Zum Hauptinhalt springen

Reise/Travel

8 Tipps für die Reisebuchung in Corona-Zeiten

Die Ferienzeit beginnt und wer kurzfristig eine Reise ins europäische Ausland plant, sollte einige Dinge beachten. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat wichtige Punkte zusammengetragen.

  1. Informieren Sie sich vor der Buchung über Reise- und Sicherheitshinweise. So gibt es aktuell z. B. Reisewarnungen für die europäischen Länder Finnland, Schweden und Norwegen oder das beliebte Urlaubsland Türkei. Verboten ist die Reise in diese Staaten nicht, Touristen müssen aber mit Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen rechnen.

  2. Überlegen Sie sich, ob eine Pauschalreise für Sie in Frage kommt. Denn hier sind Sie besser geschützt als bei Individualreisen. Sie haben etwa bessere Chancen, die Reise kostenlos zu stornieren, z. B. bei einer zweiten Corona-Welle. Storniert der Reiseveranstalter Ihre Reise, haben Sie ein Recht auf Erstattung des Reisepreises. Informieren Sie sich aber über Gutscheinregelungen im Urlaubsland.

  3. Wenn Sie eine Individualreise buchen (nur Hotel, Ferienwohnung, Flug- oder Bahnfahrt), ist es empfehlenswert, wenn sich diese kurzfristig kostenlos oder zu geringen Gebühren stornieren lässt. Lesen Sie sich vor der Buchung die Storno-Regelungen und die AGB des Anbieters genau durch. Viele Anbieter haben ihre Bedingungen angepasst. Ggf. kann es sich lohnen, für wenige Euro eine Stornierungs-Option hinzu zu buchen.

  4. Möchten Sie über ein Online-Buchungsportal buchen, achten Sie darauf, wer im Problemfall Ihr Ansprechpartner ist. Häufig ist dies nicht klar ersichtlich. Eindeutig ist es, wenn Sie direkt beim Anbieter (z. B. Hotel oder Airline) buchen. Das muss nicht unbedingt teurer sein als beim Buchungsportal.
     
  5. Denken Sie über Ihren Versicherungsschutz nach. Die Reiserücktrittsversicherung greift beispielswiese, wenn eine plötzliche Erkrankung oder Arbeitslosigkeit/Kurzarbeit vorliegt. Genauso ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig, aber auch hier muss geprüft werden, ob im Pandemiefall oder bei Reisen in Länder mit Reisewarnung gezahlt wird.

  6. Bedenken Sie bei der Buchung eines Reiseangebotes, dass es Corona-bedingte Anpassungen geben kann, etwa am Pool oder Buffet. Auf diese sollten Sie im Vorfeld hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, können Sie einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, es sei denn, es handelt sich um Einschränkungen, die der Urlaubsgast hinnehmen muss.
     
  7. Falls Sie eine gebuchte Pauschalreise nicht antreten können oder wollen, können Sie diese in der Regel bis 7 Tage vor Antritt an Dritte übertragen (gegen Aufpreis).

  8. Können Probleme mit Anbietern aus dem EU-Ausland nicht selbst geklärt werden, hilft das Europäische Verbraucherzentrum kostenlos weiter.
  • Aufrufe: 135

FREE NOW: Statement zum finalen Eckpunktepapier der PBefG Reform

Mobilitätsanbieter FREE NOW
Mobilitätsanbieter FREE NOW

Am vorvergangenen Freitag haben sich die Vertreter der Länder und der Bundesregierung auf ein finales Eckpunktepapier zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes geeinigt. Alexander Mönch, General Manager Deutschland und Österreich des Mobilitätsanbieters FREE NOW, gibt dazu folgendes Statement:

„Wir begrüßen den beschlossenen Kompromiss zur dringend notwendigen Reform des Personenbeförderungsgesetzes. Insbesondere beim Taxigewerbe werden neue Wege beschritten, die wir außerordentlich befürworten. Die Einführung und die Bevorzugung eines gesonderten Pooling-Typen wird allerdings für erneutes Konfliktpotential sorgen. Hier braucht es klare Regeln, die man in einer Mischkonzessionen definieren könnte, um langfristig alle Verkehrsarten besser auszulasten. Wir hoffen auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verlauf.“

  • Aufrufe: 380

CO2-Kompensation: Tipps für Flugreisende

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Europa öffnet wieder seine Grenzen und der eine oder andere schmiedet bereits Urlaubspläne.  Wer mit dem Flugzeug reist, kann mit einer CO2-Kompensation einen Beitrag für den Klimaschutz leisten. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) geht auf das Für und Wider des CO2-Ausgleichs ein und erklärt Reisenden, worauf sie achten müssen. Wie funktioniert die freiwillige Kompensation von Emissionen? Welche Anbieter gibt es? Wie erkennt man seriöse Klimaprojekte? Ein neues Informationsangebot des EVZ gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen.  

So funktioniert CO2-Kompensation  

Nach Untersuchungen des EVZ bieten 70% der größeren Airlines in Europa eine CO2-Kompensation an. Das Prozedere ist meist ganz einfach. Bei vielen Airlines kann der Reisende seinen CO2-Ausstoß und die Kompensationszahlung mithilfe eines CO2-Rechners berechnen und anschließend, wenn gewollt, direkt abbuchen lassen. Andere Airlines bieten unabhängig von der Strecke Pauschalbeträge an. Air France und British Airways sollen laut eigener Aussage Inlandsflüge bereits automatisch kompensieren, d. h. eine Umweltspende ist hier bereits im Flugpreis enthalten.

Wie das EVZ festgestellt hat, setzen einige Airlines die Kompensationszahlung jedoch viel zu niedrig an, beispielsweise mit 1 Euro. Das reicht nicht aus, um die Emissionen zu kompensieren. 

Neben Fluggesellschaften haben Reisende auch die Möglichkeit, auf eine unabhängige Organisation zurückzugreifen. Eine Vielzahl von europäischen Anbietern unterstützen seriöse Klimaprojekte in Entwicklungsländern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kompensationszahlung auch steuerlich abgesetzt werden. 

Die Höhe der CO2-Kompensation variiert stark von Anbieter zu Anbieter. Für einen Hin- und Rückflug von Berlin nach Barcelona für eine Person beträgt der CO2-Ausstoß beispielsweise eine Tonne, wofür nach den Recherchen des EVZ zwischen 1 und 17 Euro berechnet werden.  

Auf Qualitätsstandards achten 

Um sicher zu gehen, dass das Geld beim Klimaprojekt ankommt und dieses auch durchgeführt wird, sollten Verbraucher auf Qualitätsstandards achten. Vertrauenswürdig sind beispielsweise Projekte, die mit dem Gold Standard versehen sind. Reisenden ist also geraten, einen genauen Blick auf die Internetseite des Anbieters der CO2-Kompensation zu werfen. 

Nicht vergessen werden darf, dass eine C02-Kompensation immer nur die zweitbeste Lösung ist. Wer umweltschonend reisen möchte, nimmt besser die Bahn oder den Bus. 

Dies und mehr auf der neuen Themenseite des EVZ: CO2-Kompensation bei Flügen: Wie sinnvoll ist der angebotene CO2-Ausgleich?

  • Aufrufe: 370

Urlaub im Hotel oder in einer Ferienwohnung: Wer zahlt, wenn etwas passiert?

Nach Wochen des Stillstands wegen Corona laufen die Urlaubsvorbereitungen der Deutschen wieder an. Neben Hotels sind in diesem Jahr vor allem Ferienwohnungen sehr gefragt. Doch wer haftet, wenn dort etwas beschädigt wird?

In der Privat-Haftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten Sachen normalerweise ausgeschlossen, erläutert Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Besonders bei Altverträgen und Standardangeboten sei dies häufig der Fall. Neue und leistungsstarke Policen übernehmen dagegen auch Beschädigungen von Mobiliar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen/-häusern, Pensionszimmern sowie in Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen. Urlauber sollten ihre Haftpflichtpolice prüfen, ob und bis zu welcher Höhe die sogenannten Mietsachschäden mitversichert sind. Bei der uniVersa ist dies im best-Tarif beispielsweise bis zur vereinbarten Versicherungssumme von 20 oder 50 Millionen Euro möglich. Ein Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif ist in der Regel problemlos möglich. Oft bieten neuere Policen auch insgesamt ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Einige Anbieter gewähren beim Versichererwechsel sogar eine kostenfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Dann besteht für die höheren Leistungen bereits ab Antragseingang voller Versicherungsschutz, auch wenn der Beginn aufgrund von Kündigungsfristen beim Vorversicherer erst später ist.

  • Aufrufe: 137