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Finanzierung sogenannter Fehlfahrten im Rettungsdienst: Stadt Duisburg fordert realistische und sozial verträgliche Lösung

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Die Stadt Duisburg verfolgt die aktuelle Entwicklung zur Finanzierung der
sogenannten Fehlfahrten im Rettungsdienst mit großer Aufmerksamkeit.
Hintergrund ist, dass die regelmäßig stattfindenden Verhandlungen zwischen
den Krankenkassen und den kommunalen Trägern des Rettungsdienstes ohne
einvernehmliches Ergebnis geblieben sind.


Fehlfahrten entstehen, wenn Patientinnen und Patienten nach einem
Rettungseinsatz nicht in ein Krankenhaus transportiert werden – beispielsweise,
weil eine medizinische Versorgung vor Ort ausreicht oder eine
Weiterbehandlung in einer Arztpraxis erfolgt. Diese Einsätze sind Teil einer
funktionierenden und patientenorientierten Notfallversorgung. Der
Rettungsdienst als erste Anlaufstelle in Notlagen trägt dazu bei, Krankenhäuser
zu entlasten und Kosten im Gesundheitssystem zu reduzieren.
Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern diese Fehlfahrten künftig in Rechnung zu
stellen, ist aus Sicht der Stadt Duisburg weder realistisch noch sozialverträglich.
Eine solche Regelung würde zu erheblichem bürokratischem Mehraufwand,
hohen Verwaltungskosten und einer zusätzlichen Belastung für Menschen in
ohnehin schwierigen Lebenssituationen führen. Zudem besteht die Gefahr,
dass aus Sorge vor möglichen Kosten notwendige Hilfe zu spät oder gar nicht
angefordert wird.
Für die Stadt Duisburg würde eine Weigerung der Krankenkassen die
Fehlfahrten zu finanzieren künftig eine Unterdeckung des Rettungsdienstes im
niedrigen zweistelligen Millionenbereich bedeuten. Eine solche
Finanzierungslücke könnte von der Stadt Duisburg nicht aus eigenen
Haushaltsmitteln aufgefangen werden.
Dazu erklärt Stadtdirektor Martin Murrack als zuständiger Dezernent: „Die
Feuerwehr Duisburg steht allen Menschen in unserer Stadt rund um die Uhr zur
Seite – unabhängig von Einkommen, Herkunft oder sozialer Lage. Es darf nicht
sein, dass der Zugang zur Notfallversorgung von finanziellen Risiken abhängt.
Wir brauchen eine klare und gerechte Regelung auf Bundesebene, die die
Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger schützt.“

Die Stadt Duisburg unterstützt die Forderung des Städtetages Nordrhein-
Westfalen, dass das Land gemeinsam mit den Krankenkassen eine tragfähige

und landesweit einheitliche Lösung zur Finanzierung der sogenannten
Fehlfahrten schafft. Grundlage hierfür sollte eine bundesgesetzliche
Klarstellung sein, die eindeutig festlegt, dass auch Rettungseinsätze mit einer
Behandlung vor Ort abrechnungsfähig sind.
Aus Sicht der Stadt Duisburg wäre eine Änderung der Bundesgesetzgebung,
mit der rettungsdienstliche Leistungen ausdrücklich als Bestandteil des
Sozialgesetzbuches verankert werden, die verlässlichste und rechtssicherste
Lösung. Entsprechende Initiativen sind seit dem Ende der Ampelkoalition auf
Bundesebene nicht weiterverfolgt worden. Eine Wiederaufnahme dieser
Gesetzesarbeit wäre ein entscheidender Schritt, um eine nachhaltige,
rechtssichere und sozial gerechte Regelung für die Kommunen und die
Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.