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Politik

Ukraine Support Tracker: USA weiten Zusagen deutlich aus, Europa hinkt hinterher

Die USA haben ihre Unterstützungszusagen für die Ukraine in den
vergangenen Wochen erneut deutlich ausgeweitet. Aus großen europäischen
Ländern kamen hingegen nur wenige neue Zusagen. Zudem kommen die von EU-
Ländern angekündigten Hilfen bislang nur zögerlich in der Ukraine an. Das
ergeben die Auswertungen für das jüngste Update des Ukraine Support
Trackers. Die Analyse zu schweren Waffen wurde für dieses Update nochmal
deutlich ausgeweitet.

Im nun zusätzlich für den Ukraine Support Tracker erfassten Zeitraum (4.
August bis 3. Oktober) haben die USA neue Zusagen im Umfang von knapp 12
Mrd. Euro gemacht und kommen nun auf insgesamt gut 52 Mrd. Euro an
militärischer, finanzieller und humanitärer Hilfe. Die europäischen Länder
und EU-Institutionen weiteten ihr Engagement im gleichen Zeitraum nur um
rund 1,4 Mrd. Euro aus und erreichen jetzt gemeinsam knapp 29 Mrd. Euro.
„Die USA engagieren sich jetzt beinahe doppelt so stark wie alle EU-Länder
und die EU-Institutionen insgesamt. Große europäische Staaten zeigen hier
ein schwaches Bild, zumal viele ihrer gemachten Zusagen auch nur sehr
verzögert in der Ukraine ankommen. Das niedrige Volumen neuer Zusagen im
Sommer scheint sich nun systematisch fortzusetzen“, sagt Christoph
Trebesch, Leiter des Teams, das den Ukraine Support Tracker erstellt, und
Forschungszentrumsdirektor am IfW Kiel. „Die US-Regierung ist ein sehr
viel verlässlicherer Partner für die Ukraine als die größten EU-Länder. So
sind etwa die seit April versprochenen EU-Finanzhilfen immer noch nicht
ausgezahlt.”

Erstmals hat der Ukraine Support Tracker ausgewertet, welche Anteile ihrer
Bestände an Panzern, Haubitzen und Raketenwerfern verschiedene Länder an
die Ukraine abgegeben haben. Demnach machen die Lieferungen rund 2 Prozent
der gesamten Bestände an Panzern in NATO- und EU-Ländern aus, 4 Prozent an
den Haubitzen und 5 Prozent der Mehrfachraketenwerfer. Unter den großen
EU-Ländern haben inzwischen auch Deutschland und Frankreich signifikante
Anteile ihrer Bestände in die Ukraine geliefert. Deutschland hat der
Ukraine jeweils 12 Prozent seiner Haubitzen und Mehrfachraketenwerfer zur
Verfügung gestellt, Frankreich 15 Prozent seiner Mehrfachraketenwerfer.

Gleichzeitig sind die Gesamtzusagen Deutschlands für Waffenhilfe seit
Monaten nicht erweitert worden. Sie bleiben unverändert bei 1,2 Mrd. Euro.
Aus Frankreich, Großbritannien, Italien oder Spanien blieben neue Zusagen
in den letzten 2 Monaten ebenfalls weitgehend aus.

Über den Ukraine Support Tracker

Der Ukraine Support Tracker erfasst und quantifiziert militärische,
finanzielle und humanitäre Hilfen, die der Ukraine seit dem 24. Januar
2022 (aktuell bis zum 3. Oktober 2022) zugesagt wurden. Berücksichtigt
sind 40 Länder, spezifisch die EU-Staaten, die weiteren Mitglieder der G7,
Australien, Südkorea, Norwegen, Neuseeland, die Schweiz, die Türkei,
China, Taiwan und Indien. Erfasst sind Zusagen, die Regierungen dieser
Länder der ukrainischen Regierung gemacht haben; Hilfszusagen der EU-
Kommission und der Europäischen Investitionsbank sind separat aufgeführt;
private Spenden oder solche internationaler Organisationen wie des IWF
sind in der Hauptdatenbank nicht enthalten. Ebenso nicht mitgezählt sind
Hilfen an Nachbarländer der Ukraine wie Moldawien oder andere Länder –
etwa für die Aufnahme von Geflüchteten.

Datenquellen sind Bekanntgaben offizieller Regierungsstellen und Berichte
internationaler Medien. In Sachmitteln geleistete Hilfe wie zum Beispiel
Medizingüter, Lebensmittel oder militärisches Gerät werden anhand von
Marktpreisen oder Angaben aus früheren Hilfskampagnen geschätzt. In
Zweifelsfällen werden die höheren verfügbaren Werte angesetzt.

Der Ukraine Support Tracker wird laufend erweitert, korrigiert und
verbessert. Anregungen dazu sind sehr willkommen und können gerne an
mailto:ukrainetracker@ifw-kiel.de geschickt werden.

Mehr Informationen und die kompletten Daten finden Sie auf der Webseite:
https://www.ifw-kiel.de/de/themendossiers/krieg-gegen-die-ukraine/ukraine-
support-tracker/


Mehr zur Methodik des Ukraine Support Trackers steht in einem vertiefenden
Kiel Working Paper (https://www.ifw-kiel.de/index.php?id=17204)

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Tunesien: Krisenübung zu Lebensmittelsicherheit

Praxistest soll helfen, im Ernstfall vorbereitet zu sein

Weltweit ist es die Aufgabe der für die Lebensmittelsicherheit
verantwortlichen Behörden, in Krisen schnell, effizient und angemessen zu
reagieren sowie die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren schützen.
Für einen Praxistest des tunesischen Krisenmanagementsystems kamen in
Tunis rund 50 tunesische Behördenvertreterinnen und -vertreter vom 4. bis
6. Oktober 2022 zusammen. Mit Unterstützung von Expertinnen und Experten
des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Bundesamts für
Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) simulierten sie einen
lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch.

Insbesondere lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche können sich schnell
zu krisenhaften Ereignissen entwickeln. Um eine erfolgreiche
Krisenbewältigung zu proben, übten das BVL und das BfR als Teil eines
Projekts zu Lebensmittelsicherheit und gesundheitlichem Verbraucherschutz
in Tunesien gemeinsam mit den tunesischen Behörden für
Lebensmittelsicherheit INSSPA (Instance Nationale de la Sécurité Sanitaire
des Produits Alimentaires) und ANCSEP (Agence Nationale de Contrôle
Sanitaire et Environnemental des Produits, künftig ANER) eine Krise.

Vertreterinnen und Vertreter des tunesischen Gesundheitsministeriums und
weiterer Ministerien, der Risikomanagementbehörde INSSPA und der
Risikobewertungsbehörde ANCSEP sowie von Laboren und regionalen Behörden
probten den Ernstfall, wobei die Verbreitung kontaminierter Lebensmittel
simuliert wurde. Hier war dann auch schnelles Handeln gefragt. Denn über
eine erfolgreiche Ausbruchsaufklärung entscheidet der rasche
Informationsaustausch zwischen den Behörden des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes auf allen Ebenen.

Expertinnen und Experten von BVL und BfR hatten ein herausforderndes
Szenario und Hintergrundinformationen für die Übung bereitgestellt und ihr
Wissen für eine erfolgreiche Krisenvorsorge, Ausbruchsbekämpfung und
Krisenkommunikation geteilt. Die Übung wurde zuvor genau auf die
Begebenheiten in Tunesien angepasst und sehr realitätsnah ausgestaltet,
ergänzt durch die Simulation einer Pressekonferenz über das
Ausbruchsgeschehen.

Die Einbeziehung verschiedener Partnerinstitutionen in den Workshop bot
die einzigartige Gelegenheit, das gesammelte Fachwissen aller
Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu nutzen, und das derzeitige
Krisenmanagementsystem für Lebensmittelsicherheit in Tunesien auf den
Prüfstand zu stellen sowie Schlussfolgerungen für dessen zukünftige
Entwicklungen zu ziehen.

Deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren ebenfalls, denn mit
der zunehmenden Globalisierung des Lebensmittelmarktes können lokale
lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche eine grenzüberschreitende oder
sogar multinationale Bedeutung erlangen. Routine beim Erkennen, Melden,
Untersuchen und Kontrollieren sind notwendig, um im Falle eines Ausbruchs
ein schnelles Handeln der Behörden zu garantieren.

Zum Hintergrund

Das BfR und das BVL kooperieren auf verschiedenen Ebenen mit Behörden
anderer Staaten. Sie verfolgen mit diesem internationalen Engagement das
Ziel, über Partnerschaften die Lebensmittelsicherheit in den
Erzeugerländern nachhaltig zu stärken und so auch auf diesem Wege ein
hohes Verbraucherschutzniveau in Deutschland und Europa zu gewährleisten.

Im Jahr 2019 trat in Tunesien ein neues Lebensmittelsicherheitsgesetz in
Kraft, das den Aufbau effektiver behördlicher Strukturen für
Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation vorsieht.
Gemeinsam unterstützen BfR und BVL die tunesischen Partner bei der
Umsetzung.

Das Projekt „Stärkung der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes in Tunesien“ ist das erste Vorhaben, das auf der
„Vereinbarung über die Einbindung von Einrichtungen des BMEL
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) - Geschäftsbereichs
in Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit“ basiert. Der Zweck ist die
Einbindung des Geschäftsbereichs des BMEL in die
Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit (BMZ).

Über das BVL

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist
eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das BVL trägt
mit vielfältigen Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit bei. Im
Krisenmanagement hat das BVL eine koordinierende Aufgabe. Es spricht
außerdem Zulassungen aus und koordiniert gemeinsam mit den Bundesländern
Überwachungsprogramme. Im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems sorgt
das BVL für den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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Gut 6,6 Millionen Beschäftigte profitieren von Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro

Neue Studie des WSI

Gut 6,6 Millionen Beschäftigte profitieren von Mindestlohnerhöhung auf 12
Euro – Studie liefert Daten für alle Städte und Landkreise

Rund 6,64 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland
werden von der Mindestlohnerhöhung zum 1. Oktober profitieren, weil sie
aktuell weniger als 12 Euro brutto pro Stunde erhalten. Das entspricht
17,8 Prozent aller Beschäftigten, die einen gesetzlichen Anspruch auf den
Mindestlohn haben (also ohne Auszubildende und Schüler in Minijobs, die
vom Mindestlohngesetz ausgenommen sind). In Ostdeutschland liegt die Quote
bei 29,1 Prozent, in Westdeutschland, inklusive Berlin, bei 16,1 Prozent.
Im bundesweiten Vergleich am höchsten ist der Anteil der Beschäftigten,
die im Zuge der Mindestlohnerhöhung Anspruch auf eine Entgelterhöhung
haben, in den Kreisen Sonneberg in Thüringen (44,0 Prozent), Teltow-
Fläming (Brandenburg; 43,1 Prozent), Saale-Orla (Thüringen; 40,0 Prozent)
und Vorpommern-Rügen (39,0 Prozent). Am niedrigsten ist der Anteil der
Beschäftigten, die aktuell noch unter 12 Euro die Stunde verdienen, in
Wolfsburg (7,9 Prozent), Erlangen (8,1 Prozent), dem Landkreis München
(9,7 Prozent) und in Stuttgart (10,3 Prozent). Das ergibt eine neue Studie
des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-
Böckler-Stiftung, die detaillierte Daten für alle Bundesländer und die 400
deutschen Landkreise und kreisfreien Städte liefert (siehe auch die
interaktive Karte sowie die ausführlichen Datenblätter; Link unten).* Die
regionale Verteilung steht im Einklang mit dem Ergebnis einer WSI-Studie
von 2021, die zeigte, dass die Anhebung des Mindestlohns vor allem die
Entlohnung von Beschäftigten ohne Tarifvertrag verbessert. Unter den 6,64
Millionen Menschen mit Stundenlöhnen unter 12 Euro sind knapp 2,55
Millionen Vollzeitbeschäftigte, 1,81 Millionen Teilzeitbeschäftigte und
knapp 2,29 Millionen Personen, die als einzige Beschäftigung einen Minijob
haben.

„Der Mindestlohn von 12 Euro bringt vielen Beschäftigten eine spürbare
Lohnsteigerung in einer Zeit, in der das wegen hoher Preise bei Energie
und Lebensmitteln besonders wichtig ist. Und das ohne absehbare
Auswirkungen auf die Beschäftigung, wie zum Beispiel eine aktuelle
Befragung unter den Arbeitsagenturen ergibt“, sagt WSI-Arbeitsmarktexperte
Dr. Eric Seils, der die Studie zusammen mit seinem Kollegen Dr. Toralf
Pusch verfasst hat. „Die Mindestlohnerhöhung trägt regional breit
gefächert zur Stabilisierung der Kaufkraft bei“, ergänzt Pusch. Damit
setze sich ein Effekt fort, den das WSI in einer kürzlich veröffentlichten
Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission schon für die Jahre nach der
Einführung der gesetzlichen Untergrenze nachgewiesen hat: Spürbare
Einkommensverbesserungen, die insbesondere in ärmeren Regionen mit hoher
Bedeutung des Mindestlohns wirken und den Konsum stärken.**

In ihrer Untersuchung haben Pusch und Seils das Sozio-oekonomische Panel
(SOEP) und die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und
der Bundesagentur für Arbeit verwendet und bis September 2022
fortgeschrieben. Damit können die WSI-Forscher eine Hochrechnung zur Zahl
der Beschäftigten vorlegen, die aktuell für weniger als 12 Euro arbeiten,
und diese auf die Ebene der Bundesländer, kreisfreien Städte und
Landkreise herunterbrechen.

Schaut man auf die Bundesländer, ist in Mecklenburg-Vorpommern der Anteil
der Beschäftigten, die von 12 Euro Mindestlohn profitieren, mit 31,2
Prozent am höchsten, gefolgt von Thüringen (30,8 Prozent). In absoluten
Zahlen gilt das, wenig überraschend, für die bevölkerungsreichsten
Bundesländer Nordrhein-Westfalen (rund 1,3 Millionen Beschäftigte; Quote
16,8 Prozent) und Bayern (gut 930.000, Quote 14,7 Prozent). Unter den
deutschen Millionenstädten weist Berlin mit 17,8 Prozent und knapp 305.000
Personen die höchste Quote und absolute Zahl der Betroffenen auf. Mit
Blick auf den Anteil folgen Hamburg (14,7 Prozent; gut 160.000), Köln
(14,5 Prozent; gut 94.000 Personen) und München (11,1 Prozent; gut
107.000).

Die Analyse zeigt auch, dass sich die Betroffenheit von niedrigen Löhnen
erheblich nach Typ der Beschäftigung und Arbeitszeit unterscheidet: Mit
Abstand am größten ist der Anteil unter Minijobbenden ohne weiteres
Arbeitsverhältnis: Knapp 80 Prozent von ihnen verdienen aktuell noch
weniger als 12 Euro die Stunde. Unter Teilzeitbeschäftigten sind es 20,1
Prozent und bei Vollzeitbeschäftigten 9,9 Prozent.

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Depression & Migration: Online-Programm für Geflüchtete aus der Ukraine

Kostenfreies Selbsthilfe-Programm bietet Fachpersonal Möglichkeit,
ukrainische Geflüchtete mit Depression zu unterstützen – 14 weitere
Sprachen inkl. Arabisch verfügbar

Leipzig, 26.09.2022 – Für Migrantinnen und Migranten mit Depression steht
das Online-Programm iFightDepression nun in einer ukrainischen
Sprachversion zur Verfügung. Das an die kognitive Verhaltenstherapie
angelehnte Online-Programm hilft Betroffenen, ihre Erkrankung besser zu
verstehen und zeigt Übungen für den Alltag.

Sprachbarrieren und Versorgungsengpässe für ukrainische Geflüchtete

Die ukrainische Version richtet sich an Geflüchtete in Deutschland und
soll helfen, Sprachbarrieren und Versorgungsengpässe zu überbrücken. Mehr
als 967.000 Menschen sind laut Bundesinnenministerium aus dem Krieg in der
Ukraine nach Deutschland geflüchtet. „Psychisch erkrankte Flüchtlinge
mussten die Behandlung in ihrer Heimat unterbrechen und haben es besonders
schwer, in einem neuen Land Hilfe zu finden. Es fehlen Psychotherapeuten
und Ärzte, die sie in ihrer Muttersprache behandeln können. Mit der
ukrainischen Version des iFightDepression-Programms wollen wir die
Versorgungssituation verbessern und insbesondere Patienten helfen, die
sonst gar keine Unterstützung bekommen würden“, erklärt Prof. Ulrich
Hegerl, Vorsitzender Stiftung Deutsche Depressionshilfe und
Suizidprävention/ Inhaber der Senckenberg-Professur an der Universität
Frankfurt/M. Die ukrainische Version des iFightDepression-Programms
enthält den zusätzlichen Workshop „Die innere Stärke finden“, der die
Resilienz von Menschen stärken soll, die in schwierigen Lebensumständen
und Krisen leben.

Begleitung durch ärztliches und psychotherapeutisches Fachpersonal sowie
Mitarbeitende in Flüchtlingshilfe

Studien belegen die Wirksamkeit von Online-Programmen vor allem dann, wenn
sie von Fachpersonal begleitet werden. Dann sind Online-Angebote ebenso
wirksam wie eine reguläre Psychotherapie. Vor diesem Hintergrund ist
iFightDepression nur für Patienten zugänglich, die dabei professionell
begleitet werden. Als Begleiter des iFightDepression-Programms können sich
Ärzte/Ärztinnen und Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen aber auch
Fachpersonal aus der Flüchtlingshilfe qualifizieren. Nachdem sie ein CME-
zertifiziertes 70-minütiges Online-Training durchlaufen haben, können sie
Patienten und Patientinnen zur Nutzung einladen. iFightDepression ist
sowohl für Fachpersonal als auch für Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei.

Kostenfrei in 14 weiteren Sprachen verfügbar

Die Wirksamkeit von iFightDepression wurde in einer randomisierten
kontrollierten Studie (Oehler et al., 2020) nachgewiesen. iFightDepression
ist neben Ukrainisch auch in einer kultursensitiven arabischen Version und
in 13 weiteren Sprachen kostenfrei verfügbar. Mehr Informationen unter:
https://tool.ifightdepression.com
iFightDepression ist ein Projekt der European Alliance Against Depression
(EAAD). Die Verbreitung in Deutschland erfolgt über die Stiftung Deutsche
Depressionshilfe und Suizidprävention.

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