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Auto/Motor

Weiteres Top-Ergebnis mit selbst gebautem Rennwagen für Studierende der Hochschule Karlsruhe

Auf dem Formel-1-Kurs des Barcelona-Catalunya Circuit in Spanien „in action“: der von Studierenden der Hochschule Karlsruhe selbst konstruierte und gebaute Rennwagen  Foto: Richard Hermann
Auf dem Formel-1-Kurs des Barcelona-Catalunya Circuit in Spanien „in action“: der von Studierenden der Hochschule Karlsruhe selbst konstruierte und gebaute Rennwagen Foto: Richard Hermann

Studierende der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft erreichen
bei internationalem studentischen Konstruktionswettbewerb in Spanien
ausgezeichneten 4. Platz

Mitte August 2018 hatte das Team aus 50 Studierenden der Hochschule
Karlsruhe – Technik und Wirtschaft aus den Studiengängen
Fahrzeugtechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Elektrotechnik sowie
Wirtschaftsingenieurwesen und International Management mit ihrem selbst
konstruierten und anschließend selbst gefertigten Rennwagen beim
internationalen studentischen Konstruktionswettbewerb „Formula Student
Germany“ auf dem Hockenheimring in der Klasse der Verbrennungsmotoren
ihren bisher größten Erfolg erzielt: Unter den 58 Teams belegten sie in
der abschließenden Gesamtwertung Platz 7 und zählten damit zu den Top Ten
des Wettbewerbs.

Der letzte Wettbewerbseinsatz dieses Jahres stand vom 21. bis 26. August
für die Studierenden der Hochschule Karlsruhe auf dem Formel-1-Kurs des
Barcelona-Catalunya Circuit in Spanien an, wo sie sich mit 36 weiteren
Teams in der Kategorie der Verbrennungsmotoren aus aller Welt messen
konnten – und dies erneut mit einem außerordentlichen Erfolg: Nach fünf
Wettbewerbstagen konnten sie in der Gesamtwertung mit Platz 4 erneut ein
Spitzenergebnis erzielen. „Wir sind natürlich außerordentlich stolz, dass
wir in der aktuellen Saison gleich in zwei Wettbewerben gegenüber so
vielen Mitbewerbern aus renommierten Hochschulen weltweit derart gute
Ergebnisse erzielen konnten“, so Frieder Uerlings aus dem 4. Semester des
Bachelorstudiengangs Fahrzeugtechnologie und technischer Leiter des Teams.
„Besonders stolz sind wir zudem auf den 2. Platz hier in Spanien beim
Einzelwettbewerb ‚Skid Pad‘ zum Fahrzeughandling, wo nur die Oregon State
University vor uns lag“, wie der studentische Teamleiter betont.

Die Hauptaufgabe der internationalen Konstruktionswettbewerbe der Formula
Student besteht darin, einen Rennwagen herzustellen, der für eine
Produktion in Kleinserie geeignet wäre. Geschwindigkeit ist dabei nur ein
Aspekt, bewertet wird das Gesamtkonzept, zu dem auch Beschleunigungs- und
Bremsleistung sowie Konstruktion, Gewicht und die kalkulierten
Produktionskosten zählen. Um also einen schnellen, wendigen, sicheren,
sparsamen und zuverlässigen sowie kostengünstigen Rennwagen zu entwickeln,
ist für die Studierenden eine genaue Projektplanung und Koordination samt
Marketingstrategie, Business Plan und Cost Report notwendig. Gefragt sind
demnach viele ingenieurspezifische Fähigkeiten wie auch umfangreiche
Wirtschafts- und Marketingkompetenzen. Das Konzept hinter diesem
Wettbewerb ist es, den Studierenden eine attraktive Möglichkeit zu bieten,
das im Studium angeeignete Wissen in die Praxis umzusetzen.

Zur aktuellen Wettbewerbssaison war das Team mit einem vollständig neu
konzipierten Fahrzeug angetreten: Zur neuen Karosserie aus Kohlefasern
(CFK) kommt ein komplett neu entwickeltes Fahrwerk mit geänderten Feder-
Dämpferelementen. Um die Strömungsverhältnisse des Fahrzeugs zu
verbessern, wurden in langen Sitzungen viele rechnergestützte Simulationen
durchgeführt, die – im Vergleich zum Vorjahresauto – zu einem
aufwendigeren Aeropaket führten.

Durch die Umstellung auf ein elektronisches Gaspedal wird das Fahrzeug für
die Fahrer leichter steuerbar. Die Steuerelektronik kann jetzt direkt auf
die Drosselwinkel der Luftansaugung zugreifen, um etwa das Drehmoment des
Motors an die Stellung des Gaspedals anzupassen oder ein Durchdrehen der
Räder zu verhindern.

Das neue Dash Panel – ein Kombiinstrument im Lenkrad, mit dem der Fahrer
alle nötigen Informationen über das Fahrzeug auf einen Blick sehen und
sofort reagieren kann – wurde um einige weitere Funktionen erweitert. So
kann nun etwa die Reifentemperatur für jedes Rad oder eine Blockierwarnung
für diese angezeigt werden. So werden dem Fahrer direkt die Einflüsse
seiner Fahrweise auf das Fahrzeug zurückgemeldet. Zusätzlich abrufbare
Informationen über den jeweiligen Zustand der Teilbe-reiche des Rennwagens
sind vor allem in der Testphase hilfreich, da die Daten nicht mehr über
einen PC ausgelesen werden müssen.

Wie in jedem modernen Entwicklung- und Produktionsprozess wurde das
komplette Fahrzeug mithilfe von CAD-Systemen (Computer Aided Design) als
Modell im Rechner erzeugt. So wurden auch die benötigten Fertigungsdaten
generiert und ermöglichten zudem die Simulation und Berechnung der
verschiedenen Bauteile und Funktionen. Anschließend werden bestimmte Teile
individuell hergestellt und – teilweise bis zur Zerstörung – getestet.

„Das Fahrzeug zu den Wettbewerben rechtzeitig fertigzustellen und auch zu
testen war für uns ein Riesenstress mit etlichen ‚Nachtschichten‘“, so
Frieder Uerlings, „aber über die zwei Top-Ergebnisse in der 12-jährigen
Geschichte unseres Rennteams sind wir überglücklich und betrachten es auch
als Lohn für unsere gute Teamarbeit.“ „Seit Jahren entwickeln unsere
Studierenden ihre Rennwagen mit unglaublichem Engagement ständig weiter.
Für uns ist es auch immer wieder aufs Neue ein beeindruckender Beleg für
die Kombination von Fachwissen und ausgeprägtem Praxisbezug unserer Lehre
und auch dafür, wie gut es unsere Studierenden schaffen, ein solch
umfangreiches Projekt zu planen und umzusetzen. Alle Schritte werden dabei
von den Studierenden selbst organisiert, bis hin zur hochkomplexen
Fertigung“, kommentiert Prof. Dr. Frank Artinger, Rektor der Hochschule
Karlsruhe, die außerordentlichen Erfolge des studentischen Teams.

Und wie geht es weiter? Nach der Rückkehr aus Spanien geht es für die
Studierenden der Hochschule Karlsruhe schon wieder um die Zusammenstellung
des nächsten Teams für 2019, mit dem sie an die diesjährigen Erfolge
anknüpfen möchten.

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Klageverfahren für „Saubere Luft“ in Düsseldorf – Deutsche Umwelthilfe reicht Beschwerde beim OVG in Münster gegen Ablehnung des Vollstreckungsantrags ein

Rechtskräftiges Urteil des VG Düsseldorf nach Ansicht der DUH auch vollstreckbar: Maßnahmen für die „Saubere Luft“ müssen nicht nur geprüft, sondern auch umgesetzt werden – Bürger in Düsseldorf dürfen nicht länger auf die „Saubere Luft“ in der NRW-Landeshauptstadt warten müssen

Berlin/Düsseldorf, 6.9.2018: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 6. September 2018 bekannt gegeben, den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 21. Juni 2018 auf Zwangsvollstreckung im Klageverfahren für „Saubere Luft“ in Düsseldorf gegen das Land Nordrhein-Westfalen abzulehnen. Die DUH wird gegen den heute ergangenen Beschluss unverzüglich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster einreichen. Das von der DUH erstrittene Urteil für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans und das Ergreifen schnellstmöglicher wirksamer Maßnahmen für die „Saubere Luft“ ist weiterhin gültig und durch das Land NRW umzusetzen.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Verwaltungsgericht Düsseldorf weist in seinem Beschluss darauf hin, dass die Frage der Rechtmäßigkeit der im Luftreinhalteplanentwurf vorgelegten Maßnahmen in einem gesonderten Verfahren zu prüfen ist. Der Beschluss berührt nicht die Gültigkeit des Hauptsacheurteils aus dem Jahr 2016 und die geforderte Umsetzung schnellstmöglich wirksamer Maßnahmen für saubere Luft. Das Gericht stellt in dem Beschluss nicht fest, dass die vorgesehenen Maßnahmen des Luftreinhalteplans ausreichend sind. Diesen Hinweis werden wir aufgreifen und sofort das Hauptsacheverfahren anhängig machen und zugleich beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschwerde einreichen, um die Frage der Durchsetzung der wirkungsvollen Maßnahmen, wie die Einführung von Diesel-Fahrverboten, zu klären. Dieser erneute rechtliche Schritt führt bedauerlicherweise zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung, so dass die Bürger in Düsseldorf noch länger auf die ‚Saubere Luft‘ in der Landeshauptstadt warten müssen.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagt: „Das Verwaltungsgericht hat keine Sachentscheidung über die Notwendigkeit eines Fahrverbots getroffen. In dem Beschluss führt das Verwaltungsgericht aus, sein Urteil enthielte nur einen Prüfauftrag und geprüft habe das Land das Fahrverbot. Ob die Prüfung auch zu einem rechtmäßigen Ergebnis geführt hat, müsste in einem neuen Klageverfahren geklärt werden. Wir legen gegen diesen Beschluss Beschwerde ein, da das Verwaltungsgericht verkannt hat, dass sein Urteil durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 fortgeschrieben wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Land verurteilt, den Luftreinhalteplan Düsseldorf ‚unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Verkehrsverboten‘ fortzuschreiben. Das Bundesverwaltungsgericht spricht nicht von einem bloßen Prüfauftrag, sondern von einer Verpflichtung zur Einführung von Fahrverboten, wenn andere Maßnahmen nicht ebenso schnell in der Lage sind, die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid einzuhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht verkannt. Das Land ist durch das Bundesverwaltungsgericht nicht verurteilt worden, nur zu prüfen, ob es derartige Maßnahmen gibt, es muss sie auch in den Plan aufnehmen. Wir bedauern es, dass das Verwaltungsgericht keine materielle Entscheidung darüber getroffen hat, ob Diesel-Fahrverbote zu verhängen sind.“

Die DUH hofft, dass das Oberverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren weitere rechtliche Auseinandersetzungen unnötig machen wird.

Mit dem Antrag vom 21. Juni 2018 zielt die DUH auf die Umsetzung des bereits ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Verfahren um „Saubere Luft“ in Düsseldorf aus dem Jahr 2016 (3 K 7695/16), das durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 (BVerwG 7 C 26.16) rechtskräftig ist. Den am 21. August 2018 veröffentlichten Luftreinhalteplan bewertetet die DUH als rechtswidrig. Denn dieser enthält trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts keine Diesel-Fahrverbote. Zudem sollen die Grenzwerte für das Diesel-Abgasgift NO2 nicht ‚schnellstmöglich‘, sondern erst in sechs Jahren eingehalten werden. Zu dem Luftreinhalteplan hat die DUH am 24. August 2018 eine zwölfseitige Stellungnahme eingereicht.

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Hessens Ministerpräsident und Frankfurts Oberbürgermeister wollen mögliche Fahrverbote durch Hardware-Nachrüstung verhindern

Am 5. September verhandelt das Verwaltungsgericht über den Luftreinhalteplan für Frankfurt

- Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge können die Folge sein

- Hessens Ministerpräsident, Frankfurts Oberbürgermeister, die Handwerkskammer Rhein-Main und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe wollen Fahrverbote verhindern

Die Baumot Group AG, Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, hat im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung in Frankfurt am Main mit dem Oberbürgermeister der Stadt Peter Feldmann (SPD), der Handwerkskammer Rhein-Main sowie dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZdK) ihr technologisch führendes BNOx-System zur Stickoxidreduktion vorgestellt.

Anlass für das Treffen ist die am kommenden Mittwoch, den 5. September, anstehende Verhandlung am Verwaltungsgericht Wiesbaden über den Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt. Hintergrund ist, dass auch in Frankfurt Stickoxidgrenzwerte deutlich überschritten werden. Die Verantwortlichen der Stadt sind sich deshalb sicher, dass es zu Fahrverboten kommen wird, möchten diese jedoch verhindern. Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann sprach sich deshalb auch für einen hessischen Diesel-Gipfel aus. Man müsse Lösungen suchen, mit denen sich Fahrverbote verhindern ließen. «Was wirklich hilft, ist der Zwang zur Nachrüstung der Diesel-Fahrzeuge», sagte er. Die Politik müsse den Problemen durch «konsequente Entscheidungen begegnen», so Feldmann. Unterstützung findet er dabei bei Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). «Vernünftige Maßnahmen» könnten Fahrverbote verhindern, zeigte er sich überzeugt. «Ein entscheidender Schritt ist die Hardware-Nachrüstung der Diesel-Fahrzeuge. Mit dieser Hardware-Nachrüstung sind wir dann auch in der Lage, die Grenzwerte einzuhalten.»

Ähnliche Töne schlagen Vertreter der Wirtschaft an. Der Präsidenten der Handwerkskammer Rhein-Main Bernd Ehinger befürchtet, dass Fahrverbote «der Region, der Bevölkerung und der Wirtschaft» schaden. «Handwerksbetriebe und ihre Mitarbeiter dürfen nicht für Fehler von Politik und Herstellern haftbar gemacht werden», sagte Ehinger. Auch ZdK-Präsident Jürgen Karpinski erwartet schwere Auswirkungen für Mittelständler durch Fahrverbote. Angesichts der bei den Händlern stehenden Euro5-Dieselfahrzeuge, die kaum oder nur mit hohen Abschlägen zu verkaufen seien, seien viele mittelständische Familienbetriebe schon jetzt «schuldlos in wirklich existenzbedrohender finanzieller Bedrängnis». Die Hardware-Nachrüstung kostet je nach Fahrzeugtyp etwa 1.500 bis 2.500 Euro und ist in kürze lieferbar.

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Verkehrsministerium Baden-Württemberg will Diesel-Pkw mit Hardware-Nachrüstung von Fahrverboten ausnehmen - Baumot unterstützt Initiative zur Nachrüstung von Diesel-Pkw

Verkehrsministerium Baden-Württemberg bestätigt Ausnahme von Fahrverboten für Diesel-Pkw mit Hardware-Nachrüstung
- Baumot startet gemeinsam mit Partnern aus Politik und Zivilgesellschaft eine Initiative zur Nachrüstung von Diesel-Pkw in Baden-Württemberg
- Hauptversammlung in Königswinter erfolgreich abgehalten.Die Baumot Group AG, Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über die Ankündigung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, dass Diesel-Pkw mit einer Hardware-Nachrüstung dauerhaft von Fahrverboten in Baden-Württemberg ausgenommen werden sollen. Damit nimmt das von der Baumot erwartete Modell Formen an, nach dem die Hardware-Nachrüstung über regionale Entscheide vorangetrieben wird. Baumot unterstützt eine Initiative mit Partnern aus Politik und Zivilgesellschaft zur Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw. Im Rahmen der Initiative sollen Vorbestellungen des BNOX Systems per Crowd-Funding ermöglicht und nach erfolgter Nachrüstung die Kosten von den jeweiligen Herstellern eingeklagt werden.

Das baden-württembergische Verkehrsministerium äußerte gegenüber AUTO BILD, dass Diesel-Pkw mit nachgerüstetem SCR-System künftig dauerhaft freie Fahrt in die Fahrverbotszonen des Bundeslandes haben. Damit wird die Einschätzung des Vorstands der Baumot bestätigt, dass die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw stufenweise nach Emissionsklassen und regionalen Hotspots eingeführt wird.

Über diese aktuellen Vorgänge sowie über das zurückliegende Geschäftsjahr 2017 informierte die Baumot Group am 13. August 2018 auf ihrer Hauptversammlung in Königswinter. Alle Anträge von Vorstand und Aufsichtsrat wurden mit großer Mehrheit angenommen. Ebenso wurden Vorstand und Aufsichtsrat mit großer Mehrheit für das Geschäftsjahr 2017 entlastet.

Im Rahmen der Hauptversammlung berichtete der Vorstand den anwesenden Aktionären außerdem über die aktuelle Situation der Baumot vor dem Hintergrund der Unsicherheiten in den Märkten im Mittleren Osten und der Türkei und den im zweiten Halbjahr langsam anlaufenden Nachrüstprojekten bei Stadtbussen sowie von den Möglichkeiten, die sich durch die gerade erreichte Zulassung für die wichtigen Märkte in den USA ergeben. Ebenso vorgestellt wurde die zukünftige Strategie mit Fokus auf die anlaufende PKW-Nachrüstung und die kapitalschonende Markterschließung durch strategische Partnerschaften bei der Nachrüstung von Nutzfahrzeugflotten.

Das klare Ergebnis bei allen Abstimmungen wurde von den anwesenden Aktionären ebenso positiv aufgenommen wie die Tatsache, dass insbesondere die Hauptaktionärin RMK, in der die Anteile des ausgeschiedenen Vorstands Roger Kavena liegen, geschlossen alle Anträge des Managements unterstützt hat.

Über die Baumot Group AG:

Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit (Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B. Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).

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