Keimbildung in erhitzten Speisen, Sicherheit von Lebensmitteln aus Verteilerstationen, Acrylamid in getrockneten Beeren
Bundesamt stellt aktuelle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung vor
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und
die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) haben heute auf
ihrer Jahrespressekonferenz in Berlin ausgewählte Untersuchungsergebnisse
zur Lebensmittelsicherheit in Deutschland vorgestellt.
Sie informieren
beispielsweise darüber, wie man der Keimvermehrung in erhitzten Speisen
wirksam begegnen kann, dass lebens-mittelrechtliche Vorschriften in
Verteilerstationen nicht immer eingehalten werden und dass getrocknete
Beeren kaum zur Acrylamid-Belastung von Lebensmitteln beitragen.
Bei der Untersuchung von gekochten Nudeln und gekochtem Reis in der
Gemeinschaftsverpflegung wurden krankmachende Keime erfreulicherweise nur
in wenigen Proben nachgewiesen. Um zu verhindern, dass sich aus
Bakteriensporen, die beim Kochen nicht abgetötet wurden, bei langsam
sinkender Temperatur wieder wachstumsfähige Bakterien entwickeln, sollten
erhitzte Speisen bis zum Verzehr bei mindestens 60 Grad Celsius
heißgehalten und lange Standzeiten vermieden werden. Für Speisereste gilt:
Schnell abkühlen lassen, im Kühlschrank lagern und alsbald verzehren.
Bei Verteilerstationen für Lebensmittel stellten die Kontrolleure in
vielen Fälle hygienische Mängel fest. Es kam ebenfalls häufig vor, dass
keine verantwortliche Person bei der örtlich zuständigen
Lebensmittelüberwachungsbehörd
nicht an der erforderlichen Schulung beziehungsweise Belehrung
teilgenommen hatte.
Gekühlte Blattsalate, die als gewaschen und verzehrfertig gekennzeichnet
werden, können mit gesund-heitsgefährdenden Keimen belastet sein.
Empfindliche Verbrauchergruppen mit geschwächter Immunabwehr sollten
vorsichtshalber auf den Verzehr solcher Erzeugnisse verzichten und
stattdessen für selbst zu-bereitete Salate frische und gründlich
gewaschene Zutaten verwenden.
Vegane Käseersatzprodukte können Verunreinigungen von
Mineralölbestandteilen enthalten. Vor allem wegen der toxikologischen
Eigenschaften aromatischer Kohlenwasserstoffe (MOAH) ist für Kleinkinder,
Kinder und Vielverzehrer aller Altersgruppen Vorsicht geboten.
Eine Untersuchung getrockneter Beeren hat nur geringe Acrylamid-Werte
ergeben. Und auch das Spielen mit Wabbelmasse ist für Kinder ungefährlich,
solange Eltern oder Aufsichtspersonen auf die Herstelleremp-fehlungen zum
Mindestalter und darauf achten, dass die Wabbelmasse nicht in den Mund
genommen wird.
Im Folgenden sind die Pressemitteilungen zu den einzelnen, auf der
Jahrespressekonferenz vorgestellten Themen verlinkt.
Pressemitteilung „Heißhalten von Speisen“:
http://www.bvl.bund.de/SharedD
/PM-JPK-Speisen-heisshalten.ht
Pressemitteilung „Hygienemängel bei Lebensmitteln aus Verteilerstationen“:
http://www.bvl.bund.de/SharedD
/PM-JPK-Verteilerstationen.htm
Pressemitteilung „Kaum Acrylamid in getrockneten Beeren“:
http://www.bvl.bund.de/SharedD
/PM-JPK-Beerenobst.html
Pressemitteilung „Bor in Wabbelmasse“:
http://www.bvl.bund.de/SharedD
/PM-JPK-Wabbelmasse.html
Pressemitteilung „Gekühlte verzehrfertige Blattsalate“:
http://www.bvl.bund.de/SharedD
/PM-JPK-Blattsalate.html
Pressemitteilung „Vegane Käseersatzprodukte“:
http://www.bvl.bund.de/SharedD
/PM-JPK-vegane-Kaeseersatzprod
Präsentation „Lebensmittelsicherheit“:
http://www.bvl.bund.de/SharedD
/BVL-JPK-Lebensmittelsicherhei
Hintergrund
Für die Sicherheit von Lebensmitteln sind die Lebensmittelunternehmen
verantwortlich. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren
diese Aufgabe im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Die dabei
gewonnenen Daten werden an das BVL übermittelt. Die Behörde wertet die
Ergebnisse aus und veröffentlicht sie in den jährlichen Berichten zur
Lebensmittelsicherheit.
Die hier vorgestellten Ergebnisse stammen aus den folgenden Berichten:
• Bericht zum Zoonosen-Monitoring 2024:
http://www.bvl.bund.de/Zoonose
• Bericht zum Bundesweiten Überwachungsplan 2024:
http://www.bvl.bund.de/buep
• Bericht zum Monitoring 2024: http://www.bvl.bund.de/monitor
Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Es
ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und
gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich
der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende
Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die
Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen
Union.
