Sicher, strahlenfrei, unverzichtbar – Ultraschall in der Schwangerschaft ist medizinischer Standard
Ultraschall arbeitet mit Schallwellen, nicht mit ionisierender Strahlung –
und ist das sicherste bildgebende Verfahren überhaupt
Nach der jüngsten öffentlichen Diskussion über angebliche Risiken des
Ultraschalls in der Schwangerschaft stellen die Deutsche Gesellschaft für
Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM), die Deutsche Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und der Berufsverband der
Frauenärzte e.V. (BVF) klar: Medizinisch indizierte
Ultraschalluntersuchungen sind für Mutter und Kind sicher, frei von
ionisierender Strahlung und unverzichtbar für eine moderne
Schwangerschaftsbetreuung.
Er darf nicht mit nichtmedizinischen Angeboten verwechselt werden, die zu
reinen Erinnerungszwecken durchgeführt werden und als „Babyfernsehen“
zurecht verboten sind. Solche gewerblichen Anwendungen haben mit
ärztlicher Diagnostik nichts zu tun.
Stellungnahme der DEGUM vom 7.11.: https://tinyurl.com/5n93vkpb
„Es ist wichtig, zwischen ionisierender Strahlung und Ultraschall zu
unterscheiden“, erklärt Professor Dr. med. Ingo Gottschalk, Leiter der
DEGUM-Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe. „Ionisierende Strahlung – etwa
Röntgenstrahlen – ist energiereich und kann das Erbgut schädigen.
Ultraschall dagegen arbeitet mit mechanischen Schallwellen, die im Gewebe
reflektiert werden und daraus ein Bild erzeugen – ganz ohne
Strahlenbelastung.“ Gottschalk betont, dass Ultraschallwellen keine
biologisch schädigende Energie freisetzen: „Während ionisierende Strahlung
Gewebe potenziell schädigen kann, ist der Ultraschall eine nichtinvasive,
strahlenfreie und sichere Methode. Deshalb darf der Begriff ‚Strahlung‘ im
Zusammenhang mit Ultraschall schlicht nicht verwendet werden.“ Auch Dr.
med. Karsten Pracht, Präsident der DEGUM, kritisiert die jüngsten
Äußerungen des Medizinischen Dienstes deutlich: „Schon wieder werden
falsche Begriffe benutzt. Der Medizinische Dienst verunsichert mit solchen
Aussagen die Bevölkerung und schadet damit werdenden Müttern.“
Was 2021 tatsächlich verboten wurde
Die Fachgesellschaften erinnern daran, dass bereits 2019 im Rahmen der
Novellierung der Strahlenschutzverordnung klargestellt wurde, was in der
Schwangerschaft erlaubt und was untersagt ist. Verboten sind demnach seit
Januar 2021 Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Indikation, die
ausschließlich dem Zweck dienen, das ungeborene Kind in 3D oder Farbe zu
betrachten. „Das sogenannte Babyfernsehen ist kein ärztlicher
Ultraschall“, erklärt Gottschalk. „Hier fehlt die medizinische Indikation
– und damit der Zweck, Krankheiten oder Fehlentwicklungen zu erkennen.
Solche kommerziellen Anwendungen haben nichts mit der fachärztlichen
Schwangerenvorsorge zu tun und werden von den Fachgesellschaften
ausdrücklich nicht unterstützt.“ Der ärztlich indizierte Ultraschall
hingegen ist ein zentraler Bestandteil der modernen
Schwangerschaftsbetreuung. Er ermöglicht eine gezielte Beurteilung des
kindlichen Wachstums, der Organe, der Durchblutung und der Plazenta – und
trägt entscheidend dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Leben zu
schützen.
Mehr als 50 Jahre Erfahrung – weltweit bestätigt sicher
Der Ultraschall wird seit mehr als fünf Jahrzehnten in der Geburtshilfe
eingesetzt und ist wissenschaftlich umfassend untersucht. „Wir haben über
50 Jahre Erfahrung mit der Sonografie in der Schwangerschaft, und es ist
unstrittig, dass sie in der üblichen Anwendung völlig unschädlich ist“,
betont Gottschalk. Internationale Fachgesellschaften, die
Weltgesundheitsorganisation und die Bundesärztekammer bestätigen
übereinstimmend, dass fachgerecht durchgeführte Ultraschalluntersuchungen
sicher für Mutter und Kind sind.
Die drei nach der Mutterschafts-Richtlinie vorgesehenen Untersuchungen –
zu Beginn, in der Mitte und im letzten Drittel der Schwangerschaft – sind
fester Bestandteil der Vorsorge. Sie dienen der Kontrolle der kindlichen
Entwicklung, der Plazenta und der Fruchtwassermenge sowie der frühzeitigen
Erkennung von Komplikationen. „Ultraschall ist sicher und völlig frei von
ionisierender Strahlung. Sowohl die Untersuchungen nach der Mutterschafts-
Richtlinie als auch weitere, medizinisch begründete
Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge – wie etwa das
Ersttrimester-Screening oder Verlaufskontrollen – tragen entscheidend zur
individuellen Betreuung von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern bei.
Diese Untersuchungen fördern eine Bindung zwischen Mutter und Kind im
Mutterleib, können ferner ungerichtete Ängste abwehren und damit zu einem
positiv besetzten Schwangerschaftserlebnis führen. Irreführende Kritik an
fachärztlichen Leistungen hingegen schädigt das Vertrauensverhältnis
nachhaltig und wirkt sich negativ auf die Versorgung der vulnerablen
Gruppe der Schwangeren aus“, erklärt Dr. med. Klaus Doubek, Präsident des
Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF).
Keine Panikmache – sondern Vertrauen in bewährte Diagnostik
Die drei Fachgesellschaften warnen vor den Folgen unsachlicher
Darstellungen. „Pauschale Warnungen vor Ultraschall verunsichern
Schwangere und gefährden im schlimmsten Fall die Gesundheit des Kindes“,
betont auch Professor Dr. med. Gert Naumann, Präsident der Deutschen
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Wenn Eltern aus
Angst auf notwendige Untersuchungen verzichten, könnten Fehlbildungen oder
Komplikationen unentdeckt bleiben – das wäre ein Rückschritt in der
Versorgung.
Ultraschall in der Schwangerschaft – Zusammenfassung der Fakten
• Sicher und strahlenfrei: Ultraschall nutzt Schallwellen, keine
ionisierende Strahlung (wie Röntgen).
• Bewährt: Seit über 50 Jahren weltweit erfolgreich im Einsatz.
• Standardisiert: Drei Routineuntersuchungen nach Mutterschafts-Richtlinie
sind gesetzlich vorgesehen.
• Verbot von Babyfernsehen: Ultraschall ohne medizinische
Indikation ist seit 2021 untersagt.
• Wissenschaftlich bestätigt: Keine Hinweise auf Risiken bei
fachgerechter Anwendung.
• Ziel: Frühzeitige Erkennung und Behandlung von Risiken für
Mutter und Kind
