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Reise/Travel

Sommerurlaub: Wie man die Augen vor Schäden durch UV-Strahlung schützt

Die Sommerferien beginnen und damit auch die Reisezeit. Viele Familien
machen sich auf den Weg ans Meer, ins Grüne oder in die Berge. Doch
Vorsicht: Wer sich ungeschützt in die Sonne begibt, riskiert gutartige und
bösartige Erkrankungen am Auge, die bis zum Sehverlust führen und das
Leben bedrohen können. Besonders empfindlich für Schäden durch UV-
Strahlung sind die Augen von Kindern und Jugendlichen, warnen Experten der
Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). Sie klären auf, wie man
sich richtig verhält, worauf bei UV-Index und Sonnenbrille zu achten ist
und welchen Einfluss die Umgebung hat.

Ausgedünnte Ozonschicht, geringere Bewölkung, aber auch weniger
Luftverschmutzung: All diese Umweltfaktoren tragen dazu bei, dass die UV-
Strahlung, die die Erdoberfläche erreicht, deutlich zugenommen hat – vor
allem in den hohen und mittleren Breitengraden. Damit steigt auch die
Gefahr von Sonnenschäden an und in den Augen. „UV-Licht kann verschiedene
gutartige und bösartige Erkrankungen am Auge auslösen“, erklärt Professor
Dr. med. Dr. phil. Ludwig M. Heindl vom Zentrum für Augenheilkunde am
Universitätsklinikum Köln. „Besonders empfindlich sind die Augen von
Kindern und Jugendlichen“, ergänzt Privatdozent Dr. med. Vinodh Kakkassery
von der Klinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Schleswig-
Holstein, Campus Lübeck. Die beiden Augenärzte sind Delegierte der DOG im
UV-Schutzbündnis, einer Initiative von 28 Institutionen zur Prävention von
UV-bedingten Erkrankungen.

Schäden an Hornhaut, Bindehaut, Netzhaut und Augenlinse

Zu den Schäden durch UV-Licht zählen unter anderem gutartige und bösartige
Tumoren an Lidern und Bindehaut wie auch eine schmerzhafte Entzündung der
Binde- und Hornhaut („Keratoconjunctivitis photoelectrica“). Sehr selten,
insbesondere bei Kindern, können Hitzeschäden an der Netzhaut die
Sehschärfe dauerhaft reduzieren. UV-Strahlung kann bei Erwachsenen zudem
ein Pterygium auslösen, eine Gewebeveränderung an der Bindehaut, die zu
Hornhautverkrümmung, trockenen Augen und Sehminderung führen kann. Starke
Sonnenreflexion des Bodens etwa in den Tropen oder der Arktis kann
schließlich eine Ablagerung von gelblichen Proteinen in der Hornhaut
bewirken („klimatische Tröpfchenkeratopathie“).

Auf den UV-Index achten

Um sich zu schützen, raten die DOG-Experten, auf den UV-Index zu achten.
„Der tagesaktuelle UV-Index lässt sich online beim Deutschen Wetterdienst
einsehen, auch zahlreiche Wetter-Apps weisen diesen Wert aus“, erläutert
Kakkassery. Der UV-Index, von der WHO definiert und weltweit einheitlich
gültig, beschreibt den am Boden erwarteten Tagesspitzenwert der
sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung auf einer Skala von 1 bis 11; die
Vorhersage teilt zugleich das gesundheitliche Risiko in fünf
Gefahrenbereiche von „gering“ bis „extrem“ ein. In Deutschland werden im
Sommer Werte von 8 bis 9, in den Hochlagen der süddeutschen
Gebirgsregionen sogar bis 11 erreicht. Von April bis August gibt zudem das
Zentrum für Medizin-Meteorologische Forschung (ZMMF) in Freiburg UV-
Warnungen heraus.

Bei praller Sonne in den Schatten oder ins Haus

Bereits ab UV-Index 3 sollten Sonnenschutzmaßnahmen ergriffen werden.
„Konkret bedeutet das: Sonnenschutzmittel mit ausreichendem
Lichtschutzfaktor verwenden, Kopfbedeckung und Sonnenbrille tragen und in
den zwei Stunden vor und nach Sonnenhöchststand möglichst den Schatten
aufsuchen“, erläutert Heindl. Die Sonnenhöchststände variieren in Europa
Anfang August je nach Land zwischen knapp 13.00 Uhr und 14.30 Uhr. Ab UV-
Index 8 ist verschärfter Schutz erforderlich. „Dann sollte man in den zwei
Stunden vor und nach Sonnenhöchststand möglichst gar nicht mehr draußen
sein“, warnt Kakkassery. „Darüber hinaus sind Kleidung, Sonnencreme auch
unter der Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille dringend empfohlen.“

Sonnenbrille mit Filterkategorie 3 für Meer und Berge

Sonnenbrillen, die man in Deutschland kaufen kann, tragen die CE-
Zertifizierung, entsprechen damit der EU-Norm DIN EN ISO 12312 und
garantieren wirksamen UV-Schutz. Noch sicherer können Kaufinteressierte
sein, wenn die Brille die Aufschrift „UV400“ oder „100 Prozent UV-Schutz“
trägt – ein solches Modell filtert alle UV-Strahlen bis zu einer
Wellenlänge von 400 Nanometern heraus. Darüber hinaus spielt der
Blendungsfilter eine Rolle: Er reicht von Kategorie 1 bis 4 und gibt an,
wieviel Prozent an Sonnenstrahlung absorbiert wird. „Kategorie 1 eignet
sich für bewölkte Tage“, sagt Heindl. „Urlauber am Meer und in den Bergen
sind mit der höheren Schutzkategorie 3 gut beraten.“ Daneben gibt es auch
selbsttönende Gläser, die für Brillenträger eine Option darstellen. „Sie
sind allerdings nicht unbedingt für den Autoverkehr geeignet“, ergänzt
Kakkassery.

Wasser, Sand und Schnee erhöhen den UV-Index

Spiegelnde Oberflächen wie Wasser, Sand und Schnee reflektieren das
ultraviolette Licht und erhöhen den vorhergesagten UV-Index. So steigern
Gras oder Wasser den UV-Wert um bis zu zehn Prozent, Sand am Meer um etwa
15 Prozent, Meeresschaum um 25 Prozent. Am stärksten reflektiert Schnee:
Er erhöht den UV-Gesamtwert um rund 50 Prozent. Da die UV-Strahlung zudem
alle 1000 Höhenmeter etwa zehn Prozent zunimmt, ist im Hochgebirge oder
auf Gletschern besondere Vorsicht angebracht. „Aufgrund der starken
Blendung sollte man dort Sonnenbrillen mit Filterkategorie 4 tragen, die
bis zu 97 Prozent des Lichts absorbieren“, rät Heindl.

Neuerdings werden auch Kontaktlinsen mit UV-Schutz angeboten. „Aber
Achtung: Sie bieten keinen ausreichenden UV-Schutz für die Augenlider und
die Bindehaut, weshalb eine zusätzliche Sonnenbrille ratsam ist“, fügt der
Kölner Augenexperte hinzu.

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Der Fluchtrucksack – das Herzstück einer Survival-Tour

Der Fluchtrucksack  das Herzstück einer Survival Tour Symbolbild
Der Fluchtrucksack das Herzstück einer Survival Tour Symbolbild

Als Fluchtrucksack wird das eigentliche Gepäck von einem Survival-Fan bezeichnet. Die Bezeichnung Fluchtrucksack kommt daher, da die Ausrüstung, die ein Survival-Fan bei sich trägt, eigentlich nichts anderes ist als eine Art Notgepäck, die es ermöglicht in der Wildnis zurechtzukommen bzw. dort für einige Zeit zu überleben. Man kann das Behältnis auch als Überlebensrucksack bezeichnen oder schlicht Survival-Rucksack.

 

Größe, Form und Inhalt des Fluchtrucksacks

 

Survival-Rucksäcke gibt es in verschiedenen Größen und unterschiedlichen Formen bzw. Arten. Wie groß ein Fluchtrucksack sein sollte, das ist davon abhängig, wie stark der Survival-Trip wirklich betrieben wird bzw. was der Survival-Fan alles mitnehmen möchte. Der Fluchtrucksack im speziellen wird in seiner kleinsten Form als Notfallrucksack angeboten – und zwar mit Inhalt und abgestimmt auf den Fall, dass bei einer Bergtour schon mal ein kleiner Unfall passieren kann. Gefüllt ist ein solcher Rucksack mit Pflaster und sonstigem Verbandsmaterial und im weitesten Sinn eine Alternative zu einem Verbandskasten, weil sich ein Rucksack eben zum Beispiel bei einer Fahrradtour besser transportieren lässt als ein Verbandskasten. Der „wahre“ Fluchtrucksack beinhaltet indes noch sehr viel mehr: Nämlich auch Pfannen, Töpfe und Lebensmittel und auch persönliche Dinge wie eine Zahnbürste und wird in der Regel individuell nach den Vorstellungen und Wünschen des Besitzers gefüllt. Ausgelegt ist der Fluchtrucksack auf den Umstand, dass dieser im Fall einer Bedrohungslage schnell aufgesetzt und man vor dieser Bedrohungslage die Flucht antreten kann – in den Wald. Ausgelegt sein sollte der Inhalt von einem Fluchtrucksack dafür, dass ein „Überleben in der Wildnis“ bis zu 72 Stunden möglich ist mit dem Inhalt des Rucksacks.

 

Prepper-Ausrüstung mit zahlreichen Features

 

Der Fluchtrucksack gehört in der Preppergemeinschaft, als innerhalb der Gruppe von Menschen, die sich auf den nahenden Weltuntergang vorbereiten, zur Standardausrüstung. Gerade durch die Krisen der letzten Jahre hat die Preppergemeinschaft großen Zulauf bekommen und die Nachfrage nach Fluchtrucksäcken ist gestiegen. Wichtig sind die Features, die ein solcher Rucksack haben sollte, wie Taschen und eine möglichst breitgefächerte Innenaufteilung. Das Material sollte am besten wasserabweisend sein.

 

Weitere Informationen gibt es auf allessurvival.com.

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Reiseänderung und Reiseabsagen bei MSC Seaside – Ansprüche der Betroffenen können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden

Kürzlich teilte MSC mit, dass es im Zusammenhang mit einem technischen Defekt an der MSC Seaside sowohl zu der Abänderung der aktuellen Reise als auch der Absage der nächsten Reise kommt, da das Schiff außerplanmäßig in die Werft muss. „Nachdem die Änderung bzw. Absage der Kreuzfahrt auf einem Grund beruht, der in der Sphäre des Veranstalters liegt, bestehen für Betroffene über die Erstattung des Reisepreises oder kostenfreie Umbuchungsoptionen hinaus erhebliche Ansprüche auf Minderung oder wegen entgangener Urlaubsfreude“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg, die die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt.

Die aktuellen technischen Probleme der MSC Seaside dürften daher für MSC noch weitere Nachwirkungen haben. Denn die betroffenen Urlauber der aktuellen Kreuzfahrten haben gegen den Veranstalter weitreichende Ansprüche.

Änderung oder Absage einer Kreuzfahrt – Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz stehen im Raum

MSC Cruises gab die aktuelle Änderung der laufenden Kreuzfahrt und auch die Absage der nächsten geplanten Kreuzfahrten bis zum 18.07.2022 mit der MSC Seaside vor Kurzem bekannt. Für die Betroffenen an Bord und die in freudiger Erwartungshaltung stehenden Urlauber der kommenden Tage ist dies eine weitere Hiobsbotschaft in den Sommerferien. „Der Umstand, dass die Absage klar mit einem technischen Defekt begründet wird, eröffnet für Betroffene die Möglichkeit, Ansprüche auf Minderung bzw. auch Schadensersatz geltend zu machen“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Rückzahlung und Schadensersatz – MSC hat schnell zu regulieren

Grundsätzlich gilt, dass Reiseabsagen aufgrund außergewöhnlicher Umstände möglich sind. Beide Parteien des Reisevertrages müssen dann die geschuldete Leistung nicht erbringen. Dies bedeutet, dass der Anbieter die Kreuzfahrt nicht durchführen muss und der Reisende sein Geld zurückbekommt. Die Ansprüche auf Erstattung des Reisepreises werden von MSC für Reisen mit der MSC Seaside wohl erfüllt werden. „Hierbei hat der Veranstalter aber nicht lange Zeit, denn die Rückzahlung des Reisepreises ist unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen vorzunehmen“, erläutert Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Sofern die Absage aber nicht auf solche außergewöhnlichen Umstände zurückzuführen ist, muss der Veranstalter zusätzlich zur Erstattung des Reisepreises eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude zahlen. „Betroffenen ist häufig nicht bewusst, dass Sie eben nicht nur Anspruch auf die Rückzahlung des Reisepreises, sondern darüber hinaus auch auf Schadensersatz haben. Dieser Anspruch kann gerade bei kurzfristigen Absagen bis zu 100 % des Reisepreises betragen“, stellt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann klar.

Der Gesetzgeber gab Verbrauchern bei Reiseabsagen durch den Veranstalter nicht ohne Grund einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude. Dieser Anspruch soll einen Ausgleich zwischen Unternehmer und Verbraucher schaffen. Der Veranstalter soll sich der Verantwortung gegenüber dem Reisenden und dessen kostbarer Freizeit bewusst werden.

Minderung und Schadensersatz bei Änderung der Kreuzfahrt

Natürlich haben auch diejenigen Rechte, die aktuell an Bord und unmittelbar von den technischen Problemen betroffen sind, weil die Änderung der Kreuzfahrt zumindest zu Beeinträchtigungen des Urlaubs führt. „Reisende, die ein solches Szenario an Bord erleben müssen, sind nicht nur in ihrer Urlaubsfreude beeinträchtigt, sondern erhalten unter Umständen auch nicht alle gebuchten Reiseleistungen. Dann kommen Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz in Betracht, die jeder Betroffene sorgfältig prüfen sollte“, wissen die erfahren Kreuzfahrtanwälte zu berichten.

Der Einzelfall ist maßgeblich – Ansprüche 2 Jahre durchsetzbar

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene daher prüfen lassen, welche Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden aufgrund der Reiseänderungen und Reiseabsagen von MSC Seaside im Raum stehen. Für Verbraucher geht es nicht nur um den Reisepreis, sondern um 20 % bis zu 100 % des Reisepreises zusätzlich.

Ansprüche aus dem Reisevertrag können dabei bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist hierbei der Tag, an dem die gebuchte Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte ausschließlich die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

Kreuzfahrt-Anwalt.de: Ihr Lotse im Kreuzfahrtrecht.

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Sicher reisen mit Herzkrankheit: Was sollte man beachten?

Höhe, Hitze, Tropenklima und dreckige Luft können Herzkranke zusätzlich
belasten. Was man bei Rhythmusstörungen und einem Herzschrittmacher, bei
Herzschwäche oder nach einem Herzinfarkt wissen sollte, erklärt die
Herzstiftung

Auch Menschen mit Herzkrankheiten wie koronare Herzkrankheit (KHK),
Herzrhythmusstörungen, Klappenerkrankungen und Herzschwäche
(Herzinsuffizienz) müssen in der Regel nicht aufs Reisen verzichten. Wer
mit Herzerkrankung den Sommer zum Verreisen nutzt, sollte seine Reise
allerdings gut planen. „Grundsätzlich sollten Betroffene immer rechtzeitig
mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt Rücksprache halten, ob und wann eine
Reise möglich ist oder nicht“, so der Herzstiftungs-Experte Privatdozent
Dr. med. Magnus Baumhäkel unter www.herzstiftung.de/urlaub-herzpatient Der
niedergelassene Kardiologe und Gefäßspezialist in Saarbrücken rät
Herzkranken, sich bereits vier bis sechs Wochen vor der Reise nochmals
untersuchen zu lassen, damit die Stabilität der Erkrankung überprüft und
die Medikation eventuell geändert werden kann. „Nur so lassen sich Risiken
durch Überbelastungen oder Fehleinschätzungen vermeiden.“ Eine Reise-
Checkliste für Herzpatienten zu hilfreichen Punkten wie
Krankheitsunterlagen einpacken (z. B. letzter OP-, Ultraschall- oder
Röntgenbericht) und einen Medikamentenplan mitführen bietet die
Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/urlaub-herzpatient oder telefonisch
unter 069 955128-400.

Wie belastbar ist man mit seiner Erkrankung?
Erster Anhaltspunkt, ob eine Reise empfehlenswert ist, ist die Frage nach
der Belastbarkeit. Generell gilt: Die körperliche Leistungsfähigkeit
sollte nicht wesentlich eingeschränkt sein. Bestimmte Eingriffe und
Erkrankungen am Herzen sollten eine bestimmte Zeit zurückliegen, um sicher
in den Urlaub fahren zu können:
- Eine Aufdehnung der Herzkranzgefäße, das Einsetzen eines implantierbaren
Defibrillators oder eines Herzschrittmachers sollte in der Regel 1-2
Wochen vor Reiseantritt zurückliegen. Kurzfristigere Reisen sind möglich,
sollten aber mit dem behandelnden Arzt/Kardiologen abgesprochen werden.
- Ein Herzinfarkt oder eine Herzoperation sollten 2-4 Wochen zurückliegen.

Hitze, Kälte, Höhe: das richtige Reiseziel?
Bei der Wahl des richtigen Urlaubsziels sollten Herzpatienten den Klima-
und Zeitwechsel berücksichtigen. Sehr hohe Temperaturen können ohne
Vorsichtsmaßnahmen bei vorbelasteten Menschen beispielsweise einen
Kreislaufkollaps oder Herzrhythmusstörungen auslösen (Info:
www.herzstiftung.de/herzprobleme-bei-hitze). Aufenthalte in großen Höhen
können den Herzmuskel zu stark belasten und im schlimmsten Fall zu einem
Herzinfarkt führen. Vor allem in Höhen über 2500 m sorgt die „dünnere“
Luft für weniger Sauerstoff in den Arterien. Das Herz steuert dem via
Sympathikusaktivierung entgegen, wodurch u. a die Herzschlag-Rate steigt.
Dies belastet allerdings ein ohnehin schwaches Herz zusätzlich. „Tropische
und subtropische, arktische und subarktische Klimata sind für
Herzpatienten grundsätzlich nicht zu empfehlen, weil sie das Herz-
Kreislauf-System zu sehr anstrengen“, betont Baumhäkel und fügt hinzu:
„Sinnvoller ist es, eine Klimazone zu wählen, an die der Körper bereits
gewöhnt ist.“ Optimale Reisezeiten für Herzpatienten sind das Frühjahr und
der Herbst.

Luftqualität am Reiseort vorab checken!
Auch Luftverschmutzung kann das Herz-Kreislauf-System belasten.
Schadstoffe in der Luft wie Feinstaub, Kohlenmonoxid und Stickoxide
begünstigen Entzündungen, entzündliche Botenstoffe aus der Lunge gelangen
in den Kreislauf und wirken sich begünstigend auf Gefäßerkrankungen wie
Ablagerungen in den Arterienwänden (Arteriosklerose) aus. Das gilt etwa
für eine KHK, Herzrhythmusstörungen und Bluthochdruck. „Je nach Art der
Herz- oder Kreislauferkrankung kann sich Luftverschmutzung am Reiseort
bereits innerhalb kurzer Zeit ungünstig auf die Erkrankung auswirken, im
schlimmsten Fall eine Komplikation wie Herz- oder Hirninfarkt auslösen
oder bei Herzinsuffizienz-Patienten zu einem Krankenhausaufenthalt
führen“, so Baumhäkel. Herzpatienten sollten sich daher vorab über die
Luftqualität vor Ort informieren. Infos zur Luftqualität weltweit sind
unter https://waqi.info/de/ abrufbar.

Besser langsam angehen
Am Urlaubsort sollten Herzpatienten sich langsam eingewöhnen, z. B. in den
ersten Tagen auf Bergtouren verzichten oder lange Sonnenbäder vermeiden.
Regelmäßige leichte bis mittlere Belastung ist auch im Urlaub
wünschenswert, z. B. Wandern oder Radfahren - allerdings nicht in der
Mittagssonne. „Wer schwimmen will, sollte das vorab mit dem Arzt
besprechen. Denn beim plötzlichen Einsteigen in sehr kaltes Wasser oder
beim Ausstieg kann es unter Umständen zu Kreislaufproblemen kommen“, so
Baumhäkel. Patienten, die Medikamente nehmen, sollten ihre gewohnte
Einnahmezeit beibehalten, denn so ist die Gefahr am geringsten, dass das
Medikament vergessen wird. Da sich im Urlaub die Essgewohnheiten ändern
können, sollten Herzpatienten, die wegen einer künstlichen Herzklappe oder
Vorhofflimmern den Gerinnungshemmer Marcumar einnehmen, ihre Gerinnung in
kürzeren Abständen kontrollieren. Fettreiche Kost und ein ungewohnt hoher
Konsum Vitamin-K-haltiger Lebensmittel können die Marcumar-Wirkung
beeinträchtigen.

Wer sollte aufs Reisen verzichten?
In bestimmten Fällen wird Menschen mit Herzerkrankungen davon abgeraten,
eine Reise anzutreten. Dazu gehören Patientinnen und Patienten mit
- Angina pectoris (Brustenge) bei geringen Belastungen wie z. B.
Treppensteigen,
- zunehmender Angina pectoris (Brustenge),
- Luftnot bei geringer Belastung wie Gehen zu ebener Erde oder
Treppensteigen,
- zunehmender Luftnot oder zunehmenden Ödemen,
- wiederholtem Schwindel
- und plötzlichen Bewusstlosigkeiten (Synkopen).

Herz-Tipp bei implantierbarem Defibrillator/Herzschrittmacher
Einige Schrittmachersysteme verfügen über die Möglichkeit, eine circadiane
Rhythmik zu programmieren. Bei einem Wechsel der Zeitzonen sollte diese
Funktion zuvor deaktiviert werden. Im Rahmen von Sicherheits-Checks können
die begehbaren Detektoren mit Schrittmachern/Defibrillatoren benutzt
werden. Manuelle Metalldetektoren sollten jedoch möglichst nicht direkt
über das Aggregat geführt werden (Schrittmacherausweis vorzeigen). Weitere
Infos unter: www.herzstiftung.de/schrittmacher-defi-reise

Urlaub im Corona-Zeiten: Urlauber sollten sich vor ihrer Reise u. a. über
Pandemie-Bestimmungen am Reiseziel, Reisewarnungen und Quarantänepflichten
bei der Heimkehr informieren. Vor Buchung sollten sich Herzkranke über die
Corona-Sicherheitsmaßnahmen ihres Hotels informieren: Welche Reinigungs-
und Desinfektionsverfahren kommen wann und wo zum Einsatz und trägt das
Personal Maske? Wie gut funktioniert das Belüftungssystem des Hotels? etc.
Vor Ort sollten Verhaltensregeln eingehalten werden (AHA+L-Formel):
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter),
- Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches
Händewaschen),
- im Alltag sowie auf Reisen Maske tragen
- und regelmäßiges Lüften in Innenräumen
Sollten Herzpatienten aufgrund einer angeordneten Quarantäne länger im
Urlaubsland bleiben müssen, sollten sie auf einen ausreichenden Vorrat an
notwendigen Medikamenten achten.

Service-Tipps

Checkliste für mehr Sicherheit
Eine Reise-Checkliste zu den wichtigsten Punkten einer guten
Reisevorbereitung und die Bestellmöglichkeit eines Reise-Sets für
Herzkranke bietet die Deutsche Herzstiftung kostenfrei unter
www.herzstiftung.de/urlaub-herzpatient oder telefonisch unter 069
955128-400

Neu aus der Podcast-Reihe imPULS zum Schwerpunkt Reise

Hitze, Höhe & Hektik – Sicher reisen trotz Herzschwäche
In der aktuellen imPULS-Episode erläutert der Kardiologe Prof. Stephan von
Haehling, welche Reisevorbereitungen empfehlenswert sind, warum Pausen auf
der Reise besonders wichtig sind und wie Klima, Luftverschmutzung und Höhe
am Urlaubsort eine Herzinsuffizienz verschlechtern können. Hören Sie rein
unter www.herzstiftung.de/podcast-reisen-herzinsuffizienz

Infos zu den Themen Schwimmen, Wandern und Radfahren:
www.herzstiftung.de/schwimmen
www.herzstiftung.de/wandern
www.herzstiftung.de/radfahren

Reisehilfen für Herzpatienten
Damit Herzpatientinnen und -patienten möglichst sicher auf Reisen gehen
können, bietet die Herzstiftung ein kostenfreies Reise-Set (1x Checkliste
zur Reise-Vorbereitung, 1x Med. Sprachführer für Herznotfall im Ausland,
1x Notfallausweis) und weitere hilfreiche Materialien an:
www.herzstiftung.de/urlaub-herzpatient

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