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Studie: Deutsche lehnen Brexit ab

Deutsche lehnen Brexit ab www.splendid-research.com
Deutsche lehnen Brexit ab Grafik von www.splendid-research.com

Einer aktuellen repräsentativen Studie zufolge ist deutlich mehr als die Hälfte der Deutschen gegen den Brexit. Ein Großteil würde Großbritannien nach einem Brexit wieder aufnehmen, allerdings unter härteren Bedingungen. Das Hamburger Marktforschungsinstitut SPLENDID RESEARCH hat im Januar 2019 im Rahmen einer repräsentativen Umfrage 1.006 Deutsche zwischen 18 und 69 Jahren online zu ihrer Einstellung zur Europäischen Union (EU) und zum Brexit befragt. In der Studie wurde untersucht, welche positiven und negativen Aspekte die EU mit sich bringt und unter welchen Bedingungen Großbritannien nach dem Brexit wieder in die EU aufgenommen werden sollte.

Fragt man die Bundesbürger nach ihrer Haltung zur Europäischen Union, dann sind nahezu 60 Prozent Befürworter der Staatengemeinschaft. Demgegenüber steht ein Drittel der Deutschen, die die EU negativ bewertet. Weitere elf Prozent sind sich uneins. Bei Abfrage von Aspekten, die durch die EU ermöglicht werden, gibt es überwiegend positive Bewertungen. So sind freies Reisen, Arbeiten in anderen EU-Ländern als auch der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr besonders willkommene Effekte. Auch die gemeinsame Währung wird von zwei Dritteln der Bürger als positiv angesehen. Lediglich die Auswirkungen der EU auf die Landwirtschaft werden von weniger als der Hälfte positiv beurteilt. „Das Gefühl von Freiheit taucht bei den Befürwortern immer wieder auf und ist ihr gemeinsamer Nenner“, fasst Studienleiter Kolja Turkiewicz zusammen.

Beim Brexit gibt es eine klare Meinung unter den Deutschen: 64 Prozent bewerten den EU-Austritt von Großbritannien negativ, 28 Prozent befürworten ihn und acht Prozent sind indifferent. Betrachtet man die Meinung von EU-Kritikern, zeigt sich wiederum kein klares Meinungsbild: 43 Prozent der EU-Ablehner sprechen sich für einen Brexit aus, während 49 Prozent einen Austritt kritisch sehen.

Die Mehrheit der Bundesbürger sieht im Brexit vor allem negative Folgen für Wirtschaft, politische Lage und Zusammenleben, sowohl für Großbritannien als auch für die übrigen Mitgliedsstaaten.

„Wenig verwunderlich ist daher, dass mit 85 Prozent ein Großteil der Deutschen Großbritannien wieder in die EU aufnehmen würde“, führt Turkiewicz weiter aus. Allerdings verlangen die Befragten dann überwiegend schärfere Bedingungen: Knapp die Hälfte der Bundesbürger würde bei einem Wiedereintritt die Anwendung gleicher Regelungen wie bei Neumitgliedern verlangen. Jeder sechste Deutsche würde sogar härtere Auflagen erwarten. Lediglich gut jeder Dritte wäre mit der Anwendung derselben Regeln wie vorher einverstanden.

Die vollständige Studie gibt es unter www.splendid-research.com/studie-eu-brexit

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Equal-Pay-Day Die Lohnlücke ist vor allem Politik-gemacht

Ungleiches Einkommen (nicht Bezahlung) von Frauen beruht vor allem auf verfehlter Familienpolitik. Förderung gemeinsamer Elternschaft könnte Lohnlücke gravierend senken. Und in vielen Regionen Deutschland verdienen Frauen auch bereits heute mehr als Männer


Alljährlich beklagt vor allem die Politik die angebliche Lohnungerechtigtkeit bei Frauen, den sogenannten Gender-Pay-Gap. Verantwortlich für den größten Teil dieser Lohnlücke ist jedoch eine verfehlte Familienpolitik und ein vor allem politisches Festhalten an längst überholten Familienbildern dar. Hierauf weist der Väteraufbruch für Kinder e.V. anlässlich des heutigen Equal-Pay-Day hin.

„Das größte Einkommens-Risiko für Frauen stellt heute die Mutterschaft dar, die sie in Verbindung mit dem Ehegattensplitting häufig in Teilzeit oder Minijobs drängt, Väter hingegen drängen es aus der Familie heraus und hinein in den Beruf“ erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins und fordert die Abschaffung solcher einer Gleichberechtigung entgegenstehender Fehlanreize.

Eine selbst von Experten des Finanzministeriums [1]und vielen Verbänden [2] seit Jahrzehnten geforderte Abschaffung des Ehegattensplittings lehnt die Regierung aber weiterhin kategorisch ab.[3] Besonders prekär wird es, wenn Mütter dann nach einer Trennung die Betreuung der Kinder mit Mini- oder Teilzeitjob alleine bewältigen und erneut nicht in die Situation kommen, einer existenzsichernden Beschäftigung nachgehen zu können. Für eine Stärkung gemeinsamer Elternschaft als Leitbild (sog. Wechselmodell / Doppelresidenz [4]) auch nach einer Trennung spricht sich aber einzig die FDP aus – alle anderen Parteien lehnen dies ab.

Und während der zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung eine Ausweitung der Partnermonate auch für Väter fordert [5], um Gleichberechtigung zu stärken, sind politische Maßnahmen bisher nicht erkennbar [6]. Gleiches gilt für Familienarbeitszeit oder das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit.

Dabei liegt es nicht am mangelnden Willen der Eltern. Diese wünschen sich seit langem eine gleichberechtigte Aufteilung von Beruf und Familie [7], [8]. Warum die Politik die seit langem vorliegenden Ergebnisse der von Steuergeldern finanzierten Studien nicht umsetzt, ist nicht nachvollziehbar. Klar ist nur: die Politik, die sich am Equal-Pay-Day lauthals über die angebliche Diskriminierung beschwert, ist selbst einer der größten Bremser auf dem Weg hin zu einer gerechten Einkommensverteilung. 

„Solange nicht die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Eltern sich im gleichen Umfang um die Betreuung der Kinder kümmern und vor allem auch im gleichen Umfang arbeiten können, ergibt sich zwangsläufig eine Lohnlücke, denn weniger Arbeitszeit ergibt weniger Einkommen“ erläutert Witt und weist damit auf den immer wieder herangezogenen „unbereinigten“ Gender-Pay-Gap hin, der lediglich das Einkommen, nicht aber die Arbeitszeit berücksichtigt, was das Bild verfälsche. Der bereinigte Gender-Pay-Gap liegt hingegen bei lediglich 2% [9] – 6% [10] - je nach Betrachtungsweise – und nimmt seit Jahren kontinuierlich ab.

Hier zeigt sich dann auch, dass Frauen bereits heute in vielen Regionen mehr verdienen als Männer, wie eine Untersuchung [11] des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2018 zeigte. Der regionale Gender-Pay-Gap zeigte, dass in Ostdeutschland Frauen 2% (max. 17%) mehr verdienen als Männer, während es in Westdeutschland im Schnitt 16,1% (max. 38%) weniger sind. Dies sei vor allem auf das Job-Angebot und die Art der Betriebe in den Regionen zurückzuführen. Es handelt sich hier also nicht um eine angenommene Diskriminierung wie häufig behauptet, sondern um strukturelle Gegebenheiten des Arbeitsmarktes.

„Wenn die Politik etwas an den Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen und vor allem zwischen Müttern und Vätern ändern will, dann muss sie endlich eine zeitgemäße Familienpolitik auf den Weg bringen und Eltern endlich das ermöglichen, was sie seit Jahrzehnten fordern: eine gleichberechtigte und gleichverantwortliche Elternschaft von Anfang an und im gesamten Lebensverlauf“ fordert Witt und weist darauf hin, dass z.B. in Skandinavien oder Belgien, wo gleichberechtigte Elternschaft seit Jahrzehnten auch staatlich gefördert wird, die Lohnlücke erheblich geringer ist. [12] Diese Länder liegen allesamt in der europäischen Spitzengruppe.

Der Gender-Pay-Gap sein kein Thema für den Geschlechterkampf, wie die Politik gerne versucht zu suggerieren. Er ist der beste Grund für Mütter und Väter, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass ihre Wünsche nach gemeinsamer Elternschaft in der Politik endlich gehört und durch gesetzliche Rahmenbedingungen auch gefördert werden. Dann besteht auch die Chance, dass der Equal-Pay-Day zukünftig mit Böllern und Raketen gefeiert wird – an Neujahr, da beide Eltern die gleichen Rahmenbedingungen und Chancen für ein gleiches Einkommen haben.


[1]  Bundesfinanzministerium: „Gutachten zur Reform der Besteuerung von Ehegatten“ vom 27.09.2018
[2]  Verband berufstätiger Mütter e.V.: Unsere Ziele – Deine Lobby
[3]  Bundestag vom 25.02.2019: „Ehegattensplitting wird nicht geändert“ und Agentur Reuters vom 28.09.2019: „Finanzministerium will nicht an Ehegatten-Splitting ran“
[4]  www.doppelresidenz.org
[5]  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, S. 154
[6]  http://www.taz.de/!5511626/
[7]  Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung: Familienleitbilder in Deutschland
[8]  Institut für Demoskopie Allensbach, Studie „Getrennt gemeinsam erziehen“, im Auftrag des BMFSFJ, 2017
[9]  Institut der deutschen Wirtschaft: Nur 2 Prozent Gehaltsunterschied
[10]  DeStatis, Pressemitteilung vom 14.03.2017: „Drei Viertel des Gender Pay Gap lassen sich mit Strukturunterschieden erklären"
[11]  Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit: „Regionale Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in Deutschland“ vom 12.02.2018
[12]  Eurostat: Geschlechtspezifisches Verdienstgefälle Allen Kindern beide Eltern !!


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Der Vorschlag der Grünen zur Regelung der Mit-Mutterschaft diskriminiert schwule Väter und klammert die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern völlig aus. Das „Kindeswohl“ wird ad absurdum geführt. Der Väteraufbruch für Kinder e

Der Vorschlag der Grünen zur Regelung der Mit-Mutterschaft diskriminiert schwule Väter und klammert die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern völlig aus. Das „Kindeswohl“ wird ad absurdum geführt.

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. weist zur heute im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages stattfindenden Anhörung zu einer Neuregelung des Abstammungsrechtes darauf hin, dass der vorliegende Vorschlag der Fraktion „Die Grünen“ für eine den heutigen Lebensverhältnissen entsprechende Neuregelung gänzlich ungeeignet ist.

Der Entwurf reduziert Kinder auf das Objekt der rechtlichen Zuordnung zu zwei weiblichen Erwachsenen, ohne das Recht des Kindes zu berücksichtigen, Kenntnis von seiner Abstammung und auch ein Recht auf Erziehung durch seinen Vater zu haben. Die Abstammung der Kinder und damit auch die Elternschaft sollte eindeutig, nämlich genetisch, geregelt werden. „Beziehungen zwischen Erwachsenen können sich immer wieder ändern. Die Abstammung der Kinder von Mutter und Vater aber ist die einzige, ihr Leben lang anhaltende Konstante“, betont Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins. „Wenn ein Kind sich fragt, woher es besondere Begabungen, Neigungen oder auch Erbkrankheiten hat, dann sollten diese Fragen beantwortet werden können – dies können aber nur die leiblichen Eltern, unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder nicht“, betont Witt. „Es ist das verbriefte Recht von Kindern und die Politik muss dem Rechnung tragen.“

Der Väteraufbruch für Kinder setzt sich dafür ein, dass die leiblichen Eltern auch die rechtlichen Eltern eines Kindes sind, unabhängig davon, in welcher Beziehungskonstellation diese leben. Die bisherige Regelung einer rein rechtlichen Vaterschaft, unabhängig davon, ob dieser auch der leibliche Vater ist, erweist sich angesichts des medizinischen Fortschritts, der eine eindeutige Feststellung der Vaterschaft ermöglicht, als überholt.

Darüber hinaus macht der Verein auch Vorschläge, wie die Rechtsverhältnisse in weiteren Familienkonstellationen wie Regenbogen- oder Patchwork-Familien eindeutig und vergleichsweise einfach geregelt werden könnten. Dem Verein ist es dabei wichtig zu betonen, dass er dabei keine Beziehungskonstellation zwischen Erwachsenen bevor- oder benachteiligen möchte –für die Kinder jedoch sollten vorrangig ihre leiblichen Eltern Verantwortung tragen.

Die Stellungnahme des Vereins ist auf den Seiten des Deutschen Bundestages und auf der eigenen Homepage veröffentlicht (vaeteraufbruch.de/abstammungsrecht). Parallel dazu gibt es auch erste Überlegungen des Bundesjustizministeriums zu einer Neuregelung des Abstammungsrechts. Hierauf hatten sich die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag verständigt.

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Ende der Doppelbelastung von Vätern beim Kindesunterhalt – auch Erziehungsarbeit von Vätern ist etwas wert

Vorschläge von Ministerin Giffey gehen in die richtige Richtung und sind ein wichtiger Schritt zur Lösung gesellschaftlicher Probleme wie Alleinerziehend und Kinderarmut


Der Väteraufbruch für Kinder begrüßt die Vorschläge von Bundesfamilienministerin Giffey, Väter beim Kindesunterhalt zukünftig zu entlasten. „Väter die ihre Kinder betreuen zahlen bisher doppelt. Ihre Betreuungsleistung ist im Unterhalt bisher nichts wert, egal ob sie viel oder gar nicht betreuen – gut, wenn nun auch ihre Betreuungsleistung anerkannt werden soll“ erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V.. Was es brauche sei ein Paradigmenwechsel, weg von „einer betreut, einer zahlt“ hin zu „beide betreuen, beide zahlen“ und eine Elternschaft auf Augenhöhe. Wichtig sei, dass Kinder in beiden Haushalten auch finanziell gut versorgt sein müssen. Dazu braucht es ein grundlegend neues Unterhaltsrecht welches die Kosten des Lebens von Kindern in beiden Haushalten berücksichtigt und Eltern auch flexible Lösungen ermöglicht.

Das bisherige Unterhaltsrecht sei nicht nur ungerecht, sondern berücksichtigte auch nicht, dass dadurch bisher „Alleinerziehend“ praktisch gefördert werde. Dies führe zu Überlastung, beruflichen Einbußen, Altersarmut vor allem von Müttern und auch Kinderarmut, welche sich negativ auf die Entwicklung der Kinder auswirke. Diese gesellschaftlichen Probleme ließen sich nur lösen, wenn beiden Eltern die Last der Erziehungs- und Betreuungsaufgaben gemeinsam stemmen.

„Väter sind bereit, sich ihren Erziehungs- und Betreuungsaufgaben zu stellen – man muss sie nur lassen“ meint Witt. Alleinerziehend ist nicht die Lösung, dass hat offenbar auch die Politik mittlerweile erkannt. „Gemeinsam erziehend“ sollte wo immer möglich das Leitbild im Familienrecht sein – nicht nur im Unterhaltsrecht. Dazu gehört auch, dass z.B. die Aufteilung der Erziehungszeiten gleichberechtigter zwischen den Eltern aufgeteilt wird und Fehlanreize wie der Ehegattensplitting, welches überholte Rollenmodelle fördert, endlich abgeschafft werden. Und vor allem sollten alle Anstrengungen unternommen werden, den Kindern auch nach einer Trennung den Kontakt zu beiden Eltern möglichst umfangreich zu sichern. Der Verein setzt sich seit über 30 Jahren dafür ein, dass den Kindern nach einer Trennung beide Eltern erhalten bleiben.Allen Kindern beide Eltern !!


Väteraufbruch für Kinder e.V.
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