Mehr Prävention und Aufklärung zu K.O.-Tropfen und Spiking für besseren Opferschutz
Suchtforscher Prof. Dr. Bernd Werse fordert intensivere Forschung zu
psychoaktiven Substanzen und Regulierung statt Kriminalisierung
Im Hinblick auf die geplante Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-
Gesetzes (NpSG) durch die Bundesregierung¹ lehnt der Frankfurter
Suchtforscher Prof. Dr. Bernd Werse ein pauschales Verbot bestimmter
psychoaktiver Substanzen ab.
Er fordert stattdessen eine bessere legale Regulierung und mehr Ursachen-
und Grundlagenforschung insbesondere zu so genannten K.O.-Tropfen
(Knockout-Tropfen) und dem „Spiking“ genannten Verabreichen von Substanzen
ohne Wissen oder Einverständnis der betroffenen Person.
Eine fundierte Aufklärung sei „dringend nötig für einen besseren Schutz
potenzieller Opfer und um gezielt ein Bewusstsein sowohl in der
Bevölkerung als auch in der Medizin und bei Strafverfolgungsbehörden zu
schaffen“, so Werse bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des
Bundestages zum NpSG-Gesetzentwurf. Der Leiter des Instituts für
Suchtforschung (ISFF) an der Frankfurt University of Applied Sciences
(Frankfurt UAS) war hierzu mit weiteren Gesundheitsexpert*innen und
Vertreter*innen von Strafverfolgungs- und Industrieverbänden als Experte
eingeladen.
Erweiterung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Geset
Ziel des neuen Gesetzes ist es, die allgemeine Verfügbarkeit gefährlicher
Industriechemikalien wie Distickstoffmonoxid (auch als Lachgas bezeichnet)
zu Rauschzwecken zu regulieren und im Zuge dessen auch den Missbrauch von
Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO), die teils zu
Rauschzwecken, teils unter Ausnutzung der Rauschwirkung als Mittel zur
Begehung von Straftaten, z.B. gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
verwendet werden, einzudämmen. Denn während GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure,
Szenename ehemals „Liquid Ecstasy“) in Deutschland als Betäubungsmittel
eingestuft ist, sind GBL und BDO als Ausgangssubstanz u.a. für
industrielle Lösungs- oder Reinigungsmittel grundsätzlich legal und aus
dem Ausland über Onlineshops leicht zu beschaffen.
Klar, geruchlos, legal: Risikosubstanz GBL
Er begrüße es ausdrücklich, dass es nach mehreren Jahren der
flächendeckenden Verbreitung von großen Lachgas-Behältern eine Regulierung
geben soll, die erstmals Jugendschutz für diese Substanz gewährleistet, so
Werse. Auch für GBL und BDO sei es wünschenswert, eine ähnliche legale
Regulierung mit strengeren Auflagen einzuführen: ebenfalls mit
Apothekenpflicht, Pflichtaufklärung und Werbeverbot sowie erweiterten
Warnhinweisen und Sicherungsmaßnahmen.
GBL – eine klare, geruch- und geschmacklose Flüssigkeit, die nur wenige
Stunden im Blut und Urin nachweisbar ist – bzw. GHB-Analoga sind laut
Werse im Vergleich zu Lachgas als riskanter einzuschätzen, da sie ein
hohes Abhängigkeits- und Überdosisrisiko aufweisen und zudem als
„Vergewaltigungsdroge“ missbraucht werden können. Prävention ist nach
Werses Überzeugung zielführender als die Kriminalisierung von
Konsument*innen.
„Beim Phänomen ,K.O.-Tropfen‘ ist bereits der Begriff problematisch, da er
suggeriert, dass Fälle, in denen Personen unwissend psychoaktive
Substanzen verabreicht bekommen, stets eine Bewusstlosigkeit der
betreffenden Person beinhalten – was gerade bei perfiden Täterstrategien,
bei denen auch GBL zum Einsatz kommen kann, eher nicht der Fall sein
dürfte, sondern eher eine gezielte Berauschung, die noch das Wegführen der
‚gespikten‘ Person ermöglicht“, so Werse. „GBL ist dabei nur eine von
vielen Substanzen, die verwendet werden können. Die relativ leicht aus dem
medizinischen Bereich erhältlichen Benzodiazepine etwa dürften für Täter
mit Absicht der Ausübung (sexueller) Gewalt z.B. ‚nützlicher‘ sein, da
auch das Gedächtnis des Opfers stark beeinträchtigt wird.“
Erkenntnisse aus Frankreich
Eine Untersuchung aus Frankreich, wo entsprechende Straftaten bereits seit
mehr als 20 Jahren systematisch dokumentiert werden, ergab sogar, dass GBL
nur in etwa einem Zehntel der Fälle zum Einsatz kommt und neben
Benzodiazepinen auch stimulierend und enthemmend wirkende Drogen wie MDMA
bzw. Ecstasy oder Kokain häufiger verwendet werden.
„Zudem ist zu betonen, dass die Verabreichung von Drogen zwecks Ausübung
sexueller Gewalt nur eine Erscheinungsform des Phänomens Spiking ist. Es
ist inzwischen davon auszugehen, dass sich die Bandbreite u.a. von üblen
;Scherzen‘ unter Bekannten über das ,Spiken‘ Unbekannter in der
Öffentlichkeit ohne anschließende weitere Delikte bis hin zu einzelnen
oder auch systematischen Fällen von sexueller Gewalt („chemische
Unterwerfung“), wie sie auch für Deutschland dokumentiert wurden, reichen
können.
Gleichzeitig ist das Phänomen wegen der häufig ohnehin involvierten
Berauschung bzw. Alkoholisierung sowie der kurzen Nachweisbarkeit
relevanter Substanzen mit vielen Unsicherheiten belegt“, so der
Wissenschaftler. Es sei festzustellen, dass sich Spiking-Fälle seit
einiger Zeit gehäuft haben und es liege die Vermutung nahe, dass sich in
bestimmten Umfeldern Hemmungen reduziert haben, derartige Akte, die
juristisch immer als gefährliche Körperverletzung einzuschätzen sind, zu
begehen.
Aufklärung statt Kriminalisierung
Das Problem: Forschung zu dem Thema ist bislang rar gesät. Welche
Substanzen gibt es und wie werden sie verwendet? Wie ist die Verbreitung,
wie hoch sind die Fallzahlen? „Um die gezielte und niedrigschwellige
Aufklärung zu verbessern, ist verstärkte Grundlagenforschung dringend
notwendig“, fordert Werse. Derzeit arbeitet er mit der Gewalt- und
Vulnerabilitätsforscherin Prof. Dr. Claudia Peter, Lehrbeauftragte am
Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Frankfurt UAS, an neuen
Ansätzen, u.a. um Erscheinungsformen und Tragweite des Problems, aber auch
Tätermotive näher zu ergründen „Dadurch würde möglichen Opfern weitaus
besser geholfen als durch die im NpSG-Gesetzentwurf geplante
Kriminalisierung einer der vielen für entsprechende Fälle einsetzbaren
Substanzen, die im Hinblick auf die Verbreitung ebendieser vermutlich
weitgehend wirkungslos bliebe.“
¹ Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Geset
Drucksache 21/1504, siehe
https://dserver.bundestag.de/b
Zur Person:
Prof. Dr. Bernd Werse ist Diplom-Soziologe, hat die Professur für
sozialwissenschaftliche Suchtforschung inne und ist seit Juni 2024 Leiter
des Instituts für Suchtforschung (ISFF) an der Frankfurt University of
Applied Sciences. Zuvor forschte er mehr als zwei Jahrzehnte am Centre for
Drug Research (CDR) der Goethe-Universität Frankfurt, dessen Mitbegründer
er ist. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen Drogentrendforschung,
neue psychoaktive Substanzen (NPS), Drogenkleinhandel und offene
Drogenszenen. Werse ist Mitglied im Vorstand der European Society for
Social Drug Research sowie im Editorial Board des International Journal of
Drug Policy und nimmt als Sachverständiger regelmäßig bei
Anhörungsverfahren im Bundestag rund um Drogen und Sucht Stellung.
