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Kurzfristige wetterbedingte Routenänderungen auf AIDAperla sowie AIDAaura: Betroffene sollten Ansprüche auf Minderung auch bei höherer Gewalt geltend machen

Gäste sowohl der AIDAperla als auch der AIDAaura konnten Ihre Traumreisen aktuell nicht sorgenfrei genießen. Denn bei den Abfahrten der AIDAperla am 31.08.2023 (Norwegens Fjorde) und der AIDAaura am 19.08.2023 (Island & Grönland) kam es wetterbedingt zu erheblichen Routenänderungen. „Betroffene sollten gegen den Veranstalter ihre Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Während der Reise und damit ohne jede Handlungsoption erhielten die Gäste der AIDAperla auf der Reise die Information, dass die geplante Tour „Norwegens Fjorde“ vom 31.08.2023 bis zum 10.09.2023 ganz wesentliche Planänderungen erfahren muss. Wetterbedingt konnte das Schiff nach Angaben der Reederei den Geirangerfjord nicht befahren. Infolge dieser Umstände wurde die gesamte Reise von AIDA umgestaltet. Es entfielen sodann Molde, Trondheim und Eidfjord. Allesamt echte Highlights einer Norwegenkreuzfahrt. Auch die Anläufe in Andalsnes und Alesund wurden zeitlich verlegt, was natürlich die Ausflugspläne der Reisegäste tangierte. All dies erfolgte, um Geiranger gegen Ende der Reise und damit ebenfalls nicht zum geplanten Zeitpunkt noch anlaufen zu können.

Ähnlich gravierend traf es die Reisenden auf AIDAaura, die zwischen dem 19.08.2023 und dem 09.09.2023 zwischen Bremerhaven und Island sowie Grönland kreuzen sollten. Auch hier kam es wetterbedingt zu drastischen Einschnitten. Die geplanten drei Anläufe in Grönland konnten bis auf einen Stopp in Ilimanaq nicht durchgeführt werden. Vielmehr kehrte AIDAaura nach einer 4-tägigen Seereise von Island nach Grönland mehr oder minder unverzüglich wieder um, so dass statt verschiedener Aufenthalte in Grönland sodann erneut 4 Seetage am Stück auf der Rückfahrt nach Island anstanden. Auch hier hatten die Passagiere mit erheblichen Änderungen ihrer Reisepläne zu kämpfen.

Routenänderung rechtfertigt Minderung – auch dann, wenn das Wetter „schuld ist“

„Die Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters berechtigt zur Minderung des Reisepreises, was unabhängig vom Grund der Routenänderung gilt“, berichtet Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Die Rechtsprechung und Gesetzeslage hierzu sind klar.

„Derartige Routenanpassungen während der Reise rechtfertigen stets einen Anspruch auf Minderung, denn eine einseitige Änderung der Reiseleistung ist grundsätzlich nur bis zum Beginn der Reise möglich. Anschließend ist ein solches Vorgehen stets ausgeschlossen und damit minderungsfähig“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Minderungsansprüche des Reisegastes sind nämlich vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. Es ist damit völlig egal, welche Ursache die Änderung der Kreuzfahrt also hat, auch die oft verkannte höhere Gewalt ändert hieran nichts.

Berechnung nach Tagen - der Einzelfall ist entscheidend

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen auf der AIDAperla sowie der AIDAaura umgehend prüfen lassen, in welcher Höhe Ansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert bzw. sogar Tausend Euro summieren.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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Das Reisen in andere Länder: Geheimtipps für einen stressfreien Visaantrag

Visaantrag Symbolbild
Visaantrag Symbolbild

Die Beantragung eines Visums kann oftmals eine nervenaufreibende Angelegenheit sein, ganz besonders, wenn man sich im Unklaren darüber ist, was einen erwartet. Glücklicherweise gibt es viele Reisende, die von ihren Erfahrungen berichten und die ihre Erfahrungen und wertvollen Tipps teilen können - die Reiseautoren! Diese erfahrenen Globetrotter haben zahlreiche Visaanträge gestellt und kennen die besten Strategien, um den Prozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Zeitig anfangen

In vielen Ländern wird vor der Einreise ein Visum benötigt. Hierzu zählt beispielsweise ein Visum Australien. Planung stellt hierbei den Schlüssel zum Erfolg dar. Reiseautoren raten dazu, mindestens drei Monate vor der geplanten Reise mit dem Visaantrag zu beginnen. Dadurch gibt es ausreichend Zeit, alle benötigten Unterlagen zu sammeln und eventuelle Verzögerungen zu berücksichtigen. Statistiken besagen, dass die Mehrheit der Länder mindestens zwei Wochen für die Bearbeitung eines Visaantrags benötigt. In manchen Fällen kann dieser Zeitraum jedoch auch mehrere Monate betragen, insbesondere wenn zusätzliche Überprüfungen erforderlich sind.

Vollständige und korrekte Dokumente

Ein häufiger Fehler, der von Reisenden begangen wird, besteht darin, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen einzureichen. Dies kann zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Visums führen. Reiseautoren empfehlen, die Anforderungen des Ziellandes sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Dokumente vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Im Jahr 2020 wurden etwa 10% aller Visaanträge aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen abgelehnt. Dies unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen Vorbereitung und Überprüfung aller Unterlagen vor der Einreichung.

Professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen

Falls der Prozess der Beantragung des Visas überwältigend erscheint, empfehlen Reiseautoren, sich professionelle Hilfe zu suchen. Reisebüros oder spezialisierte Agenturen können wertvolle Unterstützung bieten, indem sie den Antragsprozess überwachen und sicherstellen, dass alle Unterlagen korrekt eingereicht werden. Diese Unterstützung kann den Prozess erleichtern und die Erfolgschancen bei der Antragsstellung erhöhen. Diese Tipps sind hierbei teilweise kostenlos zu erhalten oder werden für einen kleinen Preis angeboten.

Ausgiebige Hintergrundrecherche betreiben

Vor der Beantragung des Visums empfehlen Reiseautoren außerdem, sich über die spezifischen Anforderungen des Ziellandes zu informieren. Jedes Land hat unterschiedliche Visabestimmungen und -verfahren. Durch eine gründliche Recherche können alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise rechtzeitig vorbereitet werden. Zudem lassen sich dadurch mögliche Stolpersteine oder Besonderheiten identifizieren, die bei der Antragstellung berücksichtigt werden müssen.

Geduld walten lassen

Der Visaantrag kann manchmal zeitaufwendig sein, insbesondere wenn zusätzliche Überprüfungen oder Interviews erforderlich sind. Reiseautoren betonen die Wichtigkeit, geduldig zu bleiben und den Behörden ausreichend Zeit zu geben, den Antrag zu bearbeiten. Laut einer Umfrage beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Visaantrag zwischen zwei und sechs Wochen, je nach Zielland und Art des Visums. Es ist wichtig, diese Informationen im Hinterkopf zu behalten und den Antrag rechtzeitig einzureichen, um genügend Zeit für die Bearbeitung zu berücksichtigen.

Welches Visum wird gebraucht

Des Weiteren gibt es verschiedene Arten von Visa. Bevor also ein Visum beantragt wird, sollte sichergestellt werden, welche Art von Visum für den Aufenthalt im Zielland benötigt wird. Einige Beispiele für verschiedene Visaarten sind beispielsweise: das Touristenvisum, das Transitvisum, das Arbeitsvisum oder das Besuchervisum.

Die Beantragung eines Visums kann eine stressige Erfahrung sein, doch mit den richtigen Ratschlägen von erfahrenen Reiseautoren wird der Prozess zu einem angenehmen Erlebnis. Starte frühzeitig, achte auf vollständige und fehlerfreie Unterlagen, suche bei Bedarf professionelle Unterstützung, führe umfassende Recherchen durch und bewahre Geduld. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass dein Visaantrag reibungslos verläuft und du dich schon bald auf dein nächstes Abenteuer vorbereiten kannst!

 

 

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Achtung, hier lauern Bußgelder im Spanienurlaub! Vom "Aufstellen" eines Sonnenschirms bis zur Verwendung von Seife am Strand

Spanien zählt zu den beliebtesten Last-Minute-Sommerreisezielen der Deutschen. Doch viele Touristinnen und Touristen sind sich nicht bewusst, dass sie vor Ort in zahlreiche Kostenfallen tappen können, wenn Verhaltensregeln nicht beachtet werden. Um nicht unnötige Mehrkosten im Urlaub zu generieren, sollte man Bußgelder für falsches Verhalten im Urlaub meiden. Das Online-Reiseportal Urlaubsguru hat einige der Verstöße zusammengetragen.

“Damit der Urlaub in Spanien nicht durch unerwartete Ausgaben getrübt wird, empfehlen wir Reisenden, sich vorab über die regionalen Gesetze und Vorschriften zu informieren”, betont Annika Hunkemöller von Urlaubsguru. Vor Ort klären zudem Hinweisschilder an Stränden oder vor Sehenswürdigkeiten über Verhaltensregeln auf.

1. Einen Sonnenschirm aufstellen
Bis zu 750 Euro im Urlaubsort Benidorm oder 300 Euro an den Stränden von Málaga – es gibt viele spanische Orte, an denen es verboten ist, gleich am Morgen mit Sonnenschirmen oder Handtüchern die besten Plätze am Strand zu reservieren. Zusätzlich zum Bußgeld ist die örtliche Polizei für die Entfernung zuständig.

2. Schlafen am Strand
Obwohl es keine staatliche Regelung gibt, ist es in Spanien generell nicht erlaubt, am Strand zu campen oder zu übernachten. An Orten wie Valencia gilt dies als schwerwiegender Verstoß und wird mit Bußgeldern von 40 bis 1.500 Euro bestraft.

3. Ohne Hemd auf die Straße gehen
Die hohen Temperaturen laden dazu ein, so wenig Kleidung wie möglich zu tragen. In Städten wie Marbella, Alicante, Barcelona oder Palma kann das aber zu einer Geldstrafe führen. In Palma sind es bis zu 200 Euro im Stadtgebiet.

4. Arm aus dem Autofenster halten
Es kann eine Geldstrafe verhängt werden, wenn man beim Auto fahren eine Hand aus dem Fenster hält oder einen Arm im Fenster liegen hat. Es ist zwar nicht explizit verboten, aber die vollständige Bewegungsfreiheit der fahrenden Person muss für die Sicherheit im Verkehr gewährleistet sein.

Ähnliches gilt übrigens auch beim Fahren in Flip-Flops. Da die sommerlichen Schuhe die Bewegung einschränken und das schnell gefährlich werden kann, sind Geldstrafen von bis zu 100 Euro möglich.

 

5. Am Strand mit Shampoo duschen
Die Verwendung von Chemikalien, die in Seife oder Shampoo enthalten sind, ist in allen Duschen an spanischen Stränden verboten und kann mit Geldstrafen von bis zu 750 Euro geahndet werden.

6. Urinieren im Meer
In Städten wie Vigo wird eine Strafe von bis zu 750 Euro für diejenigen verhängt, die ihre physiologischen Bedürfnisse auf See erfüllen. Der Grund: Die Harmonie zwischen den Badegästen soll bewahrt werden.

7. Wasserspielzeug benutzen
Aufgrund von überfüllten Küstengebieten im Sommer sahen sich einige Städte dazu gezwungen, das Spielen im Wasser zu regulieren. Benidorm und San Javier (Murcia) wenden dieses Gesetz beispielsweise an, um Dritten nicht zu schaden.

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Urlaub mit Auto: So wird’s entspannt!

Urlaub mit Auto Symbolbild
Urlaub mit Auto Symbolbild

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres! Wer einen Urlaub plant, steht schnell vor der Frage, wie er an sein Reiseziel anreist. Besonders flexibel ist man, wenn man mit eigenem PKW durch die Weltgeschichte gondelt. Schnell kann so ein Urlaub mit Auto aber zum Horror mutieren, wenn zum Beispiel das Auto bei der Anreise kaputtgeht. Wer folgende Tipps beherzigt, der reist entspannt in den Urlaub. Auch mit Auto.

Auto vor dem Urlaub checken lassen


Damit der Blutdruck beim Reisen entspannt bleibt ist es wichtig, einen gründlichen Auto-Check durchzuführen. Am besten in einer Autowerkstatt. Dort werden dann unter anderem Reifen, Lichtanlagen, Kühlflüssigkeit und Bremsflüssigkeit geprüft. Wer seinem Auto nicht mehr ganz vertraut, der kann auf Nummer sicher gehen, indem er sich ein Auto mietet. Hat ein gemietetes Auto bei der Anreise einen Defekt, bekommt man problemlos ein neues gestellt. Ein Auto sollte aber immer rechtzeitig angemietet werden, um sicherzustellen, dass es auch zur Verfügung steht.

Auto richtig beladen


Jedes Auto hat ein zulässiges Maximalgewicht, was beim Beladen nicht überschritten werden sollte. Warum? Weil eine überschrittene Belastungsgrenze die Kontrolle über das Fahrzeug beeinflusst. So wird zum Beispiel der Bremsweg dadurch verlängert. Das Maximalgewicht erreicht man unter Umständen relativ zügig, wenn man das Gewicht der Mitreisenden mit einkalkuliert. Es empfiehlt sich, das Gepäck abzuwiegen. Grundsätzlich gilt, dass man schwere Ausrüstung unten und leichte obendrauf in den Kofferraum stellt, um bei einem Unfall das Verletzungsrisiko zu minimieren. Besser ist es, bei der Anreise eine Dachbox zu nutzen, um mehr Platz im Auto zu haben. Denn mehr Platz bedeutet mehr Komfort und dadurch weniger Stress. Es sollte aber darauf geachtet werden, in der Dachbox nur leichtes Gepäck zu lagern. Denn durch einen zu hohen Schwerpunkt des Autos erhöht sich das Risiko, dass sich der Wagen bei einem Unfall überschlägt.

Vorbereitung VOR der Abfahrt


Zunächst einmal ist es sinnvoll, sich zu informieren, welche Regeln im Ausland gelten. In manchen Ländern ist es zum Beispiel Pflicht, Alkoholtests mitzuführen. Welche Vorschriften es gibt, bringt man beim ACE in Erfahrung. Die Anreise gestaltet sich zudem einfacher, wenn man ein Navigationssystem mit aktuellen Karten hat. Da aber auch die besten Navigationssysteme einmal ausfallen können, hat man besser auch Landkarten parat, die immer griffbereit liegen. Denn wer möchte schon Schottland erkunden und dann nach einem defekten Navigationssystem feststellen müssen, dass er ohne Technik ganz schön aufgeschmissen ist? Zugegeben, auch Handys können einen durch die Gegend lotsen, dabei ist aber zu beachten, dass sich der Akku schneller entlädt.

Planung bei der Anreise


Vor allem, wenn die Anreise mit dem Auto etwas länger dauert, packt man das Nötigste an Snacks und Getränke zusammen. Um Übelkeit oder Müdigkeit vorzubeugen, isst der Fahrer des Autos nur leichte Snacks. Gerade bei Anreisen im Sommer kann es im Auto schnell ungemütlich warm werden, daher achtet man auf genügend Flüssigkeitszufuhr. Allerdings nicht aus Glasflaschen, da diese im Falle eines Unfalls zu wahren Geschossen werden können. Bei Anreisen mit Kindern gilt es, regelmäßige Pausen einzulegen und zudem kleine Spielchen oder Überraschungen zu organisieren, die die Fahrt unterhaltsam machen. Das erleichtert die Fahrt mit Sicherheit für ALLE.

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