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Auto/Motor

Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch die Volkswagen AG

Meldung von Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft

Mit dem Oberlandesgericht Köln bestätigt nunmehr erstmals ein
nordrhein-westfälisches Oberlandesgericht die Rechtsauffassung der
Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich, dass die Volkswagen AG den Kläger
nach dem von den Anwälten vorgetragenen Tatsachenstoff vorsätzlich
und sittenwidrig geschädigt habe. Der 15. Senat des Oberlandesgericht
führt dazu aus, dass dies zur Konsequenz habe, dass die Volkswagen AG
auch dann den Kaufpreis unter Anrechnung der individuell gezogenen
Nutzungen zu erstatten habe, wenn es sich bei dem gekauften Fahrzeug
um einen Audi, Seat oder Skoda handele. Die Schädigungshandlung könne
auch bereits in dem Inverkehrbringen des mangelhaften Motors mit der
den Mangel beinhaltenden Systemsteuerungssoftware gesehen werden. Es
komme deshalb nicht darauf an, dass Volkswagen selbst Herstellerin
sei (Beschluss des OLG Köln vom 27.09.2018, Az: 15 U 104/18). Bei dem
streitgegenständlichen Fahrzeug handelte es sich nämlich um einen
Audi A1 mit einem 1.6 TDI Motor. Gleichwohl wurde nicht die Audi AG,
sondern die Volkswagen AG als Herstellerin des Motors in Anspruch
genommen.

Die Entscheidung des Senats fügt sich nahtlos in die Linie, die
bereits weitere Senate des Oberlandesgerichts Köln vertreten hätten.
Darauf weist auch der Senat in seinem Hinweisbeschluss hin, um
deutlich zu machen, dass es sich hier um eine grundsätzliche Haltung
mehrerer OLG-Senate des Oberlandesgerichts Köln handelt.

Rückendeckung erfährt das Oberlandesgericht Köln durch das
Oberlandesgerichte Karlsruhe und das Oberlandesgericht Oldenburg. Das
Oberlandesgericht Oldenburg erteilte am 19.06.2018 gleichlautende
Hinweise zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (Az: 2 U 9/18).
Wörtlich heißt es dort:

"... weist der Senat in Vorbereitung auf die anstehende mündliche
Verhandlung noch darauf hin, dass der Senat bei derzeitiger Würdigung
des Sach-und Streitstandes davon ausgeht, dass das Landgericht die
tatbestandlichen Voraussetzungen des §§ 826 BGB zu Recht bejaht hat."

Das Oberlandesgericht Karlsruhe führt im Verfahren 13 U 17/18 in
einem Hinweis vom 06.07.2018 weiter aus: "Nach vorläufiger
Rechtsauffassung des Senats spricht auch deutlich mehr für eine
Haftung der VW AG auf Schadensersatz nach § 826 BGB als dagegen. Ob
die Haftung auch über § 831 BGB begründet werden kann, was nach dem
Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig durchaus im Raum
steht, hängt vom Parteivortrag in den jeweiligen Verfahren ab."

Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert freut sich für die von der Kanzlei
Rogert & Ulbrich vertretenen Mandanten und erklärt: "Aufgrund der
immer deutlicher werdenden Linie der Oberlandesgerichte dürfen die
Geschädigten sich ermutigt sehen, den Klageweg zu wählen. Es ist
davon auszugehen, dass die wenigen verbleibenden Landgerichte (33 von
115), die derartige Klagen als unbegründet erachten, diese
Entwicklung mit Sorgenfalten beobachten."

Pressekontakt:
Prof. Dr. Marco Rogert
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Königsallee 2b
40212 Düsseldorf
Tel: 0211310638-0

www.auto-rueckabwicklung.de
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Fachkonferenz "Automatisiertes und autonomes Fahren"

Fachkonferenz Autonomes Fahren am 13.11.2018 an der GGS in Heilbronn
Fachkonferenz Autonomes Fahren am 13.11.2018 an der GGS in Heilbronn

Einen ganzheitlichen Blick auf technische, soziale, ökonomische und
rechtliche Aspekte wirft die kostenlose Fachkonferenz „Automatisiertes und
autonomes Fahren“, die am Dienstag, 13. November 2018, zum zweiten Mal an
der German Graduate School of Management and Law (GGS) in Heilbronn
stattfindet.

Das automatisierte Fahren wird nicht nur den Mobilitätssektor, sondern den
gesamten Alltag nachhaltig verändern. Einen ganzheitlichen Blick auf
technische, soziale, ökonomische und rechtliche Aspekte wirft die
kostenlose Fachkonferenz „Automatisiertes und autonomes Fahren“, die am
Dienstag, 13. November 2018, zum zweiten Mal an der German Graduate School
of Management and Law (GGS) in Heilbronn stattfindet.

Interdisziplinär ausgerichtete Fachkonferenz
Für den Organisator der Veranstaltung, Prof. Dr. Benjamin von Bodungen,
steht fest: „Nur wer sämtliche Ebenen im Blick behält, wird es schaffen
das autonome Fahrzeug erfolgreich auf die Straße zu bringen. Wir haben
deshalb ein interdisziplinär ausgerichtetes Programm mit hochkarätigen
Referenten zusammengestellt. Um die technische und rechtliche Perspektive
der Fachkonferenz zu unterstreichen, teile ich mir die Moderation mit
Prof. Dr. Meroth von der Faktultät für Mechanik und Elektronik der
Hochschule Heilbronn.“ Die Erwartungen der Industrie an den Gesetzgeber
schildern Annette Adams von der Daimler AG mit dem Vortrag „Praxis und
Perspektiven der Gesetzgebung zum hoch- und vollautomatisierten Fahren“
und Andreas Erler von IBM Cognitive Solutions Europe mit seiner
Präsentation „Software und KI in autonomen Fahrzeugen – Bestandsaufnahme
und Blick in die Zukunft“. Einen juristischen Blick auf das automatisierte
Fahren wagen die Rechtsanwälte Dr. Mathias N. Schubert („Wettbewerb der
Gesetzgeber – UK Automated and Electric Vehicles Bill“) von mnslaw&more
und Dr. Christian Kessel von Bird & Bird LLP mit dem Thema „Strategien der
Hersteller und Zulieferer angesichts drohender Hard- und Softwarerisiken
in automatisierten und autonomen Fahrzeugen“. Schließlich gibt Prof. Dr.
Raoul Daniel Zöllner von der Hochschule Heilbronn einen Einblick in das
Testfeld Autonomes Fahren Baden-Württemberg und Prof. Dr. Armin Grunwald
vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ordnet die Risiken des
autonomen Fahrens in das Spannungsfeld zwischen Technik und Ethik ein. Den
Abschluss der Konferenz bildet die Paneldiskussion „Autonomes Fahren 2030
– Leitplanken für die Regulierung von Automation und KI?“.

Anmeldung bis zum 5. November
Die eintägige Konferenz „Automatisiertes und autonomes Fahren“ richtet
sich an ein interessiertes Publikum aus Wissenschaft, Automobil- und
Mobilitätsindustrie, dem IT- und Telekommunikationssektor sowie der
Beratungsbranche. Die Anmeldung zur kostenfreien Veranstaltung ist noch
bis zum 5. November unter www.ggs.de/auto-fahren möglich.

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Forschung der Uni Magdeburg rollt elektromobil über die Alpen Zwei Teams der Uni Magdeburg starten bei größter E-Mobil-Rallye Europas

Die Magdeburger Teams der WAVE Austria: Im VW e-Golf sind Sebastian Waldleben (li.) und Dr. Ulf Bergmann (2.v.li.) unterwegs und im eZTR fahren Stefan Lüdecke (2.v.re.) und Kai Seidensticker (re.).  Foto: Harald Krieg/Universität Magdeburg
Die Magdeburger Teams der WAVE Austria: Im VW e-Golf sind Sebastian Waldleben (li.) und Dr. Ulf Bergmann (2.v.li.) unterwegs und im eZTR fahren Stefan Lüdecke (2.v.re.) und Kai Seidensticker (re.). Foto: Harald Krieg/Universität Magdeburg

Elektromobile Fahrzeuge der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg rollen
derzeit emissionsfrei über die österreichischen Alpen: Mit zwei Teams sind
Ingenieure der Fakultät für Maschinenbau am Wochenende bei der WAVE
Austria gestartet, der größten E-Mobil-Rallye Europas. Noch bis zum 29.
September 2018 navigiert das Team „Editha“ das selbst entwickelte
Forschungs- und Erprobungsfahrzeug eZTR, ein Leichtkraftfahrzeug auf drei
Rädern, durch die Hochalpen. Das Team „Otto“ ist mit einem Serienprodukt
eines großen deutschen Autobauers, dem e-Golf, unterwegs.

Der eZTR ist ein Roadster, der seit Anfang des Jahres straßenzugelassen
ist. Er erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 110 Kilometern pro
Stunde und hat eine Reichweite von ungefähr 150 Kilometern. Die
Entwicklung wurde im Rahmen des Projektes COmpetence in MObility vom Land
und vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Die
Ingenieure der Otto-von-Guericke-Universität erproben mit diesem
Prototypen die Leistungsfähigkeit der Antriebskomponenten und das
Gesamtverhalten des Antriebsstranges unter Alltagsbedingungen.

Die WAVE Austria ist eine Rallye für elektrisch betriebene Fahrzeuge wie
S-Pedelecs, Elektroroller oder E-Autos. Von Wangen im Allgäu führt die
Gesamtstrecke von 1.600 km über Klagenfurt, Graz und Wien nach Werfenweng.
100 bis 250 Kilometer müssen die Magdeburger Teams pro Tag fahren. „Ganz
spannend ist für uns, inwieweit unsere technischen Entwicklungen der
letzten Jahre den Anforderungen der österreichischen Bergwelt
entsprechen“, sagt Dipl.-Ing. Gerd Wagenhaus, der die Forschergruppe zur
Entwicklung energieeffizienter Antriebs- und Speichersysteme der Fakultät
für Maschinenbau leitet und den Roadster eZTR mit entwickelt und
konstruiert hat. „Die Erfahrungen, die wir auf der Rallye sammeln, wollen
wir nutzen, um unsere E-Mobility-Fahrzeugtechnik weiterzuentwickeln“,
erklärt der Ingenieur weiter.

Dipl.-Ing. Stefan Lüdecke, Pilot und verantwortlicher Testfahrer des eZTR
für die Alpenrallye: „Die Berg- und Talfahrten werden sehr anspruchsvoll,
es wird für das Fahrzeug eine harte Belastung mit extremen Anforderungen.
Wir wollen vor allem die Steuerung rund um die Batterietechnologie und das
Motormanagement bei Extrembelastungen austesten.“

Mit der Teilnahme an der Rallye wollen die Ingenieure zeigen, dass
elektrisch betriebene Fahrzeuge alltagstauglich und zukunftsfähig sind.
Über die Präsentation und Erprobung ihrer Forschung hinaus stehen die
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Ansprechpartner für den
erstmals in diesem Herbst an der Uni Magdeburg angebotenen
Bachelorstudiengang „Elektromobilität“ zur Verfügung.

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TH Wildau mit Solarboot SUNcaTcHer auf Platz 2 bei der „Haus-Regatta“ auf der Dahme bei Wildau

Das Boot „SUNcaTcHer“ der Technischen Hochschule Wildau erreichte bei der
4. Wildauer Solarboot-Regatta am 8. September 2018 auf der Dahme bei
Wildau den 2. Platz. Insgesamt waren 15 Boote aus Deutschland, den
Niederlanden, Russland und Polen in drei Kategorien am Start. Sie mussten
einen anspruchsvollen Parcours mit Slalom- und Sprintstrecke sowie einem
Distanzrennen absolvieren.

Nach fünf Siegen in Folge landete das Boot „SUNcaTcHer“ der Technischen
Hochschule Wildau mit Andreas Krispin, Student der
Automatisierungstechnik, am Steuer bei der 4. Wildauer Solarboot-Regatta
am Sonnabend, dem 8. September 2018, auf dem 2. Platz. Die Siegertrophäe
der „Haus-Regatta“ der TH Wildau auf der Dahme bei Wildau ging diesmal an
das Team aus Kelheim (Bayern) mit seiner Eigenkonstruktion „Sunrise“.

Insgesamt waren 15 Boote aus vier Ländern in drei Kategorien am Start: von
Hochschulen aus Deutschland, den Niederlanden, Russland und Polen, aus
Oberstufen- und Jugendzentren sowie von privaten Solarboot-Enthusiasten.
Sie alle hatten den gleichen anspruchsvollen Parcours zu absolvieren. Auf
dem Programm standen jeweils zwei Durchgänge auf einer Slalom- und einer
Sprintstrecke sowie zum Schluss ein Distanzrennen zu 30 Runden á 1 km.
Sieger und Platzierte ergaben sich aus der Addition aller Einzelwertungen.

Die Wildauer Solarboot-Regatta ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der TH
Wildau mit dem Solarbootverein Berlin-Brandenburg, dem Wassersportclub
Wildau und dem Klubhaus „Villa am See“. Organisiert wird sie von Prof.
Dr.-Ing. Jörg Reiff-Stephan, Studiengangsprecher Automatisierungstechnik
und Gründungsmitglied des Solarbootvereins der Hauptstadtregion.

Hintergrund:
Interaktion und Integration sind die Kernbotschaften des studentischen
Forschungs- und Nachhaltigkeitsprojektes „Solarboot SUNcaTcHer“ an der TH
Wildau, das von Prof. Dr.-Ing. Jörg Reiff-Stephan, Studiengangsprecher
Automatisierungstechnik, wissenschaftlich begleitet wird. Damit sollen in
der Ingenieurausbildung die theoretischen Inhalte speziell der Nutzung
regenerativer Energien mit einem Mehr an praktischem Verständnis
nachhaltig verknüpft werden.

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