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BZgA: Grippewelle – Mit der Grippeimpfung jetzt bestmöglich schützen

In der kalten Jahreszeit finden Grippe- und Rhinoviren, das Coronavirus
sowie andere Atemwegserreger wie das Respiratorische Synzytial-Virus
optimale Bedingungen, sich zu verbreiten: Wir verbringen mehr Zeit in
Innenräumen und in der Raumluft können sich Atemwegserreger anreichern.
Mit Beginn der Grippewelle im Dezember 2023 ist es besonders wichtig, den
Impfschutz gegen Influenza, COVID-19 und Pneumokokken gemäß den
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) aktuell zu halten. Der
„Grippe-Impfcheck“ der BZgA gibt mit wenigen Klicks Auskunft, für wen die
Schutzimpfung gegen Influenza angeraten ist.

In der kalten Jahreszeit finden Grippe- und Rhinoviren, das Coronavirus
sowie andere Atemwegserreger wie das Respiratorische Synzytial-Virus
optimale Bedingungen, sich zu verbreiten: Wir verbringen mehr Zeit in
Innenräumen und in der Raumluft können sich Atemwegserreger anreichern.
Mit Beginn der Grippewelle im Dezember 2023 ist es besonders wichtig, den
Impfschutz gegen Influenza, COVID-19 und Pneumokokken gemäß den
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) aktuell zu halten.

Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für
Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer
Leiter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), betont:
„Insbesondere Personen, die zu Risikogruppen zählen, sollten ihren
Impfschutz überprüfen und empfohlene Impfungen wahrnehmen. Die wichtigste
Maßnahme zum Schutz vor Influenza ist die Grippeschutzimpfung. Noch ist es
nicht zu spät, sich impfen zu lassen. Die Impfung gegen Grippe kann in
einem Termin mit einer Impfung oder Auffrischimpfung gegen das Coronavirus
in Anspruch genommen werden.“

Der „Grippe-Impfcheck“ der BZgA unter https://www.impfen-
info.de/grippeimpfung/grippe-impfcheck gibt mit wenigen Klicks Auskunft,
für wen gemäß STIKO-Empfehlung die Schutzimpfung gegen Influenza angeraten
ist: Personen ab 60 Jahren, chronisch Kranke aller Altersstufen,
Schwangere sowie für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und
Pflegeheimen sind besonders gefährdet, bei einer Grippe Komplikationen wie
eine Lungenentzündung zu entwickeln und schwer oder sogar lebensbedrohlich
zu erkranken. Auch Kontaktpersonen von Gruppen bzw. Personen mit erhöhtem
gesundheitlichem Risiko sowie Medizin- und Pflegepersonal sollten sich
unbedingt impfen lassen.

Grippeviren und weitere Erreger von Atemwegsinfektionen können über
Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen, aber auch über Hände
und Oberflächen übertragen werden. Folgende Tipps mindern das
Ansteckungsrisiko von Atemwegsinfektionen:
• Halten Sie Abstand zu Personen mit Symptomen einer akuten
Atemwegserkrankung.
• In der Erkältungs- bzw. Grippesaison kann in Innenräumen das Tragen
einer Maske sinnvoll sein – insbesondere, wenn Sie zu einer Personengruppe
mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko zählen.
• Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung sollten zum Schutz
anderer eine Maske tragen.
• Wer Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, sollte drei bis fünf
Tage und bis zur deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause bleiben.
• Während dieser Zeit sollte der direkte Kontakt zu Personen, insbesondere
solchen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben,
möglichst vermieden werden.
• Lüften Sie geschlossene Räume regelmäßig.
• Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife verhindert die
Weitergabe von Krankheitserregern über die Hände.
• Mit den Händen nicht Mund, Nase oder Augen berühren – sonst können
Krankheitserreger über die Schleimhäute in den Körper gelangen.
• Verwenden Sie beim Husten und Niesen ein Taschentuch oder halten Sie die
Armbeuge vor Mund und Nase und wenden sich von anderen Personen ab.

Weiterführende Informationen der BZgA zum Thema:

• Unter https://www.impfen-info.de/grippeimpfung/ gibt es Antworten auf
alle gängigen Fragen rund um das Thema Grippeimpfung.
• Der Erregersteckbrief „Grippe“ informiert zur Erkrankung und
Schutzmöglichkeiten durch Impfen und Hygiene in sechs Sprachen unter:
https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/grippe-influenza/
• Informationen zum Schutz vor Atemwegserkrankungen:
https://www.infektionsschutz.de/infektionskrankheiten/krankheitsbilder/atemwegsinfektionen
• Informationsmaterialien zur Grippeschutzimpfung, Broschüren und Poster
können unter https://www.impfen-
info.de/mediathek/printmaterialien/grippeimpfung/ abgerufen oder unter
https://shop.bzga.de/alle-kategorien/impfungen-und-persoenlicher-
infektionsschutz/grippeimpfung/
kostenfrei im BZgA-Shop bestellt werden.
• Informationen zu Influenza-Impfstoffen sind beim Paul-Ehrlich-Institut
(PEI), dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel,
abrufbar: https://www.pei.de/influenza-impfstoffe
• Mit der Kampagne „Wir kommen der Grippe zuvor“ rufen die Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Robert Koch-Institut (RKI)
zur jährlichen Grippeschutzimpfung auf:
https://www.bzga.de/presse/pressemotive/impfaufklaerung-und-hygiene/

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Gewebespende auf Rekordniveau: 3.475 Menschen spendeten in 2023 Gewebe

50.576 Spendermeldungen und 9.379 Aufklärungsgespräche führten im
vergangenen Jahr zu 3.475 Gewebespenden. Damit verzeichnet die Deutsche
Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) einen Anstieg um 12 Prozent
im Vergleich zum Vorjahr. Rund 87 Prozent der Gewebespenden wurden
unabhängig von der Organspende bei Herz-Kreislauf-Verstorbenen realisiert.
Das am meisten gespendete Gewebe ist die Augenhornhaut: 3.352 Menschen
spendeten dieses Gewebe nach dem Tod. Dank der hohen Spendenbereitschaft
und einer Zustimmungsquote von knapp 41 Prozent war die DGFG in der Lage,
7.503 Patient:innen mit einem Gewebetransplantat zu versorgen, davon 5.003
mit einer Augenhornhaut und 197 mit einer Herzklappe.

Ein Highlight des vergangenen Jahres war die Eröffnung und Inbetriebnahme
der Gewebebank Stuttgart am Katharinenhospital. Zu den Herausforderungen
im neuen Jahr zählen der weitere Ausbau der Gewebespende bei Herz-
Kreislauf-Verstorbenen sowie die Implementierung des Organspende-Registers
im Spendeprozess. Sobald das Register zur Entscheidungsdokumentation im
ersten Quartal 2024 seinen Betrieb aufnimmt, sind Abfragen aus dem
Register für alle Spendeeinrichtungen in der Organ- und Gewebespende
verpflichtend.

„Wir können auf ein erfolgreiches Jahr 2023 für die Gewebespende
zurückblicken, da mehr als 3.800 Spender:innen und Angehörige einer
Gewebespende zugestimmt haben. Ihnen gilt an dieser Stelle unser ganz
besonderer Dank“, sagt Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG. Immer mehr
Kliniken engagieren sich aktiv in der Gewebespende und schließen sich dem
Netzwerk der DGFG an. „Durch den Ausbau der Gewebespendeprogramme in immer
mehr Kliniken ist es uns gelungen, die Versorgung der Patientinnen und
Patienten mit Gewebetransplantaten weiter zu verbessern.“

Neue Gewebebank Stuttgart wird Versorgungssituation weiter verbessern

Die positive Entwicklung der Spendezahlen erfordert einen Ausbau der
Kapazitäten in der Aufbereitung von Geweben. Denn der Bedarf an
Spendergewebe ist weiterhin hoch: Die Vermittlungsstelle der DGFG
bearbeitete über 6.800 Anträge für eine Spenderhornhaut. 5.003
Hornhauttransplantate konnte sie schließlich erfolgreich vermitteln. Vor
diesem Hintergrund eröffnete die DGFG mit dem Klinikum Stuttgart am
Katharinenhospital eine neue Gewebebank. Die Gewebebank in Stuttgart ist
das Ergebnis einer erfolgreichen Gemeinschaftsarbeit, die nach vielen
Jahren intensiver Planung im Mai letzten Jahres auf die Zielgerade
gebracht werden konnte. Derzeit noch auf Augenhornhäute ausgerichtet, wird
dort langfristig auch die Aufbereitung anderer Gewebespenden, wie
Herzklappen, Blutgefäße und Amnionmembranen, möglich sein. Die moderne
Gewebebank ist die einzige im Großraum Stuttgart und wird die Versorgung
von Patient:innen mit Gewebe sowohl in Baden-Württemberg als auch
bundesweit verbessern.

Weiter Mangel an Herzklappen trotz gestiegener Anzahl an Organspenden

Im vergangenen Jahr erhielt die DGFG über 430 Anträge für eine humane
Herzklappe. 197 Herzklappen konnten bis Jahresende vermittelt werden, 52
mehr als im Jahr zuvor. „Wir sehen leider nach wie vor einen großen Mangel
an Herzklappen, der das Leben vieler Patientinnen und Patienten schwer
beeinträchtigt. Hier müssen wir auch im kommenden Jahr gemeinsam mit den
Kliniken die Spendeprogramme bei Herz-Kreislauf-Verstorbenen weiter
ausbauen, um eine verlässliche Alternative zur Organspende zu haben“, sagt
Börgel. Nach wie vor stammt ein Großteil der Herzklappen aus der
Organspende: Bei den insgesamt 422 Gewebespenden von Organspender:innen –
96 mehr als im Jahr zuvor – konnte 247-mal kardiovaskuläres Gewebe, dazu
zählen das Herz für die Gewinnung der noch funktionsfähigen Herzklappen
und Blutgefäße, entnommen werden. Da die Gewebespende im Gegensatz zur
Organspende nicht an die Hirntoddiagnostik gebunden ist, treibt die DGFG
das von der Organspende unabhängige Spendeprogramm bei Herz-Kreislauf-
Verstorbenen weiter voran. Die Entnahme von Herzklappen und Gefäßen ist
bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Gerade junge
Patient:innen sind auf humane Herzklappen angewiesen, die mitwachsen
können und keine blutverdünnenden Medikamente erfordern.

Ausbau der Spende von Knochen, Sehnen und Bändern

Neben der Spende von Augenhornhäuten, Herzklappen und Blutgefäßen widmete
sich die DGFG im Jahr 2023 auch der Spende von Knochen, Sehnen und
Bändern. 43-mal konnten diese muskuloskelettalen Gewebe (MSG) entnommen
werden. Sie kommen am Ende Patient:innen im unfallchirurgischen oder
orthopädischen Bereich, nach großen Verletzungen oder Traumata zugute.
Knochen- und Sehnenpräparate können Schmerzen lindern, vor Amputationen
bewahren und eine Beweglichkeit bis hin zur Gehfähigkeit wiederherstellen.
Im März 2022 startete die DGFG ihr MSG-Spendeprogramm. Seitdem konnten die
eigenen Entnahmeteams mehr als 70 MSG-Spenden erfolgreich realisieren, aus
denen über 1.250 Präparate gewonnen werden konnten.

Vermehrtes Interesse an der Anwendung von Amnion in der Wundversorgung

Dass die Amnionmembran auch außerhalb der Augenheilkunde eine wertvolle
Behandlungsoption in der Wundversorgung darstellt, belegen die gestiegenen
Anfragen bei der DGFG im vergangenen Jahr. Zwölfmal setzten
Mediziner:innen die Amnionmembran ein, um bei Patient:innen einen
Wundverschluss zu erzielen. Das Plazentagewebe kann bei schweren
Wundheilungsstörungen aller Art und als Hautersatz bei Verbrennungen
eingesetzt werden. Dabei zeichnet sich Amnion durch besonders
wundheilungsfördernde und schmerzreduzierende Eigenschaften aus. Die DGFG
erwartet in 2024 weiter steigende Anfragen für das Gewebe, das werdende
Mütter im Rahmen einer Lebend-Gewebespende bei geplanter
Kaiserschnittgeburt spenden können. Insgesamt konnte die DGFG im letzten
Jahr 2.193 Amniontransplantate abgeben, darunter 2.181 in die
Augenheilkunde zur Behandlung der Augenoberfläche.

Hinweis an die Redaktion: Weitere Zahlen zur Gewebespende sowie
Bildmaterial zu finden unter https://gewebenetzwerk.de/presse-download/

Über die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG)

Die DGFG fördert seit 1997 die Gewebespende und -transplantation in
Deutschland. Auf Basis des Gewebegesetzes von 2007 sind alle Tätigkeiten
und Ablaufprozesse der Gewebespende gesetzlich geregelt. Für alle
Gewebezubereitungen gilt das Handelsverbot. Die DGFG vermittelt ihre
Transplantate über eine zentrale Vermittlungsstelle mit einer bundesweiten
Warteliste. Jede medizinische Einrichtung in Deutschland kann Gewebe von
der DGFG beziehen. Als unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft wird die
DGFG ausschließlich von öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
getragen: Gesellschafter sind das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule
Hannover, die Universitätsmedizin Rostock sowie das Dietrich-Bonhoeffer-
Klinikum Neubrandenburg. Die DGFG ist in ihrer Aufbaustruktur, der
Freiwilligkeit der Unterstützung durch die Netzwerkpartner:innen und ihrer
Unabhängigkeit von privaten oder kommerziellen Interessen einzigartig in
Deutschland.

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Leitlinienempfehlungen zu Diagnostik und Therapie von Speiseröhrenkrebs aktualisiert

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die S3-Leitlinie zu
Plattenepithelkarzinomen und Adenokarzinomen des Ösophagus aktualisiert.
Gegenüber der S3-Leitlinie von 2022 ergeben sich Änderungen in der
operativen Therapie, in der Nachsorge und besonders in der systemischen
Therapie. Die Leitlinie entstand unter Federführung der Deutschen
Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und
Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und unter Mitwirkung von 25
Fachgesellschaften und Organisationen.

Beim Ösophaguskarzinom werden zwei Gruppen unterschieden: Das
Plattenepithelkarzinom tritt in der Speiseröhre meist in Höhe des Hals-
und Brustbereichs auf. Adenokarzinome entstehen in der Regel im unteren
Speiseröhrenabschnitt, der in den Magen mündet. Der Tumor versursacht im
frühen Stadium kaum Beschwerden, deshalb wird er meist erst in einem
fortgeschritteneren Stadium diagnostiziert. Laut Prognosen des Robert
Koch-Instituts sind im Jahr 2020 1.800 Frauen und 6.100 Männer neu an
Speiseröhrenkrebs erkrankt. Das mittlere Erkrankungsalter bei Frauen
beträgt 71 Jahre, bei Männern 67 Jahre. Das Ösophaguskarzinom zählt zu den
Krebserkrankungen mit schlechter Prognose. Die relative 5-Jahres
Überlebensrate liegt bei 22 bis 24 Prozent.

Die Diagnostik und Therapie des Speiseröhrenkrebses sind sehr komplex. Die
Speiseröhre befindet sich nahe am Bronchialsystem und an der Lunge. Dies
erfordert hohe technische Anforderungen beim operativen Eingriff. In der
aktualisierten Leitlinie wurde deshalb präzisiert, dass Ösophagus-
Operationen von in dieser Operation erfahrenen Chirurg*innen durchgeführt
werden sollten.

Neue Empfehlungen für die palliative Therapie
„Das Ziel der systemischen Palliativtherapie ist neben der Verlängerung
des Überlebens auch der Erhalt der Lebensqualität. Kürzlich abgeschlossene
klinische Phase-III-Studien zeigen den Stellenwert von Immuntherapien in
der Systemtherapie von nicht kurativ behandelbarem Speiseröhrenkrebs,
sowohl beim Plattenepithelkarzinom als auch beim Adenokarzinom. Konkret
zeigen platinbasierte Chemotherapien in Kombination mit einem Checkpoint-
Inhibitor einen signifikanten Überlebensvorteil“, so Professor Dr.
Matthias Ebert von der Universitätsmedizin Mannheim. Er ist zusammen mit
Professor Dr. Rainer Porschen vom Kreiskrankenhaus Osterholz Koordinator
der S3-Leitlinie.

Zur Erstlinientherapie des fortgeschrittenen, nicht kurativ behandelbaren
Adenokarzinoms wurde deshalb eine neue evidenzbasierte Empfehlung
aufgenommen. Bei negativem HER2-Status (human epidermal growth factor
receptor 2) und Nachweis von PD-L1 (programmed cell death ligand 1) soll
nun eine platinbasierte Chemotherapie in Kombination mit einem Checkpoint-
Inhibitor durchgeführt werden. Analog dazu wird für Patient*innen mit
einem metastasierten oder lokal fortgeschrittenen, nicht kurativ
behandelbaren Plattenepithelkarzinom und Nachweis von PD-L1 eine
platinbasierte Chemotherapie in Kombination mit einem Checkpoint-Inhibitor
empfohlen. Bei einem PD-L1 TPS ≥ 1 Prozent kann alternativ die Kombination
zweier Checkpoint-Inhibitoren als alleinige Immuntherapie eingesetzt
werden.

„Es hat sich gezeigt, dass Immun-Checkpoint-Inhibitoren besonders bei
Tumoren
mit hochfrequenter Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-high) oder mit einer
Mismatch-
Reparatur-Defizienz (dMMR) hochwirksam sind“, führt Ebert weiter aus. „Wir
empfehlen deshalb die Bestimmung dieser Parameter bei Patient*innen, die
unter einer Tumorprogression während einer Erstlinientherapie leiden oder
wenn danach ein Rezidiv auftritt. Diesen Betroffenen sollte nach dem
Versagen einer Erstlinientherapie eine Therapie mit einem Checkpoint-
Inhibitor angeboten
werden, sofern zuvor keine Immuntherapie eingesetzt wurde.“

Die S3-Leitlinie ist auf dieser Webseite abrufbar https://www
.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/oesophaguskarzinom.

Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert.
Weitere Informationen unter: https://www.leitlinienprogramm-
onkologie.de/app/

Das Leitlinienprogramm Onkologie
Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für
Leistungserbringer und Patient*innen zur angemessenen Vorgehensweise bei
speziellen Gesundheitsproblemen. Sie stellen ein wesentliches Instrument
zur Förderung von Qualität und Transparenz medizinischer Versorgung dar.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die
Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem im Februar 2008 gestarteten
Leitlinienprogramm Onkologie das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung
und Fortschreibung sowie den Einsatz wissenschaftlich begründeter und
praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen.
Mittlerweile umfasst das Leitlinienprogramm 34 S3-Leitlinien, die zu einem
großen Teil auch als laienverständliche Patientenleitlinien vorliegen.
Mehr unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/home

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und
Stoffwechselkrankheiten (DGVS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und
Stoffwechselkrankheiten wurde 1913 als wissenschaftliche Fachgesellschaft
zur Erforschung der Verdauungsorgane gegründet. Heute vereint sie mehr
fast 7000 in Klinik und Forschung tätige Ärztinnen und Ärzte unter einem
Dach. Die DGVS fördert sehr erfolgreich wissenschaftliche Projekte und
Studien, veranstaltet Kongresse und Fortbildungen und unterstützt aktiv
den wissenschaftlichen Nachwuchs. Ein besonderes Anliegen ist der DGVS die
Entwicklung von Standards und Behandlungsleitlinien für die Diagnostik und
Therapie von Erkrankungen der Verdauungsorgane – zum Wohle der
Patientinnen und Patienten. https://www.dgvs.de/

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Grippe-Impfung: Darauf sollten Herzpatienten achten

Schutz vor Grippe ist für Herzpatienten besonders wichtig, Impfung auch
jetzt noch ratsam. Risiko für Herzbeteiligung lässt sich verringern.
Steigende Corona-Infektionszahlen: STIKO rät zu Auffrischimpfung

Für Patienten mit Herzerkrankungen wie Vorhofflimmern, koronare
Herzkrankheit (KHK), Herzklappenerkrankungen oder Herzschwäche
(Herzinsuffizienz) ist es besonders wichtig, das Herz vor einer
zusätzlichen Schädigung durch eine Grippe (Influenza) zu schützen. Zum
einen ist ihr Risiko, schwer an der Grippe zu erkranken oder eine
Folgeinfektion zu erleiden, deutlich erhöht. Und eine echte Grippe
(Influenza) wirkt sich bei etwa jedem zehnten Erkrankten zusätzlich auch
auf das Herz aus, z. B. in Form einer Myokarditis. „Auch ein Entgleisen
der Herzschwäche bis hin zur Krankenhauseinweisung kann durch einen
schweren Krankheitsverlauf einer Grippevirus- oder Pneumokokkeninfektion
verursacht sein. Menschen mit einer Herz-Kreislauf-Erkrankung sollten sich
gegen das Influenzavirus und gegen Pneumokokken, die Haupterreger einer
Lungenentzündung, impfen lassen“, betont der Kardiologe und
Intensivmediziner Prof. Dr. med. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender
der Deutschen Herzstiftung. Eine Pneumokokken-Impfung wird auch Menschen
ab 60 Jahren oder Jüngeren mit einem besonderen Gesundheitsrisiko wie eine
chronische Lungenerkrankung empfohlen.
Angesichts aktuell steigender Covid-19-Infektionszahlen macht die
Herzstiftung auch auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
(1) zu Auffrischimpfungen gegen Covid-19 für Personen mit erhöhtem Risiko
für schwere Covid-19-Verläufe aufmerksam. Zusätzlich zur Basisimmunität
verringern weitere Auffrischimpfungen gegen Covid-19 das Risiko für
schwere Krankheitsverläufe, Hospitalisierungen und Covid-19-bedingte
Todesfälle.

Grippe-Impfung: Für wen und wann empfohlen?
Bester Zeitraum für die Grippeschutzimpfung ist von Oktober bis November.
Aber auch wenn die Grippewelle im Dezember und Januar startet, kann man
sich noch impfen lassen. Eine Impfung wird vor allem folgenden
Personengruppen empfohlen:
- Älteren Menschen ab dem 60. Lebensjahr
- Menschen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge einer
Grunderkrankung, beispielsweise chronischen Atemwegserkrankungen oder
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes
- Schwangeren
- Medizinischem Personal und Betreuern von Risikopatienten
- Beschäftigten in Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr

Wichtig zu wissen: Die Grippe-Impfung bietet keinen hundertprozentigen
Schutz vor einer Ansteckung, u.a. weil sich Grippeviren jährlich
verändern. Deshalb muss die Grippe-Impfung auch jedes Jahr neu erfolgen.
Herzstiftungs-Experten raten zur Vierfachimpfung wegen des besseren
Schutzes im Vergleich zu einer Dreifachimpfung. Diese schützt nur vor den
Influenza-A-Viren und einem Influenza-B-Virusstamm, die Vierfachimpfung
hingegen schützt zusätzlich vor einem weiteren Influenza-B-Virusstamm. Die
Wirkung ist also breiter. Weitere Informationen zur Grippe-Impfung und zu
Maßnahmen für einen besseren Schutz vor Infektionen wie Hygiene-
Vorkehrungen (Händewaschen) bietet die Herzstiftung unter
https://herzstiftung.de/grippeimpfung-und-grippewelle

Herzbeteiligung: Warum Grippeviren das Herz angreifen können
Dass Grippeviren für Herzpatienten gefährlich werden können, hat mehrere
Gründe. Zum einen bleiben die Viren nicht ausschließlich in den Atemwegen,
sondern breiten sich im ganzen Körper aus und können auch das Herz
angreifen. Zum anderen ist die Lunge speziell bei Patienten mit
Herzschwäche besonders anfällig. „Bei einer Herzschwäche kann sich
aufgrund der verringerten Pumpleistung Blut in die Lungen zurückstauen“,
erklärt Prof. Voigtländer, Ärztlicher Direktor des Agaplesion Bethanien-
Krankenhauses in Frankfurt am Main. Dadurch werde das Organ anfälliger für
Infektionen. „Ein Entgleisen der Herzschwäche, die sogenannte
Herzdekompensation, ist ein Notfall und häufig die Folge eines
zusätzlichen Ereignisses. Das können Herzrhythmusstörungen, ein
plötzlicher Blutdruckanstieg, Fehler bei der Medikamenteneinnahme, aber
auch Infektionskrankheiten wie Grippe oder Covid sein.“ Eine rechtzeitige
Grippe-Impfung oder eine an die neuen Coronavirusvarianten angepasste
Auffrischimpfung trägt dazu bei, dieses Risiko einer Dekompensation zu
verringern.

Vorsicht auch bei grippalem Infekt geboten
Die meisten Infektionen der oberen Atemwege werden nicht durch
Influenzaviren, sondern durch andere Viren wie Adenoviren oder Rhinoviren
hervorgerufen. Man spricht dann vom grippalen Infekt im Unterschied zur
echten Grippe (Influenza) – auch wenn mitunter die Symptome ähnlich sind.
Allerdings kann auch ein grippaler Infekt eine Herzbeteiligung wie eine
Herzmuskelentzündung (Myokarditis) – wenn auch seltener als Influenzaviren
– begünstigen, vor allem, wenn sich der Erkrankte nicht genügend schont
und auskuriert. Infos über die Symptome einer Herzbeteiligung unter:
https://herzstiftung.de/sport-nach-erkaeltung

Covid-19-Auffrischimpfungen wird Risikogruppen empfohlen
Nachweislich kritisch ist auch eine Infektion mit SARS-CoV-2 für
Herzkranke. Gerade aktuell steigen auch wieder die
Covid-19-Infektionszahlen. Weil durch die Auffrischimpfung das Risiko für
schwere Krankheitsverläufe, Hospitalisierungen und Covid-19-bedingte
Todesfälle verringert wird, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO)
(1) daher Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19-Verläufe
zusätzlich zur Basisimmunität weitere Auffrischimpfungen gegen Covid-19,
das sind
- Personen ab 60 Jahren,
- Personen ab dem Alter von 6 Monaten, die aufgrund einer Grundkrankheit
(z. B. chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, chronische Herz-
Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes, Adipositas) besonders
gefährdet sind, schwer an Covid-19 zu erkranken,
- BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege.

Ebenso empfiehlt die STIKO weitere Auffrischimpfungen
- Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko
(medizinisches oder pflegerisches Personal),
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen unter
immunsuppressiver Therapie, die durch eine Covid-19-Impfung selbst nicht
sicher geschützt werden können.

Allen Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren (inklusive Schwangere)
empfiehlt die STIKO den Aufbau einer Basisimmunität – sofern nicht schon
im Zuge der Pandemie vorhanden. Dafür muss das Immunsystem dreimal Kontakt
mit Bestandteilen des Erregers gehabt haben, davon mindestens zweimal
durch die Impfung und einmal mit dem Erreger selbst (Infektion). Aktuell
sind für die Auffrischimpfung an die neuen Virusvarianten angepasste
Impfstoffe von mehreren Herstellern zugelassen. Beide Schutzimpfungen –
gegen Grippe und gegen Covid-19 – können übrigens an einem Tag
durchgeführt werden. Ein Kombi-Impfstoff ist allerdings noch in der
Entwicklung.

Literatur:
(1) Robert Koch-Institut (RKI), COVID-19-Impfempfehlung (Stand:
18.9.2023): https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-
Impfen/FAQ_Liste_STIKO_Empfehlungen.html

STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung, in: Robert Koch-Institut,
Epidemiologisches Bulletin 21/2023 vom 25. Mai 2023, Seiten 2-3:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/Ausgaben/21_23.pdf?__blob=publicationFile

Service:
Informationen zur Grippe-Impfung und zu Maßnahmen für einen besseren
Schutz vor Infektionen wie Hygiene-Vorkehrungen (Händewaschen) bietet die
Herzstiftung unter https://herzstiftung.de/grippeimpfung-und-grippewelle

Wie erkenne ich, dass mein Herz infolge einer Grippe geschädigt ist? Und
wie lange muss ich nach einer Erkältung, einem grippalen Infekt oder einer
Grippe mit dem Sport pausieren? Antworten auf diese und viele weitere
Fragen gibt Sportkardiologe Prof. Dr. med. Jürgen Scharhag vom
Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung unter
https://herzstiftung.de/sport-nach-erkaeltung

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