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Cherbourg und Lissabon werden auf Reisen mit AIDAperla ab 20.10.2023 gestrichen: Routenänderung widersprechen und Minderung geltend machen

Kürzlich teilte Aida ihren Gästen lapidar mit, dass auf den am 20.10.2023 mit AIDAperla startenden Kreuzfahrten „Von Hamburg nach Gran Canaria 1“, „Von Hamburg in die Dominikanische Republik“ und „Von Hamburg nach Barbados“ die beliebten Häfen von Lissabon und Cherbourg nicht angelaufen werden. „Teilnehmer dieser Reisen sollten die Umroutungen nicht einfach klaglos hinnehmen, sondern gegen Aida Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Kreuzfahrer freuen sich nicht nur auf das Verweilen an Bord, sondern ganz besonders auch auf vielfältige Erlebnisse an Land. So buchten die Teilnehmer der ab dem 20.10.2023 von Hamburg aus beginnenden Reisen auf der AIDAperla oft auch wegen der geplanten Anlandungen in Cherbourg und Lissabon. Gerade in der Hauptstadt Portugals mit ihrem Großstadtflair, eingerahmt in malerische Altstadtviertel gibt es so vieles, was man sehen, entdecken und unternehmen kann.

Routenänderungen bei der Reise „Von Hamburg nach Gran Canaria 1“

Doch diese Vorfreude ist seit Kurzem dahin. Am 28.06.2023 erreichten die Teilnehmer der Reise „Von Hamburg nach Gran Canaria 1“ ebenso wie die Kreuzfahrer, welche die weiteren Teilstrecken auf der AIDAperla in die Dominikanische Republik oder nach Barbados gebucht hatten, schlechte Nachrichten. So informierte Aida seine Gäste darüber, dass die Häfen von Cherbourg und Lissabon nicht wie geplant angelaufen werden können. Die Angabe von Gründen für diese unerwartete Änderung hielt die Reederei nicht für erforderlich, sondern stellte ihre Kunden schlicht vor vollendete Tatsachen.

Viele Kreuzfahrer sind daher verärgert. „Bei Lissabon handelt es sich zweifelsohne um ein Highlight der Reise. Zudem entfallen auf der Strecke bis Gran Canaria mit Portugal und Frankreich zwei Reiseländer komplett. Die Verärgerung der Reisegäste ist daher gut nachvollziehbar“, weiß Rechtsanwalt Dr. Hoffmann aus der Praxis zu berichten. Hinzu kommt, dass im Zuge der Routenänderung AIDAperla jeweils einen Tag früher in den spanischen Häfen La Coruna und Vigo ankommt, was die Ausflugspläne zahlreicher Gäste durchkreuzt und teils unmöglich macht.

Umroutung rechtfertigt Minderung – Routenänderung widersprechen und Ansprüche vorbehalten

Wenn die Kreuzfahrt nicht entsprechend der Buchung durchgeführt wird, sondern es zu Abweichungen bei den Reisezielen kommt, bestehen Minderungsansprüche. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich, falls die Änderung unerheblich ist.  „Eine solche Unerheblichkeit ist nach unserer Auffassung hier nicht anzunehmen, da die entfallenden Anlandungen vor als Highlights der Reise angesehen werden müssen. Außerdem verzeichnet die Reederei vermutlich Einsparungen, die auch den betroffenen Kunden zugutekommen müssen“, erklärt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Betroffene sollten der Routenänderung daher vor Reiseantritt unbedingt ausdrücklich widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten oder aber bereits vor der Reise fachkundigen Rat einholen.

Berechnung nach Tagen - der Einzelfall ist entscheidend

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen auf der AIDAperla umgehend prüfen lassen, in welcher Höhe Ansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell Bordguthaben oder Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert bzw. sogar Tausend Euro summieren.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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Reisen im besten Alter - Malaga beliebtestes Reiseziel

Malaga beliebtestes Reiseziel Symbolfoto
Malaga beliebtestes Reiseziel Symbolfoto

Älterwerden ist ein natürlicher Prozess, der zum Leben dazugehört. Allerdings bedeutet das nicht, sich alt zu fühlen. Die Mehrheit der Menschen über 50, die wir als Best Ager bezeichnen, möchte das Leben in vollen Zügen genießen. Sie möchten Europa bereisen, die Welt entdecken und neue Erfahrungen sammeln. Besonders der Gedanke an den Ruhestand weckt die Vorfreude, die zusätzliche Freizeit voll auszukosten. Laut einer GfK-Studie möchten 60 % der Menschen im Alter von 65 Jahren und älter ihre Reisewünsche erfüllen.

Das Stereotyp einer organisierten Busreise mit einem eintönigen Touristenprogramm für Rentner hat wenig mit der Realität zu tun. Tatsächlich bevorzugen Menschen über 50 zunehmend Individualreisen, wie eine Statista-Studie zeigt. Am liebsten reisen sie mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin (67 %). Lediglich 2 % der über 50-Jährigen entscheiden sich für organisierte Gruppenreisen.

Doch wie sieht der perfekte Urlaub für die Generation ab 50 aus? Eines steht fest: Best Ager planen ihre Reisen anders als junge Weltenbummler in ihren Zwanzigern. Mit dem Älterwerden verschieben sich auch die Interessen und Prioritäten. Die Vorstellungen und Ansprüche an das Reiseziel verändern sich oder nehmen sogar zu. Aus diesem Grund gibt es den Best Ager Index und an der Spitze steht Malaga. Schauen wir also mal, was Malaga so zu bieten hat.
Malaga - Hafenstadt und Geburtsstadt Pablo Picassos


Für viele ist Malaga, zweitgrößte Stadt Andalusiens, der erste Halt bei einer Reise in und durch den Süden Spaniens. Grund hierfür ist sicherlich, dass Malaga den größten spanischen Flughafen beheimatet. Malaga ist zugleich eine wichtige Hafenstadt und wegen ihres Klimas ein bedeutendes touristisches Ziel auf der iberischen Halbinsel. Gerade das Klima macht Malaga bei den Best Agern so beliebt.
Das atemberaubende azurblaue Meer, die strahlende Sonne und das pulsierende Treiben der Straßen - das sind nur einige der überzeugenden Gründe für einen unvergesslichen Urlaub in Malaga an der Costa del Sol. Die Flüsse Guadalmedina und Guadalhorce durchziehen die Stadt und fließen schließlich ins Mittelmeer. In Malaga treffen Vergangenheit und zeitgenössische Architektur harmonisch aufeinander: Die moderne Skyline wird von zwei markanten Hügelfestungen eingerahmt, die einen faszinierenden Kontrast bilden.
Die Sehenswürdigkeiten Malagas


Eine Sightseeing-Tour ist ein absolutes Muss bei einem Städtetrip oder Urlaub, und Malaga bietet zweifellos eine Vielzahl an Sehenswürdigkeiten. Ein absolutes Highlight ist der Besuch der Alcazaba von Malaga, einer Festungsanlage aus dem 11. Jahrhundert, die in der Nähe der Burganlage Gibralfaro liegt. Von dort aus habt ihr einen atemberaubenden Ausblick auf den Hafen von Malaga.

Ein weiteres architektonisches Juwel ist die Santa Iglesia Catedral Basílica de la Encarnación, besser bekannt als die Kathedrale von Malaga. Sie wird liebevoll "La Manquita" genannt und wurde im Jahr 1528 erbaut. Ihr prunkvoller Innenraum ist eine wahre Augenweide.

Malaga bietet eine Vielzahl von Museen, die man unbedingt besuchen sollte. Ein beliebtes Ziel ist das Museo Picasso, das über 200 Werke des Malers zeigt, darunter Gemälde, Keramiken und Skulpturen. Das Centro de Arte Contemporáneo de Málaga präsentiert zeitgenössische Kunst in einer ehemaligen Großmarkthalle. Mit über 400 Kunstwerken auf 6000 Quadratmetern ist es beeindruckend.

In der Calle Ramon Franquelo befindet sich das charmante Museo de Arte Flamenco, das dem spanischen Volkstanz gewidmet ist und gleichzeitig eine urige Bar ist. Absolut empfehlenswert!
Gut essen und trinken in Malaga


Malaga ist auch für seine köstliche Küche bekannt. Zu den regionalen Spezialitäten in Andalusien zählen Schinken, Oliven, Tapas und frischer Fisch. Dazu genießt man gerne Wein oder traditionellen Sherry.

Unter den Gerichten, die man unbedingt probieren sollte, sind frittierte Sardellen (boquerones fritos), herzhafte Chorizo (Paprikasalami) und Garnelen mit Knoblauch (Gambas al ajioli).

Die angesagtesten Restaurants in Malaga sind das Plaza de Chinitas, die Trattoria Mamma Franca und die Meson Iberico. Und nicht vergessen: Andalusier essen für gewöhnlich spät zu Abend und nicht vor 21 Uhr.

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Recht auf Entschädigung: Ein Blick auf die Bestimmungen bei Flugstreiks

Flugstreik Symbolfoto
Flugstreik Symbolfoto

Flugstreiks können für Passagiere eine unsichere und ärgerliche Erfahrung sein, die sie einer Reihe von Unannehmlichkeiten aussetzen. Glücklicherweise gilt die Europäische Verordnung über Fluggastrechte, die Passagieren einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugstreiks gewährt. Dieser Artikel untersucht näher, was ein Flugstreik ist, wer Anspruch auf Entschädigung hat und welche Entschädigungsansprüche bestehen. Schließlich wird erklärt, wie Passagiere ihre Ansprüche geltend machen können.

Was ist ein Flugstreik?

Ein Flugstreik ist eine unangekündigte Arbeitsniederlegung oder industrielle Aktion, die von Fluggesellschaften oder ihren Mitarbeitern durchgeführt wird. Es kann schwerwiegende Auswirkungen auf den Flugverkehr haben, da es zu Verspätungen und sogar zum völligen Stillstand des Betriebs führen kann.

Wer hat Anspruch auf Entschädigung bei einem Flugstreik?

Der Anspruch auf Entschädigung bei Flugstreiks ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gültig. Der Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn ein Passagier ohne vorherige Ankündigung von einem Flugstreik betroffen ist und sein Flug verspätet oder sogar annulliert wurde. In diesen Fällen können Passagiere für die Kosten und Unannehmlichkeiten entschädigt werden, die durch den Flugstreik entstanden sind.

Wie können Passagiere eine Entschädigung beantragen? 

Passagiere, die sich durch einen Flugstreik betroffen fühlen, haben Anspruch auf Entschädigung und müssen ihren Anspruch unbedingt geltend machen. Um dies zu tun, sollten sie den Antrag bei der Airline stellen, mit der sie gebucht haben. Einige Fluggesellschaften können möglicherweise anbieten, eine Entschädigung online beantragen, aber normalerweise ist es erforderlich, dass Passagiere schriftliche Beschwerden einreichen.

 

Passagiere, die sich durch einen Flugstreik betroffen fühlen, können sich an Flugrecht.de wenden. Dieser Anbieter bietet eine unkomplizierte und kostengünstige Lösung, um Ansprüche gegen Fluggesellschaften bei Annullierungen oder Verspätungen durchzusetzen. Er übernimmt den Prozess des Einreichens der Beschwerden und der Dokumentation der Beweise und gibt Passagieren im Falle eines Streiks eine einfache Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Somit können Passagiere sicher sein, dass sie die höchstmögliche Entschädigung erhalten, wenn sie von Flugstreiks betroffen sind.

Ein Blick auf die Bestimmungen bei Flugstreiks

Flugstreiks wirken sich negativ auf den Reiseplan von Passagieren aus und in vielen Fällen ist es ihnen nicht möglich, rechtzeitig an ihr Ziel zu gelangen. Glücklicherweise bietet die Europäische Verordnung über Fluggastrechte Passagieren eine gewisse Sicherheit und sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie von einem Streik betroffen sind. Um ihre Ansprüche geltend zu machen, müssen Passagiere die Airline kontaktieren, mit der sie gebucht haben, um weitere Informationen über die Antragsprozesse zu erhalten.

Dieser Artikel hat eine Übersicht über die Bestimmungen bei Flugstreiks gegeben und verdeutlicht, wie Passagiere ihre Ansprüche einfordern können, um Entschädigung für die Unannehmlichkeiten zu erhalten, die durch Flugstreiks verursacht wurden. Es ist wichtig anzumerken, dass sich die oben beschriebenen Regeln möglicherweise je nach Airline unterscheiden können und es daher ratsam ist, sich im Vorfeld über die Regeln der jeweiligen Airline zu informieren.

 

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Tech-Adaption gelingt nur auf freien Märkten

Jüngste Wirtschaftsdaten belegen, dass die Bundesrepublik bereits vor über einem halben Jahr in eine Rezession abgerutscht ist. Nach Ansicht des Mittelstandsverbands BVMW ist die Politik gut beraten, die Chancen der Künstlichen Intelligenz mit offenen Armen zu begrüßen, um der Ökonomie einen frischen Wachstumsimpuls zu verleihen. Wir dürfen nicht wie in der Vergangenheit den Fehler begehen, das Neue bereits am Beginn zu überregulieren, so BVMW-Landesgeschäftsführer Politik, Herbert Schulte:
 
„Die beschleunigte Adaption von Technologie wie der Künstlichen Intelligenz oder Robotik sollte gerade in einem Industrieland wie Deutschland einen ökonomischen Boom auslösen. Mit wachsender Bürokratisierung und der Abkehr von marktwirtschaftlichen Prinzipien wie wir es am Beispiel des Energiesektors sehen, wird dieser Prozess von politischen Akteuren auf fundamentale Weise unterminiert. Produktivität und damit auch das allgemeine Reallohnniveau sollten über den langjährigen Wachstumspfad ausbrechen, da Tech-Adaption deflationäre Tendenzen über sämtliche Wertschöpfungsebenen hinweg auslöst. Dass wir dennoch ein Inflationsregime erleben, das Kaufkraft und Investitionsbereitschaft schwer beschädigt, ist der Monetarisierung der staatlichen Schuldenexzesse durch den Gelddrucker der Notenbanken geschuldet. Wir brauchen dringend einen ordnungspolitischen Kurswechsel, der unserer ökonomischen Gegenwart gerecht wird: Marktwirtschaft, Bürokratieabbau und Deregulierung – wir sind gut beraten, dem technologischen Wandel, der uns bislang nur leicht gestreift hat, den Roten Teppich auszurollen. Die ewigen Interventionsspiralen und Regulierungen gehören hier nicht her.“
 
 

Thomas Kolbe
Pressesprecher BVMW NRW
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