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Tipps für den Alltag Unfall im Ausland: Wie verhält man sich richtig? ● Fast die Hälfte aller Auslandsschäden ereignen sich im Sommer ● Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen Ländern ● Zuhause oder im Ausland repar

Jedes Jahr ereignen sich auf Urlaubsfahrten tausende von Unfällen: Ein Europäischer Unfallbericht gehört besonders bei Auslandsfahrten in jedes Handschuhfach. Foto: HUK-COBURG
Jedes Jahr ereignen sich auf Urlaubsfahrten tausende von Unfällen: Ein Europäischer Unfallbericht gehört besonders bei Auslandsfahrten in jedes Handschuhfach. Foto: HUK-COBURG

Ferien: ein unschlagbarer Dreiklang. Wer rechnet jetzt mit einem Unfall? Doch eine aktuelle Auswertung der HUK-COBURG zeigt, Urlaubszeit ist Unfallzeit. 43 Prozent aller Auslandsschäden des vergangenen Jahres ereigneten sich in den Sommermonaten Juli bis September - durchschnittliche Schadenhöhe 3.500 €. Im Schadenranking liegt Italien mit 17% knapp vor Österreich mit 16% und Frankreich mit 11% aller Kraftfahrthaftpflicht-Schäden. Aber egal, wohin die Reise geht, am gefährlichsten ist das Ein- und Ausparken. Zweithäufigste Schadenursache sind Auffahrunfälle.

Was ist zu tun, wenn es im Ausland gekracht hat? Die HUK-COBURG rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europäischen Ländern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen: Wie hoch das Bußgeld ausfällt, ist unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro. In vielen Ländern müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit einer Leuchtweste ausgestattet sein. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite.
Genauso wichtig wie die Weste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden.

Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie – wie mancherorts üblich – nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Ansprüche belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt -  ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.

Wichtig: In Frankreich oder den Benelux-Staaten kommt dem Europäischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.

Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht, gilt in der Regel nationales Recht: So stehen Geschädigten Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch Mietwagenkosten z.B. nicht in allen europäischen Staaten zu. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung müssen darüber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Reparatur im Urlaub oder zu Hause

Natürlich trübt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er den Urlaub nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungeklärte Fragen oder Sprachschwierigkeiten: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft. Am besten speichert man die Notrufnummer vor Reiseantritt– gleich mit deutscher Vorwahl – auf dem Handy. Hat der Schutzbriefanbieter eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon.

Nach der Kontaktaufnahme kümmert sich der Schutzbriefanbieter um die Pannen- und Unfallorganisation. Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Auch bei Verständigungsproblemen helfen die Assistance-Mitarbeiter.

Verzögert sich die Reparatur, bietet ein Schutzbrief in der Regel auch Unterstützung bei der Umorganisation des Urlaubs. Die Fahrt kann durchaus für ein paar Tage unterbrochen werden oder man setzt sie mit einem Mietwagen oder per Bahn fort und holt das reparierte Auto später ab. Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim Anmieten eines Pkw, eine der üblichen Kreditkarten gehört ins Portemonnaie. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen, sondern um die Hinterlegung der erforderlichen Sicherheitskaution.

Ist der Unfallwagen fahrbereit, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten für die Regulierung haben.

Enthält die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause auch der Zentralruf der Autoversicherer (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit dem gegnerischen Autokennzeichen lässt sich der Schadenregulierungsbeauftragte finden. Selbstverständlich erfolgt die Schadenregulierung in der Muttersprache des Geschädigten. Hat die gegnerische Vesicherung oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.

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Flieger zu spät – unliebsame Überraschungen im Hotel Wie verhält man sich richtig – was muss man bedenken?

Jeder freut sich auf den Urlaub. Was tun, falls unliebsame Überraschungen warten? Foto: HUK-COBURG
Jeder freut sich auf den Urlaub. Was tun, falls unliebsame Überraschungen warten? Foto: HUK-COBURG

Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr: Soweit die Theorie. Es geht auch anders, leider. Häufige Ärgernisse: Das Flugzeug hebt verspätet ab oder das Hotel am Urlaubsort hält nicht, was es versprochen hatte. Was ist zu tun, woran müssen Betroffene denken?

Mit welchen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen betroffene Passagiere rechnen können, regelt die EU- Fluggastrechteverordnung. Sie greift, wenn die Airline für die Verspätung selbst verantwortlich ist. Erreicht das Flugzeug mit mehr als dreistündiger Verspätung den Zielflughafen, haben Passagiere in der EU einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Die Entschädigungssummen bewegen sich in einem Rahmen von 250 bis 600 Euro. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Wieviel das Ticket gekostet hat, spielt keine Rolle.

Die Fluggastrechteverordnung ist, wie die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung mitteilt, bei Flügen anwendbar, die in der EU landen oder starten. Für ankommende Flüge gilt, dass die Airline ihren Firmensitz in der EU haben muss. Liegt er in einem Drittland, beispielsweise in den USA, gilt die Regelung nicht. Hin- und Rückflug sowie jede Teilstrecke sind gesondert zu betrachten.

Ab einer dreistündigen Verspätung können Passagiere also mit einer Ausgleichszahlung rechnen, wenn nicht außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise extreme Wetterbedingungen oder Streik, den Start unmöglich gemacht haben. Doch selbst, wenn die Ausgleichszahlungen entfallen, sieht die Fluggastrechteverordnung vor, dass die Airline den Passagier mit Mahlzeiten, Getränken und kostenlosen Telefonaten unterstützt bzw. ihm eine Kontaktaufnahme über andere Kommunikationskanäle ermöglicht. Die Unterstützung durch die Fluggastrechteverordnung schließt notfalls auch eine kostenlose Hotelunterbringung mit ein.

Um seine Rechte im Nachhinein durchsetzen zu können, muss ein Passagier Fakten auf den Tisch legen. Darum rät die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung, Mängel detailliert zu dokumentieren. Neben dem Festhalten von Datum und Uhrzeiten gehört dazu die Begründung der Airlines für die Verspätung des Fluges. Zudem sind die Adressen von Zeugen hilfreich. Wer keine Fakten vergessen will, kann auf ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte (
http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm) zurückgreifen.
Auch Pauschalreisende können diesen Rechtsweg beschreiten. Zusätzlich steht es Passagieren offen, vom Reiseveranstalter noch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden zu verlangen. Bei der Durchsetzung von beider Ansprüche hilft die Rechtsschutzversicherung. Gerade Letztere lässt sich oft nur mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen.

Hotel daneben
Faktensammeln heißt es auch, wenn statt eines ruhigen Strandhotels mit breitem Sportangebot Schimmel im Badezimmer und ohrenbetäubender Lärm vor dem Zimmer auf einen warten. Damit das Hotel Abhilfe schaffen kann, müssen Mängel schnellst möglich beanstandet werden. Wer in ein teureres Zimmer ziehen und dafür auch noch zahlen soll, kann die Mehrkosten in der Regel nach Urlaubsende zurückfordern.
Findet sich keine Lösung, müssen Mängel aufgelistet und fotografiert werden. Weigert sich die Hotelleitung, die Mängelliste zu unterschreiben, tut es auch die Unterschrift eines Zeugen. Die Dokumentation ist wichtig. Nur wer zu Hause nachweist, Mängel nachdrücklich beanstandet zu haben, kann Ansprüche geltend machen. Aber solche Dokumentationspflichten sind lästig: Für die entgangene Urlaubsfreude gibt es deshalb noch ein zusätzliches Zuckerl in Form einer materiellen Entschädigung.

Rechtliche Schritte gegen ein Reiseunternehmen oder als Individualreisender gegen ein Hotel können zwei Jahre lang geltend gemacht werden. Fristbeginn ist das vertraglich vorgesehene Reiseende.

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Lasst das Handgepäck liegen!

Detail eines Sicherheitinstruktions-Merkblatts aus einem Flugzeug: Es lohnt sich, die Anweisungen zu verinnerlichen – auch aus Rücksicht auf die Mitfliegenden. Bild: Fotolia
Detail eines Sicherheitinstruktions-Merkblatts aus einem Flugzeug: Es lohnt sich, die Anweisungen zu verinnerlichen – auch aus Rücksicht auf die Mitfliegenden. Bild: Fotolia

Ein Vorfall in Toronto zeigt, wie wichtig es ist, sich an die Sicherheitsanweisungen im Flugzeug zu halten. Manchmal können einem die Flight Attendants leid tun: Da stehen sie vor dem Abflug im Flugzeug und geben Erläuterungen zur Sicherheit im Flugzeug – und keiner sieht oder hört zu. Manche meinen, sie wissen schon alles, andere finden es irrelevant, weitere schlafen oder glotzen auf irgendeinen Bildschirm. Bis es dann zum Ernstfall kommt: Da funktionieren sie dann plötzlich nicht mehr, oder falsch.

Das hat ein schwerer Vorfall in Toronto anfangs Jahr deutlich veranschaulicht, wie aus einem jetzt publizierten Rapport dazu hervorgeht. Konkret passierte Folgendes: Am 5. Januar kollidierte ein Jet von Sunwing, der gerade von einem Swissport-Gefährt gezogen wurde, mit einem vollbepackten Flugzeug von Westjet, das noch am Gate stand. An einem Flügel der Westjet-Maschine sowie am Heckruder der Sunwing-Maschine entfachte die Kollision jeweils ein Feuer. Die Westjet-Crew beschloss, das Flugzeug umgehend zu evakuieren.

Aber eben, manche Passagiere hielten sich nicht an die eigentlich verbindlichen Notfallprozeduren, wie das kanadische Transportation Safety Board (TSB) in seinem Bericht festhält. Zum einen hatten einige Passagiere bereits vor einer Anweisung der Crew eigenhändig einen Notausgang geöffnet und waren über den Flügel aus dem Flugzeug gestürmt. Zum anderen waren danach viele Passagiere trotz klarer Aufforderung der Crew zum sofortigen Verlassen des Flugzeugs damit beschäftigt, ihr Handgepäck einzusammeln und mitzunehmen, was die Evakuierung massiv verlangsamte. Zwar gab es ausser einer Flugbegleiterin keine Verletzten; die sehr langsame Evakuation hätte aber bei einem grösseren Ereignis schlimme Konsequenzen haben können.

Das TSB hat nun dem kanadischen Transportministerium empfohlen, dass Weisungen an die Airlines herausgegeben werden, wonach beim Sicherheits-Briefing klar deklariert wird, dass alles Handgepäck im Fall einer Evakuierung zurückgelassen werden muss. Bei vielen Airlines ist dieser Hinweis bereits Bestandteil des Sicherheits-Briefings; in Kanada war dies offenbar noch nicht Vorschrift.

Also, liebe Leser, hören Sie künftig beim «Safety Announcement» gut zu. Unter anderem muss man sich dabei vergegenwärtigen, wo der nächste Notausgang ist, wie und wann man Schwimmwesten anzieht, was man nicht tun soll (eben, Handgepäck mitnehmen oder z.B. auch hochhackige Schuhe tragen, welche die Notrutschen beschädigen können), warum man besser stets angegurtet ist und wie die «bracing position» aussieht. Die Crews erzählen das nicht einfach zum Spass oder aus Langeweile, sondern weil es in Ernstfällen wie dem oben geschilderten um die Sicherheit ALLER Passagiere geht.

Quelle: Xing (JCR)

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Urlaubszeit- Reisezeit: Fast ein Drittel aller Deutschen verzichtet laut E.ON-Umfrage auf Flugreisen

Was die Deutschen für die Umwelt tun- E.On-Studie 2018
Was die Deutschen für die Umwelt tun- E.On-Studie 2018

Mit dem Start der Sommerferien beginnt für viele Deutsche die schönste Zeit des Jahres: Die Urlaubzeit! Insgesamt gaben die Deutschen im vergangenen Jahr laut Statista etwa 73,4 Milliarden Euro für ihre Urlaubsreisen aus. Nach den Chinesen gehören sie zu den Reiseweltmeistern. Sind aber teure Flugreisen, die mit der Ausschüttung von CO2 verbunden sind, tatsächlich noch angesagt?Urlaubszeit- Reisezeit: Fast ein Drittel aller Deutschen verzichtet laut E.ON-Umfrage auf Flugreisen. Mit dem Start der Sommerferien beginnt für viele Deutsche die schönste Zeit des Jahres: Die Urlaubzeit! Insgesamt gaben die Deutschen im vergangenen Jahr laut Statista etwa 73,4 Milliarden Euro für ihre Urlaubsreisenaus. Nach den Chinesen gehören sie zu den Reiseweltmeistern. Sind aber teure Flugreisen, die mit der Ausschüttung von CO2 verbunden sind, tatsächlich noch angesagt?

 

Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag des Energieanbieters E.ON verzichten 29 Prozent der Deutschen dieses Jahr auf Flugreisen. Im Fokus steht dabei der Schutz der Umwelt. Insbesondere die Rheinland-Pfälzer, Saarländer und Hessen sind ganz vorne mit dabei: Hier verzichten jeweils 34 Prozent auf Flugreisen. Die größten Anhänger von Flugreisen finden sich im Osten Deutschlands: Nur knapp ein Viertel (23 Prozent) der Urlauber aus Thüringen und Sachsen- Anhalt gaben an, auf Flugreisen verzichten zu wollen.

 

Bei der Umfrage wurde unter anderem auch danach gefragt, mit welchen Verhaltensweisen die Deutschen die Umwelt noch schützen. Ganz an erster Stelle steht übrigens aktives Stromsparen, zum Beispiel durch energieeffiziente Geräte oder Licht ausschalten: Drei Viertel aller Deutschen spart so Energie. Das geht übrigens auch gut im Urlaub durch drei ganz einfache Maßnahmen: Den Kühlschrank während des Urlaubs ausschalten und abtauen lassen. Das spart nicht nur Energie während der Abwesenheit, sondern auch nach der erneuten Inbetriebnahme. Denn sowohl Kühl- als auch Gefrierschrank verbrauchen weniger, wenn durch das Abtauen eventuell vorhandene Eisrückstände entfernt werden. Ein weiterer Tipp: Alle Geräte (auch die auf Standy-By) ausschalten. Fernseher, DVD-Player, Sat-Receiver oder Computer laufen oft munter auf Stand-by weiter, so lange sich das Kabel in der Steckdose befindet. Gleiches gilt für Notebooks, Radiowecker, Deckenfluter oder Akkuladegeräte, die ein separates Netzteil haben. Bevor es in die Ferne geht, lohnt sich also ein Rundgang durch die Wohnung, bei dem man den Stecker zieht bzw. die Steckerleiste ausschaltet.  

Außerdem sollte man unbedingt den Boiler in Küche und Bad abschalten. So lässt sich während eines dreiwöchigen Urlaubs die Urlaubskasse um bis zu 50 Euro aufbessern.

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