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Hafenausfälle und Versorgungsengpässe bei der Weltreise 2022 mit AIDAmar – Passagiere sollten Minderung und Entschädigung verlangen

Die Passagiere auf der AIDAmar haben sich ihre Weltreise 2022/2023 bestimmt anders vorgestellt. Neben Versorgungsengpässen kam es insbesondere auch zu erheblichen Routenänderungen und Hafenausfällen. „Teilnehmer dieser kostspieligen Weltreise auf der AIDAmar sollten all dies nicht einfach klaglos hinnehmen, sondern gegen Aida eine Minderung des Reisepreises und Schadensersatz geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Ende Oktober 2022 begannen die Passagiere der AIDAmar ihre Weltreise von Hamburg aus. Zahlreiche interessante Destinationen auf verschiedenen Kontinenten standen auf dem Programm. Dementsprechend groß war die Vorfreude auf eine Reise, die man in aller Regel nur einmal im Leben macht. Viele sind umso verärgerter, dass die Kreuzfahrt bei Weitem nicht das gehalten hat, was sie versprach. Ganz abgesehen davon, dass die AIDAmar die Weltreise kurzfristig von der defekten AIDAsol übernehmen musste, häuften sich spätestens seit Buenos Aires, wo das Schiff eigentlich beladen werden sollte, die Beschwerden über die Verfügbarkeit und die Qualität von Speisen und Getränken.

Routenänderungen bei der Weltreise auf der AIDAmar

Doch damit nicht genug. Weitaus gravierender ist es, dass zahlreiche der geplanten Häfen ausfielen. Einige der Hafenausfälle waren dem Versuch geschuldet, die Versorgungsengpässe durch das Anlaufen anderer Häfen in den Griff zu bekommen. „So wurden beispielsweise Rarotonga auf den Cookinseln, und Nuku´alofa in Tonga wegen des außerplanmäßigen Beladens der AIDAmar in Tahiti nicht angelaufen. Auch Ile des Pins wurde aus Zeitmangel einfach gestrichen“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten. Neben diesen im Verantwortungsbereich von Aida liegenden Hafenausfällen kam es zu weiteren, teils wetterbedingten Änderungen des Reiseplans.  

Abweichung zur gebuchten Reise rechtfertigt Minderung – auch wetterbedingte Routenänderung keine Ausnahme

Wenn die Kreuzfahrt nicht entsprechend der Buchung durchgeführt wird, sondern es zu Abweichungen bei den Reisezielen kommt, bestehen Minderungsansprüche. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur vor Beginn der Reise rechtlich zulässig. „Dies gilt auch dann, wenn die Routenänderung wetterbedingt ist oder sonst dem Phänomen der höheren Gewalt zuzuschreiben ist. Denn der Gesetzgeber hat Minderungsansprüche ganz bewusst vom Verschulden des Veranstalters entkoppelt. Maßgeblich und allein entscheidend ist, dass die Reise nicht wie gebucht stattfindet“, stellt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann klar.

Die zahlreichen Umroutungen auf der AIDAmar ziehen damit zwingend nicht unerhebliche Minderungsansprüche nach sich, was einigen Kreuzfahrern gar nicht bekannt sein dürfte. „Außerdem entfällt oft auch ein Teil der Kosten, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt, die abzurechnen sind und die auch dem Reisegast zugutekommen müssen“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene wegen der Hafenausfälle und Routenänderungen auf der AIDAmar daher unbedingt prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche bestehen. Diese werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Tausend Euro summieren.

Umroutung auf der AIDAmar: Auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude denkbar

Neben der Minderung des Reisepreises stehen auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum. Denn der Grund für einen Großteil der Reiseänderungen liegt im Verantwortungsbereich von Aida. Der Veranstalter hat grundsätzlich für die ordnungsgemäße Verpflegung der Gäste zu sorgen, und zwar ohne, dass zur Beseitigung von Versorgungsengpässen der Reiseplan völlig durcheinander gerät. „Das Besondere und vielen Betroffenen nicht Bewusste ist, dass Entschädigungsansprüche zusätzlich zu der Minderung des Reisepreises geltend gemacht werden können. Bei einem Reisepreis von 70.000 € beliefe sich die Schadensersatzsumme schon bei Ansatz von 10 % auf immerhin 7.000 €“, merken die Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de an.

Keinesfalls sollte man daher auf seine Rechte verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Die Ansprüche können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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Routenänderung auf der Reise Große Winterpause Kanaren 1 mit AIDAbella – Betroffene sollten Minderung und Schadensersatz geltend machen

Kreuzfahrer sind oft bereit, kleinere Planänderungen auf ihrer Reise klaglos hinzunehmen. Doch auf der mit „Große Winterpause Kanaren 1 mit AIDAbella“ betitelten Reise lief so vieles schief, dass zahlreiche Gäste wegen der nicht nur wetterbedingten, sondern auch aus operativen Gründen erfolgten Routenänderungen ziemlich enttäuscht und teils auch wütend von der Reise am 08.12.2022 zurückkehrten. „Teilnehmer dieser Kreuzfahrt sollten die Umroutungen nicht einfach klaglos hinnehmen, sondern gegen Aida Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadensersatz geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Kreuzfahrer kennen die Vorfreude: Endlich wieder Schiff, Schaukeln und Meer. So freuten sich auch die Passagiere der AIDAbella auf ihre Kreuzfahrt „Große Winterpause Kanaren 1“, die am 12.11.2022 von Hamburg aus startete. Doch leider verlief die Kreuzfahrt ganz anders als geplant.

Routenänderungen auf der AIDAbella

Bereits am ersten Tag erhielten die Passagiere per Kabinenbrief die Nachricht, dass der Hafen von Portland aufgrund der Wetterlage nicht angelaufen werden kann. Die zweite Änderung der planmäßigen Route wurde den Teilnehmern der Kreuzfahrt schon wenige Tage vor Reisebeginn präsentiert. Aus operativen Gründen werde die AIDAbella nicht zwei Tage, sondern lediglich einen Tag in Teneriffa anlegen. Die dritte Abweichung von der gebuchten Route ließ sodann auch nicht lange auf sich warten. Aufgrund eines Lotsenstreiks in Lissabon konnte die AIDAbella nicht wie geplant vom 30.11. bis zum 01.12.2022 in Lissabon festmachen. Die Liegezeit in der portugiesischen Hauptstadt wurde auf einen Tag verkürzt.

Doch damit nicht genug. Der traurige „Höhepunkt“ war sodann schlussendlich der ersatzlose Ausfall des französischen Hafens in Honfleur. Gerade die Art und Weise der Kommunikation führte bei vielen Passagieren zu großer Verärgerung. „So soll der Kapitän des Schiffs in seinem einminütigen Auftritt schlicht mitgeteilt haben, dass Honfleur aus operativen Gründen nicht angefahren werden kann. Eine Erklärung, was diese „operativen“ Gründe denn im Einzelnen sein sollen, lehnte er jedoch ab“, weiß Rechtsanwalt Dr. Hoffmann aus der Praxis zu berichten.

Bezeichnenderweise endete die Kreuzfahrt auf der AIDAbella sodann auch mit einem „großen Knall“. Beim Anlegen in Hamburg rammte das Schiff die Pier und wurde im Heckbereich beschädigt. Nach den Instandsetzungsarbeiten startete die AIDAbella ihre nächste Reise in die Große Winterpause in die Karibik erst mit einer Verspätung von rund 50 Stunden, wobei bereits jetzt zahlreiche der gebuchten Häfen ausgefallen sind.

Abweichung zur gebuchten Reise rechtfertigt Minderung – auch wetterbedingte Routenänderung keine Ausnahme

Wenn die Kreuzfahrt nicht entsprechend der Buchung durchgeführt wird, sondern es zu Abweichungen bei den Reisezielen kommt, bestehen Minderungsansprüche. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur vor Beginn der Reise rechtlich zulässig. Hieran ändert grundsätzlich auch der Grund einer solchen Routenänderung nichts, auch dann nicht, wenn er vermeintlich dem Phänomen der höheren Gewalt zuzuschreiben ist.

Die zahlreichen Umroutungen auf der AIDAbella ziehen dabei stets erhebliche Minderungsansprüche nach sich, was deutschen Verbrauchern meist völlig unbekannt ist. „Außerdem entfällt auch oft ein Teil der Kosten, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt, die abzurechnen sind und die auch dem Reisegast zugutekommen müssen“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei den aktuellen Umroutungen auf der AIDAbella daher prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche bestehen. Diese werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert oder gar Tausend Euro summieren.

Umroutung auf der AIDAbella: Auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude denkbar

Neben der Minderung des Reisepreises stehen auch Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum. Denn der Grund für die aus „operativen“ Gründen erfolgten Reisänderungen liegt im Verantwortungsbereich von Aida. Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. Die einschlägigen Urteile verschiedener Gerichte im Bundesgebiet zeigen, dass zwischen 20 und 50 Prozent des Reisepreises als zusätzlicher Entschädigungsanspruch in Betracht kommen. „Das Besondere und vielen Betroffenen nicht Bewusste ist, dass dieser Ansprüche zusätzlich zu dem Minderungsanspruch geltend gemacht werden kann. Bei einem Reisepreis von 5.000 € beliefe sich die Schadensersatzsumme schon bei Ansatz von 30 % auf immerhin 1.500 €“, erläutern die Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Die Ansprüche können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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Erlebnisse in Leipzig ein Reisebericht von Eva Stefaner aus Wien

Weihnachtsmarkt Augustusplatz Leipzig Foto Philipp Kirschner leipzig.trave
Weihnachtsmarkt Augustusplatz Leipzig Foto Philipp Kirschner leipzig.trave

Schon klar, dass die alte Kaufmanns-Stadt Leipzig, 1015 erstmals erwähnt, ganzjährig reisenswert und lebenswert ist.

Die sächsische 620 000 Einwohner-Stadt verzeichnet wachsenden Zuzug.
 
Im Advent entfaltet Leipzig jedoch ganz besondere Reize. Zahlreiche Weihnachtsmärkte erfreuen seit dem Jahr 1458 Einheimische wie Touristen. Die meisteä Marktstande sind aufwändig individuell geschmückt und beleuchtet. Kein Wunder, dass hier noch bis zum 23.Dezember eine Weihnachtsstimmung aufkommt, die ihresgleichen sucht.
Vor allem beliebt sind die Weihnachtsmärkte, die sich an den beiden Flanken des Alten Rathauses befinden. Doch auch die umliegenden Gassen, Plätze und Höfe beherbergen Weihnachtsstände.
 
 
 
Zudem sind am Platz vor der Thomaskirche auch noch große weihnachtliche Leuchtobjekte aufgestellt, die natürlich beliebte Fotomotive darstellen.
 
In der Thomaskirche konnte man mit viel Glück Karten für die alljährlich stattfindende Weihnachtsoratoriums-Aufführung von Bach ergattern. Dieses besteht aus 6 Bach-Kantaten, die Bach zum Oratorium zusammengefügt hat und die hier- am Ort der Uraufführung vom Thomaschor, der seit 1212 besteht, dargeboten werden.
 
Gleich hinter der Thomaskirche befindet sich dann auch das Bach-Museum, in dem sich in der sehenswerten Dauerausstellung auch eine aufwändig ausgeführte Truhe aus Bachs Besitz befindet und etliche Musikinstrumente aus dieser Zeit. Ein Stammbaum verdeutlicht die weitverzweigte Musikerfamilie Bach. Bach selbst (1685-1750) war ja auch 1723 Thomaskantor geworden. Das Museum war allerdings nicht Bachs Wohnhaus. Dieses befand sich gegenüber, ist aber leider schon abgerissen worden.
In der Nähe, Hainstraße 1 beim Brühl lohnt sich ein Abstecher zu Barthels Hof, wo Hausspezialitäten angeboten werden. Eine Reservierung ist dringend anzuraten und auch ein größerer Zeitpolster, um die Speisen entsprechend genießen zu können.
 
Für Stadtbesucher ist es sehr angenehm, dass die allermeisten Sehenswürdigkeiten leicht fußläufig erreichbar sind: Am Marktplatz thront das Alte Rathaus mit seinem herrlichen Festsaal, in dem sich eine großes Stadtmodell befindet und seinem Balkon von dem man den größten Weihnachtsmarkt gut überblicken kann. Der Balkon ist allerdings nur im Rahmen einer Führung geöffnet. Neben dem Rathaus ist die historische Alte Börse ein weiteres Fotomotiv. Außerdem ist die Nikolaikirche einen Besuch wert, ebenso wie die zahlreichen Passagen, allen voran die Mädler-Passage mit dem weltberühmten historischen Auerbachs Keller, der angeblich 1538 errichtet und bekanntlich von Goethe ab 1765 frequentiert wurde.
Wer nach den üppigen, köstlichen Hauptspeisen noch Lust auf eine Nachspeise verspürt, dem sei unbedingt eine "Leipziger Lerche" empfohlen, ein marzipangefülltes feines Gebäck, das aber auch in anderen Lokalen Leipziga angeboten wird.
 
Übrigens ist Leipzig schon allein aus kulinarischen Gründen eine Reise wert, es werden so viele Leipziger Köstlichkeiten zum Verkosten angeboten !
 
Auf dem Augustusplatz befindet sich das Opernhaus. Neben dem traditionsreichen Universitätsgebäude (mit dem markanten Giebel) ist das moderne Gewandhaus, in dem das gleichnamige weltberühmte Orchester seinen Sitz hat, angesiedelt. Dazwischen erhebt sich der Panorama-Tower, in dessen 29.Stockwerk ein beliebtes Aussichtsrestaurant zu finden ist. Allerdings sind auch die Speisenpreise in entsprechenden Höhen angesiedelt. Die Qualität und Quantität der Speisen und des Service rechtfertigen diesen Umstand aber durchaus.
Ein weiterer Adventmarkt kann am Augustusplatz noch besucht werden.
 
 
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Nicht weit vom Augustusplatz entfernt befindet sich das sehenswerte Mendelssohn-Museum, das im Gegensatz zum Bachmuseum vom Komponisten und seiner Familie selbst bewohnt war und auch noch die Original- Einrichtung aufweist. Hier finden auch regelmäßig Klavierkonzerte statt. Mendelssohn-Bartholdys Schwester Fanny Hensel war übrigens auch als Musikerin tätig und ihr Leben wird hier ebenfalls dargestellt.
Auch das Grassi- Museum ist in der Nähe zu finden.
Überhaupt kann Leipzig als Musiker- und Dichterstadt bezeichnet werden: Immerhin haben hier unter anderem auch Wagner und Clara Schumann gewirkt, sowie auch Goethe, Schiller, Lessing und Thomas Mann.
 
Die neuere Geschichte Leipzigs kann mit der Straßenbahn erkundet werden: Die 1884 gegründete Baumwollspinnerei in Plagwitz-Lindenau erstreckte sich auf immerhin 10 ha Fläche. Dort arbeiteten bis zu 4000 Beschäftigte. Bis 1993 war die Spinnerei als solche in Betrieb. Neuerdings wurde das Areal als Künstlerviertel umgewidmet und beherbergt 11 Galerien, Ausstellungsflächen und ähnliches. Die Backstein-Gebäude stehen jetzt alle unter Denkmalschutz.
 
Der Gegenwartskunst fröhnen kann man auch im "Kunstkraftwerk", wo multimediale Projektionen zu erleben sind. Doch sind die Hallen ungeheizt, daher sollte man den Mantel lieber nicht ablegen!
 
Auch ein Abstecher zum "Gohliser Schlösschen" empfiehlt sich. Dieses war im Todesjahr Bachs 1750 vom reichen Kaufmann Kaspar Richter als Landsitz in dörflicher Umgebung erbaut worden. Schiller war oft Gast. Nach wechselvoller Geschichte und diversen Nutzungen, sowie Kriegsschäden verfiel es zusehends. 1998 wurde es schließlich aufwändig generalsaniert und wird für Veranstaltungen genutzt. Besichtigungen sind möglich.
 
Nicht zuletzt sei das "Seaside Park Hotel" erwähnt, das sich gegenüber dem Bahnhof, also in idealer Lage befindet. Die Zimmer und der Service sind sehr ansprechend. Originell ist das im Untergeschoß befindliche Restaurant "Steaktrain", das tatsächlich wegen seiner schmalen Räume an einen Speisewagen erinnert. Die Preise sind angemessen, eher sogar moderat und die Innenstadt mit allen ihren Sehenswürdigkeiten ist leicht zu Fuß erreichbar.
 
Leipzig ist von Wien aus per Flug in 1 Stunde erreichbar, mit dem Zug in ca. 7 Stunden, wenn man nicht einen Zwischenhalt in einer anderen Stadt auf der Strecke einlegen möchte.
 
 
opyright Fotos: Felix-Reisen Köln, Leipzig Tourismus, Urlaubstracker
 
 
 
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Mit dem Auto in den Urlaub – was ist zu beachten?

Mit dem Auto in den Urlaub Symbolbild
Mit dem Auto in den Urlaub Symbolbild

Möchte man mit dem Automobil in den Urlaub fahren, so sollte das Fahrzeug im Vorfeld genau überprüft werden, damit die Reise nicht von Pannen überschattet wird und in ungewollten Stress ausartet. Ein Urlaubscheck sollte nicht am Tag vor der Abreise durchgeführt werden, damit notwendige Ersatzteile besorgt werden können oder das Auto noch kurzfristig in eine Werkstatt gebracht werden kann. Jedem Autobesitzer ist anzuraten, vor einer Reise das Auto auf Herz und Nieren zu prüfen – hierbei sollte man wissen, welche Autoteile genau überprüft werden müssen und welche Notfallausrüstung in jedem Fall in einem Auto vorhanden sein sollte. Grundsätzlich gibt es einige Autoteile, die auf jeden Fall überprüft werden sollten – dazu gehören die Reifen, der Motorraum, die Scheibenwischer, die Scheiben, die Lichter und die Batterie. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob der Verbandskasten auf einem aktuellen Stand ist, das Warndreieck vorhanden ist und Warnwesten mitgeführt werden.

Der Motorraum



Um das Auto sicher zu bewegen, ist immer der Motorraum zu kontrollieren. Um eine oberflächliche Prüfung durchzuführen, muss man keine Werkstatt besuchen, sondern kann den Motorraum auch zuhause inspizieren. Ist ein Ölwechsel nötig, so sollte man wissen, dass Öl eine wichtige Rolle im Motorraum spielt. Öl schmiert den Motor und sorgt für einen perfekten Lauf. Weiterhin kühlt das Öl die Kolben, Ventile und die Zylinder.

Wenn das Motoröl gewechselt werden muss, findet man im Internet nützliche Informationen, welche man vor einer Reise zwingend studieren sollten. Natürlich wird sich jeder Autobesitzer fragen, in welchen Intervallen ein Ölwechsel ansteht. Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da es auf die Fahrleistung und den jeweiligen Motor ankommt. Je nach Automobil kann mit einer Fahrleistung zwischen 15.000 bis 45.000 Kilometern gerechnet werden. Die meisten Fahrzeuge sind mit einer kleinen Warnlampe versehen, welche auf einen fälligen Ölwechsel hinweisen soll. Wichtig sind natürlich auch die jeweiligen Wechselintervalle, die man aus dem Handbuch des Fahrzeuges entnehmen kann. Zu beachten ist für jeden Autofahrer, dass ein Fahrzeug, welches oft in der Stadt gefahren wird, eine höhere Motorbeanspruchung vorweisen wird und somit ein Ölwechsel schneller fällig ist.

In Bezug auf den Motorraum sollte vor einer Reise auch das Kühlsystem überprüft werden, um die Mobilität abzusichern. Ist nicht genug Kühlflüssigkeit vorhanden, so sollte diese aufgefüllt werden, da die Flüssigkeit ein Überhitzen des Motors verhindert. Der Füllstand sollte immer zwischen den Markierungen „Minimum“ und „Maximum“ liegen.
Auch die vorhandenen Schläuche sind zu überprüfen. Natürlich kann ein Autobesitzer in diesem Fall keine professionelle Überprüfung leisten, aber es ist durchaus möglich, dass auch ein Laie Löcher und andere Beschädigungen entdeckt.

Die Reifen



In Bezug auf die Sicherheit, ist es sehr wichtig, der Reifendruck zu überprüfen. Viele Tankstellen und Waschanlagen bieten diesen Service kostenfrei an. Den Richtwert des Fahrzeuges entnimmt man der Betriebsanleitung des Autos. Bei einer Urlaubsreise ist zu beachten, dass das Gepäck den Druck auf die Reifen erhöhen wird und mehrere Personen mehr Druck auf die Reifen ausüben werden. Ist das Auto vollbeladen, so kann man den exakten Richtwert ebenfalls aus dem Handbuch entnehmen. Grundsätzlich sind gleichsam die Profiltiefen zu überprüfen. Sind die Reifen alt und abgefahren, so werden diese keine gute Fahrbahnhaftung vorweisen – der Bremsweg wird sich verlängern und das Auto wird bei Regen leicht ins Schlingern kommen. Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vorschreibt. Grundsätzlich sollte vor einer längeren Urlaubsreise eine Profiltiefe von drei Millimetern nicht unterschreiten.

Der Scheibenwischer und die Scheiben



Die Scheiben sollte immer in einem gereinigten Zustand sein, damit eine gute Sicht gewährleistet ist. Auch Teile der Scheibe, welche der Scheibenwischer nicht erreichen kann, sollten gereinigt werden. Ist ein Steinschlag zu verzeichnen, so kann dieser die Stabilität der Scheibe gefährden. In diesem Fall sollte man das Auto in eine spezialisierte Werkstatt verbringen.

Besonders wichtig sind die Wischblätter, welche eine gute Sicht anbieten sollten. Wird registriert, dass die Wischblätter ungewollte Schlieren hinterlassen, so sollten die Wischblätter umgehend ausgetauscht werden. Wichtig ist, dass die Wischblätter flach auf der Scheibe aufliegen, um die Flüssigkeit effektiv zu entfernen. Wischblätter sind in Baumärkten und an Tankstellen erhältlich und können mit etwas Geschick selbstständig ausgetauscht werden.

 

Quellen:

https://www.autodoc.de/info/de-olwechsel-intervalle-kosten-und-nutzliche-infos

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/wartung-inspektion/oelwechsel/

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