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S2k-Leitlinie zu hypertensiven Erkrankungen in der Schwangerschaft überarbeitet

Die S2k-Leitlinie zu „hypertensiven Erkrankungen in der Schwangerschaft:
Diagnostik und
Therapie“ wurde mit neuen Erkenntnissen und Empfehlungen überarbeitet.
Besonders
relevant sind die neuen Aspekte zum Blutdruckmanagement dieser
Erkrankungsformen.

Berlin, im Juli 2024 – Bluthochdruck-Erkrankungen (HES) treten in 6 bis 8
Prozent aller Schwangerschaften auf, tragen zu 20 bis 25 Prozent der
perinatalen Mortalität bei und sind in den Industrieländern die häufigste
aller mütterlichen Todesursachen. Man unterscheidet verschiedene Formen
der HES, die Präeklampsie gilt jedoch als die schwerwiegendste Form mit
einer jährlichen Sterberate von mehr als 50.000 Frauen und 500.000 Babys.
Abgesehen davon birgt die Erkrankung einige Langzeitfolgen, insbesondere
ein erhöhtes Risiko für kardiovaskuläre Gesundheit.

Obwohl die Prävention von HES laut der Leitlinie nur bedingt möglich sei,
ermögliche eine
erste Evaluation im ersten Trimester die Identifikation von Schwangeren
mit hohem Risiko.
Demnach könnten Maßnahmen zur Prophylaxe bereits frühzeitig eingeleitet
werden. Die
Einordnung in Risikogruppen gewähre außerdem eine individualisierte
Schwangerschaftsüberwachung, wodurch Komplikationen früh erkannt und
behandelt werden können.

Die überarbeitete Leitlinie richtet sich vor allem an Schwangere,
Patientinnen, die bereits HES hatten sowie an Frauen mit vorbestehender
Bluthochdruckerkrankung, aber auch an alle Fachkräfte, die in die
Versorgung von Patientinnen mit HES involviert sind.

Anpassung der Richtwerte zur Blutdruckmessung

Eine der wichtigen Änderungen, die mit der Aktualisierung einhergehen, ist
die Anpassung der Richtwerte für die Blutdruckmessung. Dabei wird zwischen
zwei Messarten unterschieden: Der standardisierte Praxisblutdruck wird in
der Schwangerenvorsorge routinemäßig in Arztpraxen und Kliniken
durchgeführt. Im Gegensatz dazu gibt es die Heimblutdruckmessung (HBDM)
für die weitere ambulante Betreuung der Schwangeren.

Die Grenzwerte der Hypertonie in der Praxis liegen laut den Expertinnen
und Experten bei 140 mmHg systolisch bzw. 90 mmHg diastolisch. In der HBDM
werden aber niedrigere Cut-OffWerte angesetzt: Werte ab 135 mmHg
systolisch und 85 mmHg diastolisch werden hier bereits als Hypertonie
betrachtet. Dies ist wichtig, da nun auch bereits bei diesen
Bluthochdruckwerten eine medikamentöse Therapie indiziert ist, um
Komplikationen von der Schwangeren abzuwenden.

Indikationsstellung zur Entbindung bei Blutdruckzielwerten

Die Indikationsstellung zur Geburt wurde in der Überarbeitung der S2k-
Leitlinie relativiert. Bei einfacher Hypertonie könne mit Hilfe von
verändertem Hypertonie-Management die
Geburtseinleitung vermieden werden.

„Die HYPITAT-Studie, die den früheren Empfehlungen zur Entbindung mit 37+0
SSW
zugrunde lag, verfolgte durch die Beendigung der Schwangerschaft das Ziel,
schwere
mütterliche Komplikationen und insbesondere die schwere Hypertonie zu
vermeiden.
Neue medikamentöse Konzepte mit niedrigeren Blutdruckzielwerten bieten
durch die
engere Blutdruckeinstellung das gleiche Ziel. Dies hat nach Auffassung der
Leitliniengruppe zur Konsequenz, dass für eine medikamentös gut
eingestellte Frau mit Schwangerschaftshochdruck das Abwarten über 37 SSW
hinaus anstelle von Geburtseinleitung eine echte Option darstellt.“
- Prof. Dr. med. Ulrich Pecks, Leitlinienkoordinator, Universitätsklinikum
Würzburg

Bei schweren Komplikationen im Rahmen einer Präeklampsie sei
selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt die Beendigung der Schwangerschaft
indiziert. Die Vorteile der Prolongation sind gegen die Risiken einer HES
und assoziierten Komplikationen abzuwägen.

Fokus auf Langzeitgesundheit der Frauen gelegt

Frauen, die während ihrer Schwangerschaft an Hypertonie leiden, haben ein
erhöhtes Risiko für Langzeitfolgen. Neben Erkrankungen, die das
kardiovaskuläre System betreffen, könnten auch weitere Organsysteme
beeinflusst werden. Nicht zuletzt bestehe weiterhin die Möglichkeit, in
der nächsten Schwangerschaft wieder eine Bluthochdruckerkrankung mit
möglichen Komplikationen zu entwickeln.

Infolge der hohen Evidenz für Langzeitfolgen wird eine regelmäßige
kardiovaskuläre Kontrolle und Nachsorge der Mutter angeraten, die sich im
Idealfall lebenslang fortsetzen sollte.

„Die Einführung eines spezifischen und finanzierten Nachsorgekonzeptes
nach HES ist
dringend erforderlich. Dabei sollte die primäre Zuständigkeit für die
Nachsorge zumindest für die Zeit unmittelbar nach der Geburt in der Hand
der betreuenden frauenärztlichen Praxis liegen.“
- PD Dr. med. Dietmar Schlembach, Leitlinienkoordinator, Vivantes Netzwerk
für Gesundheit GmbH, Klinikum Neukölln

Anschließend sollte die Betreuung in Abhängigkeit von auftretenden
Befunden, wie z.B. eines persistierenden Hypertonus oder anderer
klinischer oder labormedizinischer Befunde, in die fach- oder
hausärztliche Betreuung übergeleitet werden. Da komplexe Gesundheitsfolgen
möglich seien, könne eine interdisziplinäre Versorgung aus
Frauenheilkunde, Allgemeinmedizin und Innerer Medizin erforderlich sein.

Die Nachbetreuung von Wöchnerinnen, deren kardiovaskuläres Risiko nach
Präeklampsie
langfristig überwacht werden sollte, soll jeweils sechs Wochen nach der
Entbindung beginnen.

„Hierfür haben wir in Zusammenarbeit aller Fachdisziplinen und unter
Unterstützung
der Patientinnenvertretung EFCNI sowie der Arbeitsgemeinschaft der
Gestose-Betroffenen e.V. einen Nachsorgepass entwickelt, der der Leitlinie
beiliegt und an Patientinnen ausgehändigt werden kann.“
- Prof. Dr. med. Ulrich Pecks, Leitlinienkoordinator, Universitätsklinikum
Würzburg

Die Erstellung und Aktualisierung der S2k-Leitlinie erfolgte unter den
federführenden
Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
e.V. (DGGG),
Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG)
sowie Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG).
Finanziell unterstützt wurde die Handlungsempfehlung vom DGGG-
Leitlinienprogramm.

Leitlinien sind Handlungsempfehlungen. Sie sind rechtlich nicht bindend
und haben daher
weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

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Herzkrank sicher reisen: So vermeiden Sie Probleme mit Blutdruck, Herz und Kreislauf

Wie die Vorbereitung auf den Urlaub in ungewohnter Umgebung gelingt –
Experten-Tipps zu Medikamenten, Hitze, Höhe und Flugreise

Wer auf Reisen geht, wünscht sich einen erholsamen Aufenthalt ohne
medizinischen Zwischenfall. Besonders Menschen mit chronischer Erkrankung
wie Herzpatienten sollten ihre Urlaubsreise daher gut planen und mit ihrer
Ärztin oder ihrem Arzt besprechen, ob und wann eine Reise möglich ist oder
nicht. So lassen sich Risiken durch Überlastungen oder Fehleinschätzungen
vermeiden. „Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen müssen in der Regel
nicht aufs Reisen verzichten. Aber sie sollten vorab Aspekte ihrer Reise
wie Klima, Höhenlage und die medizinische Versorgung vor Ort mit ihrem
Arzt besprechen. Ihr Kardiologe kann ihnen spezifische Empfehlungen geben,
die auf ihr Risikoprofil zugeschnitten sind“, betont der Herzspezialist
Prof. Dr. Thomas Meinertz, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat und
Chefredakteur der Deutschen Herzstiftung. Generell sollten sich
Herzpatienten rund drei Wochen vor der Reise nochmals untersuchen lassen,
rät Meinertz. So könne überprüft werden, ob der Erkrankungszustand stabil
sei und die medikamentöse Einstellung könne eventuell noch geändert
werden.
Für Menschen mit einer Herzerkrankung bietet die Herzstiftung hilfreiche
Infos, darunter auch ein kostenfreies Reise-Infopaket unter
https://herzstiftung.de/urlaub-herzpatient oder telefonisch unter 069
955128-400. Das Infopaket beinhaltet neben vielen praktischen allgemeinen
Tipps auch eine Reise-Checkliste und ein Reise-Set für Herzpatienten.

Bei Herzinsuffizienz und Hitze: Vorsicht vor Flüssigkeitsverlust
Bei der Wahl des richtigen Urlaubsziels sollten Herzpatienten den
Klimawechsel berücksichtigen. Sehr hohe Temperaturen von etwa 30 Grad und
mehr können ohne Vorsichtsmaßnahmen gerade bei älteren und chronisch
kranken Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzschwäche und
koronarer Herzkrankheit (KHK) beispielsweise einen Kreislaufkollaps oder
Herzrhythmusstörungen auslösen. Aber auch Patienten mit
Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus, Lungenerkrankungen oder einer
Demenz sind durch Hitze gefährdet.
Besonders die Kombination aus Herzerkrankung, Hitzeperiode über 30 Grad
und medikamentöser Therapie sieht der Kardiologe Prof. Dr. Thomas
Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, mit einer
„gewissen Gefährdung“ verbunden. „Speziell bei Patienten mit Herzschwäche,
die wassertreibende Medikamente, also Diuretika, einnehmen und bei denen
die Trinkmenge ohnehin eingeschränkt ist, kann es zu einer ungünstigen
Kombination des Wasserverlustes kommen. Der Körper kompensiert die Hitze
durch Schwitzen und verliert zusätzlich an Flüssigkeit durch die
Diuretika“, erläutert Prof. Voigtländer im aktuellen Herzstiftungs-Podcast
unter https://herzstiftung.de/podcast-herzschutz-hitze „Um einen
Flüssigkeitsverlust zu vermeiden, sollten Herzpatienten auf eine
ausreichende Trinkmenge achten. Aber sie sollten auch nicht zu viel
trinken, denn eine übermäßige Flüssigkeitszufuhr kann bei Herzkranken zur
Verschlechterung ihrer Herzleistung führen.“ Durch tägliches Wiegen
morgens vor dem Frühstück, nach dem ersten Gang zur Toilette, können
Herzschwäche-Patienten kontrollieren, ob sie zu viel Flüssigkeit
aufnehmen. Hinweis darauf gibt eine Zunahme von mehr als einem Kilogramm
Körpergewicht von einem Tag auf den anderen.

Bluthochdruckpatienten: Bei Hitze droht Schwindel durch Blutdruckabfall
Für Bluthochdruckpatienten kann Hitze ebenfalls zum Problem werden, weil
der Körper auf die hohen Temperaturen reagiert, indem er durch
Gefäßweitung die Blutzirkulation mehr an die Peripherie zur Haut verlagert
und dadurch der Blutdruck abfällt. Senken zusätzlich Medikamente den
Blutdruck, besteht aufgrund eines zu niedrigen Blutdrucks die Gefahr von
Schwindel und Bewusstlosigkeit. Deshalb raten Kardiologen dazu, gerade bei
Hitze öfter mal den Blutdruck zu messen. Fällt der Blutdruck unter einen
Wert von 100 mmHg (systolisch), ist die Rücksprache mit einem Arzt ratsam.
Umgekehrt kann der Blutdruck bei einigen Patienten auch stark ansteigen,
weil ihr Körper durch die Hitze unter großen Stress gerät.
„Bei blutdrucksenkenden Medikamenten wie Betablockern, ACE-Hemmern,
Sartanen und Calciumantagonisten – ebenso bei den Diuretika für
Herzschwächepatienten - kann wegen längerer extremer Hitze eine Änderung
der Dosierung notwendig werden“, erläutert der Kardiologe und Pharmakologe
Meinertz. Herzpatienten sollten deshalb von ihrem Arzt die Dosierung
überprüfen lassen und besprechen, welche Medikamente bei Hitze wie lange
reduziert werden können. Mehr Infos: https://herzstiftung.de/podcasts
/tipps-hitze-herzmedikamente


Große Höhen und Luftverschmutzung stressen Herz und Gefäße
Auch Aufenthalte in großen Höhen können den Körper unter Stress setzen –
nicht nur bei Wanderungen in den Bergen, sondern auch bei Aufenthalten in
hochgelegenen Regionen während Kulturreisen. Bei leichter körperlicher
Aktivität gilt dabei als kritische Grenze eine Höhe von 2500 Metern, bei
intensiver Belastung (Berganstieg) liegt die allerdings schon deutlich
darunter (zum Vergleich: Die Zugspitze ist 2962 Meter hoch, das ebenfalls
per Seilbahn erreichbare Klein-Matterhorn bei Zermatt 3883 Meter, La Paz
in Bolivien liegt auf 3869 Metern). Denn mit zunehmender Höhe wird die
Luft dünner, es gelangt weniger Sauerstoff in die Arterien. Dadurch steigt
die Herzschlagrate. „Der hohe Puls kann insbesondere Menschen mit einer
Herzschwäche enorm belasten“, erklärt Prof. Meinertz. „Höhenlagen sowie
tropische und arktische Weltregionen sind für Herzpatienten nicht zu
empfehlen. Das Klima dort strengt das Herz-Kreislauf-System einfach zu
sehr an“, betont Meinertz. Sinnvoller sei es, an ein Urlaubsziel mit einem
gewohnten Klima zu reisen.
Gerade bei Städtereisen sollten sich Herzpatienten darüber hinaus auch
über die Luftqualität am Urlaubsort informieren. Schadstoffe in der Luft,
neben Feinstaub beispielsweise Kohlenmonoxid und Stickoxide, können
Entzündungen begünstigen und Gefäßerkrankungen wie Ablagerungen in den
Wänden der Arterien (Arteriosklerose) befeuern. Gefährdet sind unter
anderem Patienten mit KHK, Herzrhythmusstörungen oder Bluthochdruck. Infos
zur Luftqualität an Urlaubszielen weltweit sind abrufbar unter
https://waqi.info/de/

Nach Herz-Eingriff: Wann ist Reisen wieder möglich?
Wer nach einem überstandenen Herz-Eingriff eine Urlaubsreise plant, sollte
mit dem Kardiologen klären, ab welchem Zeitpunkt eine Reise ratsam ist.
Die Herzstiftung informiert unter https://herzstiftung.de/urlaub-
herzpatient über die empfohlenen Zeitintervalle bis zur nächsten Reise
nach: Herzinfarkt, Stent-Implantation, Bypass-Operation, Katheterablation,
großem herzchirurgischem Eingriff sowie nach Implantation von
Herzschrittmacher (CRT: Kardiale Resynchronisationstherapie) und
Defibrillator. Beispiel Herzinfarkt: Hier hängt die Wartezeit bis zum
Start der Reise von der Infarktgröße und -lokalisation
(Vorderwand-/Hinterwandinfarkt) ab. Bei niedrigem Risiko zum Beispiel ist
bereits nach drei Tagen das Reisen wieder möglich, empfohlen wird, 14 Tage
zu warten.

Bei den folgenden Symptomen sollte man auf eine Urlaubsreise verzichten
In manchen Fällen sollten Herzpatienten auf eine Urlaubsreise verzichten –
etwa dann, wenn sie unter folgenden Erkrankungen beziehungsweise Symptomen
leiden:
- Angina pectoris (Brustenge) bei geringen Belastungen, wie Treppensteigen
- mit zunehmender Stärke auftretende Angina pectoris (Brustenge),
- Luftnot bei geringer Belastung wie Gehen zu ebener Erde oder
Treppensteigen,
- zunehmende Luftnot oder zunehmenden Ödemen (Wassereinlagerungen),
- wiederholter Schwindel
- plötzliche Bewusstlosigkeiten (Synkopen)

– dann sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden.

Bei Flugreise Krankenunterlagen und ausreichend Medikamente ins Handgepäck
Patienten mit KHK, Herzschwäche, Herzklappenersatz, Schrittmacher und Defi
können fliegen, wenn sie gut belastbar sind, die Krankheitssituation
stabil ist und sich Krankheitssymptome kurz vor Abreise nicht akut
verschlechtern/verändern. Krankenunterlagen sollten während des Fluges
griffbereit sein. Ausreichend Medikamente, die während der direkten
Reisezeit nötig sind (plus Puffer), sollten ins Handgepäck, ebenso der
Medikationsplan zum Bedarfsnachweis. Wer einen Herzschrittmacher oder
Defibrillator in seiner Brust trägt, der sollte den Ausweis für das Gerät
bei Sicherheitskontrollen am Flughafen vorzeigen. Durch die
Kontrollschranken (jene, die aussehen wie Türrahmen) kann man zwar guten
Gewissens gehen, eine Untersuchung mit einem händischen Metalldetektor
direkt über den Brustbereich ist eher ungünstig. Mehr Infos zum Reisen mit
Herzschrittmacher und implantierbarem Defibrillator gibt es unter
https://herzstiftung.de/schrittmacher-defi-reise
Langes Sitzen bei Langstreckenflügen bringt die Gefahr einer Thrombose mit
sich, die zur Lungenembolie führen kann. Mit dem Arzt sollte je nach
individuellem Risiko besprochen werden, ob Thrombosestrümpfe und
Heparinspritzen ratsam sind.

Service-Tipps

Checkliste für mehr Sicherheit
Eine Reise-Checkliste zu den wichtigsten Punkten einer guten
Reisevorbereitung und die Bestellmöglichkeit eines Reise-Sets für
Herzkranke bietet die Deutsche Herzstiftung kostenfrei unter
https://herzstiftung.de/urlaub-herzpatient oder telefonisch unter 069
955128-400 an.

Aus der Podcast-Reihe imPULS zum Schwerpunkt Hitze
In der aktuellen imPULS-Episode „Herzschutz bei Hitze - Was Sie als
Patient wissen sollten“ erläutert der Kardiologe Prof. Thomas Voigtländer,
worauf Senioren und Herzkranke bei Hitzeperioden achten sollten, um sich
vor kritischen Situationen schützen zu können: https://herzstiftung.de
/podcast-herzschutz-hitze

Der kostenfreie Ratgeber „Herzkrank jedem Wetter trotzen“ ist bei der
Herzstiftung telefonisch unter 069 955128-400 oder unter
https://herzstiftung.de/bestellung erhältlich.

Herz-Tipp bei implantierbarem Defibrillator/Herzschrittmacher unter:
https://herzstiftung.de/schrittmacher-defi-reise

Infos zu den Themen Schwimmen, Wandern und Radfahren:
https://herzstiftung.de/schwimmen
https://herzstiftung.de/wandern
https://herzstiftung.de/radfahren

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Bluthochdruck in der Schwangerschaft: Neue Leitlinie für bessere Versorgung in Deutschland

Etwa sechs bis acht Prozent aller schwangeren Frauen erkranken an einem
Bluthochdruck. Eine neue Versorgungs-Leitlinie soll nun die frühzeitige
Diagnose und Behandlung verbessern. Auch ein spezieller Nachsorgepass
wurde jetzt veröffentlicht.

Würzburg. Etwa sechs bis acht Prozent aller schwangeren Frauen erkranken
an einem Bluthochdruck. Eine neue Versorgungs-Leitlinie soll nun die
frühzeitige Diagnose und Behandlung verbessern. „Damit wollen wir das
Risiko für Komplikationen in der Schwangerschaft senken und zudem
langfristig die Gesundheit der Frauen stärken. Denn auch nach der
Schwangerschaft bleibt das Risiko für Folgeerkrankungen erhöht“, erklärt
Prof. Dr. Ulrich Pecks, Leiter der Geburtshilfe am Universitätsklinikum
Würzburg (UKW) und verantwortlicher Koordinator für die neue Leitlinie,
die am 17. Juli 2024 veröffentlicht wurde. Zudem wurde ein Nachsorgepass
für betroffene Frauen entwickelt, der zum Download bereitsteht.

„In der neuen Leitlinie wird empfohlen, den Bluthochdruck präziser
medikamentös einzustellen als bislang. Hierzu wurden in den vergangenen
Jahren wichtige Studien veröffentlicht, die nun in die Leitlinie
eingeflossen sind“, so Prof. Pecks. Mit dieser medikamentösen Einstellung
des Bluthochdrucks kann idealerweise auch der Zeitpunkt der Entbindung bei
optimalen Verlauf weiter verschoben werden. Somit können frühe Geburten
mit den Risiken für Mutter und Kind minimiert werden, erklärt der
Würzburger Mediziner. „Denn weiterhin ist die einzige kurative, also
heilende Therapie für einen Schwangerschafts-Bluthochdruck die Entbindung.
Oft bessern sich die Werte schon 48 Stunden nach der Geburt“, sagt Prof.
Pecks.

Ziel: Komplikationsrisiken minimieren / Folgeerkrankungen reduzieren

Ein Bluthochdruck in der Schwangerschaft ist auch ein Hinweis auf eine
mögliche Präeklampsie, die oft umgangssprachlich
„Schwangerschaftsvergiftung“ genannt wird. Von einer Präeklampsie spricht
man, wenn zusätzlich zu einem Bluthochdruck („Hypertonie“) Organschäden
festgestellt werden, etwa an Niere oder Leber. Dabei scheiden die Frauen
dann z.B. vermehrt Eiweiße über die Niere aus oder haben erhöhte
Leberwerte im Blut. Weltweit versterben jährlich mehr als 50.000 Frauen
und 500.000 Babys an den Folgen einer Präeklampsie. Mütterliche Todesfälle
sind in den industriell entwickelten Ländern zum Glück selten. Aber das
Leid der Frauen und die Folgen einer Frühgeburt wegen einer Präeklampsie
können erheblich sein.

Daher empfiehlt die neue Leitlinie ein allgemeines Screening auf
Präeklampsie bei jeder Schwangeren. Auch angesichts des demographischen
Wandels, älter werdenden Frauen bei der ersten Schwangerschaft und
zunehmenden Schwangerschaften bei Frauen mit Grunderkrankungen wie
Diabetes mellitus ist eine frühe Erkennung wichtig. „Dieses Screening ist
leider aktuell keine Kassen-Leistung. Dabei kann es enorm helfen, Risiken
frühzeitig zu erkennen, um vorbeugende Maßnahmen einzuleiten und eine
Präeklampsie zu verhindern“, so Pecks. Ein solches Screening sollte in der
12. oder 13. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.

Nachsorgepass gibt wertvolle Orientierung

Mit der Leitlinie soll auch das Risiko von Folgeerkrankungen nach der
Schwangerschaft stärker in das Bewusstsein rücken. Prof. Pecks: „Frauen,
die einen Bluthochdruck in der Schwangerschaft entwickelt haben, zeigen
ein höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im weiteren Leben.
Daher haben wir einen neuen Nachsorgepass entwickelt, der jetzt für die
Frauen zum Download (Link:
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/015-018)
bereitsteht und der helfen soll, dieses Thema mit den weiterbehandelnden
Ärztinnen und Ärzten nach Geburt und Wochenbett zu besprechen.“

Hintergrund: Leitlinie „Hypertensive Erkrankungen in der Schwangerschaft:
Diagnostik und Therapie“

Die Leitlinie „Hypertensive Erkrankungen in der Schwangerschaft:
Diagnostik und Therapie“ ist im Leitlinienprogramm der Deutschen
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), der Österreichischen
Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie (OEGGG) sowie der
Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe entwickelt
worden. Sie löst die vorherige Leitlinie aus dem Jahr 2019 ab. Sie wurde
geprüft durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF) und steht hier zum Download bereit, Link:
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/015-018

Prof. Dr. Ulrichs Pecks ist der Leitlinienkoordinator, er forscht seit 20
Jahren zu schwangerschaftsassoziiertem Bluthochdruck. Er leitet seit
Oktober 2023 die Geburtshilfe an der Würzburger Uniklinik und bekleidet
die Professur „Maternale Gesundheit und Hebammenwissenschaft“ an der
Würzburger Universitätsmedizin. In der UKW-Geburtshilfe werden die
Möglichkeiten eines Präeklampsiescreenings im Rahmen der
Schwangerenberatung individuell vorgestellt.

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Lebererkrankungen und Reisen: Informationen über notwendigen Reise- Impfschutz zum 25. Deutschen Lebertag

Die Deutschen sind in diesem Jahr in bester
Reiselaune: Die Reisewelle rollt und die Veranstalter meldeten bereits im
Juni 2024 eine kräftige Nachfrage und teilweise ausgebuchte Hotels. Ein
Urlaub ist nicht nur bei Gesunden gut für Körper und Seele. Auch Menschen,
die mit einer Einschränkung wie beispielsweise einer Lebererkrankung
leben, profitieren von der gesundheitsfördernden Wirkung einer Reise –
vorausgesetzt, die Betroffenen sind gut über Risiken und Impfschutz
informiert.

Die Ausrichter des 25. Deutschen Lebertages am 20. November 2024 nehmen
die Sommer-Reisesaison zum Anlass, um im Vorfeld des bundesweiten
Aktionstages an die Bedeutung von Reiseimpfungen zu erinnern – besonders
für chronisch Leberkranke sind die Risiken groß. Der Deutsche Lebertag
wird von der Gastro-Liga e. V., der Deutschen Leberhilfe e. V. und der
Deutschen Leberstiftung ausgerichtet. Mit dem diesjährigen Motto „Leber
gut – alles gut“ betonen die Ausrichter die Bedeutung der Leber als
zentrales Stoffwechselorgan des menschlichen Körpers.

„Patienten mit einer vorgeschädigten Leber oder unter Immunsuppression
nach einer Lebertransplantation, haben ein geschwächtes Immunsystem und
somit ein erhöhtes Risiko für Infektionen. Deswegen ist es besonders für
diese Patienten wichtig, ergänzend zu den von der Ständigen Impfkommission
(STIKO) empfohlenen Standardimpfungen auch die Impfempfehlungen für
Menschen mit besonderen Indikationen zu berücksichtigen“, erklärt Prof.
Dr. Christoph Sarrazin, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Leberhilfe e.
V., und weist anlässlich der aktuellen Urlaubssaison auf die STIKO-
Empfehlungen zu Reiseimpfungen hin, die im April 2024 überarbeitet wurden:
„Auch bei Auslands- und Fernreisen gelten für Patienten mit
Lebererkrankungen besondere Impfempfehlungen. Deswegen sollten Angehörige
dieser Patientengruppe im Rahmen einer Reiseimpfberatung unbedingt den
individuellen Impfstatus überprüfen lassen und mögliche Impflücken vor
einer Reise schließen. Die gesundheitlichen Risiken für Reisende werden
nicht allein durch das Reiseland bestimmt, vielmehr sind die Anamnese der
Reisenden und relevante Urlaubsaspekte wie beispielsweise Rucksacktourist
in ländlichen Gebieten oder Pauschalurlaub im Clubhotel zu
berücksichtigen.“

Impfung: Sicherer Schutz gegen Hepatitis A-Viren (HAV) und Hepatitis
B-Viren (HBV)

Ob mit oder ohne Reisepläne: Alle Menschen mit chronischen
Lebererkrankungen, die noch keine Hepatitis A oder B hatten, sollten sich
gegen diese beiden Virus-Infektionen impfen lassen. So lässt sich eine
Ansteckung mit dem Hepatitis A- und/oder Hepatitis B-Virus vermeiden, die
zu einer weiteren Lebererkrankung und/oder zur Verschlechterung der
bereits vorliegenden Lebererkrankung führen können.

Über die Hälfte aller neu diagnostizierten Infektionen mit dem Hepatitis
A-Virus (HAV) in Deutschland sind ein ungewolltes Reisesouvenir, deswegen
wird die Hepatitis A als „Reisehepatitis“ bezeichnet. Sie tritt häufig in
Urlaubsländern mit geringen Hygienestandards auf wie beispielsweise im
Mittelmeerraum, Südostasien, Afrika, Mittel- und Südamerika sowie dem
Vorderen Orient. Die Infektion mit dem Hepatitis A-Virus kann eine akute
Leberentzündung hervorrufen, die bei gesunden Menschen in der Regel selbst
ausheilt, aber in seltenen Fällen zu einem akuten Leberversagen führen
kann. Ein solches Leberversagen wird häufiger bei der genannten
Risikogruppe der Leberkranken und bei älteren Menschen beobachtet. Einen
wirksamen Schutz gegen Hepatitis A-Virus-Infektionen bietet nur die
Impfung.

Gegen das Hepatitis-B-Virus (HBV) schützt auch eine Impfung. Es gibt
Kombinations-Impfstoffe, die gegen Hepatitis A und B schützen. Die
Hepatitis B kann chronisch werden und in der Folge zu Leberzirrhose und
Leberzellkrebs (HCC) führen. Wer gegen das HBV geimpft ist, baut
gleichzeitig einen Schutz gegen die Hepatitis delta auf, da eine Hepatitis
delta nur mit einer Hepatitis B entstehen kann.

Weitere empfohlene Impfungen für Lebererkrankte (mit Reiseabsicht):

Neben den obligatorischen Impfungen gegen HAV und HBV zählen auch diese
Impfungen zu den wichtigsten für Menschen mit Lebererkrankungen:

• Grippe: Jährliche Grippeimpfungen werden empfohlen, da eine Influenza-
Infektion das Immunsystem zusätzlich belasten kann.

• COVID-19: Leberkranke und immunsupprimierte Menschen zählen zu den
Risikogruppen, für die eine jährliche Auffrischimpfung empfohlen wird. Es
gibt keine chronische Lebererkrankung und kein Krankheitsstadium, welche
gegen eine Impfung sprechen würden.

• Pneumokokken: Impf-Schutz vor bakteriellen Lungenentzündungen ist für
Lebererkrankte besonders wichtig.

• Gelbfieber: Für Reisen in Gelbfiebergebiete ist eine Impfung
obligatorisch. Diese sollte jedoch nur nach ärztlicher Rücksprache
erfolgen, da sie bei Lebererkrankungen möglicherweise Risiken birgt.

• Gürtelrose (Herpes zoster): Diese Impfung ist sinnvoll für ältere und
immungeschwächte Menschen, weil diese deutlich häufiger und schwerer daran
erkranken.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat im April 2024 ihre Empfehlungen zu
Reiseimpfungen aktualisiert, dort sind neben Standardimpfempfehlungen für
die gesamte Bevölkerung oder für bestimmte Altersgruppen auch
Impfempfehlungen für Menschen mit besonderen Indikationen wie
beispielsweise Lebererkrankte detailliert aufgeführt.

Leberkranke sollten vor einer Reise ihren Impfschutz überprüfen und sich
beispielsweise bei einer reisemedizinischen Beratung informieren. So kann
geklärt werden, welche Impfungen für das gewählte Reiseziel sinnvoll,
empfohlen oder vorgeschrieben sind.

Es gibt weitere Tipps für eine sichere Reise
Neben dem Impfschutz sollten leberkranke Reisende auch weitere
Vorsichtsmaßnahmen beachten:

• Reisekrankenversicherung: Eine Versicherung, die auch chronische
Erkrankungen abdeckt, ist unerlässlich.

• Medikamentenmanagement: Ausreichende Mengen der benötigten Medikamente
mitführen und ärztliche Bescheinigungen in der Landessprache des
Reiseziels mitnehmen.

• Hygienemaßnahmen: Besonders in Ländern mit niedrigeren Hygienestandards
auf gründliches Händewaschen und den Verzehr von sicherem Trinkwasser
achten. In vielen Ländern sollte man nur gekochte oder frisch geschälte
Lebensmittel zu sich nehmen.

Mehr Informationen zum 25. Deutschen Lebertag und alle bislang im Rahmen
des diesjährigen Deutschen Lebertages veröffentlichten Presseinformationen
finden Sie unter: http://www.lebertag.org.

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