Zum Hauptinhalt springen

Reise/Travel

Kreuzfahrt abgesagt – wie bekommen Reisende ihr Geld zurück?

Seit einiger Zeit häufen sich Beschwerden über Anbieter von Kreuzfahrten, die sich bei der Rückerstattung von abgesagten, aber bereits angezahlten oder vollständig bezahlten Kreuzfahrtreisen nicht gerade kooperativ zeigen. „Betroffene sollten dies nicht einfach hinnehmen. Die Rückerstattung des Reisepreises bzw. der Anzahlung hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Zudem können darüber hinaus oft erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude bestehen, die leicht mehrere Hundert oder gar mehrere Tausend Euro betragen können“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg, die die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt.

In den vergangenen Monaten kam es bedingt durch die Pandemielage und die bestehenden Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg vermehrt zu Reiseabsagen. Wegen der anhaltend trockenen Witterung werden auch zahlreiche Schiffskreuzfahrten abgesagt. Die Enttäuschung bei den Betroffenen ist oft groß, nachdem sie sich natürlich auf den seit Langem geplanten Urlaub gefreut hatten. Die nächste Auszeit ist in weiter Ferne. Die Kunden möchten daher wenigstens möglichst schnell ihr Geld zurück.

Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen

Das Pauschalreiserecht ist eindeutig: Sagt der Reiseveranstalter die Reise ab, muss er den vollständigen, bereits gezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach der Absage erstatten. Tut er dies nicht, befindet er sich im Verzug. Diese 14-Tage-Frist wird nach den Erfahrungen von Kreuzfahrt-Anwalt.de wohl nicht nur aus personellen, sondern teils auch finanziellen Gründen von den Veranstaltern so gut wie nie eingehalten. „Natürlich geht es Kreuzfahrern nicht darum, ein paar Tage nach Ablauf der Frist gegen den Veranstalter rechtlich vorzugehen. Jedoch warten viele schon seit mehreren Wochen oder gar Monaten auf ihr Geld, was gerade aktuell vor dem Hintergrund explodierender Lebenshaltungskosten bestimmt auch nicht zumutbar ist“, meint Rechtsanwalt Dr. Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

„Zwangsgutscheine“ oder Umbuchungen müssen nicht akzeptiert werden 

Nach der gesetzlichen Lage ebenso klar ist, dass der gezahlte Reisepreis bzw. die Anzahlung zu erstatten ist. Einige Veranstalter nehmen demgegenüber einfach ungefragt Umbuchungen vor oder schicken dem Kunden einen Reisegutschein, statt das Geld zurückzuzahlen. „Hierauf müssen sich Betroffene nach Reiseabsagen keinesfalls verweisen lassen. In diesen Fällen hilft auch weiteres Warten auf das Geld nichts. Der Reisepreis muss beim Veranstalter vielmehr mit aller Konsequenz zurückgefordert werden“, stellt Rechtsanwalt Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de klar.

Reiseabsage - Anspruch auf Schadensersatz

Grundsätzlich gilt, dass Reiseabsagen aufgrund höherer Gewalt möglich sind. Beide Parteien des Reisevertrages müssen dann die geschuldete Leistung nicht erbringen. Dies bedeutet, dass der Anbieter die Kreuzfahrt nicht durchführen muss und der Reisende sein Geld zurückbekommt. Ansprüche auf Erstattung des Reisepreises werden von den Veranstaltern häufig problemlos und zeitnah erfüllt.

Immer dann, wenn die Reiseabsage aus Gründen erfolgt, die dem Verantwortungsbereich des Veranstalters zuzuordnen sind, kommt neben der Rückzahlung des Reisepreises ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreunden in Betracht. Die Rechtsprechung hierzu ist verbraucherfreundlich. Gerichte sprachen Reisenden, je nach Zeitpunkt und Grund der Absage, 50 bis zu 100 Prozent des Reisepreises als Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden zu. Das Besondere und vielen Betroffenen nicht Bewusste ist, dass diese Ansprüche zusätzlich zur Rückzahlung des Reisepreises geltend gemacht werden können. Wird also eine Kreuzfahrt zu einem Reisepreis von 5.000,00 € abgesagt, stehen Schadensersatzsummen von 2.500 € bis 5.000 € im Raum.

„Für uns nicht nachvollziehbar ist, weshalb die Veranstalter in solchen Fällen die Ansprüche der Kunden schlicht ignorieren. Natürlich bedarf es im Einzelfall einer Prüfung der konkreten Umstände. Liegt die Verantwortung allerdings beim Veranstalter, dann hat er Schadensersatz zu leisten“, stellen die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de heraus.

Reisende, denen solch eine Situation widerfährt, sollten unbedingt handeln und sich nicht beschwichtigen lassen. Der Gesetzgeber hat Reisenden bei Reiseabsage durch den Veranstalter nicht ohne Grund einen Schadensersatzanspruch eingeräumt. Dieser Anspruch soll einen Ausgleich zwischen Unternehmer und Verbraucher schaffen. Der Veranstalter soll nicht aus wirtschaftlichen Interessen heraus vergessen, dass er mit einem kostenbaren Gut, nämlich der Urlaubszeit des Reisenden „wettet“. Der Reisende hat in aller Regel auch nicht die Möglichkeit, seine Pläne kostenfrei zu ändern. Umgekehrt muss dies selbstverständlich ebenfalls gelten.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte ausschließlich die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

Kreuzfahrt-Anwalt.de: Ihr Lotse im Kreuzfahrtrecht.

  • Aufrufe: 103

Die schönsten Orte an der Ostsee

Die schönsten Orte an der Ostsee Symbolbild von vait mcright von pixabay
Die schönsten Orte an der Ostsee Symbolbild von vait mcright von pixabay

Man muss nicht immer weit reisen, um einen schönen Urlaub zu verbringen. Tatsächlich besitzt die Bundesrepublik Deutschland auch Orte, die einen Besuch wert sind. Neben den bayrischen Bergen erfreut sich auch die Ostsee großer Beliebtheit. Die Region bietet Sehenswürdigkeiten, Attraktionen und wunderschöne Landschaften. Kein Wunder also, dass es im Jahr 2021 rund 6,76 Millionen Menschen in die atemberaubende Küstenregion gezogen hat.

Da sich die Ostsee über eine Fläche von 377.000 km² erstreckt, birgt sie jede Menge interessante Städte und pittoreske Orte. Im folgenden Artikel unternehmen wir eine virtuelle Rundfahrt und erkunden die Top 6 schönsten Orte der Ostsee.

 

Rügen ist eine sehr familienfreundliche Insel, die unzählige Freizeitaktivitäten bereithält. Urlauber können sich die Zeit am Strand vertreiben und die wohltuende Meeresbrise genießen. Neben unzähligen Wassersportarten stolpert man im Sand immer wieder über Sandburgen und Kinder, die Drachen steigen lassen.

Auf der 500 km langen Insel befindet sich eine große Varietät an beschaulichen Küstendörfern und Seebädern, die sich für einen Tagesausflug eigenen. Möchte man am kulturellen Leben der Anwohner teilhaben, rentiert sich ein Blick ins Internet. Hier werden Veranstaltungen auf Rügen verkündet und auf interessante Events, Seminare und Feste hingewiesen.

Rostock

 

Die mecklenburg-vorpommerische Stadt liegt im Norden Deutschlands in unmittelbarer Nähe zu Dänemark. Sie vereint Reliquien längst vergangener Zeiten und Kunstwerke der modernen Architektur. Neben gotischen Giebelhäusern, mittelalterlichen Klöstern und Kirchen reihen sich gläserne Wolkenkratzer und Plattenbauten im DDR-Stil. Das Stadtzentrum ist gut beliebt und bietet eine Vielzahl an Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele.

Das absolute Highlight stellt die Warnow dar. Der Fluss zieht sich über nahezu 20 Kilometer durch Rostock und ist das Herz des wirtschaftlichen Geschehens und städtischen Lebens in Rostock.

Warnemünde

 

Der wohl berühmteste Stadtteil Rostocks ist Warnemünde – ein Seebad. An diesem außergewöhnlichen Örtchen wurde Geschichte geschrieben: Im Jahr 1882 wurde der höfische Korbmacher Wilhelm Bartelmann von einer älteren Dame mit Rheuma gebeten, eine Sitzgelegenheit für den Strandbesuch zu entwerfen. Der Korbmacher orientierte sich am Thron der Adeligen und erfand einen Stuhl mit ausladender Rückenlehne und Sonnenschutz: den Strandkorb. Das Modell kam so gut bei den Badegästen an, dass Bartelmann bald in Massenproduktion gehen musste. Ein Kultobjekt und das inoffizielle Wahrzeichen der Ostsee war geboren.

Beliebte Ausflugsziele in Warnemünde ist die 15 km lange Strandpromenade, die in hellem Weiß erstrahlt. Ein Spaziergang über den Alten Strom oder ein Segeltörn sind wärmstens zu empfehlen.

Prerow

 

Prerow liegt gut situiert auf Darß und zu Teilen auf der Halbinsel Zingst. Der Ort gehört zu den bekanntesten und heiß begehrten Küstengebieten Deutschlands. Bereits vor der Wende zog Prerow Urlauber in den Bann und die Attraktivität konnte der Urlaubsort in den letzten Jahren noch steigern. Der feinsandige Strand in Prerow, der sich über fünf Kilometer zieht, gilt als Ruhepol und paradiesische Oase. Doch Achtung! Hier ist auch ein sehr angesehener FKK-Küstenabschnitt zu finden.

Wer ausreichend Sonne getankt hat und dem Meeresrauschen für einen Moment entfliehen möchte, kann eine Wanderung durch den Darßwald unternehmen.

Ahlbeck

 

Auf der Sonneninsel Usedom gibt es drei Kaiserbäder. Ahlbeck ist das am östlichsten gelegene Kaiserbad. Es grenzt an die polnische Grenze und ist über einen langen Strandabschnitt mit dem polnischen Ort Swinemünde verbunden. In Ahlbeck haben sich die Reichen und Schönen niedergelassen und wunderschöne Villen in der typischen Bäderarchitektur errichten lassen.

Auf der Seebrücke wurde ein Restaurant gebaut, welches über eine beeindruckende Geschichte verfügt – ein Besuch lohnt sich. Weiterhin bietet sich der Besuch des Aussichtsturms an, der einen atemberaubenden Ausblick über die wilde Ostseeküste ermöglicht.

Laboe

 

Laboe ist an der Kieler Förde gelegen und überzeugt durch den bezaubernden Strand und einem unvergleichlichen Meerwasserhallenbad. Naturliebhaber sollten unbedingt einen ausgedehnten Spaziergang durch die Dünenlandschaft unternehmen. Diese zieht sich entlang des Strandes und gehört zu Schleswig-Holsteins Naturerlebnisräumen. Hier kommen Jung und Alt auf ihre Kosten!

Bekanntheit erlangte Laboe durch seine maritimen Sehenswürdigkeiten. Das Marine-Ehrenmal ist ein Aussichtsturm, der über eine Höhe von 85 m verfügt. Auf der Plattform lässt sich der Blick bis nach Dänemark richten. Unterirdisch in einer verborgenen Halle sind Schiffsmodelle und andere Exponate der Schifffahrtsgeschichte untergebracht. In direkter Nachbarschaft liegt das U-Boot U 995, das in ein Museum verwandelt wurde. Eine Reise nach Laboe lohnt sich allemal!

  • Aufrufe: 338

Gesunde Ferien

Studierende der SRH Hochschule für Gesundheit sammeln Praxiserfahrungen in
Feriencamp für übergewichtige Kinder und Jugendliche.

Sport und Bewegung sollen Spaß machen – so lautet das Motto des 4you.camp,
eines Feriencamps für übergewichtige Kinder und Jugendliche zwischen 12
und 16 Jahren, das vom gemeinnützigen Verein gesund leben e. V.
organisiert und von Heike Böhm initiiert wurde. In dem zweiwöchigen Camp
werden die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützt, ihre Kondition zu
verbessern, ein neues Körperbewusstsein zu erlangen und durch Sport und
Bewegung sowie gesunde Ernährung an ihrem Körpergewicht zu arbeiten. Dabei
kommt der Spaß nicht zu kurz: So werden gemeinsam verschiedene Sportarten
ausprobiert oder in der Lehrküche Lieblingsrezepte zubereitet.

Betreut werden die Teilnehmenden von Studierenden aus den Bereichen
Ernährung und Sport, die im Vorfeld professionell auf die Camp-
Organisation und die Programmgestaltung vorbereitet werden. In diesem
Sommer konnten auch Studierende des Bachelor-Studiengangs
Ernährungstherapie und -beratung der SRH Hochschule für Gesundheit als
Betreuer:innen am Camp mitwirken.

Isabel Lammert, eine der teilnehmenden Studierenden, berichtet: „Zu sehen,
wie die Kinder von Tag zu Tag offener wurden und aufblühten,
Freundschaften schlossen und gemeinsam wuchsen, war unbeschreiblich schön.
Die Entwicklung der Gruppendynamik, das gemeinsame Kochen, das wachsende
Interesse in den Ernährungs-Workshops … Ich werde aus dieser Zeit nicht
nur für meinen weiteren beruflichen Weg, sondern auch für mein Leben
vieles mitnehmen.“

Die Ernährungsberatung für Kinder – z. B. in Kindergärten oder Schulen –
ist für Absolvent:innen im NC-freien Bachelor-Studiengang
Ernährungstherapie und -beratung nur eine von vielen
Karrieremöglichkeiten. Da das Studium interdisziplinär ausgerichtet ist
und eine einmalige Kombination an Fachwissen aus den Bereichen Biologie,
Chemie und Medizin, aber auch Psychologie und Betriebswirtschaft
vermittelt, werden die Studierenden optimal auf verschiedene
Arbeitsgebiete vorbereitet. Dies kann z. B. in ambulanten und klinischen
Stellen für Ernährungsberatung, bei Patient:innen- und Verbraucher:innen-
Verbänden oder in Apotheken mit ernährungstherapeutischem Schwerpunkt
sein.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
https://www.srh-gesundheitshochschule.de/unsere-hochschule/hochschulteam
/dorothea-portius/

  • Aufrufe: 101

Reisende auf der MS VistaSun der 1AVista Reisen GmbH stranden in Bulgarien – Betroffene sollten Schadensersatz geltend machen

Die Passagiere der MS VistaSun haben sich ihre Donaukreuzfahrt bestimmt anders vorgestellt. Nach einem Unfall war die bis zum 07.07.2022 geplante Reise bereits am 27.06.2022 im bulgarischen Vidin zu Ende. „In diesem Fall bestehen für Betroffene über die Erstattung des anteiligen Reisepreises hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude, die leicht mehrere Tausend Euro betragen können“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg, die die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt.

Kreuzfahrer kennen die Vorfreude: Endlich wieder Schiff, Schaukeln und interessante Ausflugsziele. So freuten sich auch die Passagiere auf ihre Flusskreuzfahrt mit dem Titel „Donau total“, die am 21.06.2022 von Passau aus begonnen hatte. Bereits anfangs verlief nicht alles planmäßig. Nachdem zwei Stromgeneratoren ausgefallen waren, verzögerte sich die Weiterfahrt in Budapest um einen vollen Tag. Damit stand sehr früh fest, dass die komplette Tour bis ins Donaudelta nicht durchgeführt werden konnte. Schon das war für viele Reisende eine herbe Enttäuschung. Doch hiermit hatte es bei Weitem noch nicht sein Bewenden.

Abbruch der Kreuzfahrt auf der MS VistaSun in Vidin

In den frühen Morgenstunden des 27.06.2022 gab es einen lauten Knall. Im Gebiet des Eisernen Tors lief das Schiff fernab der Fahrtrinne mit dem Bug am Ufer auf Grund. Nach dem Check der technischen Systeme wurden zahlreiche Störungen und Defekte festgestellt, unter anderem bzgl. der Wasserversorgung und der Klimatechnik. Um 15:00 Uhr sollten sich dann alle Passagiere in der Lounge versammeln und der Kapitän verkündete den Abbruch der Kreuzfahrt. „Es muss nicht weiter betont werden, dass der Abbruch in dem bulgarischen Vidin am 27.06.2022 und die sich anschließende improvisierte Rückreise per Bus von Vidin über Budapest nach Passau mit Übernachtungen in diversen Hotels und Ankunft in Passau am 29.06.2022 gegen 19:00 Uhr für viele Reisende sehr belastend war“, merkt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de an.

Reiseabbruch auf der VistaSun: Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude

Wenn eine Kreuzfahrtreise durch den Veranstalter abgebrochen werden muss, haben die Reisenden zunächst einen Anspruch auf zeitanteilige Erstattung des Reisepreises. Dieser Anspruch ist unverzüglich und spätestens nach 14 Tagen zu erfüllen. Was viele betroffene Passagiere der VistaSun indessen nicht wissen dürften: Über diese Forderung hinaus bestehen hohe Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude. „Die Rechtsprechung hierzu ist verbraucherfreundlich, wobei im vorliegenden Fall eine ganz erhebliche Beeinträchtigung der Reise auf der Hand liegen dürfte. Damit können die Schadensersatzansprüche leicht mehrere Tausend Euro betragen“, stellt Rechtsanwalt Mirko Göpfert heraus.

Das Besondere und vielen Betroffenen nicht Bewusste ist, dass diese Ansprüche zusätzlich zur anteiligen Rückzahlung des Reisepreises geltend gemacht werden können. „Dies erklärt, weshalb Veranstalter häufig sehr schnell versuchen, eine Regulierung herbeizuführen und teils auch den anteiligen Reisepreis anstandslos ausbezahlen“, stellen die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de heraus. Denn auf diese Art und Weise will man die Kunden besänftigen. Reisende der MS VistaSun, denen eine solche Situation widerfahren ist, sollten unbedingt handeln und sich hiermit nicht einfach zufriedengeben. Der Gesetzgeber hat dem Reisenden in dieser Situation nicht ohne Grund einen Schadensersatzanspruch eingeräumt. Denn die Urlaubszeit ist gerade in den heutigen Zeiten ein wichtiges Gut. Betroffene sollten sich daher zeitnah Rat und Beistand suchen und ihre Ansprüche vollumfänglich und konsequent verfolgen.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte ausschließlich die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

  • Aufrufe: 115