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Rentenpaket Neue Berechnungen

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Rentenpaket ist generationengerecht – es verbessert Renten-Renditen auch
für die Jüngsten, Belastung für Bundeshaushalt verkraftbar

Eine Stabilisierung des Rentenniveaus, wie sie im Rentenpaket 2025 der
schwarz-roten Bundesregierung vorgesehen ist, verbessert für alle
gesetzlich Rentenversicherten bis zu jüngsten Jahrgängen (konkret:
berechnet wurde bis zum Geburtsjahr 2010) die interne Rendite der Rente.
Das heißt: Alle heute Erwerbstätigen sowie junge Menschen, die aktuell
noch vor dem Eintritt ins Berufsleben stehen, erhalten im Verhältnis zu
ihren Beiträgen überproportional mehr Rente.

Dasselbe gilt für einen
wesentlichen Teil der heutigen Rentner*innen. Der positive Effekt zeigt
sich, mit leichten Unterschieden, für Männer wie Frauen. Je nach
Geburtsjahr und Geschlecht liegen bei einer Stabilisierung des
Rentenniveaus die internen Renditen des Beitragsteils, der in den
individuellen Rentenanspruch fließt, bei 3,1 bis 4,5 Prozent. Das ist für
alle Geburtsjahre ab etwa 1960 knapp 0,1 Prozentpunkt mehr als ohne
Stabilisierung, bei den Geburtsjahren davor etwas weniger (siehe auch die
Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Dass alle
Geburtsjahrgänge von der Stabilisierung profitieren, unterstreicht ein
beispielhafter Blick auf den Effekt für die absolute Rentenzahlung: Die
monatliche Rente einer*s Eckrentner*in (mit 45 Rentenpunkten) erhöht sich
durch die Stabilisierung im Jahr 2032 um rund 59 Euro (51 Euro in Preisen
von 2025), die Rente im Jahr 2057 (wenn ein*e heute 35-Jährige*r in Rente
gehen wird) sogar um 116 Euro (61 Euro in Preisen von 2025). Das ergibt
eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung
(IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Angesichts der Ergebnisse sei Kritik
nicht haltbar, eine Stabilisierung des Rentenniveaus würde jüngere
Generationen benachteiligen, betonen die Autor*innen João Domingues
Semeano, Prof. Dr. Sebastian Dullien, Prof. Dr. Camille Logeay und Dr.
Ulrike Stein. „Die umlagefinanzierte Rente wirft für alle betrachteten
Jahrgänge ordentliche Renditen ab. Und durch die Niveaustabilisierung wird
die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung für junge und ältere
Menschen noch einmal attraktiver.“

Im Vergleich zu dem gescheiterten Rentenpaket II der Ampel-Koalition fällt
vor allem der Anstieg der Renditen der jüngsten Kohorten (ab etwa
Geburtsjahr 2000) unter den aktuellen Plänen der Merz-Regierung höher aus.
Das liegt daran, dass das Rentenpaket 2025 über Zuschüsse des Bundes an
die Rentenversicherung finanziert wird und nicht durch höhere Beiträge für
Versicherte. Das erhöht zwar den Finanzierungsbedarf aus dem
Bundeshaushalt, aber nicht direkt die Einzahlungen einseitig für die
jüngeren Generationen. Im Gegenteil: „Während Rentenbeiträge nur von der
arbeitenden Generation getragen werden, tragen auch Rentnerinnen und
Rentner zum Steueraufkommen bei“, sagt Sebastian Dullien, Ko-Autor der
Studie und wissenschaftlicher Direktor des IMK. „Sie zahlen etwa
Mehrwertsteuer, Energiesteuern und Tabaksteuer sowie oft auch
Einkommensteuer.“

Zudem ist die Kostenbelastung für den Bundeshaushalt nach den Berechnungen
der Forschenden überschaubar: Die Zahlungen des Bundes an die
Rentenversicherung steigen durch das Rentenpaket um etwa 0,3
Prozentpunkte, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) als
aussagekräftigster Größe. „Dieser Anstieg ist relevant, aber im
historischen Vergleich nicht dramatisch“, betonen die Forschenden. Denn
auch mit diesem Aufschlag blieben die Mittel, die insgesamt vom Bund in
die gesetzliche Alterssicherung fließen, im Verhältnis zur
Wirtschaftsleistung unter der Quote, die schon einmal vor gut 20 Jahren
erreicht wurde: 2003 steuerte der Bund Mittel in Höhe von 3,5 Prozent des
BIP zu den gesamten Rentenausgaben bei, 2024 waren es lediglich 2,7
Prozent.

Bei einer langfristigen Simulation auf Basis der amtlichen
Vorausschätzungen bis 2070 beziehen die Wissenschaftler*innen zusätzlich
noch den Effekt des demografischen Wandels ein. Ergebnis: Ein Zuwachs der
Bundeszuschüsse um insgesamt 0,7 Prozentpunkte des BIP, inklusive der
Zuschüsse für das Rentenpaket. Selbst wenn man noch zusätzliche Puffer
einkalkuliert, gelte: „Die gesamten, Bundesmittel die damit in den
kommenden Jahrzehnten in die gesetzliche Rentenversicherung fließen
werden, lägen selbst zu ihrem Höhepunkt als Quote des BIP trotz starker
angenommener Alterung nicht spürbar höher als zum bisherigen Höhepunkt
2003.“

„Wenn Kritiker*innen wie die jungen Abgeordneten der Union die
`Haltelinie´ beim Rentenniveau als nicht generationengerecht bezeichnen,
basiert das auf einer Fehlannahme: Sie glauben, dass die längerfristige
Stabilisierung vor allem den Älteren zugutekommt. Das stimmt einfach
nicht. Da die Renten jeweils vom letzten Niveau aus weiter angepasst
werden, bringt der Regierungsvorschlag gerade auch für spätere
Generationen mehr Rente“, erklärt Sebastian Dullien. „Eine 80-Jährige
heute hat von der Stabilisierung des Rentenniveaus bis zu ihrem
statistisch erwarteten Lebensende noch wenige Jahre etwas, die heute
35-Jährigen bekommen aber durch die Stabilisierung nach ihrem
Renteneintritt noch fast zwei Jahrzehnte höhere Rentenzahlungen als es
ohne die Reform der Fall wäre.“

Wenn trotz der, wie gezeigt, lediglich moderaten Belastung die Sorge
bestehe, dass der Bundeshaushalt mit den Zuschüssen an die
Rentenversicherung überfordert würde, so könnte mittelfristig ein größerer
Anteil der Stabilisierung durch höhere Beiträge statt durch
Bundeszuschüsse finanziert werden, analysieren Dullien und seine
Mitautor*innen. Auch bei Beitragsfinanzierung würde durch die
Niveaustabilisierung die Renten-Rendite für alle Geburtsjahrgänge von den
1940ern bis 2005 steigen, wenn auch weniger deutlich als nach den
bisherigen Regierungsplänen. Da höheren Beiträgen auch höhere Leistungen
und mehr Kaufkraft in der Bevölkerung gegenüberstehen würden, hätten
steigende Rentenbeiträge grundsätzlich gesamtwirtschaftlich auch keine
negativen Wachstums- oder Beschäftigungseffekte. „Generell gilt: Mit einer
Politik, die jetzt zu niedrigeren Rentenniveaus führt, würden sich die
jungen Generationen selbst schaden – auch wenn Ihr Rentenalter noch in
weiter Zukunft liegt“, betont Ökonom Dullien.

Mehr Informationen zur Methodik der Berechnungen

Die Berechnungen in der Studie erfolgen auf Basis des neuen DyReMo-
Rentenmodells, das Camille Logeay und João Domingues Semeano an der
Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) mit Förderung
der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt haben. Perspektivisch soll es als
Open-Source-Modell interessierten Wissenschaftler*innen für eigene
Forschung zur Verfügung gestellt werden. Damit soll die Debatte um
Reformen der Rentenversicherung auf eine sachlichere und transparentere
Ebene gehoben werden.

Die in der Studie dargestellten internen Renditen beziehen sich auf
Personen aus Westdeutschland mit einem durchschnittlichen Verdienstprofil
und durchgängiger Erwerbsbiografie bis zum gesetzlichen Renteneintritt.
Die Berechnung konzentriert sich auf Westdeutsche, weil aufgrund der
Währungsreform bei der deutschen Wiedervereinigung eine sinnvolle
detaillierte Renditeberechnung für Ostdeutsche kaum möglich ist. Der
grundsätzliche Zusammenhang – höhere Renditen durch Stabilisierung des
Rentenniveaus – bleibt aber auch dort intakt.

Als Datenbasis verwendet die Berechnung mit dem DyReMo-Modell die mittlere
Variante der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung von Destatis
einschließlich der dort enthaltenen Annahmen über die Entwicklung der
ferneren Lebenserwartung, eine Fortschreibung der historischen
Arbeitsmarktentwicklung, unter der das Modelloutput den Schätzungen des
BMAS entspricht, sowie die Annahme eines nominalen Lohnwachstums von 3
Prozent pro Jahr.

Zur Berechnung der Rendite muss unter anderem differenziert werden
zwischen Beiträgen, die für die enge Alterssicherung aufgewendet werden,
und solchen Beiträgen, die in andere Absicherungselemente fließen wie die
Erwerbsunfähigkeitsrenten, die Hinterbliebenenrenten sowie
Rehabilitationsleistungen, so dass ein direkter Vergleich mit Erträgen aus
privaten Kapitalanlagen schwierig ist. Der Sachverständigenrat für
Wirtschaft (SVR) legt deshalb einen Korrekturfaktor an, mit dem die
Rendite nur für jenen Teil der Beiträge berechnet wird, der in die
Alterssicherung fließt. Die Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit und der
Hinterbliebenen werden dabei quasi wie separate Versicherungen betrachtet,
deren Analyse außen vorbleiben. Das IMK folgt diesem Ansatz. Die nach
dieser Methodik berechneten Renditen sind in der Abbildung im Anhang als
Renditen „mit Korrekturfaktor“ ausgewiesen.