Krebsgesellschaft warnt: Aufweichen der Krankenhausreform gefährdet Qualität der Krebsversorgung
Die Deutsche Krebsgesellschaft warnt vor Abstrichen bei der Qualität der
Krebsbehandlung durch das geplante Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG), das
am 12. November im Bundestag zur ersten Lesung steht. Bei zu vielen
Ausnahmeregelungen für die Bundesländer besteht die Gefahr, dass
Krebspatient*innen je nach Wohnort nach unterschiedlichen Standards
behandelt werden. Die Krebsgesellschaft fordert Bundestag und Bundesrat
auf, einheitliche Qualitätsvorgaben verbindlich im Gesetz zu verankern.
Mit dem KHAG plant die Bundesregierung die im Herbst 2024 beschlossene
Krankenhausreform nachzujustieren. Durch die Anpassungen sollen unter
anderem den Bundesländern weitreichende Ausnahmeregelungen bei der
Zuweisung von Leistungsregelungen eingeräumt werden, die etwa
Qualitätskriterien bei der Krebsbehandlung herabsetzen können. Für die
Onkologie, die sich durch ihre Spezialisierung auszeichnet, wäre dies ein
Rückschritt.
Hohe Qualität verbessert Überlebenschancen
Die bundesweite Studie zur Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen
Zentren (WiZen) hat gezeigt: Eine Behandlung in zertifizierten Zentren,
die nach evidenzbasierten Leitlinien und hohen Qualitätsvorgaben arbeiten,
verlängert die Überlebensdauer von Krebsbetroffenen deutlich im Vergleich
zu nicht zertifizierten Kliniken. „Flächendeckende evidenzbasierte
Qualitätskriterien, wie die der zertifizierten Zentren, sind daher für
eine gute Krebsmedizin unerlässlich“, sagt Dr. Johannes Bruns,
Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft. Laut Bruns würden die
geplanten Ausnahmeregelungen nicht nur das Ziel der Krankenhausreform, die
Versorgung stärker zu zentralisieren und spezialisieren, verwässern,
sondern auch die Strukturen für Gelegenheitsmedizin verfestigen, damit zu
einer schlechteren onkologischen Versorgung führen und somit
Krebsbetroffenen schaden.
Onkochirurgische Mindestmengen unzureichend
Besonders kritisch sieht die Krebsgesellschaft, dass das KHAG sich in der
Onkologie bei Qualitätsvorgaben auf onkochirurgische Mindestmengen
konzentriert. „Der Blick ist hier zu eng. Zum einen ist eine Steuerung
über Mindestmengen allein nicht ausreichend. Im Rahmen unserer
Zertifizierungsprogramme nehmen wir etwa weitere Struktur- und
Prozesskriterien in den Blick. Zum anderen umfasst eine moderne
Krebsbehandlung mehr als nur Chirurgie – beispielsweise Radiologie,
medikamentöse Therapie und Psychoonkologie. Für eine qualitätsgerechte und
evidenzbasierte Krebsversorgung müssen diese ebenfalls berücksichtigt
werden“, so Bruns. Er verweist auch auf den Nationalen Krebsplan. Nach
diesem sollen in Deutschland alle Krebspatient*innen eine qualitativ
hochwertige Versorgung entsprechend evidenzbasierten Behandlungsleitlinien
erhalten. Qualitätsanforderungen wie die der zertifizierten Zentren seien
daher laut Krebsgesellschaft flächendeckend notwendig.
Krebsgesellschaft: Keine Abstriche bei der Qualität der Krebsbehandlung
Die Deutsche Krebsgesellschaft appelliert an Bundestag und Bundesrat, die
Qualitätsvorgaben aus dem Krankenhausversorgungsverbesse
herabzusenken. „Alle Betroffenen haben Anspruch auf die bestmögliche
Behandlung – unabhängig von der Postleitzahl“, sagt Bruns. Dafür dürften
die Vorgaben, die auf Qualität abzielen, nicht zugunsten föderaler
Sonderwege aufgeweicht werden, fordert die Krebsgesellschaft. Auch für
Fahrtzeiten – die entsprechende Regelung soll durch das KHAG gestrichen
werden – zeigen Studien: Patient*innen sind bereit, für eine
spezialisierte, bessere Behandlung auch weitere Wege in Kauf zu nehmen.
Dem Wunsch der Betroffenen, nach einer bestmöglichen Behandlung, sollte
das KHAG auf jeden Fall nachkommen.
125 Jahre Wissen aus erster Hand – die Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (DKG) – eine Nachfolgeorganisation
des 1900 gegründeten „Comité für Krebssammelforschung“ – ist die größte
wissenschaftlich-onkologische Fachgesellschaft im deutschsprachigen Raum.
Die rund 8.300 Einzelmitglieder in 25 Arbeitsgemeinschaften, die 16
Landeskrebsgesellschaften und 33 Fördermitglieder sind in der Erforschung
und Behandlung von Krebserkrankungen tätig. Die DKG engagiert sich für
eine Krebsversorgung auf Basis von evidenzbasierter Medizin,
Interdisziplinarität und konsequenten Qualitätsstandards, ist
Mitinitiatorin des Nationalen Krebsplans und Partnerin der „Nationalen
Dekade gegen Krebs“.
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