfrastruktur für die empirischen Sozial-, Verhaltens- und
Wirtschaftswissenschaften. Im RatSWD arbeiten zehn durch Wahl legitimierte
Vertreterinnen und Vertreter der sozial-, verhaltens- und
wirtschaftswissenschaftlichen Fachdisziplinen mit zehn Vertreterinnen und
Vertretern der wichtigsten Datenproduzenten zusammen.

Der RatSWD ist Teil des Konsortiums für die Sozial-, Verhaltens-,
Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften (KonsortSWD) in der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Er versteht sich als
institutionalisiertes Forum des Dialoges zwischen Wissenschaft und
Datenproduzenten und erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen. Dabei
engagiert er sich für eine Infrastruktur, die der Wissenschaft einen
breiten, flexiblen und sicheren Datenzugang ermöglicht. Diese Daten werden
von staatlichen, wissenschaftsgetragenen und privatwirtschaftlichen
Akteuren bereitgestellt. Derzeit hat der RatSWD 40 Forschungsdatenzentren
(Stand: Juni 2021) akkreditiert und fördert deren Kooperation.

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Statement – Koalitionsvertrag: Richtige Ansätze für eine moderne Migrationspolitik

Prof. Dr. Tobias Heidland (https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/tobias-
heidland/
), Direktor Internationale Entwicklung am IfW Kiel, kommentiert
die Pläne der Ampel-Koalition zur Migration:

„Die Pläne der Ampel im Bereich Migration, Flucht und Integration sind ein
großer Schritt in Richtung einer stärker auf wissenschaftliche
Empfehlungen aufbauenden Politik.

Die Pläne im Koalitionsvertrag lassen auf eine deutlich gezieltere,
widerspruchsärmere und wirksamere deutsche Asylpolitik hoffen. Es sollen
mehr positive Anreize zur Integration gesetzt werden. Zugleich enthalten
die Pläne aber auch nötige Maßnahmen wie schnellere Ablehnungen
unbegründeter Asylanträge und effektivere, genauer auf Problemgruppen
zielende Abschiebungen. Diese Aspekte lassen sich nur gemeinsam mit
anderen EU-Mitgliedsstaaten lösen; der Plan, mit einer Koalition der
aufnahmebereiten Mitgliedsstaaten voranzugehen, ist daher begrüßenswert.
Gemeinsam könnten klarere Signale an Menschen im Ausland gesendet und
zugleich eine höhere Akzeptanz in der deutschen Gesellschaft erzielt
werden.

Der Koalitionsvertrag enthält außerdem wichtige neue Regelungen zur
Steuerung und Erhöhung qualifizierter Zuwanderung – also der
wirtschaftlich entscheidenden Säule der Migrationspolitik. Veränderungen
sind dringend nötig, denn das Wirtschaftswachstum wird zunehmend durch die
Alterung der Gesellschaft gebremst. Auch auf andere EU-Länder als
Herkunftsländer von Arbeitsmigranten werden wir uns nicht langfristig
stützen können, denn auch diese altern, und die Lohnunterschiede zwischen
den EU-Ländern werden geringer. Es werden daher Reformen bei der
qualifizierten Zuwanderung aus dem Nicht-EU-Ausland nötig.

Dazu plant die Koalition, neben dem bestehenden Einwanderungsrecht eine
„Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems“ als zweite Säule der
Fachkräftezuwanderung zu etablieren. Durch dieses transparente und
politisch gut steuerbare Modell können gezielt Fachkräfte mit gewissen
Eigenschaften wie Integrationsfähigkeit und -willigkeit nach Deutschland
gelockt werden. Gleichzeitig werden dadurch Anreize für potenzielle
Zuwanderer geschaffen, in in Deutschland nachgefragte Fähigkeiten und
Qualifikationen zu investieren.

Insgesamt sind die Reformpläne im Bereich Migration ein Weg, es weniger
dem Zufall zu überlassen, wer nach Deutschland kommt, um hier zu arbeiten.
Integration wird stärker in den Fokus genommen und stärkere Anreize
gesetzt. Auch der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft winkt, so dass für
Migrantinnen und Migranten mehr Planbarkeit entsteht. Und obwohl die
Politik stärker an deutschen Interessen ausgerichtet werden soll, heißt
dies nicht, dass legitime Asylmigration behindert wird.“

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