Aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs
51 Prozent aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld, mit Tarifvertrag
77 Prozent – Tarifliche Ansprüche reichen von 250 Euro bis zu mehr als
4.200 Euro
Alle Jahre wieder: Nicht nur das Weihnachtsfest naht in großen Schritten,
sondern auch das Weihnachtsgeld. So ist es zumindest für gut die Hälfte
der Beschäftigten (51 Prozent), bei denen der Arbeitgeber die
Sonderzahlung zusätzlich zum regulären Gehalt überweist, und zwar meist
schon im November. Einige Arbeitgeber tun dies freiwillig oder als
eingeübte Praxis. Einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf
Weihnachtsgeld sichert eine entsprechende Vereinbarung im Tarifvertrag.
Deshalb macht es einen großen Unterschied, ob der Arbeitgeber nach
Tarifvertrag zahlt oder nicht: Mehr als drei Viertel der Beschäftigten (77
Prozent) in Betrieben mit Tarifvertrag erhalten Weihnachtsgeld, ohne
Tarifvertrag sind es mit 41 Prozent deutlich weniger. Das ergibt eine
Umfrage unter gut 58.000 Beschäftigten durch das Internetportal
Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut
(WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.
Die Umfrage zeigt außerdem, dass Männer (54 Prozent) etwas häufiger als
Frauen (48 Prozent) Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen und Beschäftigte in
Westdeutschland (53 Prozent) bessere Aussichten auf einen Bonus zum Fest
haben als jene in Ostdeutschland (41 Prozent) (siehe Abbildung 1 in der
pdf-Version dieser PM; Link unten). Auch zwischen Beschäftigten mit einem
unbefristeten Vertrag (52 Prozent) und einem befristeten Vertrag (48
Prozent) gibt es geringfügige Unterschiede, ebenso zwischen Beschäftigten
in Vollzeit (53 Prozent) und in Teilzeit (46 Prozent). Der Analyse zufolge
bleibt der entscheidende Faktor aber die Tarifbindung des Arbeitgebers.
„Auch die Grundgehälter sind mit Tarifvertrag in aller Regel höher – das
Weihnachtsgeld ist ein echtes Extra, das nicht an anderer Stelle wieder
abgezwackt wird“, sagt Dr. Malte Lübker, Gehaltsexperte am WSI.
„Tarifverträge lohnen sich für die Beschäftigten nicht nur zu Weihnachten,
sondern das ganze Jahr über.“ Nach Berechnungen des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiteten im Jahr 2024 nur noch
49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben, verglichen mit
68 Prozent im Jahr 2000. Grund dafür ist neben dem Ausscheren etablierter
Unternehmen – wie zuletzt beim Sportartikelhersteller Adidas –, dass neu
gegründete Betriebe oft erstmal versuchen, einen Tarifvertrag zu
verhindern. „Einen Tarifvertrag durchzusetzen, erfordert meist einen
langen Atem – und setzt voraus, dass Belegschaft und Gewerkschaft
gemeinsam dafür kämpfen“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch,
wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Umso wichtiger ist, dass die
Politik Tarifbindung unterstützt und nicht unterminiert, wie das lange
Zeit durch eine Vergabe öffentlicher Aufträge einfach nach dem billigsten
Angebot ging. Das Bundestariftreuegesetz ist dafür ein wichtiger
Baustein.“
-Große Unterschiede bei der Höhe des tarifvertraglichen Weihnachtsgeldes-
Die Höhe des tariflichen Weihnachtsgelds variiert zwischen den einzelnen
Branchen teilweise erheblich: Bei den mittleren Entgeltgruppen reicht sie
in der Endstufe von 250 Euro in der Landwirtschaft Bayern bis zu 4.235
Euro in der Chemischen Industrie Nordrhein. Vergleichsweise hohe Beträge
werden auch in der Energieversorgung Nordrhein-Westfalen (4.113 Euro), der
Süßwarenindustrie Baden-Württemberg (3.900 Euro) und der Textilindustrie
Westfalen und Osnabrück (3.751 Euro) gezahlt. Auch im Privaten Bankgewerbe
(3.719 Euro) und bei der Deutschen Bahn (3.399 Euro) können sich
Beschäftigte in den kommenden Wochen über ein dickes Extra freuen. Dies
zeigt eine aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs von 23 ausgewählten
größeren Branchen (siehe die Tabelle in der pdf-Version).
Nur wenige Branchen haben beim Weihnachtsgeld einen Pauschalbetrag
festgelegt. In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld als fester
Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In Branchen, in denen für 2025
höhere Tarifentgelte vereinbart wurden, hat sich auch das Weihnachtsgeld
entsprechend erhöht. Einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr gab es
beispielsweise für die Tarifbeschäftigten im Gastgewerbe Bayern (+9,6
Prozent), bei der Deutschen Bahn AG (+9,0 Prozent) und in der
Süßwarenindustrie Baden-Württemberg (+7,6 Prozent).
Ein klassisches 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100
Prozent eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in der Chemischen
Industrie, Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie, bei der
Deutschen Bahn AG, im Privaten Bankgewerbe sowie in einzelnen
westdeutschen Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten
Transport- und Verkehrsgewerbe. In der Eisen- und Stahlindustrie werden
sogar 110 Prozent eines Monatsentgeltes gezahlt, wobei hier Weihnachts-
und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden. Auch
im Öffentlichen Dienst gibt es eine einheitliche Jahressonderzahlung, die
an die Stelle des früher üblichen Weihnachts- und Urlaubsgeldes getreten
ist. Sie beträgt bei den kommunalen Arbeitgebern, die für die Auswertung
berücksichtigt wurden, je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 85 Prozent
des Monatsentgeltes.
Da Tarifverträge oft regional ausgehandelt werden, gib es teilweise
zwischen den einzelnen Bundesländern und damit auch zwischen Ost- und
Westdeutschland Unterschiede in der Höhe der Sonderzahlung. In einigen
Branchen können die Unterschiede mehrere hundert Euro, in Einzelfällen wie
im Bauhauptgewerbe auch noch über tausend Euro zugunsten der Beschäftigten
im Westen ausmachen. Ein Ausnahmefall ist die Landwirtschaft, wo das
Weihnachtsgeld in Mecklenburg-Vorpommern mit 275 Euro geringfügig höher
ist als in Bayern (250 Euro). Keine Ost-West-Unterschiede gibt es
beispielsweise in den bundesweit gültigen Tarifverträgen im Privaten
Bankgewerbe, im Versicherungsgewerbe, im öffentlichen Dienst und der
Deutschen Bahn AG.
Unter den großen Wirtschaftszweigen sind Tarifbranchen ohne Weihnachtsgeld
oder eine vergleichbare Sonderzahlung die Ausnahme. Kein Weihnachtsgeld
gibt es im Gebäudereinigungshandwerk und der Floristik. Dasselbe trifft
auf das ostdeutsche Bewachungsgewerbe zu, während in einigen Regionen
Westdeutschlands das Weihnachtsgeld erst nach einer bestimmten Anzahl von
Berufsjahren gewährt wird.
-Informationen zur WSI-Lohnspiegel-Datenbank-
Die Berechnungen zur Häufigkeit von Weihnachtsgeld beruhen auf den Angaben
von 58.119 Beschäftigten mit mehr als einem Jahr Berufserfahrung, die
zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. September 2025 an einer Online-
Erhebung des WSI-Portals Lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage
ist nicht repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen
detaillierte Einblicke in die Arbeitswelt. Lohnspiegel.de ist ein nicht-
kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.
Eine Auswertung des Statistische Bundesamt war im vergangenen Jahr zu dem
Ergebnis gekommen, dass sogar gut 85 Prozent der Tarifbeschäftigten
Weihnachtsgeld erhalten. Die Differenz zur WSI-Auswertung ergibt sich aus
jeweils unterschiedlichen Erhebungsmethoden und Fragestellungen. In der
Online-Umfrage von Lohnspiegel.de werden die Beschäftigten explizit danach
gefragt, ob sie Weihnachtsgeld erhalten. Das Statistische Bundesamt wertet
hingegen Tarifverträge aus und rechnet auf dieser Grundlage die
Verbreitung von Weihnachtsgeld hoch. Dabei werden alle Sonderzahlungen
berücksichtigt, die im November oder Dezember ausgezahlt werden.
