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Reise/Travel

Routenänderungen bei AIDAdiva Karibikreisen - Vorsorglich vor Reiseantritt widersprechen und Ansprüche vorbehalten

Kreuzfahrer der AIDAdiva erhielten bereits vor einiger Zeit die Mitteilung der Reederei, dass die aktuell anstehenden Reisen in der Karibik teils nicht wie geplant stattfinden. AIDA begründete diese Maßnahmen mit „operativen Gründen“ als Ursache für die ganz erheblichen Routenänderungen. „Betroffene sollten in diesen Fällen dem Vorgehen vorsorglich im Vorfeld der Reise schriftlich gegenüber Aida widersprechen und sich die Geltendmachung von Ansprüchen vorbehalten“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Bereits im Sommer erhielten Gäste der AIDAdiva, deren Reisen in die Karibik inzwischen kurz bevorstehen, die Information, dass die geplante Karibiktour wesentliche Änderungen erfährt. Betroffen sind hier insbesondere die Reisen ab dem 18.12.2022. Von den zehn geplanten Anlandungen werden nur vier wie vorgesehen stattfinden. Vor allem auch die Highlights der Reise in Mittelamerika entfallen. „In den Gästeinformationen ist von operativen Gründen die Rede. Ohne Erläuterung werden die Gäste der AIDAdiva mithin vor vollendete Tatsachen und eine völlig andere Reise gestellt, die zum Rücktritt oder aber auch zur Minderung des Reisepreises berechtigt“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Erhebliche Routenänderung rechtfertigt Rücktritt oder Minderung

Sofern die Kreuzfahrt nicht der Buchung entsprechend durchgeführt wird und es zu erheblichen Abweichungen kommt, stellt sich die Frage nach einem kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag oder einer Minderung des Reisepreises. Die Rechtsprechung stellt sich auf die Seite der Verbraucher, vor allem dann, wenn unternehmerische Gründe als Ursache solcher Planänderungen zu verorten sind. Auch auf der Basis einschlägiger AGBs sind Umroutungen nur dann möglich, wenn sie unerheblich sind. „Genau dies ist vorliegend wohl sicher nicht der Fall, da mit Mittelamerika das Highlight dieser Reisen entfällt und faktisch eine völlig andere Reise angeboten wird. Eine Erheblichkeit ist somit zu bejahen“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Der Minderungsanspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich entkoppelt. „Es ist völlig egal, was sich hinter der Formulierung „operative Gründe“ verbirgt. Allein maßgeblich ist, dass die Änderung der Reiseleistung erheblich ist“, führt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de aus.

Reaktion vor Reiseantritt nicht zwingend, aber sinnvoll – Annahme von Bordguthaben schadet nicht

Kreuzfahrt-Anwalt.de meint, Betroffene müssen bei den aktuellen Routenänderungen von AIDA nicht unbedingt im Vorfeld der Reise einen Widerspruch gegenüber AIDA erklären, um Ansprüche geltend machen zu können. Dennoch dürfte es aber wohl sinnvoll sein. „Reisende sollten auf die bestehenden Ansprüche unter keinen Umständen verzichten oder „ein kleines Bordguthaben“ als Entschädigung akzeptieren. Die Annahme einer solchen Kulanzleistung hindert die Anspruchsstellung zwar nicht, aber viele Betroffene meinen dies und finden sich dann hiermit ab. Dabei geht es tatsächlich meist um Hunderte manchmal gar Tausende Euro“, mahnt Rechtsanwalt Göpfert zur Wachsamkeit.

Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich eben schnell aufsummieren, was vielen Kreuzfahrern nicht bekannt ist. „Wir empfehlen Reisegästen, die eine solche Umroutungsnachricht erhielten, der Routenänderung vor Reiseantritt zu widersprechen und sich die Geltendmachung von Ansprüchen ausdrücklich vorzubehalten. Dies sollte so erfolgen, dass der Zugang eines solchen Widerspruchs auch nachgewiesen werden kann. Anschließend sollten Ansprüche konsequent mit fachkompetenter Hilfe verfolgt werden“, erläutern die Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Verjährung binnen 2 Jahren ist die einzig zu wahrende Frist

Ansprüche müssen nicht binnen 4 Wochen oder Monatsfrist nach Reiseende geltend gemacht werden, wie dies weit verbreitet angenommen wird. Diese Ausschlussfrist wurde abgeschafft und durch eine im Pauschalreiserecht geltende Verjährungsfrist von 2 Jahren ersetzt. Ansprüche können hiernach bis zu 2 Jahre nach dem planmäßigen Ende der Kreuzfahrt laut Buchung geltend gemacht werden. „Auch wenn keine Hektik bei der Anspruchsstellung aufkommen muss, sollten Gäste der AIDAdiva, die von dieser Umroutung betroffen sind, zeitnah agieren. Denn die Zeit arbeitet im Zweifel für die Reederei und gegen den Kunden“, rät Dr. Marcus Hoffmann.

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Ferien im Eigenheim – Urlaubsfeeling nach Hause bringen

Urlaubsfeeling nach Hause bringen Symbolbild pixabay
Urlaubsfeeling nach Hause bringen Symbolbild pixabay

Wer kennt es nicht: Urlaubsreif ist man eigentlich das gesamte Jahr über. Leider ist nicht nur die Zeit, sondern oft auch das Geld knapp und der nächste mögliche Urlaub liegt in ferner Zukunft.. So lange wollen Sie nicht warten, denn Sie sehnen sich jetzt schon nach Auszeit, Entspannung und neuem Input? Dann holen Sie sich das Urlaubsfeeling mit diesen 5 Tipps ganz einfach in die eigenen vier Wände.

Tipp 1: Kulinarische Experimente starten

Wenn Sie schon keine exotischen Restaurants im fernen Ausland besuchen können, bringen Sie die Exotik doch einfach in Ihre Küche! Oder peppen Sie für ein bisschen Abwechslung Ihre Lieblingsgerichte mit einigen neuen Zutaten auf, beispielsweise mit leckeren Gepps Saucen. Haben Sie mal ein typisch indisches Gericht selbst gekocht oder japanische Sommerrollen zubereitet? Dabei kommt im Handumdrehen neuer kultureller Input in Ihre Küche. Zur Not tut es auch die Lieblings-Pasta aus dem letzten Italienurlaub, um die Reisesehnsucht ein wenig zu mildern.

Tipp 2: Neue Aktivitäten im Wohnort ausprobieren

Kennen Sie wirklich schon jedes Museum und jede Sehenswürdigkeit Ihrer Stadt? Und haben Sie schon mal den Kletterpark in Ihrer Umgebung ausgecheckt? Egal, wie lange man bereits an einem Ort wohnt: Es gibt es immer etwas Neues zu entdecken. Durch neue Aktivitäten unterbrechen Sie den Alltagstrott und bringen Ferienstimmung in Ihr Leben. Dabei müssen es nicht unbedingt Schönwetter-Aktivitäten sein – auch bei einem Museumsnachmittag mit anschließendem Café-Besuch kommt garantiert Urlaubsfeeling auf.

Keine Lust, das Haus zu verlassen? Es gibt mittlerweile in vielen Museen wie dem Louvre in Paris die Möglichkeit, einen virtuellen Rundgang zu machen und die Kunst entspannt vom Sofa aus zu besichtigen.

Tipp 3: Nahegelegene Städte besuchen

Planen Sie doch spontan einen Tagestrip in einen nahegelegenen Ort, den Sie schon länger besuchen wollten. Ihnen fehlt die Inspiration? Garantiert gibt es viele sehenswerte Ausflugsziele in der Nähe, die Sie noch nicht kennen. Fragen Sie in der Buchhandlung nach Ausflugstipps in der Region oder schauen Sie einfach online nach – da werden Sie mit Sicherheit fündig.

Tipp 4: Eigenheim umdekorieren

Wie wäre es mit ein bisschen Großstadtdschungel auf dem Balkon? Holen Sie sich für das Extra-Urlaubsfeeling die Natur einfach in Ihre eigenen vier Wände. Ein paar Zimmerpflanzen oder Balkonpflanzen machen jeden Raum lebendig und schaffen einen gemütlichen Erholungsort im Grünen. Noch einige Lichterketten und leckere Cocktails dazu – und fertig ist die Wohlfühloase.

Übrigens: Viele Pflanzen lassen sich auch ganz einfach selbst ziehen. Das Aussähen macht dabei mindestens so viel Spaß, wie den Schützlingen beim Wachsen zuzusehen.

Eine schöne Idee für den besonderen Urlaubsflair ist auch das Anbringen einer Hängematte im Zimmer oder auf dem Balkon. So können Sie richtig relaxen und wortwörtlich die Seele baumeln lassen.

Mit diesen Tipps kannst du es dir zuhause so richtig gemütlich machen:

  • Kerzen für die romantische Urlaubsstimmung
  • Die feel-good Urlaubsplaylist
  • Ein heißes Bad für die Wellness-Auszeit
  • Urlaubsfotos für das richtige Ambiente

 

Tipp 5: Eine neue Sprache lernen

Menschen aus der ganzen Welt kennenzulernen, ist eine bereichernde Erfahrung. Doch dazu muss man nicht unbedingt das eigene Sofa verlassen und viel Geld für Reisen ausgeben. Mithilfe von Tandem-Partnerschaften ist es heutzutage möglich, sich mit Muttersprachlern eines anderen Landes auszutauschen und so eine neue Sprache zu lernen. Nutzen Sie doch ihre Zeit zuhause, um das eingerostete Spanisch wieder auszupacken und sich Ihrem Traum-Reiseland so ein bisschen näher zu fühlen. 

Fazit: Zuhause ist es doch am schönsten

Wie Sie sehen, ist nicht immer gleich eine Fernreise für richtiges Urlaubsfeeling nötig. Gemütliche Stunden auf der umdekorierten Terrasse oder ein Ausflug in die Nachbarstadt sorgen dafür, dass Sie Abstand zum Alltag gewinnen und auch zuhause – zumindest ein bisschen – Ferienstimmung genießen können.

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Kurzfristige Routenänderungen bei AIDAcosma und TUI Mein Schiff 6 rund um die WM in Doha - Ansprüche sichern und vor Reiseantritt widersprechen

Gäste der AIDAcosma und der Mein Schiff 6 haben es im Moment nicht leicht, sich auf ihre bevorstehende Kreuzfahrt rund um die WM in Doha/Katar unbeschwert zu freuen. Denn viele der anstehenden Reisen werden nicht wie geplant stattfinden. Sowohl AIDA als auch TUI berufen sich auf „behördliche Gründe“ als Ursache für die Planänderungen, die jeweils eines gemein haben: der Ausfall der Anlandungen in Doha. „Betroffene sollten der jeweiligen Routenänderung möglichst bald und jedenfalls vor Antritt der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter widersprechen und sich die Geltendmachung von Ansprüchen vorbehalten“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Kürzlich erhielten Gäste der AIDAcosma und der Mein Schiff 6 einige Wochen, teils auch nur wenige Tage vor dem Reiseantritt die Information, dass die geplante Orienttour eine wesentliche Änderung erfährt. Katar und damit Doha als Austragungsort der Fußball-Weltmeisterschaft entfällt. Statt dieses echten Highlights werden nun Ziele in angelaufen, die aus Sicht vieler Betroffener nicht annähernd so attraktiv sind. „In den an die Gäste gerichteten Nachrichten ist mehr oder minder gleichlautend von behördlichen Gründen als Ursache der Routenänderung die Rede. Ohne weitere Erläuterung werden die Gäste von AIDAcosma und TUI Mein Schiff 6 kurzfristig vor Urlaubsantritt damit vor vollendete Tatsachen gestellt.

Abweichung von der gebuchten Reise rechtfertigt Minderung gegenüber TUI und AIDA

„In einem solchen Fall liegt zunächst eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Die Rechtsprechung hierzu ist grundsätzlich verbraucherfreundlich. Vorliegend benennen AIDA und TUI behördliche Gründe als Ursache. Dies ändert aber nichts am Bestehen eines Minderungsanspruchs, denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist grundsätzlich auch auf Basis entsprechender AGBs nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. „Genau dies ist vorliegend nach unserer Auffassung und der Ansicht der Betroffenen sicher nicht der Fall, da mit Doha das Highlight dieser Reisen entfällt und deshalb eine Erheblichkeit zu bejahen ist“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Der Minderungsanspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich entkoppelt. „Es ist damit auch völlig egal, was sich hinter der Formulierung „behördliche Gründe“ verbirgt, welche Ursache die Änderung der Orientkreuzfahrten auf AIDAcosma und TUI Mein Schiff 6 also hat. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt“, führt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de aus.

Widerspruch vor Reiseantritt zwar nicht zwingend, aber absolut sinnvoll

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de müssen Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen von AIDA und TUI zwar nicht unbedingt im Vorfeld des Reiseantritts widersprechen, um Ansprüche gegenüber den Veranstaltern geltend machen zu können.

Indessen ist es gleichwohl dringend zu empfehlen, da es rechtlich der sicherste Weg für die Reisegäste ist.  Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren, was vielen Betroffenen nicht bekannt ist.

Wir empfehlen Reisegästen, die eine solche Umroutungsnachricht erhalten haben, der Routenänderung vor Reiseantritt zu widersprechen und sich die Geltendmachung von Ansprüchen ausdrücklich vorzubehalten. Dies sollte so erfolgen, dass der Zugang eines solchen Widerspruchs auch nachgewiesen werden kann“, erläutern die Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Hierdurch wird auf einfachem Weg sichergestellt, dass sich TUI und Aida nicht auf eine stillschweigende Zustimmung zu der Routenänderung berufen kann.

Verjährung binnen 2 Jahren ist dann die einzig zu wahrende Frist

Entgegen einer nach wie vor weit verbreiteten Ansicht müssen Ansprüche nicht binnen 4 Wochen oder Monatsfrist nach Reiseende geltend gemacht werden. Vielmehr wurde diese verbraucherunfreundliche Ausschlussfrist abgeschafft und durch eine allgemein im Pauschalreiserecht geltende Verjährungsfrist ersetzt.

Ansprüche können hiernach bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag planmäßig enden sollte. „Dennoch sollten Betroffene nicht zu lang zuwarten, bis sie Ihre Ansprüche verfolgen. Denn die Zeit arbeitet hier im Zweifel für die Reederei und gegen den Kunden. Betroffene sollten daher, wenn nicht bereits zuvor, so doch aber umgehend nach der Reise fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen“, rät Dr. Marcus Hoffmann.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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WM in Katar / Doha - Routenänderungen nun auch bei TUI: Betroffene sollten Ansprüche geltend machen

Wind, Meer und Weltmeisterschaft – das war auch der Plan der Gäste von TUI Cruises, als sie Reisen zur Zeit der WM in Katar buchten. Nachdem Aida kürzlich mitteilte, dass die AIDAcosma während der WM den Hafen von Doha in Katar nicht anlaufen wird, ereilte das gleiche Schicksal nun auch Kreuzfahrer bei TUI Cruises. Für die Fußballfans unter den TUI-Kreuzfahrern bedeutet dieser Ausfall das schlimmste denkbare Szenario. „Betroffene sollten gegen den Veranstalter Ansprüche geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Fußballfieber unter der warmen Sonne Katars. Eine Kreuzfahrt zum größten Sportereignis des Jahres 2022, der WM in Doha. Das war der Plan fußballbegeisterter Kreuzfahrer, die zur Zeit der Weltmeisterschaft eine Reise auf einem der zahlreichen Kreuzfahrtschiffe buchten, die Doha während der WM ansteuern sollen. Für die Gäste von TUI ist dieser Traum jetzt ebenso geplatzt wie für die Gäste von AIDA. Doha wurde bei beiden Veranstaltern abgesagt. Zur Begründung verweist man auf kurzfristig bekannt gegebene Einreisebestimmungen, aufgrund derer der Hafen von Doha im Zeitraum der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar nicht angelaufen werden könne.

Selbst wenn man dies als zutreffend hinnimmt, ergeben sich zwischen gebuchter Reise und der Leistung des Veranstalters ganz gravierende Abweichungen, die für sich genommen bereits zur Minderung des Reisepreises berechtigen. Das gilt vor allem dann, wenn das Reisehighlight schlechthin ausfällt, und auch dann, wenn die Veranstalter kein Verschulden trifft“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Ausfall von Doha während WM rechtfertigt Minderung gegenüber TUI

Wird die Kreuzfahrt nicht gemäß Buchung durchgeführt, steht dem Reisegast eine Minderung des Reisepreises zu. Gerichte urteilen in diesen Fällen verbraucherfreundlich. Vorliegend benennt TUI kurzfristige Einreisebestimmungen als Ursache der Routenänderung. Auch solche Umstände können einen Anspruch auf Minderung rechtfertigen, weil die einseitige Änderung der Reiseleistung generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich ist, wenn die Änderung unerheblich ausfällt. „Gerade dies ist in der Zeit der WM für Doha als Austragungsort der WM auszuschließen. Außerdem entfallen auch die Anlegekosten in Doha, was zu erheblichen Einsparungen der Reederei führt“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Betroffene sollten der Routenänderung daher unverzüglich widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

Der Anspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. „Es ist dabei unerheblich, was sich hinter den kurzfristigen Einreishindernissen verbirgt, welche Ursache die Umroutung zur WM bei TUI also hat. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt“, führt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de aus.

Auch Schadensersatz wegen Ausfall von Doha während WM gegenüber TUI denkbar

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei der aktuellen Umroutung bei TUI zur WM in Katar auch prüfen, ob Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren.

Nach Auffassung der Anwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de erscheint es unwahrscheinlich, dass Katar nur wenige Tage vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft neue und unvorhersehbare behördliche Anordnungen getroffen hat, die ein Anlegen in Doha unmöglich machen sollen. Hier wird man also genau hinschauen müssen, was der Hintergrund für die Umroutung ist. „Sollte sich zeigen, dass die Routenänderung ggf. früher erkennbar und vermeidbar gewesen wäre, stehen zusätzlich zur Minderung ganz erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude im Raum“, merken die erfahrenen Praktiker von Kreuzfahrt-Anwalt.de an.

Ansprüche können in diesen Fällen bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist hierbei der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte. Betroffene, die die Kreuzfahrt gleichwohl durchführen möchten, sollten der Routenänderung aber in jedem Fall unverzüglich widersprechen oder bereits im Vorfeld anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

Kreuzfahrt-Anwalt.de – Ihr Lotse im Kreuzfahrtrecht.

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