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Zentrale Weichenstellung für die Forschungsförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

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Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) verständigt sich auf Erhöhung
der DFG-Programmpauschale auf 25 Prozent.

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat heute die Erhöhung der
Programmpauschale der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) auf 25
Prozent beschlossen. Mit diesem Schritt wird die Leistungsfähigkeit und
Exzellenz forschungsstarker Hochschulen verbessert und zugleich die
Wettbewerbs- und Strategiefähigkeit der Hochschulen gestärkt.

Die
Programmpauschale der DFG ist ein zentrales Instrument zur Deckung
indirekter Projektausgaben, die nicht unmittelbar forschungsrelevant, aber
für die Durchführung von Forschungsvorhaben unverzichtbar sind. Derzeit
beläuft sich der Pauschalsatz auf 22 Prozent der von der DFG bewilligten
und verausgabten direkten Projektmittel. Mit der Erhöhung auf 25 Prozent
wird der Pauschalsatz an das Niveau der EU-Forschungsförderung
angeglichen.

„Die Erhöhung der Programmpauschale ist ein wichtiges Signal für die
Hochschulen in Deutschland. Mit nun einheitlich 25 Prozent
Overheadzahlungen schließen wir zu unseren akademischen Wettbewerbern auf
und schaffen in der europäischen Wissenschaftslandschaft einheitliche und
verlässliche Rahmenbedingungen für exzellente Forschung. Mein besonderer
Dank gilt der DFG sowie Bund und Ländern, die diesen wichtigen Schritt
gemeinsam möglich gemacht haben“, so der GWK-Vorsitzende und
niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs
anlässlich der Sitzung der GWK in Berlin.

Die stellvertretende GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Forschung,
Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, unterstreicht: „Wir setzen heute
mit der Neuregelung der DFG-Programmpauschale ein starkes Zeichen für die
nachhaltige Finanzierung der Spitzenforschung in Deutschland. Mit der
Erhöhung des Pauschalsatzes auf 25 Prozent im Schulterschluss zwischen
Bund, Ländern und der DFG haben wir ein für die Forschungscommunity sehr
wichtiges Vorhaben realisiert. Das zeigt, dass Bund und Länder auch in
Zeiten schwieriger Haushaltslagen verlässliche Partner bleiben, wenn es um
die Zukunft der Wissenschaft in Deutschland geht.“

Bei der Erhöhung der DFG-Programmpauschale handelt sich um einen
gemeinsamen Einsatz von Bund, Ländern und DFG. Sie trägt zu einer
wesentlich verbesserten Ausfinanzierung der Forschungsprojekte bei. Sie
sorgt auch dafür, dass Grundmittel wieder vermehrt ihren Aufgaben
entsprechend eingesetzt werden können, um Forschungsmöglichkeiten und
-bedingungen zu gestalten und zu verbessern. Mit der Erhöhung der
Pauschale verpflichten sich Bund und Länder in der GWK, der DFG bis zum
Jahr 2030 für die Pauschale zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt
78,6 Millionen Euro bereitzustellen. Der erhöhte Pauschalsatz gilt für
Neubewilligungen ab dem Jahr 2027; alle bis Ende 2026 neubewilligten
Projekte erhalten über ihre Laufzeit noch die alte Pauschale in Höhe von
22 Prozent.
Zur Finanzierung der Pauschalerhöhung wird neben Bund und Ländern auch die
DFG beitragen. Bund und Länder werden jeweils ein Viertel des Mehrbedarfs
über zusätzliche Zuwendungen an die DFG decken. Die zweite Hälfte der
benötigten zusätzlichen Mittel wird die DFG durch Umschichtung aus ihrem
Förderhaushalt bereitstellen. Damit greift die GWK die Verteilungslogik
auf, die die Bundesregierung im Koalitionsvertrag für eine Erhöhung der
Pauschale genannt hat.

Hintergrund:
Die im Jahr 2007 eingeführte Pauschale soll neben der durch die Länder
bereitgestellten Grundfinanzierung für eine noch bessere Ausfinanzierung
von Drittmittelprojekten sorgen und damit die Leistungsfähigkeit und
Exzellenz forschungsstarker Hochschulen stärken und zugleich die
Wettbewerbs- und Strategiefähigkeit der Hochschulen verbessern. Des
Weiteren soll mit der Pauschale verhindert werden, dass bei einer Zunahme
von Drittmittelprojekten forschungsstarke Hochschulen vermehrt Mittel aus
der Grundfinanzierung zur Ausfinanzierung der Drittmittelforschung
heranziehen müssen, die dann für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung
stehen. Für das laufende Jahr 2025 sind Mittel in Höhe von knapp 550
Millionen Euro für die Pauschale vorgesehen. Bei den indirekten Ausgaben,
die durch die Pauschale ausgeglichen werden sollen, handelt es sich um
Ausgaben, die bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung durch die
Forschungsprojekte verursacht werden, aber diesen nicht unmittelbar und
ausschließlich direkt zurechenbar sind (sogenannte Overhead-Ausgaben).

Seit dem Jahr 2016 beträgt die Pauschale 22 Prozent, davon werden vom Bund
20 Prozent und zwei Prozent von den Ländern getragen.