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Finanzierung von Start-ups

Prof. Dr. Dirk Honold  Dirk Honold/TH Nürnberg
Prof. Dr. Dirk Honold Dirk Honold/TH Nürnberg

Venture Capital-Markstudie erhöht durch tiefe Einblicke in die
vertrauliche Finanzierungspraxis deren effiziente Umsetzung
Start-ups sind ein wichtiger Innovationsmotor, müssen aber auch finanziert
werden. Um die Finanzierungs- und Bewertungspraxis von Neugründungen und
Start-ups zu verbessern, hat Prof. Dr. Dirk Honold von der TH Nürnberg
gemeinsam mit den Dienstleistern PricewaterhouseCoopers und Ventury
Analytics eine großangelegte Marktstudie zu Venture Capital durchgeführt.

Nürnberg, 18. Dezember 2020. Start-ups sind die Grundlage für
wirtschaftliches Wachstum, schaffen neue Arbeitsplätze und fördern die
Innovationsfähigkeit. Letztes Jahr haben allein in Deutschland 605.000
Gründerinnen und Gründer den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt. Doch
ein Start-up muss auch finanziert werden, oft durch Investoren. Dabei
gehen die Investoren hohe Risiken ein, die sich in der
Unternehmensbewertung und ökonomischen Ausgestaltung der Finanzierung mit
Sonderrechten widerspiegeln. Prof. Dr. Dirk Honold, Professor für
Unternehmensfinanzierung und Betriebswirtschaftslehre an der TH Nürnberg,
hat gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers (PwC) und der Nürnberger Ventury Analytics GmbH
(einer Ausgründung der TH Nürnberg) die „Venture Capital-Marktstudie 2020“
erstellt und gibt dadurch tiefe Einblicke in die Finanzierungs- und
Bewertungspraxis von Start-ups in Deutschland.
Die Studie bietet eine Analysetiefe und Ableitungsqualität, die es
deutschlandweit so bislang noch nie gab. Insgesamt wurden 74 Investoren,
die jährlich mehr als zwei Milliarden Euro Venture Capital investieren, zu
113 Details ihrer Beteiligungshöhen, Bewertungspraxen und
Finanzierungsverträge befragt. Venture Capital ist ein Investment mit
Verlustrisiko zur Finanzierung von jungen Unternehmen. „Risikokapital ist
der Treibstoff, der die Start-ups voranbringt und den Gründerinnen und
Gründern den notwendigen Raum zur Entfaltung von Leistung und Leidenschaft
gibt. Das Finanz-Ökosystem prägt entscheidend die Entwicklung junger
Unternehmen. Die Studie belegt, dass nur jeder vierte Investor mehr als 15
Millionen Euro in ein Portfolio-Unternehmen investiert. Der aktuell
diskutierte Zukunftsfonds kann hier wesentlich zu mehr großvolumigen
Runden und neuen, großen VC-Investoren in Deutschland beitragen“, erklärt
Prof. Dr. Dirk Honold.
Die Studie offenbart unter anderem, dass sich die Investoren weiterhin
stark auf ihre eigenen Erfahrungswerte verlassen. Fast ein Drittel der
Investoren passt die Geschäftspläne von Start-ups an und verwendet
niedrigere Diskontsätze. Bei der letztlich festgelegten
Unternehmensbewertung gaben in unerwarteter Weise 73 Prozent der Befragten
an, dass der Verhandlungsprozess selbst diese „stark“ bis „sehr stark“
beeinflusst, das Skalierungspotenzial und die Markttrends sind weiter die
dominierenden Faktoren. Ein großer Einflussfaktor im Jahr 2020 war
natürlich die Corona-Pandemie. Fast die Hälfte der Befragten gab an, dass
sie die Unternehmensbewertung oder andere Vertragsbestandteile aufgrund
von COVID-19 angepasst haben, 75 Prozent sehen sinkende Bewertungen und
einen erweiterten Finanzierungsbedarf.

Um die Start-ups in Deutschland zu unterstützen, haben die
Koalitionspartner der Bundesregierung im November 2019 den Zukunftsfonds
beschlossen, mit dem sie nach aktueller Verabschiedung des
Haushaltsgesetzes durch den Deutschen Bundestag ab 2021 insgesamt zehn
Milliarden Euro für Beteiligungen an Start-ups zur Verfügung stellen
wollen. Dadurch will die Regierung mehr Venture Capital für Gründerinnen
und Gründer in Deutschland mobilisieren. Auch die TH Nürnberg baut ihre
Gründungsberatung weiter aus und schafft mit verschiedenen Maßnahmenpakten
eine hochschulweite Gründungskultur. Im Projekt „OHM-Potentiale“, das
durch das EXIST-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
gefördert wird, schafft Prof. Dr. Dirk Honold gemeinsam mit Prof. Dr.
Carsten Rudolph ein professionelles Umfeld für Gründungsaktivitäten an der
TH Nürnberg. Dabei sollen unter anderem die Studierenden bereits durch die
Lehre für Gründungsthemen und das Unternehmertum sensibilisiert werden.

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Bisherige Coronahilfen für Unternehmen mangelhaft – IfW Kiel präsentiert Alternativmodell

Die staatlichen Coronahilfen für Unternehmen und Selbstständige sind nach
Einschätzung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel) wenig
tauglich und gesamtwirtschaftlich teurer als nötig. Die Hilfen folgten
unsystematisch höchst unterschiedlichen Kriterien und verfehlten deshalb
die gewünschten Ergebnisse. Alternativ schlägt das Institut ein
branchenübergreifendes Modell vor, das unabhängig von Größe, Rechtsform
und Finanzierungsstruktur der Unternehmen am Betriebsergebnis ansetzt und
einen Großteil der Krisenverluste ausgleicht.

„Zehn Monate nach Ausbruch der Corona-Krise steht noch immer kein
taugliches Stabilisierungsinstrument für betroffene Unternehmen und
Selbstständige zur Verfügung“, kritisierte IfW-Kiel-Präsident Gabriel
Felbermayr. Die Politik springe unsystematisch zwischen höchst
unterschiedlichen Modellen hin und her. „Ergebnis ist, dass die Hilfe
häufig bei den Unternehmen gar nicht oder nicht in angemessener Höhe
ankommt – mal ist sie zu niedrig, mal zu hoch“, sagte Felbermayr.
Eigentlich wettbewerbsfähige Unternehmen überleben die Krise nicht, andere
werden mit Staatsgeld am Leben erhalten, obwohl sie auch ohne Krise wenig
Chancen gehabt hätten. Im Ergebnis fallen die gesamtwirtschaftlichen
Kosten der Corona-Pandemie höher aus als nötig, langfristige Schäden für
die Wirtschaftsstruktur drohen.

Felbermayr und IfW-Konjunkturchef Stefan Kooths schlagen deshalb mit dem
heute veröffentlichten „Kieler Modell für betriebliche
Stabilisierungshilfen“ (https://www.ifw-
kiel.de/de/publikationen/medieninformationen/2020/bisherige-coronahilfen-
fuer-unternehmen-mangelhaft-ifw-kiel-praesentiert-alternativmodell/
) einen
Mechanismus vor, der über Branchen und Unternehmenstypen hinweg
einheitlich anwendbar ist und außer dem Kurzarbeitergeld alle bisherigen
Hilfsprogramme ersetzen würde. Im Zentrum des Modells steht, den durch die
Krise ausgelösten Einbruch der Betriebsergebnisse abzufedern.
Betriebsergebnisse messen den Umsatz abzüglich diverser Kosten, nicht aber
der Zinsen. Sie sind für den Erhalt des Eigenkapitals der Unternehmen
entscheidend. Werden sie stabilisiert, gewinnen Unternehmen
Planungssicherheit und andere Kriseninstrumente (z.B. Kurzarbeitergeld)
werden wirksamer. Das sichert Arbeitsplätze und festigt die Grundlagen für
eine schnelle Erholung nach der Krise.

Betriebsergebnis der Branche als Messlatte

Nach dem Kieler Modell bekommen Unternehmen, auch Einzelunternehmer, den
Rückgang der Betriebsergebnisse im Vergleich zum Vorjahr größtenteils
ersetzt, zum Beispiel zu 85 Prozent. Jedoch orientiert sich das Ausmaß der
Zuschüsse nicht am Rückgang bei dem einzelnen Unternehmen, sondern an
jenem der gesamten Branche in einer Region. Damit bleiben Anreize
erhalten, besser als der Durchschnitt zu wirtschaften, also etwa nach
neuen Umsatzquellen zu suchen. Messlatte sind die Betriebsergebnisse der
Branche in einer Region im Krisenjahr im Vergleich zum Vorjahr.

Ein solches Modell eines einheitlichen, branchenübergreifenden
Stabilisierungsmechanismus stellt sicher, dass Unternehmen unabhängig von
Größe, Finanzierungsstruktur und Rechtsform nach tatsächlicher
Krisenbetroffenheit unterstützt werden. Es setzt an Kriterien an, die
leicht feststellbar und von Unternehmen nicht im Nachhinein manipulierbar
sind, so dass Missbrauch vorgebeugt wird. Anreize bleiben erhalten, selbst
an der Bewältigung der Krise zu arbeiten. Der Staat sichert damit –
flankiert durch das Kurzarbeitergeld – den Erhalt von Arbeitsplätzen in
Unternehmen und bewahrt funktionsfähige Wirtschaftsstrukturen in der Krise
vor dem Aus. Im Vergleich ist vor allem der aktuell angekündigte
Umsatzausgleich für ausgewählte Branchen (Novemberhilfe) viel weniger
zielführend und führt teils zu einer Überkompensation, während andere
Betroffene leer ausgehen.

„Das Modell ist zielgenauer, setzt bessere Anreize, ist weniger
missbrauchsanfällig und braucht nur überschaubar höhere staatliche Mittel,
als die für die bisherigen Modelle veranschlagten“, sagte Kooths.
„Gesamtwirtschaftlich wären die Kosten der Krise damit geringer, auch weil
damit überflüssige Maßnahmen wie die temporäre Mehrwertsteuersenkung gar
nicht mehr in Betracht kämen.“

Gesamtwirtschaftliche Kosten geringer

Die Kieler Forscher haben ausgerechnet, dass die Kosten des Modells für
die öffentlichen Haushalte bei einer Ersatzrate von 85 Prozent und ohne
Inflationsausgleich im Jahr 2020 rund 74,9 Mrd. Euro betragen hätten. Im
Jahr 2021 käme es zu keinen weiteren Leistungen. Legt man einen
Inflationsausgleich von 2 Prozent zugrunde, so erhöht sich der
Mitteleinsatz auf 85,1 Mrd. Euro (2020) und 19,6 Mrd. Euro (2021). Weil
das Modell alle übrigen Unternehmenshilfen (z. B. Soforthilfe,
Überbrückungshilfen) ersetzt, stehen dem wegfallende Hilfen von 55,9 Mrd.
Euro (2020) und 8,4 Mrd. Euro (2021) gegenüber. Für die beiden Krisenjahre
insgesamt käme es somit zu einer Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte
um 10,5 Mrd. Euro (ohne Inflationsausgleich) und 40,3 Mrd. Euro (mit
Inflationsausgleich). Diese Bruttobetrachtung berücksichtigt allerdings
nicht, dass die Mittel versteuert werden müssen, so dass sich die
Nettobelastung der öffentlichen Haushalte entsprechend mindert. Die
bessere Stabilisierungswirkung, eine Bagatellklausel und die Anreizeffekte
ermäßigen die fiskalischen Kosten noch weiter.

„Deutschland braucht einen solchen Stabilisierungsmechanismus für
gesamtwirtschaftliche Notlagen, um für die nächste Großkrise gewappnet zu
sein. Je mehr die Coronahilfen bereits kurzfristig in Richtung des Kieler
Modells umgestaltet werden, desto besser. Rückwirkend kann es zudem einem
fairen Lastenausgleich dienen, um die jetzt durch unsystematische Hilfen
verursachten Verwerfungen zu bereinigen“, sagte Kooths.

Eine ausführliche Darstellung des Kieler Modells und der Berechnungen
finden Sie in dem Kiel Policy Brief Kieler Modell für betriebliche
Stabilisierungshilfen – Funktionsweise und Einsatz in der Corona-Krise:
https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/medieninformationen/2020
/bisherige-coronahilfen-fuer-unternehmen-mangelhaft-ifw-kiel-praesentiert-
alternativmodell/

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Frauenquote in Vorständen: „Fortschritt in Trippelschritten statt großer Wurf“

Prof. Dr. Andrea Ruppert, Leiterin des Instituts für Mixed Leadership (IML) der Frankfurt UAS.  Foto: Kevin Rupp/Frankfurt UAS
Prof. Dr. Andrea Ruppert, Leiterin des Instituts für Mixed Leadership (IML) der Frankfurt UAS. Foto: Kevin Rupp/Frankfurt UAS

Unternehmen müssen endlich ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst
nehmen: Prof. Dr. iur. Andrea Ruppert nimmt Stellung zur Verschärfung des
Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
(Führungspositionengesetz FüPoG)

Die große Koalition hat sich auf eine Verschärfung des Gesetzes für die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in
der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Führungspositionengesetz
FüPoG) geeinigt. Auch wenn die genaue Ausgestaltung noch unklar ist,
lassen die bekannt gewordenen Rahmenbedingungen keine großen Veränderungen
erwarten, befürchtet Prof. Dr. iur. Andrea Ruppert von der Frankfurt
University of Applied Sciences (Frankfurt UAS). „Die geplante Regelung
geht in die richtige Richtung, aber weiterhin gelten die Vorgaben für zu
wenige Unternehmen“, bemängelt die Leiterin des Instituts für Mixed
Leadership (IML) in ihrer Stellungnahme.

Die Frauenquote für Vorstände musste kommen, da die freiwillige
Selbstverpflichtung zur Erhöhung der Teilhabe von Frauen in
Führungspositionen in Form von Zielvorgaben – wie bisher im Ersten
Führungspositionengesetz geregelt – nicht funktioniert hat. Das Gesetz
verpflichtet bislang börsennotierte Unternehmen zwar, feste Zielgrößen für
die Steigerung des Anteils an Frauen in Vorständen festzulegen. Die
Zielgröße „Null“ ist aber auch erlaubt. „Die Unternehmen haben die
Herausforderung, die Beteiligung von Frauen in Führung selbst zu
gestalten, nicht angenommen“, resümiert Ruppert. Zu viele haben sich
selbst als Zielgröße Null gesetzt bzw. die gesetzliche Mindestforderung,
den bisherigen Status Quo nicht zu unterschreiten, festgeschrieben. Die
Vorteile und Chancen, die Vielfalt in der Zusammensetzung von Vorständen
mit sich bringen, werden offensichtlich von vielen Aufsichtsräten in
Deutschland nach wie vor nicht gesehen. Ruppert: „Die Unternehmen kommen
damit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht nach.“

Die bisherige Regelung der Frauenquote im Aufsichtsrat hat für die
Erhöhung der Beteiligung von Frauen in Vorständen wenig gebracht. Ihr
Anteil lag bei den börsennotierten Gesellschaften im September 2020 bei
nur 10,1 Prozent. Der Einfluss von Frauen in Aufsichtsräten ist zu gering,
um entscheidende Signale zu setzen. Die Bestellung von
Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat, in dem Frauen weniger
als ein Drittel der Mitglieder stellen. Nur selten sind sie in den
Ausschüssen vertreten, die die Beschlussvorlagen für den Aufsichtsrat
erarbeiten, und nur 5 Prozent Frauen haben den Aufsichtsratsvorsitz inne.¹

In der aktuellen Corona-Krise hat sich die Zahl der weiblichen Vorstände
sogar verringert. Unternehmen haben ihre Vorstände verkleinert, und dies
hat häufiger die weiblichen Vorstandsmitglieder getroffen, was zu einem
Rückgang der Beteiligungsquote auf den Stand von 2017 geführt hat. In den
USA, aber auch in unseren EU-Nachbarstaaten wurde die Corona-Krise
hingegen genutzt, um die Vielfalt in Führungsteams und insbesondere den
Frauenanteil zu erhöhen.
Rupperts Appell: „Die geplante gesetzlich vorgegebene Erweiterung der
Beteiligung von Frauen an Führung sollten alle deutschen Unternehmen als
Signal verstehen, ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst zu nehmen und
damit auch die Gestaltungshoheit zurückzubekommen.“

¹Datenquelle: Allbright Bericht /September 2020, https://www.allbright-
stiftung.de

Zur Person:
Prof. Dr. iur. Andrea Ruppert ist seit 2003 Professorin für
Wirtschaftsprivatrecht mit besonderen Kenntnissen im Handels- und
Gesellschaftsrecht sowie Datenschutzrecht an der Frankfurt UAS. Von Januar
2007 bis Dezember 2009 war sie deren Vizepräsidentin für Studium und
Lehre. Ruppert forscht und lehrt seit vielen Jahren am Fachbereich
Wirtschaft und Recht zu Genderthemen im Kontext von Management und
Leadership. Die Juristin ist Geschäftsführende Direktorin des im Juni 2019
gegründeten Instituts für Mixed Leadership (IML).

Zum Institut Mixed Leadership IML):
Das Institut für Mixed Leadership (IML) bündelt die Forschung der
Frankfurt UAS zu den Themen innovative Führung, Wandel der Führungskultur
sowie Diversität als Erfolgsfaktor für Unternehmen und betreibt die
Akademie Mixed Leadership (AML). Ziel ist, über praxisnahe Forschung und
Weiterbildung dazu beizutragen, den Anteil von Frauen in
Führungspositionen zu erhöhen, die Akzeptanz von Männern für diverse
Führungsteams zu erhöhen und die Vorteile gemischt-geschlechtlicher sowie
diverser Führungsteams zu erkennen.

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Studie zur Messung von Kundenzufriedenheit: Hälfte deutscher Unternehmen wertet Kundenfeedback noch händisch aus

● Großteil der Unternehmen erfasst Kundenzufriedenheit systematisch (75%);
Net
Promoter System dabei am stärksten verbreitet (54%), aber auch klassische
Marktforschung wird angewandt (34%)
● Mehr als die Hälfte der Unternehmen (53%) wertet schriftliches
Kundenfeedback noch
händisch aus; ein Drittel (29%) greift auf einfache Algorithmen zurück,
12% auf
künstliche Intelligenz
● Kundenfeedback wird in erster Linie zur Produkt- & Serviceverbesserung
(64%) sowie zur besseren Kundenorientierung (54%) genutzt; nahezu jedes
zehnte Unternehmen verwertet gesammeltes Kundenfeedback nicht

Leipzig/Berlin, 24.11.2020 –  Großteil der Unternehmen erfasst
Kundenzufriedenheit systematisch – insbesondere im B2C

Das Gros deutscher Unternehmen (75%) erhebt zwar systematisch Daten zur
Zufriedenheit Ihrer Kunden; bei der Auswertung der erhobenen Daten nutzt
allerdings mehr als die Hälfte der Unternehmen (53%) keine Software,
sondern wertet die erhobenen Daten weiterhin per Hand aus. Dies ist das
Ergebnis einer gemeinsamen Studie der Handelshochschule Leipzig (HHL) mit
der Experience-Management-Plattform zenloop.

Die Erhebung zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der befragten
Unternehmen (75%) derzeit eine Methode zur Kundenzufriedenheitsmessung
nutzt – am häufigsten das Net Promoter System (54%), gefolgt von der
klassischen Marktforschung (34%). Die Nutzung der Zufriedenheitsmessung
ist dabei abhängig von Größe und Alter des Unternehmens sowie vom
Geschäftsmodell und der Branche. Unter den Unternehmen, die 50 Jahre oder
älter sind, messen 82% die Kundenzufriedenheit, bei sehr großen
Unternehmen (>50.000 Mitarbeiter) sind es sogar 96%. Je kleiner das
Unternehmen, desto geringer ist dieser Anteil. Hinsichtlich der
Geschäftsmodelle zeigt sich, dass vor allem endkundenorientierte Branchen
(B2C, B2P) das Thema Kundenzufriedenheit systematisch angehen (85% bzw.
82%), wohingegen „Business-to-Business“-Unternehmen das Thema stärker
vernachlässigen – hier messen nur 65% die Kundenzufriedenheit.
Die Nutzung von Kundenzufriedenheitsmessung fällt innerhalb der Branchen
sehr unterschiedlich aus: Fast alle Unternehmen in den Branchen Energie-
und Wasserversorgung (100%, n = 8), Pharmabranche und Gesundheitswesen
(89%, n = 9) führen eine Kundenzufriedenheitsmessung durch. Im Gegensatz
dazu ist die
Kundenzufriedenheitsmessung im (Online-)Handel (62%, n = 101) und der
Medien- und
Telekommunikationsbranche (56%, n = 36) weitaus weniger verbreitet.

Hälfte der Unternehmen wertet schriftliches schriftliches Kundenfeedback
noch händisch aus

Um detaillierte Informationen zu den Bestandteilen der Zufriedenheit der
Kundinnen und
Kunden zu erhalten oder die Treiber der Zufriedenheit zu bestimmen, nutzen
Unternehmen zusätzlich zur quantitativen Erhebung der Zufriedenheit (z. B.
mit dem NPS-Score) häufig Folgefragen, um weitere Dimensionen der
Zufriedenheit (z. B. Antwortgeschwindigkeit, Freundlichkeit, Qualität)
beleuchten zu können. Von den hier befragten Unternehmen nutzen 66%
Folgefragen zur Zufriedenheitsmessung. 20% der Unternehmen ergründen
mittels weiterer Auswahlfragen (sog. „Multiple-Choice-Fragen“) die
Zufriedenheit und deren Treiber, 46% bitten ihre Kundinnen und Kunden
mittels eines offenen Textfeldes um nähere Informationen. Die Mehrheit
der befragten Unternehmen greift hier noch auf eine händische Auswertung
zurück (53%). Das heißt, dass die Unternehmen die einzelnen Aussagen lesen
(lassen) und eventuell kategorisieren (zum Beispiel durch sogenannte
Kodierer). Diese manuelle Textauswertung ist durchaus valide und erlaubt
das Erfassen feinster sprachlicher Nuancen, ist aber sehr aufwendig.


Produkt- & Serviceverbesserung sowie Kundenorientierung sind Hauptziele
von Kundenzufriedenheitsmessung

Auf die Frage hin wie die Informationen aus der
Kundenzufriedenheitsmessung genutzt
werden geben 64% der befragten Unternehmen an, ihre Produkte und Services
zu
verbessern. Auch allgemeine Ziele, wie die Stärkung der
Kundenorientierung (54%) oder die Steuerung des Unternehmens (43%) spielen
eine wichtige Rolle. Nur ein kleinerer Teil der Unternehmen nutzt die
Zufriedenheitsmessung um bestimmte Kunden zu identifizieren – egal ob
unzufrieden (34%) oder begeistert (24%). 8% der Unternehmen (d.h. fast 30
der 325 Befragten) verwerten die Ergebnisse der Zufriedenheitsmessung in
keiner Weise.

„Unternehmen gehen sehr unterschiedlich mit den Möglichkeiten um, die
ihnen Messinstrumente zur Zufriedenheit ihrer Kunden bieten“, sagt Prof.
Dr. Erik Maier, der an der Handelshochschule Leipzig (HHL) für Handels-
und Multi-Channel-Management forscht und lehrt. „Zwar unternimmt ein
Großteil der Unternehmen Messungen der Kundenzufriedenheit zur
Verbesserung ihrer Produkte und Dienstleistungen und zur stärkeren
Kundenorientierung. Allerdings ist es nur eine Minderheit der Unternehmen,
die aktiv zufriedene oder unzufriedene Kunden identifiziert und
personalisiert anspricht, obwohl sich hier das größte Potenzial böte.”

Methodologie

Die Studie basiert auf einer Online-Befragung von 325 Teilnehmenden,
welche im Juli 2020 mittels eines beruflichen sozialen Netzwerks
rekrutiert wurden. Fast 90% der Unternehmen, in denen die Befragten
arbeiteten, haben ihren Sitz in Deutschland, die Hälfte davon ist im B2B-
und B2C-Bereich tätig.
Etwa ein Viertel der Befragten arbeitet in kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitenden, die meisten
befragten Unternehmen hatten 250 bis 1.000 Mitarbeitende (26%). An der
Befragung nahmen nur wenige junge Unternehmen und Start-ups (unter 5 Jahre
alt) teil (9%). Die meisten befragten Unternehmen existieren seit längerer
Zeit, mehrheitlich mehr als 25 Jahre (54%). Hinsichtlich der Branchen ist
vor allem der (Online-) Handel stark vertreten (31%), aber auch aus
anderen Branchen nahmen weit mehr als je 30 Personen teil (z.B. Medien-
und Telekommunikationssektor mit 11%).
Ein Drittel der Teilnehmenden waren Mitglieder der Geschäftsführung bzw.
des Vorstandes des jeweiligen Unternehmens, weitere 45% arbeiteten im
gehobenen Management. Die meisten Befragten arbeiteten in den Bereichen
Marketing (27%) sowie Vertrieb und Unternehmensentwicklung (27%).
Die Größe der Stichprobe orientiert sich an anderen
Unternehmensbefragungen (z. B. Institut der deutschen Wirtschaft: Bardt
und Grömling (2020) mit 400 Teilnehmern) und bildet verschiedene
Unternehmensgrößen, -alter und -branchen sehr gut ab. Da die Befragten
aber
als Mitglieder eines beruflichen Online-Netzwerkes zur Teilnahme an einer
Befragung zum
Thema Kundenzufriedenheit eingeladen wurden (ein sogenanntes „Convenience
Sample“), und somit nicht anhand bestimmter Quoten zufällig rekrutiert
wurden, wie etwa beim Zensus, erhebt die vorliegende Untersuchung nicht
den Anspruch, repräsentativ zu sein. Als Anreiz zur Teilnahme hatten die
Befragten die Möglichkeit, an der Verlosung eines Buches zum Thema
Kundenzufriedenheit teil zunehmen.

Über Handelshochschule Leipzig (HHL)

Die HHL zeichnet sich durch exzellente Lehre, klare Forschungsorientierung
und praxisnahen Transfer aus sowie durch einen außerordentlichen Service
für ihre Studierenden. Das renommierte Global Masters in Management
Ranking 2020 der Financial Times verleiht der Ausbildung an der
Handelshochschule Leipzig (HHL) Spitzenplätze in Europa und der Welt
(Platz 2 in Deutschland, Platz 23 weltweit). Der Stifterverband für die
Deutsche Wissenschaft hat die HHL 2018 zum vierten Mal in Folge als
führende Gründerhochschule in Deutschland ausgezeichnet. Das
Studienangebot umfasst universitäre Voll- und Teilzeit-Master in
Management als M.Sc. oder MBA, ein Promotionsstudium sowie Management-
Weiterbildungen.

Über zenloop

zenloop ist eine integrierte Experience-Management-Plattform. Die SaaS-
Lösung holt
automatisiert über verschiedene Kanäle entlang der gesamten Customer
Journey
Kundenfeedback ein, analysiert sowie clustert dieses mithilfe künstlicher
Intelligenz und leitet infolge passgenaue sowie personalisierte Maßnahmen
ab, um zufriedene Kunden zu binden
und unzufriedene Kunden zurückzugewinnen. Die zenloop-Software lässt sich
nahtlos in Lösungen wie Salesforce, Spryker, Emarsys Zendesk, Slack oder
Shopify integrieren oder als Ergänzung zum bestehenden Tech-Stack
verwenden. Zum Portfolio von zenloop gehören Marken wie Momox, Douglas,
Penta, ATU, Mister Spex, Foodspring, Carhartt oder Jochen Schweizer. Das
Unternehmen wurde 2016 von den beiden ehemaligen Flaconi-Machern Björn
Kolbmüller und Paul Schwarzenholz sowie Lukasz Lazewski gegründet und
sitzt mit mehr als 60 Mitarbeitenden in Berlin.

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